Laut dem neuen EU Drohnen Gesetz hat jeder Multicopter eine eigene Drohnen CE Kennzeichnung vorzuweisen. Diese CE Klasse entscheidet darüber, in welchem Abstand zu Menschen man fliegen darf. Mit 31.12.2020 ist die CE Klasse einer Drohne ein wichtiger Faktor innerhalb der neuen Drohnen Registrierung. Für technisch ältere Geräte gibt es eine Übergangsfrist bis 01.01.2023 geben (hier Infos zu den Übergangsfristen in der EU Drohnen Verordnung).
ACHTUNG!
Tatsächlich werden auch 2021 noch viele Drohnen ohne CE Kennzeichnung auf den Markt kommen. Eine Hinterher-CE-Kennzeichnung ist eigentlich ungesetzlich. In der EU ist man sich angeblich dieses Problems bewusst – man sucht deshalb nach einer Lösung und wird hoffentlich (!)) fündig!
Wie auch immer – wir bleiben für Dich am Ball!
Inhalt:
- Warum die CE Klasse bei Drohnen wichtig ist
- Kennzeichnung & Flugkategorie: Tabelle
- Welche Drohnen Klasse brauche ich?
- Die Drohnen CE Kennzeichnungen unter der Lupe
- Nützliche Links
Warum die CE Klasse bei Drohnen wichtig ist:
Die Drohnen CE Kennzeichnung bestimmt darüber, wo und wie man mit einer Drohne fliegen darf. So teilt die Austro Control die für die meisten Betreiber gültige Drohnen Kategorie OPEN wieder in drei Unterkategorien auf: A1, A2 und A3. Generell kann in der OPEN Kategorie bis maximal 120 Meter AGL (Above Ground Level) geflogen werden, wobei die Unterkategorien zusätzlich über die mögliche Nähe zu Menschen beim Drohnenflug entscheiden:
- A1: “Nah am Menschen”
- A2: “Sicherer Abstand zu Menschen (mind. 30m)”
- A3: “Weit von Menschen (mind. 150m)” sowie mind. 150m Distanz zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe-, Industriegebieten.
Und jetzt kommt’s …
denn schließlich entscheidet die jeweilige Drohnen CE Kennzeichnung darüber, ob man in Unterkategorie A1, A2 oder A3 fällt. Sprich die CE Klasse einer Drohne entscheidet, wie nah oder fern man sich von sogenannten “unbeteiligten Personen” halten muss. Die Austro Control teilt folgenden OPEN Unterkategorien (A1 bis A3) nun folgende Drohen CE Klassen (C0 bis C4) zu:
Kennzeichnung & Flugkategorie: Tabelle
Unterkategorie | Drohnen CE Klasse | C0 < 250g | C1 250g-899g | C2 900g-3999g | C3 < 25kg, < 3m* | C4 < 25kg |
A1: nah an Menschen mit Flügen über Unbeteiligten | ja | nein | nein | nein | nein |
A1: nah an Unbeteiligten | ja | ja | nein** | nein | nein |
A2: mind. 30m von Unbeteiligten | ja | ja | ja | nein | nein |
A3: mind. 150m von Unbeteiligten | ja | ja | ja | ja | ja |
*Die Drohne hat unter 25 kg Abfluggewicht und eine “maximale charakteristische Abmessung” von weniger als 3 Metern. (Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, 11.06.2019)
**Mit Drohnen CE Klasse C2 kann aber der Abstand zu Unbeteiligten bis auf 5 Meter reduziert werden, sofern man die Drohne in einem sogenannten „Low-Speed Mode“ fliegt. Dieser darf höchstens 3 m/s betragen und darüber hinaus müssen die Umstände (Wetter, etc.) entsprechende Flüge auch zulassen.
Welche Drohnen Klasse brauche ich?
Ganz klar, der kluge Pilot weiß natürlich schon vor dem Kauf, welche Drohnen CE Klasse er genau braucht. Sprich er weiß also schon vorab, wo und wie er mit seiner Drohne fliegen will und achtet schon beim Erwerb des Copters auf das entsprechende Drohnen CE Kennzeichen auf der Verpackung. So sollte es (hoffentlich) nicht mehr passieren, daß man sich ein teures Gerät zulegt und erst hinterher bemerkt, dass man im gewünschten Gebiet ja gar nicht starten darf. So jedenfalls ist es bisher vielen Drohnen Betreibern ergangen!
Zudem wissen schlaue Drohnen Piloten mithilfe der Drohnen CE Kennzeichnung schon genau, welcher Aufwand sie im Zuge Drohnen Registrierung erwartet. Konkret geht es hier darum, ob man einen Online Prüfung oder gar eine theoretische Prüfung bei der Behörde absolvieren muss, oder ob man sich Derartiges auch ersparen kann. Als Faustregel gilt dabei: Je höher die CE Klasse einer Drohne, desto mehr Aufwand.
Die Drohnen CE Kennzeichnungen unter der Lupe
In welche CE Klasse eine Drohne nun wirklich fällt, sollte man also direkt beim Händler erfahren. Dabei gehört die Drohnen Klassifizierung laut EU Drohnen Verordnung wörtlich zu den “Pflichten der Einführer” von unbemannten Luftfahrzeugen. Denn diese müssen laut dem neuen Europäischen Drohnen Regulativ ihre Drohnen “mit dem CE-Kennzeichen und gegebenenfalls mit dem UA-Klassen-Identifizierungskennzeichen” (UA für Unmanned Aircraft) versehen. Und damit sollte (hoffentlich) für den Endverbraucher im Rahmen der Drohnen Registrierung einiges leichter werden. Dennoch wollen wir hier ein paar Faktoren für die neue Drohnen Klassifizierung unter die Lupe nehmen:
C0 Drohnen
Eine Drohne mit Kennzeichnung C0 hat laut EU Verordnung für UAS (Unmanned Aircraft Systems) folgende Spezifikationen:
- MTOM (Maximum Take Off Mass) also ein maximales Abfluggewicht von unter 250 Gramm.
- Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s (Meter pro Sekunde) im horizontalen Flug.
- Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt.
- Sollte ein „Follow-me“-Modus aktivierbar sein, so darf man die Drohnen mit diesem maximal bis zu einer Entfernung von 50 m fliegen.
Darüber hinaus finden sich in der EU Drohnen Verordnung noch weitere Vorgaben hinsichtlich Flug- und Konstruktionssicherheit sowie zu Informationspflichten im Benutzerhandbuch, etc.
C1 Drohnen
Ein UAS (Unmanned Aircraft System) mit Kennzeichnung C1 hat laut der EU Drohnenverordnung vom 11.06.2019 diese Spezifikationen:
- MTOM (Maximum Take Off Mass) von unter 900 Gramm
- bzw. unter 80 Joule übertragene Energie bei einem Aufprall auf einem menschlichen Kopf.
- Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt
- oder Ausstattung mit einem elektronischen System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL (Above Ground Level).
- System zur direkten Fernidentifizierung inkl. System zum Hochladen der UAS Betreibernummer.
- Geo Awareness System bzw. Geo Sensibilisierungs-System mit Einspeisung von Daten zu Luftbeschränkungsgebieten, etc..
- Automatische Warnhinweise bei Verletzung von Flugbeschränkungen oder niedrigem Batteriestand.
- Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Identifikation der Drohne bei Nacht.
- Sollte ein „Follow-me“-Modus aktiviert sein, so gilt wiederum die Beschränkung auf maximal 50 m zum Piloten.
Und natürlich gibt es auch hier weitere Vorgaben betreffend das Benutzerhandbuch, über das Mitliefern eines Infoblattes der EASA bis hin zu Instandhaltungsanweisungen des Herstellers, usw.
C2 Drohnen
Eine Drohne mit CE Kennzeichnung C2 ist laut den neuem Europäischen Drohnen Regulativ wie folgend spezifiziert:
- MTOM (Maximum Take Off Mass) von unter 4 Kilogramm.
- Maximale Flughöhe von 120 m AGL
- oder elektronisches System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL.
- System zur direkten Fernidentifizierung über die UAS Betreibernummer.
- Geo Awareness System bezüglich Luftbeschränkungsgebiete, etc.
- Automatischen Warnhinweise an den Piloten bezüglich Flugposition und Zustand der Drohne.
- Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Unterscheidung von bemannten Luftfahrzeugen bei Nacht.
Auch hier finden sich in Der EU Drohnen Verordnung noch weitere Vorgaben bezüglich Schallleistungspegel, Bauart, Seriennummer, etc.. Zusätzlich findet man in der EU Verordnung auch noch ganz spezielle Bestimmungen für den Betrieb als gefesseltes UA, also den Betreib mit einer Anleinung.
C3 Drohnen
Ein UAS (Unmanned Aircraft System) mit Drohnen CE Kennzeichnung C1 hat laut der EU Verordnung vom 11.06.2019 folgende Spezifikationen:
- MTOM, einschließlich Nutzlast von unter 25 Kilogramm.
- und eine maximale charakteristische Abmessung von unter 3 m.
- Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt
- oder Ausstattung mit einem elektronischen System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL (Above Ground Level).
- Direktes Fernidentifizierungssystem.
- Geo Awareness System.
- Automatischen Warnhinweise zum UA Status und zu Flugbeschränkungsgebieten.
- Ausrüstung mit speziellen Lichtern (s. o.).
- System zur Wiederherstellung der Datenverbindung im Falle eines Signalverlustes.
- Das UAS muss auch bei Versagen eines oder mehrere Systeme für den Piloten steuerbar bleiben.
- Gesicherte Datenverbindung zum UAS zur Vermeidung von unbefugtem Zugang.
Und auch hier gibt es noch viele weitere Informationen, die der Hersteller mitliefern muss. Dazu gehören wieder Infos zum Schallleistungspegel, zum Betrieb als gefesseltes UAS, zur Netzspannung von maximal 48 Volt, zur eindeutigen physischen Seriennummer, zur maximalen Nutzlast etc.
C4 Drohnen
Unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) gemäß Drohnen CE Klasse C4 weisen laut dem neuen Europäischen Drohnen Gesetz folgende Spezifikationen auf:
- Eine MTOM, einschließlich Nutzlast von unter 25 Kilogramm.
- Das UAS muss auch bei Versagen eines oder mehrerer Systeme, sicher steuer- und manövrierbar bleiben.
Tja, und viel mehr lässt sich aktuell zu den Drohnen der C4 Klasse leider nicht rauslesen! Sollten sich hier Neuigkeiten ergeben, so werden wir diese alsbald hier veröffentlichen!
Nützliche Links:
News zur Verzögerung der EU Drohnenverordnung.
Hier findest Du unsere Sammlung von Beiträgen über die neue EU Drohnenverordnung.
Hier eigene Drohnen Gesetz Österreich FAQs.
Und hier gibt’s Infos In Sachen Drohnen Registrierung.
Drohnen Sicherheit liegt uns am Herzen, deshalb fördern wir Drohnen Trainings und Seminare auf www.drohnenkurs.com.