Seit Wochen klingelt bei AIR&MORE das Telefon aufgrund ganz spezieller Anfragen. Diese betreffen die Übergangsfristen der EU Drohnenverordnung. Weiter unten in diesem Beitrag findest Du übrigens noch einen Link zu einer eigenen Tabelle betreffend die Übergangsregelung für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung in der OPEN Kategorie, die nun bis 01.01.2024 verlängert wurde.
Wie lange kann ich meine alte Drohne im neuen EU Drohnen Regulativ noch fliegen?
Kann ich mich in Österreich mit einer älteren Drohne überhaupt registrieren?
Gilt die Spielzeug Regelung für meine DJI Mini auch nach Start der neuen Drohnen Gesetze in Österreich?
Wann enden die Übergangsregelungen der EU Drohnenverordnung endgültig?
Diese und weitere Fragen zur Drohnen Anmeldung in Österreich beschäftigen aktuell zahlreiche Drohnen Piloten, weshalb wir uns in dieser Angelegenheit auch direkt an die Austro Control wandten. Die Österreichische Luftfahrtbehörde war daraufhin so freundlich und hat uns die unten angegebenen Informationen zur Verfügung gestellt. Das AIR&MORE Team bedankt sich hierfür auf diesem Wege!
Die Übergangsfristen der EU Drohnen Verordnung
"Die Übergangsregelungen in der EU-Verordnung gelten sowohl für Geräte mit einer Betriebsbewilligung als auch für Geräte, die in der Spielzeugkategorie betrieben werden können. Vollständig anzuwenden ist die neue EU Drohnen Verordnung laut Austro Control ab 01.01.2023, womit dann auch die Übergangsfrist endet!"
Achtung: Auch Betreiber ehemaliger "Spielzeuge" (z. B. DJI Mavic Mini, und DJI Mini 2) müssen sich seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung registrieren. Denn alle Betreiber von Kamera Drohnen müssen diese so genannte Drohnenregistrierung durchlaufen. Zudem wurde per März 2022 diese Übergangsfrist bis 01.01.2024 verlängert!
EU Drohnen Gesetze: Übergangsregelung für Copter mit aufrechter Drohnenbewilligung
"Bewilligte Geräte dürfen noch bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des ACG Bescheides unter Einhaltung der dort bewilligten Auflagen betrieben werden, danach muß man sich als Betreiber registrieren."
Achtung: Wir empfehlen aber jedem Drohnen Betreiber, sich sofort als UAS Operator online zu registrieren! Schließlich muss man ja bei Kontrollen auch seine Drohnen Registrierungsnummer auf dem Copter vorweisen können. Hier findest Du deshalb noch mehr Infos zum Thema Drohnen Registrierung des Betreibers.
Können Drohnenbewilligungen aus 2020 ab Gültigkeit der Drohnen Verordnung Neu noch verlängert werden?
Auch in dieser Frage erhielten wir direktes Feedback von der Austro Control (Juni 2020):
Demnach sind die Drohnenbewilligungen, die "jetzt nach nationalem Recht ausgestellt werden (...) bis maximal 31.12.2021 gültig."
Ab endgültigem Inkrafttreten der neuen EU Drohnen Verordnung "können nur mehr Bewilligungen gemäß EU-Regulativ ausgestellt werden".
Und nun kommt das Wichtigste: "eine Verlängerung bestehender nationaler Bewilligungen ist dann ohnehin nicht mehr möglich"!
EU Drohnen Verordnung: Übergangsfrist für nicht bewilligte Drohnen ohne CE Kennzeichnung nun doch bis 01.01.2024
"Geräte, die bisher nicht bewilligt waren (und über keine CE-Kennzeichnung verfügen), können nach Registrierung durch den Betreiber bis zum Ende der Übergangsfrist in der sog. limited Open Kategorie betrieben werden (Details sind in Art. 22 der VO (EU) 2019/947 ersichtlich).
Die Parrot Anafi könnte daher bspw. als Gerät unter 500 g mit den Voraussetzungen der Unterkategorie A1 (Registrierung, Online-Kurs/-Test, keine Flüge über unbeteiligten Personen oder Menschenansammlungen etc.) betrieben werden."
Achtung: Diese Übergangsfrist hat man, wie oben schon beschrieben, bis 01. Jänner 2024 verlängert!
EU Drohnen Verordnung: Übergangsregelung für Copter unter 250 ohne CE Kennzeichnung
"Geräte unter 250 g, welche schon ohne CE-Kennzeichnung am Markt sind, können auch nach Ende der Übergangsfrist verwendet werden (Registrierung, wenn Kamera, Flüge über unbeteiligten Personen, nicht aber über Menschenansammlungen etc.)."
Hier findest Du Infos zur Drohnen CE Kennzeichnung und -Klassen.
Hier mehr Infos zur verpflichtenden Drohnenregistrierung.
EU Drohnen Gesetze: Übergangsregelung für Copter bis 25 kg ohne CE Kennzeichnung
"Geräte unter 25 kg, welche schon ohne CE-Kennzeichnung am Markt sind, können nach Ende der Übergangsfrist mit den Voraussetzungen der Unterkategorie A3 (Registrierung, Online-Kurs/-Test, keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten etc.) betrieben werden."
Aber nochmals:
Alle von der Austro Control genannten Fristen und Übergangsregelungen zur EU Drohnenverordnung enden fix mit 01.01.2023 enden im Zuge der Verlängerung der Übergangsfrist (per März 2022) nun doch erst mit 01.01.2024.
Und hier noch der versprochene Link zu unserer übersichtlichen Tabelle betreffend die Übergangsregelung der Drohnen Kategorie OPEN für UAS ohne CE-Kennzeichnung >>>
Nützliche Links:
Hier findest Du Umfangreiche Infos über die neuen EU Drohnenverordnung.
Als ÖAMTC Partner fördern wir auch Drohnen Trainings und Copter Seminare auf unserem Portal Drohnenkurs.com.