Mit 01.01.2021 ist die neue EU Drohnenverordnung in Kraft getreten. Welche Drohnen Gesetze in Österreich infolge des neuen Europäischen Drohnen Regulativs gelten, beleuchten wir hier in einer eigenen FAQ Sammlung. Unsere Fragen und Antworten zu den neuen EU Drohnen Bestimmungen sowie zur Drohnen Registrierung werden dabei laufend erweitert und aktualisiert.
Top aktuell: Entspricht meine Drohnen Versicherung überhaupt dem Gesetz?
Die EU Drohnenverordnung ist mit 2021 endgültig in Kraft getreten. In dieser wurden einheitliche Drohnen Kategorien, die CE-Klassen-Kennzeichnungen für Drohnen, die Pflicht zur Drohnen Registrierung für UAS Betreiber etc. eingerichtet. Was aber die Versicherungspflichten für Drohnen betrifft, so unterliegen Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) weiterhin dem Österreichischen Luftfahrt Gesetz (LFG). Und gemäß diesem muss in Österreich ganz konkret die Drohne als spezifisches Gerät (etwa mit Seriennummer, Modell, Abfluggewicht) in der Polizze versichert sein. Eine bloße Versicherung des Drohnen Betreibers (UAS Operator) oder des Drohnen Piloten entspricht nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz! Drohnen Betreiber haften dabei selbst dafür, ob sie sich mit einer richtigen oder falschen Drohnen Versicherung registrieren. Hier findest Du deshalb das 1. Österreichische Gutachten über die Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >>>
Drohnen Gesetz Österreich FAQs – Fragen und Antworten
Die neue EU Drohnenverordnung wirft bei Copter Piloten eine Vielzahl an Fragen auf. Dabei erheben wir mit unserer Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten von Deiner Seite noch Fragen (z. B. zur Drohnen Registrierung) auftauchen, so kannst Du uns gerne kontaktieren.
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