Ja, in Österreich ist mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnen Regeln eine Wissensüberprüfung für (fast) alle Drohnenbetreiber Pflicht. Wir wollen hier besprechen, welche Prüfungsfragen beim Drohnenführerschein auf Dich warten. Dieser Artikel betrifft die UAS Kategorie OPEN laut EU Drohnenverordnung und wird für Dich laufend erweitert. Solltest Du Infos für uns haben, so kannst Du uns diese gerne kontaktieren. Im letzten Abschnitt dieses Beitrags sammeln wir gerade Übungsfragen zum Drohnenführerschein, die durchaus die vier Themenschwerpunkte der Austro Control im Auge behalten!
Inhalt:
- Wieso jetzt ein Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?
- Ab wann brauche ich den Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?
- Kein Drohnen Pilotenschein für C0 Drohnen unter 250 Gramm - sehr wohl aber Versicherungspflicht!
- Drohnen Pilotenschein online mit 40 Fragen für die Unterkategorien A1 und A3
- Drohnen Pilotenschein mit Flugtraining und Theorieprüfung in der Unterkategorie A2
- Drohnenkurs als Vorbereitung auf den Drohnen Pilotenschein
- ÜBUNGSFRAGEN zur Drohnenführerschein Prüfung
Wieso jetzt ein Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?
Ganz einfach: Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung gelten in Europa neue Bestimmungen beim Drohnen Einsatz. Und diese regeln auch, ab wann man einen Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen braucht. Prinzipiell muss man sich in der Drohnen Kategorie OPEN (diese gilt für die allermeisten Drohnen Piloten!) eine Drohnen-Betreiber-Registrierung durchlaufen. Diese Registrierung erfolgt auf der Webseite dronespace.at der Austro Control und kostet knapp über 30 Euro für drei Jahre. Und wenn man schon mal dabei ist, sich als Drohnen Fernpilot zu registrieren, so ist da ja auch eine gute Gelegenheit, eine entsprechende Wissensüberprüfung zu absolvieren. Sprich, im Zuge der Drohnen Registrierung gibt's dann auch gleich die Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein.
Aber: Je nachdem, welche Drohne man wo fliegt wird der Prüfungsaufwand zum Drohnenführerschein bald mehr!
Hier gibt's noch mer Infos zur neuen Drohnen Registrierung.
Hier mehr Infos und FAQs zum neuen Drohnenführerschein.
Und hier gibt's schon mal die ersten Übungsfragen zur Drohnen Führerscheinprüfung
Ab wann brauche ich den Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?
Wie viele bzw. ob man überhaupt Prüfungsfragen für einen Drohnenführerschein beantworten muss, hängt von verschieden Faktoren ab:
- Von der Drohnen CE Kennzeichnung. Schließlich müssen dann alle neuen Drohnen CE-zertifiziert (C0 ,C1 , C2, ...) sein.
- Und von der Drohnen Unterkategorie, in der geflogen wird (A1, A2, A3). Denn diese beschreibt, wie nah am Menschen geflogen wird.
Kein Drohnen Pilotenschein für C0 Drohnen unter 250 Gramm - sehr wohl aber Versicherungspflicht!
Laut Austro Control braucht man für Multicopter mit C0 Drohnen Zertifizierung keine Prüfungsfragen im Rahmen des Drohnenführerscheins zu absolvieren. Neben anderen Vorgaben wiegen C0 Drohnen unter 250 Gramm, weshalb sie auch in der Drohnen Unterkategorie A1 fliegen dürfen. Sprich, mit diesen Drohnen kann man sogar nah am Menschen und über Unbeteiligten fliegen. Dies alles ohne Drohnenführerschein und ohne Prüfungsfragen (solange die Drohne unter 250 Gramm MTOM wiegt). Man braucht nur das Betriebshandbuch der Drohne zu lesen. Diese Regelung gilt somit für Mini Drohnen wie etwa die DJI Mavic Mini, DJI Mini 2 oder auch die DJI Mini 3 Pro oder die DJI Mini 4 Pro. Und, last but not least, auch für die DJI Neo mit nur 135 Gramm MTOM.
ABER: Alle Betreiber von Kamera-Drohnen (auch unter 250 Gramm!) müssen sich immer noch behördlich registrieren. Dafür müssen sie aber schon vorher eine echte, gerätebezogene Drohnen Haftpflichtversicherung abschliessen. Dabei müssen spezifische Daten des UAS (wie etwa Modell, Seriennummer Gewicht) unbedingt in der Polizze stehen. Falsche Drohnen Versicherungen ohne Gerätedaten entsprechen nicht dem Luftfahrtgesetz. Drohnen Betreiber haften selbst dafür, wenn sie sich mit einer falschen Drohnen Versicherung registrieren! Siehe hier im 1. Gutachten zur Drohnen Versicherungspflicht, Oder auch hier, in allen gesammelten Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.
Tipp: Egal, ob das UAS über 250 g oder ob die Drohne unter 250 g Abfluggewicht MTOM auf die Waage bringt: Verantwortungsvolle Drohnenpiloten stellen sich den Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein auf jeden Fall!
Drohnen Pilotenschein online mit 40 Fragen für die Unterkategorien A1 und A3
Beispiel 1: Wiegt nun die Drohne über 250 Gramm bis max 899 Gramm MTOM und fliegt man vielleicht nah an (aber nicht über!) Unbeteiligten, so ist man mit einer C1 Drohne in Drohnen Unterkategorie A1 unterwegs.
Beispiel 2: Fliegt man mit einer C2 Drohne (bis 3999 Gramm) in einem Abstand von mindesten 150 Metern von Unbeteiligten so ist man in Drohnen Unterkategorie A3 unterwegs.
In beiden Fällen (A1 und A3) gilt: Es gibt einen Online-Kurs und eine Online Drohnen-Führerscheinprüfung mit 40 Multiple-Choice Fragen. Diese sind im Portal Dronespace der Austro Control zu absolvieren.
... zum Inhalt dieser 40 Drohnenführerschein Prüfungsfragen
Laut Austro Control umfassen die Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein folgende Inhalte. Hinter den einzelnen Links gelangst Du direkt in die jeweiligen Übungsfragen-Module zur Drohnen Führerscheinprüfung.
- Modul: Drohnenführerschein Fragen zu Luftrecht (Air Law) - siehe in diesem Beitrag weiter unten!
- Modul: Drohnenführerschein Fragen zum Menschlichen Leistungsvermögen (Human Operations) und dessen Grenzen
- Modul: Drohnenführerschein Fragen zu Drohnen Betriebsverfahren (Operational Procedures)
- Modul: Drohnenführerschein Fragen betreffend Allgemeine UAS-Kunde (UAS General Knowledge)
Hinzu kommen noch Fragen zu folgenden Gebieten: Luftraumbeschränkungen, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre bei Drohnenflügen, Fragen zum Thema Drohnenversicherung sowie zur Drohnen Sicherheit (Air Safety).
Drohnen Pilotenschein mit Flugtraining und Theorieprüfung in der Unterkategorie A2
Wer nun z. B. mit auch einer C2 Drohne (900-3999 Gramm) bis auf 30 Meter an Unbeteiligte heranfliegen möchte, fällt in die Drohnen Unterkategorie A2. Er/sie muss dann laut Austro Control ...
- ein zusätzliches Drohnen-Flugtraining
- sowie eine zusätzliche Theorie-Prüfung bei der Luftfahrtbehörde absolvieren.
Beispiel: Bei einer DJI Mavic 2 Pro (mit 907 Gramm) hätte man so einen zusätzlichen Prüfungsaufwand. Voraussetzung hierfür wäre aber auch eine vorhandene Drohnen C2 Zertifizierung für die Mavic Pro 2, was aber noch nicht ganz geklärt ist!
... zum Inhalt des Drohnen Flugtrainings (Unterkategorie A2)
Laut Austro Control umfasst das Drohnen Flugtraining folgende Gebiete:
Eigenständige praktische Übungen, Flugvorbereitung, Vorflugkontrolle, Start und Landung einer Drohne, Drohnen Flugmanöver, statischer Schwebeflug, Notfallverfahren beim Drohnen Einsatz.
... zum Inhalt der zusätzlichen Theorie Prüfung (Unterkategorie A2)
Diese zusätzliche Drohnen-Theorie Prüfung umfasst dann zusätzliche 30 Multiple-Choice Fragen zu folgenden Themen:
Drohnen und Meteorologie, Flugleistung und -verhalten, technische und betriebliche Maßnahmen zur Risikovermeidung
Kurz gesagt:
Mit einer C2 Drohne (900 Gramm - bis 3999 Gramm) kann man entweder in sicherer Entfernung von Unbeteiligten (mind. 150 Meter) fliegen, dann genügen die 40 Online Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein. Oder, man fliegt näher am Menschen. Dann hat man aber auch mehr praktischen und theoretischen Lern- und vor allem Prüfungsaufwand.
Drohnenkurs als Vorbereitung auf den Drohnen Pilotenschein
Klar, Multiple-Choice Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein sind gewiss eine feine Sache! Und ob nun 30, 40 oder insgesamt gar 70 Fragen - wenn wir in der Schule überhaupt etwas gelernt haben, dann ist das sicher das Auswendiglernen. Logisch, dass viele Drohnen Betreiber hier wohl den Weg des geringsten Widerstandes gehen werden.
Aber: Drohnen gelten nicht von ungefähr als UAS, wobei dieses Wort bekanntlich für Unmanned Aircraft System steht. Auf Deutsch spricht man von sogenannten unbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ). Und eben diese unbemannten Luftfahrzeuge fliegen dann (auch in der OPEN Kategorie) mitunter im selben Luftraum wie Helikopter und andere Luftverkehrsteilnehmer. Zudem soll es auch schon vorgekommen sein, dass Drohnen urplötzlich davonfliegen (Drohnen Fly-Away), abstürzen oder gar mit etwas oder jemandem kollidieren. Deshalb empfehlen wir jedem Drohnen Piloten, nicht nur die bloßen Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein zu studieren, sondern sich mit der Materie auch im Selbststudium auseinanderzusetzen! Das ist erstens nicht nur interessant, sondern kann auch leidige Drohnen Unfälle vermeiden.
Wer wirklich alles richtig machen will, dem empfehlen wir als offizieller ÖAMTC Partner in Sachen Drohnenversicherung auch den Besuch eines Drohnentrainings. Drohnenschulungen - und das nicht nur online, sondern live (!) - findest Du auf unserem Portal drohnenkurs.com
ÜBUNGSFRAGEN zur Drohnenführerschein Prüfung
Und nun kommen wir zu möglichen Prüfungsfragen beim Drohnenführerschein in Österreich. Was die Austro Control aber genau alles von UAS Piloten zur Erlangung des offiziellen Drohnen Kompetenznachweises wissen will, bemerkt man dann erst im laufenden Online Test. Aber, Übung mach bekanntlich den Meister!
1. Mögliche Drohnenführerschein Prüfungsfragen zum Thema Luftrecht bzw. Air Law
Und hier starten wir schon mit Teil 1 der Übungsfragen zur Drohnenführerschein Prüfung. Dabei geht es im folgenden Abschnitt vor allem um die Verantwortung und die damit verbundenen Pflichten von UAS Piloten. Natürlich erheben wir mit den hier folgenden Beispielfragen keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen als Prüfungsvorbereitung für Drohnen Betreiber (UAS Operator) und Drohnenpiloten (Fernpiloten) dienen und dazu animieren, im Selbststudium noch weiter zum Thema Drohnen und Luftrecht zu recherchieren!
Gefahrengut können Gegenstände oder Stoffe sein, die bei einem Zwischenfall eine Gefahr für die Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen.
Hier mehr zum Thema Gefahren durch Drohnen und zu Drohnen Unfällen.
Folgende Punkte muss man vor jedem Drohnen Einsatz checken:
1. Alle relevanten Daten über geografische Zonen
2. Die Beladung des unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS)
3. Das Fluggelände und mögliche Hindernisse
4. Die Anwesenheit Unbeteiligter
Persönlichkeitsrechte müssen bei Drohnen Aufnahmen geschützt bleiben. Personenbezogene Daten sind Daten, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Hier mehr zum Thema Drohnen Persönlichkeitsrechte und Verletzung der Privatsphäre.
Persönlichkeitsrechte dienen dem Schutz der menschlichen Person. Dabei gilt die Privatsphäre von Mitmenschen als notwehrfähiges Rechtsgut. Doch in herkömmlichen Drohnen Versicherungen gibt es keine Deckung für versehentliche Verletzungen der Privatsphäre. Nur wer in seiner Drohnen Haftpflichtversicherung explizit sogenannte "Immaterielle Schäden" mitversichert hat, hat auch hierfür Deckung.
Gibt's nur hier: Nur unser Pilot Privacy Shield schützt wirklich vor immateriellen Schäden durch Privatsphären-Verletzungen. Dieser ist ab sofort wählbar für alle Neuanträge in der Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich >>>
Der Betrieb von Drohnen (UAS) wird insbesondere durch Kontrollzonen und Naturschutzgebiete eingeschränkt.
Hier mehr über Drohnen Flugverbotszonen. Hier gibt’s noch Wissenswertes zum Drohnen Fliegen in Wien, Informationen zur Drohnenkarte für Österreich sowie zu Drohnenkarten generell. Hier gibt's noch mehr Informationen zu Drohnenkarten für Europa.
verbunden?
Alle der folgenden Beispiele beinhalten logischerweise Sicherheitsrisiken beim UAS Betrieb:
1. Störung von Einsätzen der Exekutive
2. Gefährdung von Menschen durch waghalsige Flugmanöver
3. Störungen des Flugbetriebes in der Nähe von Flughäfen
4. Drohnen Einsätze für kriminelle Vorhaben
Hier noch mehr zu Drohnen Unfällen und Zwischenfällen.
Ein UAS Pilot bzw. Fernpilot muss vor allem Risiken erkennen und diese soweit wie möglich minimieren.
Hier noch mehr zu potentiellen Risiken durch Drohnen.
Der UAS Fernpilot muss vor jedem Drohnen Einsatz
- das Betriebsumfeld beobachten
- dieses auf Hindernisse überprüfen
- und feststellen, ob unbeteiligte Personen anwesend sind.
Beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge der Klasse C1 dürfen unbeteiligte Personen nicht überflogen werden.
Hier noch mehr Infos zu Drohnen CE Klassen und Kennzeichnung.
Ein UAS der Klasse C4 darf nur mit großem Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen und ohne Gefährdungspotential betrieben werden. Hier mehr zum Thema Drohnen und Verletzungen.
Eine Menschenansammlung wird laut EU Drohnenverordnung als eine Vielzahl von Menschen aufgefasst, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person quasi nicht möglich ist, sich daraus weg zu bewegen.
Hier mehr zur Verletzungsgefahr durch Drohnen.
Ein UAS der OFFENEN Kategorie darf maximal 120 Meter über Grund (AGL) steigen. AGL bedeutet Above Ground Level.
Eine Infografik hierzu gibt's in diesem Beitrag zur Drohnen Registrierung. Hier mehr zum Begriff AGL bei Drohnen.
Um eine Drohnen Kollision zu vermeiden, verlässt man diesen Einsatzbereich und landet sein UAS umgehend. Was denn sonst?!
Die Betriebsregeln für den Betrieb Drohnen in der OFFENEN Kategorie basieren auf der EU-Verordnung 2019/947. Genau genommen auf der "DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge"
Hier unser Blog zur EU Drohnenverordnung.
Für den Betrieb eines UAS der Klasse C0 in der Unterkategorie A1 ist angeblich kein Mindestalter bei Piloten vorgegeben. So jedenfalls lautet "richtige" Antwort in den Übungsfragen der Austro Control auf dronespace.at.
Aber Achtung: Die Grafiken der Austro Control auf dronespace.at deuten dazu im Widerspruch doch wieder auf ein Mindestalter von 16 Jahren hin, siehe auch in der Drohnen-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Denn in dieser steht:
"Kein Mindestalter gilt für Fernpiloten, wenn sie ein UAS der Klasse C0 (...) in der Unterkategorie A1 (...) betreiben, bei dem es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt".
Aber bei 99% der verkauften Drohnen handelt es sich eben nicht um Spielzeug! Die besagte EU Spielzeugrichtlinie beschriebt nämlich Geräte, die ausschließlich für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind!
Zudem muss unseres Erachtens sowieso auch ein Erwachsender in Echtzeit und sofort in die Steuerung der (Mini)Drohne eingreifen können. Und diese wurde dann auch am 13.01.2021 von der ACG (Austro Control) gegenüber einem Kunden so bestätigt. Also (nur) wenn ein Erwachsener (ggf. mit Drohnenführerschein, etc.) sofort eingreifen kann, dann dürfen auch unter 16-jährige ein UAS steuern ... und Punkt. Hier mehr Infos zum Drohnen Gesetz. Hier mehr Beiträge zum Stichwort Spielzeugdrohne.
Die Aufgaben der Österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control) bei der Regelung des UAS Betriebes sind vielfältig. Dazu gehört zum Beispiel ...
1. die Durchführung der Theorieprüfungen für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Unmanned Aircraft Systems),
2. das Einrichten einer Registrierung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS),
3. die Aufsicht und Kontrolle von Luftfahrzeugen innerhalb des nationalen Luftraums
4. sowie das Anbieten eines Onlinekurses zur Erlangung einer Fernpilotenlizenz, Stichwort Drohnenführerschein.
Spätestens dann, wenn eine Drohne mit einem Sensor ausgerüstet ist, der persönliche Daten aufzeichnen kann, muss man eine Drohnen Betreiber-Registrierung durchlaufen. Betroffen sind also alle Betreiber (UAS Operator) von Drohnen mit Kamera. Landläufig spricht man dabei auch von der sogenannten Drohnen Registrierung.
Beim Drohnen Betrieb bedeutet der Begriff "Security" den Schutz vor vorsätzlichen Beeinträchtigungen.
Hier mehr Beiträge zum Thema Drohnen und Sicherheit.
Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge können vor allem dadurch die öffentliche Sicherheit erhöhen, indem sie andere Fernpiloten auf etwaige Regelverstöße hinweisen.
Hier mehr zum möglichen Strafen durch Drohnen Regelverstöße. Hier mehr zum Begriff des Fernpiloten bei Drohnen.
Ja, für UAS (Unmanned Aircraft System) besteht in Österreich eine Versicherungspflicht. Deshalb wird die Polizzennummer der jeweiligen Drohnenversicherung auch in die behördliche UAS Registrierungsbestätigung der Austro Control eingetragen. Dabei muss natürlich auch der Name des Drohnen Betreibers mit dem Versicherungsnehmer auf der Polizze übereinstimmen. Schließlich verlangt die Austro Control im Zuge der verpflichtenden Registrierung für Drohnenbetreiber wörtlich die "Nummer Ihrer Versicherungspolizze", und nicht die Polizzennummer von jemandem anderen! Keine Sammelpolizzen von Vereinen! Denn in diesen ist man nicht selbst, sondern ein Verein der Versicherungsnehmer. w
Dazu passend aus einer eMail vom Dronespace Team der Austro Control vom 13.12.2023:
"Versicherungsnehmer und Inhaber der Registrierungsbestätigung sollten ein und dieselbe (juristische oder natürliche) Person sein. Diese ist auch für die Drohne verantwortlich".
Hier noch mehr Infos zum Thema Drohne versichern im Modellflug-Club sowie hier alle gesammelten Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.
Die Wirtschaftskammer Österreich stellt fest: "Drohnen: Keine Sammel-Versicherungen von Modellflug-Clubs". Denn in solchen Sammelpolizzen für fremde Rechnung sind nur die Clubs selbst die Versicherungsnehmer und Inhaber der Polizze, aber nicht die einzelnen Drohnen Betreiber! Im Fall einer Vertragskündigung, z. B. wegen Nichtzahlung, gibt es keine gesetzliche Informationspflicht gegenüber den bloß Mitversicherten. Zudem fehlt der Versicherung in pauschalen Sammelpolizzen eine Übersicht über die Anzahl der versicherten Drohnen, was gegen die Coporate Governance verstößt und damit gegen das österreichische Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Und laut Luftfahrtgesetz muss ja eine Versicherungssumme von 750.000 SZR pro Drohne (!) zur Verfügung stehen. Treffend vergleicht die WKO die strengen Versicherungspflichten rund um unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) mit dem Kfz-Bereich: "Dabei käme wohl niemand auf die Idee, alle seine Kfz ohne Fahrzeugdaten pauschal über den Mitgliedsbeitrag in einer einzigen Vereins-Sammelpolizze zu versichern."
Hier mehr zum Thema Drohne versichern im Modellflug-Club. Die einzelnen Quellen hier im Beitrag über die aktuellen Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.
- Die Drohnen Rechtsschutzversicherung
- Eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung !
- Die Drohnen Vollkaskoversicherung
- Der Drohnen Betreiber (UAS Operator) als Person- Der jeweilige Drohnen Pilot als Person
- Die konkrete Drohne selbst als Gerät, mit Modell, Gewicht und Drohnen Seriennummer !
Gemäß Luftfahrtgesetz besteht in Österreich eine gerätebezogene Versicherungspflicht für Drohnen. D. h. wie bei einem Auto (KFZ) muss auch bei einem unbemannten Luftfahrzeug (uLFZ bzw. UAS) ein spezifisches Gerät versichert sein. Laut österreichischem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) muss eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung immer auch "die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren". Stehen aber keine spezifischen Drohnen-Daten, wie Hersteller, Seriennummer u. Gewicht, in der Polizze, so ist diese nicht gültig. Drohnen Betreiber haften selbst dafür, wenn sie sich mit einer falschen Drohnen Versicherung registrieren. Mehr Infos im Gutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung. Hier mehr im Bericht des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zur richtigen und falschen Drohnenversicherung >
Nein. Drohnen fallen als unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) bzw. als UAS (Unmanned Aircraft Systems) unter das Luftfahrtgesetz (LFG) und unterliegen in Österreich dem Pflichtversicherungswesen. Als Unmanned Aircraft Systems brauchen Drohnen deshalb eigene gerätebezogene (!) Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen inklusive einer Gefährdungshaftung für Drohnen, die unabhängig vom konkreten Verschulden des Drohnen Piloten erfüllt werden muss. Zudem bietet das Pflichtversicherungswesen einen erhöhten Geschädigtenschutz durch ein gesetzlich verankertes Direktes Klagerecht gegenüber der Versicherung. Private Haftpflicht- bzw. Haushaltsversicherungen sind nicht für eine Gefährdungshaftung vorgesehen. Dies bestätigt auch das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), denn eine "reguläre Haushaltsversicherung reicht für den Einsatz registrierungspflichtige Drohnen nicht aus", deshalb muss laut KFV eine "spezielle Luftfahrtversicherung (...) abgeschlossen werden". Dass Drohnen in einer herkömmlichen Privaten Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung nichts verloren haben, bestätigt schließlich auch das österreichische Bundeskanzleramt: "Eine herkömmliche Private Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung genügt bei Drohnen nicht."
Hier noch mehr Infos, warum Drohnen NICHT über Private Haftpflichtversicherungen versicherbar sind. Hier weitere Infos im Bericht des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zur verpflichtenden Drohnenversicherung. Und hier noch eine Checkliste zu den Pflicht Bestandteilen einer Drohnen Versicherung >
Nein. Eine Drohnen Vollkaskoversicherung ist zwar wichtig für Eigenschäden an der Drohne selbst oder auch bei Diebstahl des UAS. Sie ersetzt aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen Haftpflichtversicherung. Denn nur diese leistet Schadenersatz gegenüber Dritten bei Personen- oder Sachschäden und bei ausgewählten Anbietern auch für "Immaterielle Schäden" durch Privatsphären Verletzungen.
- Mindest-Versicherungssumme über EUR 1 Mio. für Personen- und Sachschäden = Pflicht! Empfohlen sind jedoch höhere Deckungssummen auf freiwilliger Basis (hier mehr zur Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherungssumme)
- Deckung über 750.000 SZR pro Drohne = Pflicht!
- Deckung bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Drohnen = keine Pflicht aber empfohlen.
- Deckung bei reinen Ausfall- bzw. bzw. reinen Vermögensschäden durch Drohnen = keine Pflicht aber empfohlen.
Versicherungsgegenstand muss eine in der Polizze konkret genannte Drohne sein, mit Modell, Seriennummer und Gewicht (MTOM). Hier nochmal die Checkliste zu den Pflicht Bestandteilen einer Drohnen Versicherung. Hier mehr im Bericht des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zur richtigen und falschen Drohnenversicherung. Und hier noch eine Drohnen Checkliste betreffend die notwendigen Dokumente in einer Veröffentlichung zum Thema Drohnen Sicherheit des Bundesministerium für Inneres (BMI).
Achtung: Die EU Drohnenverordnung, der Drohnenführerschein, als auch die Drohnen Betreiber-Registrierung gelten in der ganzen EU.
Aber: Die jeweiligen Drohnen Versicherungspflichten unterliegen wieder den jeweiligen nationalen Luftfahrtgesetzen, wobei es hier von EU-Land zu EU-Land massive Abweichungen gibt! Wer also eine Drohnenversicherung aus dem Ausland "importiert" muss selbst vorher unbedingt prüfen, ob diese auch wirklich dem österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) entspricht. Zudem muss man unbedingt prüfen, ob wirklich ein konkretes Gerät (mit Modell, Seriennummer, Gewicht) darin versichert ist. Denn für die Angabe einer ungültigen Drohnen Versicherung im Zuge der Registrierung als Drohnen Betreiber haftet der Drohnen Betreiber selbst! Hier deshalb ein Drohnen Versicherungsvergleich für Österreich. Und hier wieder die Checkliste zu den Pflicht Bestandteilen einer Drohnen Versicherung. Hier mehr im Bericht des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zur gesetzlichen Drohnenversicherung.
Sogenannte Sonderziehungsrechte werden vom Internationalen Währungsfonds (IWF) festgelegt und sollen Währungsschwankungen zwischen verschiedenen Währungen ausgleichen. In einer gesetzeskonformen UAS Haftpflichtversicherung müssen zumindest 750.000 Sonderziehungsrechte für Drohnen explizit ausgewiesen sein. Sonderziehungsrechte kürzt man auch mit dem Kürzel "SZR" bzw. "SDR" für Special Drawing Rights ab.