Was bedeutet die sogenannte Redundanz bei Flugdrohnen?
Redundanz bei Drohnen: Definition
Laut Statistik sind 97 Prozent der verkauften Drohnen gemäß der bisherigen Drohnenbewilligung nur für ein Befliegen von unbebautem und unbesiedeltem Gebiet zulassungsfähig. Dies liegt in erster Linie an mangelnder Redundanz. Der Begriff „Redundanz“ beschreibt die Ausfallsicherheit von Drohnen. Damit verbunden sind somit „Systeme (egal ob Antrieb, Propeller, Motoren, Batteriesysteme oder ähnliches)“, die „so ausgelegt sind, dass bei deren Ausfall die Drohne weiterhin sicher geflogen werden kann und kein unkontrollierter Flug oder gar Absturz folgt“.
Handelsübliche Drohnen verfügen in der Regel nicht über alle für die Austro Control relevanten Komponenten. Auch entspricht die Bezeichnung „redundant“ von Herstellerseite oft nicht den Anforderungen der Luftfahrtbehörde. Quadrocopter sind aufgrund ihrer Konstruktion mit nur vier Rotoren per se nicht redundant. Handelsübliche Drohnen sind in der Regel solche Quadrocopter.
(Quelle: uav-austria.at, 2020)
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Hier gibt's Infos zur EU Drohnenverordnung.