Austro Control Luftfahrtbehörde für Drohnen

Für Drohnen in Österreich gilt: Die Registrierung bei der Austro Control ist betreiberbezogen. Beim konkreten Betrieb muss aber der Versicherungsnachweis dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein.

Rechtsstand ab 1. September 2026
Ältere Aussagen auf dieser Seite, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>