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Drohnen Registrierung Austro Control NEU ab 01.01.2021

Drohnen Registrierung Neu Drohnenbewilligung

Das neue EU Drohnen Regulativ sollte in Österreich ursprünglich mit 01.07.2020 starten. Doch tatsächlich wurde das Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung auf 01.01.2021 verschoben. Deshalb wollen wir hier einige Punkte rund um die neue Austro Control Drohnen Registrierung für Euch durchleuchten. Da auch von Seiten der Luftfahrtbehörde bezüglich der nationalen Auslegung der neuen EU Drohnenverordnung noch nicht alles in Stein gemeißelt scheint, recherchieren wir für Euch laufend weiter!


Inhalt:

  • Drohnen Registrierung Neu: das Wichtigste in 10 Punkten!
  • Die Drohnen CE Klassen im Detail
  • Anleitung Drohnen Registrierung: So läuft sie ab
  • Nützliche Links
Ein Erklärvideo eines unserer Kunden, Manfred Götzl.


Drohnen Registrierung Neu: das Wichtigste in 10 Punkten!

EU Drohnen
Verordnung PDF

Und hier schon mal die wichtigsten Neuerungen aus dem EU Drohnen Regulativ. Diese betreffen über 90 Prozent aller Drohnen Piloten in Österreich. Die neuen Drohnen Gesetze gelten übrigens für die gesamte Europäische Union.


1. Drohnen Registrierung auch unter 250 Gramm

Kameradrohnen gelten gemäß der EU Drohnenverordnung als UAS (Unmanned Aircraft System) und bedürfen in jedem Fall einer sogenannten Drohnen Registrierung. Dies gilt gemäß der neuen EU Drohnen Gesetze auch für Drohnen unter 250 Gramm. Genau genommen registriert man sich dabei als Person, sprich als Drohnen Betreiber (UAS Operator). Die Austro Control stellt hierfür ihr neues Dronespace Portal zur Verfügung. Die Kosten für diese Registrierung sollen laut Austro Control ca. 30 Euro betragen.


2. Drohnen Klassifizierung nach CE Kennzeichnung

DJI Mavic Mini zusammengeklappt Minidrohne
Registrierung als Drohnen Betreiber
auch bei Mini Drohnen!

Zukünftig müssen alle Drohnen eine CE Kennzeichnung aufweisen. Diese neue Drohnen Klassifizierung liefert der Hersteller schon beim Kauf mit, wobei jene innerhalb der EU schon auf der Verpackung ersichtlich sein sollte (was aber oft leider noch nicht so ist, siehe weiter unten!). Und so schauen diese neuen Drohnen CE Klassen aus:
C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
C1: Drohnen von 250 bis unter 900 Gramm Abfluggewicht.
C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht.
C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht.

Laut Auskunft der Austro Control werden hier noch weitere Drohnen Klassen hinzukommen.


3. Drohnen Registrierung Neu: Deadline für Altgeräte bis 01.01.2023

Das neue EU Drohnen Regulativ startet in Österreich mit 01.01.2021. Zur Online Registrierung als Drohnen Betreiber braucht man dann (eigentlich!) schon die neue Drohnen CE Kennzeichnung. Wer aber nach wie vor technisch ältere Drohnen oder Neugeräte ohne CE Kennzeichnung fliegt, muss sich auch registrieren und bekommt laut Austro Control eine Übergangsregelung bis 01.01.2023! Hier deshalb noch mehr zum Thema Übergangsfristen in der EU Drohnen Verordnung sowie hier eine eigene Tabelle zur Übergangsregelung in der OFFENEN Drohnen Kategorie. Wie hingegen das Online Portal der neuen Drohnen Registrierung den ersten Ansturm im Jänner 2021 bewältigen wird, wissen wir wohl erst wenn es so weit ist.


4. Drei Drohnen Kategorien: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED

Die neuen EU Drohnen Gesetze unterscheiden 3 große Kategorien: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED. Für jede Kategorie gelten unterschiedliche Bestimmungen in Sachen Drohnen Registrierung. Für alle Kategorien über OPEN herrscht – wie bisher – eine Bewilligungspflicht für jede einzelne Drohne. In der OPEN Kategorie registriert man sich lediglich als Drohnen Betreiber (UAS Operator). Wie hier weitere Steuerer (UAS Fernpiloten) der verwendeten Drohnen erfasst werden sollen, ist noch nicht klar ersichtlich.


5. Für den Großteil gilt die OPEN Kategorie

Drohnen Kategorien Open Specific Certified Drohnenregistrierung EU Drohnengesetz

Über neunzig Prozent der Drohnen Piloten fallen laut der neuen EU Drohnen Gesetze in die OPEN Kategorie. Bei Flügen in der OPEN Kategorie ist ein direkter Sichtkontakt (ohne technische Hilfsmittel) zum Copter vorgeschrieben. Diese Flüge dürfen maximal 120 Meter über Grund stattfinden. Flüge über Menschenansammlungen sind in der OPEN Kategorie prinzipiell verboten! Die bisherigen Drohnen Flugverbotszonen (No-Drone-Zones) sollen laut Austro Control wie bisher bestehen bleiben. So ist z. B. das Fliegen in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen weiterhin untersagt. In diesem Zusammenhang hilft auch die Installation von Drohnen Apps. Insbesondere empfehlen wir hier die Drohnen App unseres Partners, dem ÖAMTC.


OPEN Unterkategorien A1, A2 und A3

Die OPEN Kategorie unterteilt sich laut Drohnen Registrierung Neu nochmals in 3 Unterkategorien:
A1: Drohnenflüge “nah am Menschen”
A2: “Sicherer Abstand zu Menschen” (mindestens 30 Meter)
A3: “Weit von Menschen” (mindestens 150 Meter)


6. Die Wahl der CE Klasse vor dem Kauf

rufezeichen bleistift exclamation point pencil grey
CE Klasse
VOR dem Kauf
wählen!

Wie nahe man “am Menschen” fliegen möchte entscheidet nun darüber, auf welche Drohnen CE Kennzeichnung man bereits vor dem Kauf achten sollte. Denn es gilt die Regel: Je schwerer die Drohne, umso mehr Abstand zu unbeteiligten Personen! Sprich, je höher die Drohnen CE Klasse (C0 bis C4), desto weiter muss man sich von anderen Menschen fern halten:

  • Will man “Nah am Menschen” (Unterkategorie A1) fliegen, so geht das nur mit C0 (< 250 Gramm) und C1 Drohnen (<900 Gramm). Dabei ist der Überflug von unbeteiligten Personen nur mit einer C0 Drohnen (<250 Gramm) erlaubt.
    Also: A1 nur für Drohnen der Klasse C0 und C1!

  • Fliegt man hingegen in “sicherem Abstand zu Menschen” (Unterkategorie A2), so kann man auch schwerere Drohen der Klasse C2 fliegen. Bei einem Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen sind somit auch Drohnen unter 900 Gramm zulässig. Verfügt der Copter über einen “Low-Speed Mode” mit maximal 3 m/s und lassen es die Umstände zu, so kann sich dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringern.
    Also: A2 nur für Drohnen der Klasse C0, C1 und C2!

  • Wer fix weiß , dass er/sie nur “weit von Menschen” (Unterkategorie A3) fliegt, darf auch zu größeren Geräten der Klassen C3 und C4 greifen. Dabei gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Zudem dürfen sich keine unbeteiligten Personen im Flugareal aufhalten.
    Also: A3 für Drohnen der Klasse C0, C1, C2, und C4!

ABER: Tatsächlich werden auch 2021 noch viele UAS ohne CE-Kennzeichnung auf den Markt kommen. Hier also nochmals Infos zu den Übergangsfristen der EU Drohnen Verordnung sowie hier nochmal die Tabelle zur Übergangsregelung in OPEN Kategorie für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung.


7. Je höher die CE Klasse, umso mehr Aufwand!

Die CE Klasse bestimmt auch über den Aufwand bei der Online Drohnen Registrierung. Die erhaltene Drohnen Registrierungsnummer muss der Drohnen Betreiber auf allen seinen Geräten anbringen.

C0 (unter 250 g): Es genügt das Lesen der Gebrauchsanweisung der Drohne.
C1 (250 bis unter 900 g): Online-Lehrgang mit anschließender Online Prüfung über 40 Multiple-Choice Fragen.
C2 (900 g bis unter 4 kg): Zusätzliche theoretische Prüfung über 30 Multiple-Choice Fragen. Diese kann angeblich auch bei einer Stelle absolviert werden, die von der Austro Control anerkannt wird.
C3 und C4 (4 kg – bis unter 25kg): Auch hier ist die zusätzliche theoretische Prüfung über 30 Multiple-Choice Fragen (Meteorologie, UAS-Flugleistung, etc.) abzulegen.

Hier gibt’s noch Infos zum neuen Drohnenführerschein Österreich bzw. zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen.

ÖAMTC Drohnen APP


8. Zum Drohnen Flug gehört auch die Drohnen App

Ziel der Austro Control ist es wohl, jedem Drohnen Piloten die Nutzung von Drohnen Apps nahe zu legen. Mit Eingabe der entsprechenden Drohnen CE Kennzeichnung sollte man schnell erkennen, wo man starten darf und wo nicht. Welche Daten darüber hinaus mit über Drohnen Apps verarbeitet werden, darüber wird noch spekuliert. Fest steht, die Drohnen App wird in Zukunft ein fixer Begleiter bei jedem Drohnenflug sein!


9. Keine Drohnen Registrierung ohne Drohnen Versicherung!

Laut der neuen EU Drohnen Verordnung darf keine Drohne ohne angemessenen Versicherungsschutz in die Luft gehen. Deshalb verlangen die neuen EU Drohnen Gesetze, daß die Behörde (Austro Control) schon bei der Online Drohnen Registrierung eine gültige Polizzennummer abfragt. Diese Regelung gilt auch für Drohnen unter 250 Gramm, sofern diese mit einem “Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann” ausgestattet sind. Sprich, bei jeder herkömmlichen Kameradrohne oder Flycam besteht eine behördliche Registrierungs– und somit auch Versicherungspflicht! Dazu gehören auch Mini-Drohnen, wie die DJI Spark, die DJI Mavic Mini oder die DJI Mini 2 mit 249 Gramm und ähnliche Modelle.

Wichtig: Die Polizzennummer der richtigen Drohnenversicherung steht nach Registrierung des Drohnen Betreibers auch auf der “amtssignierten” Drohnen-Registrierungsbestätigung der Austro Control! Der UAS Betreiber ist also dazu angehalten, hier alles richtig zum machen, sprich seine Drohnenversicherung muss auch dem österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) entsprechen! Und ganz nebenbei, wär’s auch ratsam, dass die angegebene “Polizzennummer” auch wirklich zu einer real existierenden Versicherungspolizze gehört 😉 Denn bei behördlichen Kontrollen muss man die Drohnen-Haftpflicht Versicherungspolizze auch vorlegen können! Unter dem folgenden Link findest Du übrigens ein Beispiel für so eine Drohnen-Registrierungsbestätigung mit Registrierungsnummer, Polizzennummer, Gültigkeit etc. als PDF.

drohnen registrierung polizzennummer


10. Was ist eine gültige Drohnen Versicherung?

Achtung! Nicht überall, wo “Drohnenversicherung” drauf steht ist auch eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung gemäß dem österreichischen Luftfahrtgesetz drin! Die Wahl der richtigen Versicherung für unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ bzw. UAS) liegt dabei in der Eigenverantwortung des Drohnen Piloten selbst. Und dazu muss man wissen, dass es hier ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen (KFZ) spezielle Versicherungen braucht. Ganz einfach Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung zu versichern, das funktioniert also nicht!

Sonderziehungsrechte 750.000 SZR Drohnen Haftpflichtversicherung
Drohnen Haftpflichtversicherung nur mit 750.000 SZR
  1. Drohnen brauchen spezielle Luftfahrt- bzw. Luftfahrzeug Haftpflichtversicherungen mit eigenen Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen.
  2. Die Versicherungssumme muss mindestens 1 Mio. Euro aufweisen (wir empfehlen mindestens 3 Mio. Euro! Hier nähere Infos zur adäquaten Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme).
  3. Zusätzlich müssen mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) in der Polizze einer Drohnen Versicherung stehen.
  4. Darüber hinaus sollten reine Vermögens- bzw. Ausfallschäden mitversichert sein.
  5. Und last but not least sollte unbedingt eine Deckung für die versehentliche Verletzung der Privatsphäre und von Persönlichkeitsrechten inkludiert sein.

Mehr dazu in gibt’s übrigens in unseren Drohnenversicherung Österreich FAQs.
Hier mehr Infos, warum man Drohnen NICHT in der Privaten Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung versichern kann!

Da man bereits im Zuge der Drohnen Registrierung eine gültige Versicherungsnummer angeben muss, bekommst Du bei uns Deine Polizzennummer umgehend per eMail. Deshalb Drohnen Haftpflichtversicherung jetzt online beantragen >>>


Die Drohnen CE Klassen im Detail

Aufgrund zahlreicher telefonischer Anfragen unserer Kunden haben wir zu diesem Thema einen ausführlicheren Beitrag verfasst. Hier also detailliere Infos zur Drohnen CE Kennzeichnung in Österreich und Europa.

Anleitung Drohnen Registrierung: so läuft sie ab!

Die folgenden Schritte zum Ablauf der Online Drohnen Registrierung in Österreich basieren auf Informationen, die die Austro Control über ihr Dronespace Portal zur Verfügung gestellt hat. Sollte es Neuigkeiten zum Ablauf der neuen Drohnen Anmeldung (2021) geben, so werden wir diese hier umgehend veröffentlichen. Wir wollen nochmal festhalten, dass in der OPEN Kategorie sich der Drohnen Betreiber selbst als Person oder Firma registriert. Spezifische Gerätedaten werden also in der OPEN Kategorie noch nicht erfasst, sondern erst in SPECIFIC und CERTIFIED.

Achtung: Für eine erfolgreiche Drohnen Registrierung braucht man schon vorher die Polizzennummer einer echten Drohnen Haftpflichtversicherung!

Benötigte Zeit: 27 Minuten.

So läuft eine Online Drohnen Registrierung für Betreiber in der OPEN Kategorie auf dronespace.at (Austro Control) ab:

  1. Schritt: Halte einen Identitätsnachweis bereit

    Denn diesen brauchst Du bei der neuen Online Drohnen Registrierung auf dronespace.at. Dazu genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis oder ein Führerschein.

  2. Schritt: Hole die Polizzennummer Deiner Drohnenversicherung aus Deinen Unterlagen

    Denn bei der Online Drohnen Anmeldung der Austro Control fragt man auch nach der Nummer Deiner aufrechten Drohnen Haftpflichtversicherung. Dabei sei angemerkt, dass Kamera-Drohnen und Flugmodelle per EU Drohnenverordnung als Unmanned Aircraft System (UAS) gelten. Als unbemannte Luftfahrzeuge fallen Drohnen somit auch voll unter das Luftfahrtgesetz und unterliegen einer Versicherungspflicht. Sprich, Drohnen brauchen unbedingt gesetzeskonforme Luftfahrzeug- bzw. Luftfahrthaftpflichtversicherungen mit Gefährdungshaftung, Sonderziehungsrechten (SZR), etc. Eine herkömmliche Private Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung genügt bei Drohnen NICHT.
    Achtung: Die Polizzennummer Deiner Drohnen Haftpflichtversicherung wird dann auch in Deiner behördlichen Bestätigung der Drohnen Registrierung dokumentiert!
    Hier findest Du Deine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung mit Top Preis-Leistungsverhältnis. Bitte stelle Deinen Drohnen-Versicherungsantrag früh genug, damit Du rechtzeitig Deine Polizzennummer für die Drohnen Registrierung zur Hand hast. Bei AIR&MORE bekommst Du diese rasch und unkompliziert per eMail!


  3. Schritt: Absolviere die Online-Schulung auf dronespace.at

    Laut EU Drohnenverordnung ist für alle Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ein verpflichtender Kenntnisnachweis vorgesehen. In Österreich spricht man vom sogenannten Drohnenführerschein. Die Vorbereitung hierfür gibt’s direkt bei der Online Registrierung als Drohnen Betreiber.
    Für Drohnen unter 250 Gramm (Drohnen C0 Klasse) entfällt dieser Drohnenführerschein. Für Drohnen ab 900 Gramm aufwärts (Drohnen C2 Klasse) gibt’s noch eine zusätzliche Schulung.

  4. Schritt: Absolviere die Drohnenführerschein Prüfung auf dronespace.at

    Nach erfolgter “Online-Einschulung” erfolgt dann laut Austro Control der “Online-Test”. Betreibt man z. B. eine C1 Klasse Drohne (250 bis 899 Gramm) so muss man dann ingesamt 40 Multiple-Choice Fragen beantworten. Betreibt man eine C2 zertifizierte Drohne (ab 900 Gramm aufwärts), so kommen noch weitere 30 Drohnenführerschein Prüfungsfragen dazu.

  5. Schritt: Nach bestandener Drohnenführerschein Prüfung bekommst Du Deine Drohnen Registrierungsnummer

    Nach bestandenem Kompetenznachweis infolge der Online Drohnen Registrierung wirft das System auf dronespace.at dann Deine sogenannte Drohnen Betreibernummer bzw. Drohnen Registrierungsnummer aus. Diese hat in Österreich insgesamt 16 Stellen und beginnt mit “AUT …”. Dabei wird diese Drohnen Registrierungsnummer auf Deiner “BESTÄTIGUNG DER REGISTRIERUNG ALS BETREIBER UNBEMANNTER LUFTFAHRZEUGE gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ behördlich dokumentiert und Dir als PDF gesendet.
    bestaetigung drohnen registrierung austro control

  6. Bringe Deine Drohnen Registrierungsnummer auf Deinen UAS an

    In der OPEN Kategorie kann man die Drohnen Registrierungsnummer dann auf allen seinen Drohnen anbringen. Sie soll auf jeden Fall gut sichtbar sein, ein wasserfester Stift sollte dazu genügen.

  7. Schritt: Drucke Drohnenführerschein, Drohnen Registrierungsbestätigung und Versicherungsnachweis aus und verwahre diese im Drohnen Case

    Denn hier handelt es ich um wichtige Dokumente, die Du bei behördlichen Kontrollen auch vorlegen musst. Dazu hier nochmal eine kurze Checkliste, welche Unterlagen bei keinem Drohnenflug fehlen dürfen:

    A: Die Drohnen Registrierungsbestätigung der Austro Control (engl. “Confirmation of registration as operator of unmanned aircraft according to Art. 14 of Implementing Regulation (EU) 2019/947“)
    B: Dein Kompetenznachweis bzw. Drohnenführerschein, sofern dieser für Deine UAS Klasse nötig ist.
    C: Der Versicherungsnachweis Deiner aktiven und gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung über 750.000 SZR, etc.
    D: Ein gültiger Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein, …) , damit man auch weiss, dass die Person auf den anderen Unterlagen auch wirklich Du bist.

    Am besten Du speicherst alle Files zur Sicherheit nochmal auf Deinem Smartphone oder Tablet ab. Die Ausdrucke Deiner oben aufgezählten Unterlagen verwahrst Du am besten in Deinem Drohnen Case. Denn sie gehören von nun an bei jedem Drohnenflug zur fixen Ausrüstung!


Nützliche Links:

Hier brandaktuelle Infos zur Verschiebung der EU Drohnenverordnung auf 2021.
Dazu noch Infos zur Übergangsregelung zur EU Drohnenverordnung.
Und hier noch Infos zum neuen Drohnenführerschein bzw. zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Hier findest Du Wissenswertes über die neuen EU Drohnen Gesetze.
Hier eine FAQ Sammlung zum neuen Drohnen Gesetz Österreich.
Und hier noch mehr zum Stichwort Drohnenregistrierung.

Allerlei Drohnen Seminare und Copter Trainings gibt’s auf www.drohnenkurs.com

Drohnen Registrierung FAQs

Da bei uns zahlreiche telefonische Anfragen zum Thema Drohnen Registrierung in Österreich eingehen, gibt’s hier noch FAQs. Wir erweitern unseren Fragenkatalog zum Anmelden von Drohnen für Dich laufend, Dein Air&More Team.

Welche Drohnen muss man anmelden?

Drohnen gelten laut EU Drohnenverordnung als UAS (Unmanned Aircraft System). Spätestens wenn eine Drohne mit einen Sensor (z. B. einer Kamera!) personenbezogene Daten aufnehmen kann, gilt die Pflicht zur Anmeldung ab 2021 sowie die Pflicht zur Drohnenversicherung. Diese Pflichten gelten auch für Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht!. Dabei registriert man sich in der Drohnen OPEN Kategorie als Person und damit als Drohnen Betreiber (UAS Operator). Ausgenommen von dieser Registrierungspflicht ist man nur mit Drohnen, die explizit unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen und damit rein zum Spiel für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind.

Wie registriere ich meine Drohne?

Die Drohnen Registrierung für Österreich erfolgt online über das Dronespace Portal der Austro Control. Über 90 Prozent aller Multicopter fallen dabei unter die OFFENE Drohnen Kategorie. In dieser registriert man sich genau genommen als Drohnen Betreiber (UAS Operator). Nach erfolgter Registrierung bekommt man eine Drohnen Registrierungsbestätigung als PDF per eMail. Auf dieser ist dann auch die Registrierungsnummer ersichtlich, die man dann auf allen seinen UAS anbringt. Bei der Anmeldung als Drohnen Betreiber braucht man allerdings schon die aktive Polizzennummer einer echten Drohnen Haftpflichtversicherung.

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