Hier findest Du Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen, auch No-Drone-Zones genannt, bzw. zu Drohnenkarten für Österreich. Mit dabei auch auch Neuigkeiten, warum nun gewisse Drohnen in Wien ohne Bewilligung erlaubt sind, obwohl es sich dort um ein Flugbeschränkungsgebiet handelt. Weiters findest Du hier Infos, warum man nun auch Drohnen unter 250 g in Flughafen Kontrollzonen leichter betreiben kann. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend, um Dich auf dem neuesten Stand zu halten.
Übersicht:
- Flugverbotszonen für Drohnen - Stand 2023
- Austro Control stellt neues Drohnen Traffic Management für 2023 vor!
- Flugbeschränkungsgebiet Wien LO R 15 = keine Flugverbotszonen für Drohnen
- 2022 | LVR 2014-Novelle: Drohnen unter 250 Gramm ohne Bewilligung in Wien erlaubt!
- Bewilligungspflichtige Drohnen Einsätze in Wien, das sagt die Austro Control
- Drohnen in anderen Flugbeschränkungsgebieten: Rheindelta, Neusiedler-See, Seibersdorf
- 2022: Drohnen unter 250 Gramm in Flughafen Kontrollzonen ohne Freigabe erlaubt
- Drohnen ab 250 g in Kontrollzonen der Flughäfen Wien, Salzburg, Linz, Graz, Klagenfurt & Innsbruck nur mit telefonischer Freigabe
- Unkontrollierte Flugplätze: In 2,5 km Umkreis Flugverbot für Drohnen während Betriebszeiten
- Kontrollzone Innsbruck = keine Flugverbotszone für Drohnen
- Welche Strafen drohen bei Drohnen Einsätzen in Flugverbotszonen?
- Drohnen App: alle No-Drone-Zones in der Hosentasche!
- Drohnenkarte des Öamtc: Desktopversion
- Nützliche Links
- Flugverbotszonen Drohnen – FAQs
Flugverbotszonen für Drohnen - Stand 2023
Werden die Karten bei den Flugverbotszonen für Drohnen neu gemischt?
Wie wir wissen, gilt seit 2021 die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in Österreich. Kurzerhand spricht man auch von der EU Drohnenverordnung. Dabei ist auch vorgesehen, dass die verschiedenen Nationalstaaten in bestimmten geografischen Gebieten Drohnen Einsätze nach eigenem Ermessen einschränken dürfen. Dazu gehört, dass die zuständige Behörde (in Österreich die Austro Control) den Drohnen Betrieb in ihrem Hoheitsgebiet zum Beispiel nur unter bestimmten Bedingungen erlauben kann bis hin zur kompletten Untersagung jeglicher Drohnen Nutzung (Stichwort: Drohnen Flugverbotszonen). Dass hier schon mal alle Gebiete rund um Flughäfen in Drohnenkarten aufleuchten, dürfte klar sein. Welche expliziten No-Drone-Zones aber zukünftig noch eingerichtet werden und wie die jeweiligen Drohnenkarten dann genau ausschauen, kann jeder Nationalstaat für sich entscheiden bzw. bei Bedarf auch später noch nachbessern. Mehr zu den aktuellen Flugverbotszonen für Drohnen in diesem Beitrag weiter unten ...
Austro Control stellt neues Drohnen Traffic Management für 2023 vor!
Anlässlich einer Pressekonferenz am 19. April 2022 stellte die Austro Control ein kommendes Drohnen Verkehrsmanagement System für 2023 vor. Dieses soll gerade auch Flugverbotszonen für Drohnen (No-Drone-Zones) rund um Flughäfen integrieren. Dabei entwickelt die österreichische Luftfahrtbehörde dieses Traffic Management für UAS über fünf Jahre lang mit dem HiTEC Unternehmen Frequentis. Damit sollen in Zukunft auch Drohnen Einsätze in Kontrollzonen mittels digitaler Freigabe über eine Drohnen App möglich werden. Start einer ersten Testphase soll 2023 sein. Hier mehr zum kommenden Drohnen Verkehrsmanagement System der Austro Control. Und hier mehr zu den Begriffen des Unmanned Traffic Management (UTM) für Drohnen und dem U-Space-Luftraum für Drohnen.
Flugbeschränkungsgebiet Wien LO R 15 = keine Flugverbotszonen für Drohnen
Achtung: Das Wiener Stadtgebiet ist keine Drohnen Flugverbotszone, sondern ein Flug-Beschränkungsgebiet, das man auch mit LO R 15 abkürzt. Zwar konnte man bis Ende 2020 gemäß der alten 79 Joule Regel (alte "Spielzeugregelung" gemäß LFG § 24d) das Luftfahrtgesetz sozusagen "unterfliegen". Aber seit Start der neuen EU Drohnenverordnung per 2021 fallen alle Kamera-Drohnen unter das Luftfahrtgesetz. Zum Glück gab es dann im August 2022 eine eigene LVR 2014–Novelle, nach der Einsätze mit Drohnen unter 250 g dann doch unter bestimmten Bedingungen (!) im Stadtgebiet Wien wieder möglich wurden. Mehr dazu weiter unten ...
Aber: Hat die Drohne 250 Gramm oder mehr Abfluggewicht (MTOM), dann bedeutet das in Wien fix Folgendes:
Auch wenn man mit seiner Drohne (UAS) in Wien nur wenige Meter aufsteigt, gelten für Kamera Drohnen ab 250g die ganz normalen Flugbeschränkungen. Wer hier starten oder gar Drohnen Aufnahmen machen will, muss gesondert bei der Austro Control um eine kostenpflichtige Drohnenbewilligung ansuchen. Chancen hierfür sehen wir aktuell nur für gewerbliche Drohnen Piloten bzw. für Drohnenaufnahmen im öffentlichen Interesse. Mehr zum Thema Drohnenbewilligung für Wien in diesem Beitrag weiter unten ...
2022 | LVR 2014-Novelle: Drohnen bis 250 Gramm ohne Bewilligung in Wien erlaubt!
15. Juli 2022: Zum Drohnen Flugbeschränkungsgebiet Wien gibt es Neuigkeiten von der Austro Control (Dronespace.at):
"Mit der am 12.08.2022 in Kraft tretenden LVR 2014-Novelle wird es jedoch im Flugbeschränkungsgebiet Wien möglich sein, Drohnen bis zu einer max. Betriebsmasse von 250g und bis zu einer max. Flughöhe von 30m ohne Bewilligung betreiben zu dürfen."
Quelle: Austro Control, 15.07.2022
Wir haben hier zur Sicherheit auch nochmals telefonisch bei der Austro Control nachgefragt und erfahren, dass es ganz konkret um Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht geht. Sprich, mit einer Mini Drohne unter 250 g MTOM (Maximum Take-off Mass) kann man seit 12. August 2022 endlich auch im Luftraum in Wien bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter AGL (Above Ground Level) abheben.
Achtung: Drohnen Einsätze im Umkreis von 2,5 km rund um mindestens zehn Hubschrauber Landeplätze in Wien bleiben für Mini Drohnen unter 250 g auch weiterhin untersagt. Mehr dazu weiter unten.
Diese neue Regelung für das Wiener Flugbeschränkungsgebiet betrifft sowohl gewerbliche als auch private Drohnen Betreiber. Wir jedenfalls finden diese LVR 2014-Novelle für Drohnen bis unter 250 Gramm in Wien unendlich wichtig. Schließlich stehen inmitten der aktuellen Energiekrise unzählige Inspektionsflüge mit Drohnen an: Inspektionen von Photovoltaik Anlagen, für thermische Sanierungsmaßnahmen, von Solarthermieanlagen, etc. Hier deshalb noch weitere Informationen zur Drohnen unter 250 Gramm.
Hier findet ihr zum Download nochmal die Verordnung zu Drohnen Flugbeschränkungsgebieten und Wien >>>
ACHTUNG: Drohnen in Wien bei Hubschrauber Landeplätzen nur mit extra Bewilligung!
Das Wiener Stadtgebiet ist zwar keine Flugverbotszone für Drohnen, aber es gibt immerhin 10 Hubschrauber Landeplätze in Wien. Diese haben für gewöhnlich 24 Stunden Betrieb, wobei der Betrieb von Drohnen in der Nähe derartiger Landeplätze ja nur außerhalb der Betriebszeiten erfolgen sollte. Da es sich hier um ein äußerst sensibles Thema mit gehörigem Potenzial für Drohnen Unfälle handelt, haben wir diese Frage an die Austro Control weiter gegeben. Daraufhin erhielten wir die Auskunft (22.08.2022), dass die Frage zu Drohnen Flügen in der Nähe von Hubschrauber Landeplätzen in Wien noch in Abklärung mit dem Ministerium ist. Am 01.09.2022 ereilte uns dann diese sachlich fundierte Auskunft von Seiten der Austro Control:
"Im Rahmen der erteilten Bewilligung für das LO R 15 ist § 18 Abs. 5 LVR nicht anzuwenden, somit decken Bewilligungen der Austro Control für das LO R 15 auch die 2,5 km rund um die Flugplätze ohne Sicherheitszone ab und ein Betrieb ist auch innerhalb der Betriebszeiten (mit ACG Bewilligung) möglich."
Und LO R 15 steht nun mal für das Flugbeschränkungsgebiet Wien. Sprich, nur wer eine explizite Bewilligung der "ACG" (Austro Control) für seine Drohne hat, darf diese auch während der Betriebszeiten innerhalb 2,5 km rund um diese unkontrollierten Hubschrauber Landeplätze bzw. Flugplätze einsetzen.
ABER: "Nachdem der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter über Grund von der Bewilligungspflicht im LO R 15 ausgenommen ist und Austro Control hier somit keine Bewilligung ausstellt, ist für diesen Betrieb § 18 Abs. 5 LVR sehr wohl anzuwenden, somit ist der Betrieb ohne Bewilligung im LO R 15 auch in den 2,5 km rund um Flugplätze ohne Sicherheitszone während der Betriebszeiten nicht erlaubt."
Sprich, ohne explizite Austro Control Bewilligung darf man auch mit Drohnen unter 250 g (MTOM) innerhalb von 2,5 km rund um 10 unkontrollierte Flugplätze in Wien während der Betriebszeiten nicht unterwegs sein - auch nicht, wenn man seinen Drohne unter 30 m Flughöhe (AGL) bleibt.
Wir Danken der Austro Control in Wien für die Recherche!