Hier findest Du Infos zum Thema Drohnen Kurzzeitversicherung. Dabei werden wir beleuchten, warum Kurzzeitversicherungen pro Tag oder pro Flug für Drohnen in Österreich gegenüber der Austro Control nicht gelten und deshalb auch nicht dem nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechen.
Fakt ist: Nicht überall, wo 'Drohnenversicherung' drauf steht ist auch wirklich eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung drin. Und solange es keinen Unfall gibt oder man seine Polizze bei keiner Überprüfung vorlegen muss mag das ja auch nicht weiter tragisch zu sein.
Achtung: Im Schadensfall kann eine falsche Drohnenversicherung auch den finanziellen Ruin bedeuten. Und nicht zuletzt haftet der Drohnen Betreiber selbst in vollem Umfang dafür, seine Drohnen gemäß dem Luftfahrtgesetz versichert zu haben. Deshalb besprechen wir hier nochmal im Detail, warum Kurzzeitversicherungen für Drohnen in Österreich nicht zulässig sind.
Warum Kurzzeitversicherungen für Drohnen nicht gehen - Übersicht:
- 1. Drohnen sind Unmanned Aircraft Systems
- 2. Alle Drohnen Betreiber müssen sich registrieren
- 3. Registrierung mit Drohnen Kurzzeitversicherung - wie soll das gehen?
- 4. Drohnen Haftpflichtversicherung nur gültig mit Gerätedaten
- Drohnen Kurzzeitversicherung: Betreiber haften selbst!
- Drohnenversicherung pro Tag
- Drohnenversicherung pro Flug
- Nützliche Links