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Aus dem Inhalt:
- Warum ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?
- Pflicht: Die Drohnen Haftpflichtversicherung
- Der Drohnen Betreiber haftet für die richtige Drohnen Versicherung
- FPV Drohnenversicherung für Flüge mit Videobrille
- Drohnenversicherungen im Vergleich für Österreich
- Tipp: Minidrohnen Haftpflichtversicherung
- Extra: 30% Mengenrabatt in der Drohnen Haftpflichtversicherung
- ÖAMTC Bonus: Drohnenversicherung mit 10% Rabatt und Drohnenkurs Gutschein
- Klug: Vollkasko Drohnenversicherung
- Einzigartig: Österreichs erste Rechtsschutz Drohnenversicherung
- Drohnen Haftpflichtversicherung: Warum höhere Versicherungssummen wählen?
- Drohnen Versicherung FAQs
- Wichtige Links zum Thema Drohnenversicherungen und mehr ...
- Drohnen Wechsel der Versicherung melden


Warum ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?

Im folgenden Abschnitt wollen wir erläutern, welche Drohnenversicherung in Österreich verpflichtend ist und warum. Zudem werden Sie erfahren, welche Fallstricke bei der Wahl der richtigen Drohnenversicherung versteckt sind. Weitere Detailinformationen gibt's dann noch im unteren Abschnitt in unseren Drohnenversicherung FAQs, die wir beständig erweitern!
Schon früher waren spezielle Drohnenversicherungen in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Dabei war es bis Ende 2020 zum Teil noch möglich, handelsübliche Drohnen in der sogenannten "Spielzeugregelung" zu fliegen. Doch mit Start der neuen EU Drohnenverordnung per 2021 werden quasi alle Drohnen vom Luftfahrtgesetz (LFG) und damit auch von der gesetzlich verankerten Versicherungspflicht für Drohnen erfasst. Zudem müssen sich seit 2021 alle Drohnen Betreiber behördlich registrieren.
Verpflichtende Drohnen Registrierung bei der Austro Control

Landläufig spricht man dabei auch von der sogenannten Drohnen Registrierung, obwohl sich wohlgemerkt ja der Drohnen Betreiber als Person (oder Firma) registriert. Hier finden Sie allerlei Infos zur neuen Drohnen Registrierung bei der Austro Control.
Registrieren müssen sich dabei all jene, die eines der folgenden unbemannten Luftfahrzeuge betreiben:
- Ein "Luftfahrzeug mit einer MTOM von 250 g oder mehr", - und auch darunter, siehe weiter unten ...
- das bei einem Aufprall auf einer Person eine "kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann"
- oder das eben "mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann", ausgerüstet ist.
Die obigen Zitate stammen aus der “Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019“ und besagen übersetzt nichts anderes, als dass alle Drohnen mit einer Kamera unter das neuen EU Regulativ fallen. Sprich, alle Betreiber von Kameradrohnen müssen sich behördlich registrieren. Dabei spielt es keine Rolle mehr (wie früher noch) ob die Kamera eingeschaltet ist oder nicht. Demnach kann man nicht mal mehr mit einer DJI Mini 2 oder DJI Mini 3 (mit nur 249 Gramm Abfluggewicht, MTOM) das Luftfahrtgesetz "unterfliegen". Schließlich genügt alleine schon das Vorhandensein "eines Sensors" für die behördliche Registrierungspflicht. Von dieser Pflicht ausgenommen sind ausschliesslich Drohnen, die explizit under die EU Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fallen und für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind. Handelsübliche Mini Drohnen, wie die oben genannte DJI Mini 2, DJI Mini 3 oder DJI Neo 2 sind aber KEINE Spielzeuge.
Drohnen sind keine Spielzeuge! Um überhaupt als Spielzeug zu gelten müsste eine Drohne wirklich als "Spielzeug" gekennzeichnet werden. In der Realität kommt das aber so gut wie nie vor, da ein Drohnen Hersteller so nur wesentlich mehr Haftung für sein Produkt übernehmen würde. Somit fallen quasi alle Drohnen mit einer Kamera unter die EU Drohnenverordnung - auch Drohnen unter 250 Gramm MTOM - und zugleich unter die behördliche Drohnen Registrierung sowie die Pflicht zur Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Keine Drohnen Registrierung ohne gültige Drohnenversicherung in Österreich
Wer also eine Kameradrohne betreiben will, muss sich unbedingt vorher auf dem Dronespace Portal der Austro Control registrieren. In der "Offenen" Drohnen Kategorie (OPEN), die für die allermeisten Drohnen Betreiber gilt, erfolgt diese Drohnen Registrierung schnell und unkompliziert online. Und das Beste ... diese Registrierung kostet auch nicht viel!
ABER: Die Austro Control verlangt schon im Zuge dieser Online-Registrierung die Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung:

Ansonsten kann man das Registrierungsverfahren nicht abschliessen und schlicht und einfach nicht (legal) fliegen. Dies bedeutet, dass man sich als Drohnen Betreiber schon früh genug nach der richtigen Drohnenversicherung umsehen muss.
Welche Polizzennummer für die Drohne bei der Registrierung zulässig ist und warum Angebots-, Antrags- oder Kundennummern nicht reichen, erklären wir hier im Detail.
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Pflicht: Die Drohnen Haftpflichtversicherung
Und mit einer Drohnenversicherung die "den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes" (Austro Control, 2021) entspricht, ist in Österreich eine eigene Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge gemeint. Seit Start der EU Drohnenverordnung gilt sogar der neue Terminus des unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS, Unmanned Aircraft System). Und wer ein UAS in Österreich gesetzeskonform versichern will, sollte drauf achten, dass in seiner Polizze ganz bestimmte Deckungsbausteine als auch 750.00 SZR für Drohnen Einsätze explizit enthalten sind.
“Der Betreiber (...) ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist (...) Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis (...) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen."
(Quelle: Österreichisches Luftfahrtgesetz, § 24j Abs. 3 u. 4)
Pflichtbausteine in der Drohnenversicherung
Eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung muss in Österreich folgende Merkmale aufweisen:
Sie muss laut Austro Control "den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes" entsprechen, weshalb keine gewöhnliche Haftpflichtversicherung, sondern eine eigene "Luftfahrzeug-Haftpflicht" (gemäß VAG 2016) hier das Maß der Dinge ist. Echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen haben übrigens auch eigene Luftfahrthaftpflicht-Versicherungsbedingungen.- Die Drohnen Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und muss deshalb eine Gefährdungshaftung übernehmen. Der OGH hat diese Halterhaftung nach dem Luftfahrtgesetz sogar als Fall „strengster Gefährdungshaftung“ (OGH 2 Ob 119/09b). Sprich, die Versicherung muss zunächst den Geschädigten entschädigen. Das jedoch unabhängig davon, ob ein konkretes Verschulden beim Drohnen Betreiber vorliegt, oder ob z. B. ein "plötzlicher Windstoß" die Schuld war. Hier mehr zum Thema Drohnen und Gefährdungshaftung.
- Die Versicherungssumme der Drohnenversicherung sollte umgerechnet zumindest € 1 Mio. für Personen- oder Sachschäden umfassen. Seriöse Anbieter empfehlen hier ohnehin höhere Versicherungssummen. Hier mehr zur richtigen Luftfahrthaftpflicht-Versicherungssumme und darüber, warum Geiz hier wirklich nicht geil ist!
- Wie die Austro Control hervorhebt, muss die Deckungssumme Ihrer Drohnenversicherung "mindestens 750.000 SZR betragen". SZR bedeutet bei Drohnen "Sonderziehungsrechte", eine eigene Währung des IWF, die im Segment der Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen international Usus ist.
- Ihre Drohnen Haftpflichtversicherung sollte zumindest im ganzen EU-Raum Gültigkeit (noch besser im gesamten EASA Raum) besitzen, wobei mehr hier wieder einmal besser ist. Versicherungen, die nur Österreich oder Deutschland abdecken, sind im Auslands-Urlaub nicht praktikabel.
Österreich: Pauschale oder Gerätedokumentierte Drohnenversicherung?
Seit 1. September 2026 muss eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich in den gesetzlich erfassten Bereichen nicht mehr zwingend gerätebezogen ausgestaltet sein. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt für UAS der offenen und speziellen Kategorie sowie für den Betrieb in Modellflugvereinigungen nach Art. 16 neben der Versicherung einzelner UAS auch eine pauschale Haftpflichtversicherung für sämtliche von einem Drohnenbetreiber betriebenen UAS. Welche Drohnen, Nutzungen, Personen und Betriebsarten tatsächlich versichert sind, ergibt sich weiterhin aus dem konkreten Versicherungsvertrag. Der Drohnenbetreiber bleibt dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene UAS ordnungsgemäß versichert ist.
Die Mitführ- und Vorlagepflicht nach § 24j Abs. 4 LFG gilt weiterhin: Der Drohnenbetreiber oder der verantwortliche Fernpilot muss den Versicherungsnachweis über die aufrechte Versicherung sowie die Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb mitführen und auf Verlangen vorlegen.
Eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung bleibt deshalb in vielen typischen Anwendungsfällen vorteilhaft. Dabei werden Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer beziehungsweise individuelle Gerätekennung der Polizze und dem Versicherungsnachweis konkret zugeordnet. Das kann insbesondere bei Flügen durch andere Fernpiloten, bei Kontrollen, beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer versicherter UAS und im Schadenfall die Nachweis-, Zuordnungs- und Beweissicherheit erhöhen. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Gerätedokumentation folgt daraus jedoch nicht.
Kernaussage: Eine pauschale Drohnenversicherung bietet vor allem Bestandsflexibilität. Eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung bietet eine konkrete Zuordnung zwischen Drohne, Polizze und Versicherungsnachweis.
Mehr dazu im Fachbeitrag Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich – aktuelle Rechtslage und Vergleich.
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Empfohlene Bausteine in der Drohnenversicherung
Folgende Deckungsbausteine muss ihre Drohnenversicherung nicht haben, aber wenn doch, dann schadet's sicher nicht!

- Deckung für reine Vermögensschäden bzw. reine Ausfallschäden. Damit sind Vermögensschäden gemeint, die eben nicht als Folge von Sach- oder Personenschäden passieren (das wären nämlich lediglich die sogenannten "abgeleiteten" Vermögensschäden). Was aber, wenn die verunglückte Drohne in Bauers Maisfeld tagelang nicht auffindbar ist, und jener daraufhin nicht ernten und eben diesen Ernte- bzw. Verdienstausfall plötzlich geltend macht? Hier mehr dazu, warum auch reine Vermögensschäden durch Drohnen finanziell bedrohlich werden können.
- Die Deckung infolge von Privatsphären-Verletzungen durch Drohnen. Ein Baustein der für private und kommerzielle Luftbilddienstleister immer wichtiger wird. Hier können Sie nachlesen, wie schnell man mit Drohnen Persönlichkeitsrechte verletzt. Hier mehr zum einzigartigen Pilot Privacy Shield >
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Der Drohnen Betreiber haftet für die richtige Drohnen Versicherung
Der Drohnen Betreiber (UAS Operator) muss also bei seiner Registrierung die Polizzennummer einer gültigen Drohnen Haftpflichtversicherung angeben. Und diese muss bekanntlich laut Austro Control "den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes" Genüge tun. Dabei liegt es nun in erste Linie am Drohnen Betreiber selbst, hier die richtige Drohnenversicherung auszuwählen. Und schlussendlich wird genau das dann auch nochmal in seiner Drohnen Registrierungsbestätigung der Austro Control "amtssigniert" festgehalten:
"Der Betreiber bestätigt (...) für den Betrieb eine Versicherung abgeschlossen zu haben, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht, und dass der Betrieb nur bei aufrechtem Versicherungsschutz erfolgt."
Hier finden Sie ein Beispiel für eine Drohnen Registrierungsbestätigung der Austro Control. Wie man sieht, dokumentiert die Österreichische Luftfahrtbehörde in dieser nochmal auch die Nummer(n) der "Versicherungspolizze(n)":

Anders gesagt: Der Drohnen Betreiber muss selbst überprüfen, ob seine Polizze wirklich alle oben genannten luftrechtlichen Kriterien für Flugdrohnen erfüllt oder nicht. Und weil er laut Austro Control auch auf der Drohnen Registrierungsbestätigung unter anderem bestätigt,
"mit allen anwendbaren nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge vertraut zu sein, insbesondere mit den Anforderungen und Pflichten eines Betreibers",
... haftet Er oder Sie auch selbst!
Gerätedokumentation kann Beweis- und Zuordnungsfragen im Schadenfall reduzieren
Eine pauschale Drohnenversicherung ist nicht allein deshalb unzureichend, weil Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer der einzelnen Drohnen nicht in der Polizze angeführt sind. Entscheidend ist, ob das schadenverursachende UAS und der konkrete Betrieb nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen tatsächlich vom Versicherungsschutz erfasst waren.
Ohne eine bereits vor dem Schaden bestätigte Gerätezuordnung kann jedoch zusätzlicher Nachweisbedarf entstehen. Ist etwa strittig, ob die betreffende Drohne zum versicherten Bestand gehörte, welche Nutzung vorlag oder welcher Versicherungsvertrag einschlägig ist, kann der Versicherer nach § 34 VersVG erforderliche Auskünfte und zumutbare Belege verlangen. Je nach Einzelfall können dafür beispielsweise Kauf-, Leih- oder Mietunterlagen, Fotos, Seriennummernaufzeichnungen oder sonstige Nachweise zur konkreten Drohne benötigt werden.
Eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung kann solche späteren Beweis- und Zuordnungsfragen reduzieren. Dabei werden Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer beziehungsweise individuelle Gerätekennung bereits vor einem Schaden der Polizze und dem Versicherungsnachweis zugeordnet. Das schafft insbesondere bei mehreren Drohnen, mehreren Versicherungsverträgen, anderen Fernpiloten oder erhöhtem Nachweisbedarf mehr Klarheit für den Drohnenbetreiber, den Versicherer und mögliche Geschädigte.
Empfehlung: Wer einen möglichst konkreten Versicherungsnachweis und eine klare Zuordnung seiner Drohnen zur Polizze wünscht, sollte eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung beziehungsweise eine gerätedokumentierte Mehrgeräte- oder Flottenpolizze bevorzugen.
Mehr dazu im Fachbeitrag Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich – aktuelle Rechtslage und Vergleich.
Fallstricke und Fehler bei Drohnen Versicherungen
Reine Private Haftpflichtversicherungen sind für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) nicht vorgesehen. Hier gibt's noch zusätzliche Informationen, warum man ohne Weiteres Drohnen auch nicht über die private Haushaltsversicherung versichern kann.- Achtung vor Polizzen ohne explizit ausgewiesene 750.000 SZR. Denn die Sonderziehungsrechte sind international gültig und müssen in jedem Versicherungsschein drin stehen.
- Achtung vor Versicherungsanbietern außerhalb Österreichs. Schließlich gilt die EU Drohnenverordnung zwar EU-weit, die jeweiligen Versicherungspflichten für Drohnen werden aber nach wie vor national geregelt!
Rufen wir uns das oben Gesagte nochmal in Erinnerung, so kann man draus folgende NO-GOs und Fehler bei Drohnenversicherungen ableiten:
Österreichische Drohnenversicherung für Drohnen in Österreich
"Die Versicherungsbestimmungen finden sich in nationalen Vorschriften."
(Quelle: online-kurs.dronespace.at)

Wenn die jeweiligen Versicherungspflichten für UAS laut Austro Control nach wie vor national geregelt bleiben, dann wird klar, warum für Drohnen in Österreich eine Polizze erforderlich ist, die für den Zielmarkt Österreich passt. Umso besser, wenn in der Polizze noch der Verweis auf "Österreichisches Recht" oder Ähnliches drinnen steht. In anderen EU-Ländern jedoch kann es schlicht und einfach andere Versicherungspflichten für Drohnen geben.
UND ACHTUNG: "Der Betreiber bestätigt (...) für den Betrieb eine Versicherung abgeschlossen zu haben, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht" (Quelle: "Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge", Austro Control)
Schließlich ist laut § 24j Abs. 3 LFG bei "der Registrierung (...) die Nummer der Versicherungspolizze einzugeben. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.". Somit liegt die Verantwortung beim Drohnen Betreiber selbst, genau zu überprüfen, ob seine Versicherung aus dem Internet auch wirklich in Österreich gesetzeskonform ist oder nicht. Ansonsten läuft er Gefahr, unwissentlich eine Verwaltungsübertretung zu begehen, die eventuell auch mit Strafen für Drohnen Betreiber gemäß § 169 LFG verbunden sein kann.
Merksatz: Entscheidend ist nicht die bloße Betreiberregistrierung, sondern ob die Polizze den luftfahrtrechtlichen und versicherungsspezifischen Anforderungen für Drohnen in Österreich entspricht. Warum die Registrierung keine behördliche Bestätigung der Rechtskonformität ist, erklären wir hier im Detail.
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FPV Drohnenversicherung für Flüge mit Videobrille

Sie machen First Person View (FPV) Flüge mithilfe einer Videobrille? Sie betreiben eine oder mehrere Racing Drohnen?
Dann ist es in der Offenen Drohnen Kategorie (OPEN) wichtig, dass ein zusätzlicher Spotter manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingreifen kann. Schließlich müssen Drohnen Flüge in der OPEN Kategorie immer im VLOS Bereich erfolgen. VLOS, steht für Visual Line Of Sight und bedeutet schlicht, dass immer eine direkte Sichtverbindung zum UAS gewährleistet sein muss. Dies wohlgemerkt ohne technische Hilfsmittel, weshalb FPV Piloten immer eine zweite Person, einen externen Spotter bzw. eine Spotterin brauchen.
Die Anfragen von FPV Drohnen Betreibern und Drohnen Racing Fans haben bei uns seit Start der Neuen EU Drohnenverordnung massiv zugenommen! Denn auch mit FPV oder Racing Drohnen muss man sich als UAS Betreiber registrieren. Vorab braucht man auch hier wieder die richtige Drohnen Haftpflichtversicherung, wobei aber Videobrillen Piloten meist mehrere (Eigenbau) Drohnen zugleich mit im Gepäck haben. Auch hier haben wir uns bemüht eine passende und gesetzeskonforme Versicherungslösung zu erarbeiten. Hier deshalb mehr Infos zu unserer FPV und Racing Drohnen Versicherung.
Drohnenversicherungen im Vergleich für Österreich

Um den Weg zur richtigen Drohnenversicherung für Österreich ein wenig abzukürzen, haben wir hier einen Drohnen-Versicherung Vergleich erstellt. Auf unserer Webseite drohnenversicherung.com vergleichen wir die Drohnen Versicherungen für Österreich in einer tabellarischen Übersicht: Drohnen Versicherungsvergleich für Österreich als Tabelle.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren,
Ihr AIR&MORE Team aus Tirol.
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Nähere Informationen hierzu in unserem Minidrohnen Blog.
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Extra: 30% Mengenrabatt in der Drohnen Haftpflichtversicherung
Ach ja, eines sei hier noch kurz erwähnt:
Das AIR&MORE Team legt höchsten Wert auf zufriedene Kunden, weshalb wir die Treue unserer Piloten auch gerne belohnen. Und deshalb gibt's bei uns ab 3 oder mehr Drohnen zusätzlich 30% Rabatt (ja, wirklich dreißig Prozent!) in der Drohnen Haftpflichtversicherung - und das auf alle Drohnen, Multicopter, Quadrocopter, usw. Wer zum Beispiel drei privat genutzte Copter bei uns versichert, ist also schon ab einer Prämie von € 114,22 pro Jahr inkl. Versicherungssteuer dabei.
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Klug: Vollkasko Drohnenversicherung

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Wichtiger Hinweis: Eine Drohnen Vollkaskoversicherung deckt Eigenschäden an Ihrer Drohne ab. Sie ersetzt aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Drohnen bzw. UAS, die Personen- oder Sachschäden an Dritten abdeckt.
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Einzigartig: Österreichs erste Rechtsschutz Drohnenversicherung

Wer sich für eine Rechtsschutz Drohnenversicherung entscheidet, ist sich der juridischen Verfänglichkeiten im Gebrauch von Multicoptern bewusst. Schließlich kann es auch ganz unverhofft vorkommen, dass Neugierige Passanten das Gerät inspizieren wollen und dabei etwas beschädigen. Immer wieder tauchen auch serienmäßige Fehler bei neuen Drohnen auf. Und wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Produzenten oder anderen Drohnen Piloten? Von potentiellen Strafanzeigen bei Personenschäden ganz zu schweigen ...
Für solche und ähnliche Fälle ist es gut, einen Rechtsbeistand zu haben. Beim Auto hat man's ja auch!
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Drohnen Haftpflichtversicherung: Warum höhere Versicherungssummen wählen?

Wie gesagt: Drohnen sind unbemannte Luft-Fahrzeuge (uLFZ bzw. UAS) und brauchen deshalb auch eigene Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen. Man könnte das Ganze auch analog zum Auto sehen. Denn auch PKWs brauchen als Kraft-Fahrzeuge (KFZ) eigene KFZ Haftpflichtversicherungen. Und bei jenen spielt sich bekanntlich noch kaum was unter Deckungssummen von zumindest € 10 Millionen ab. Das hat natürlich gute Gründe, denn mit einem Auto kann man schließlich so einiges anrichten. Zieht man hier Parallelen zu den Drohnen, so tut man auch bei UAS nicht gut daran, sich lediglich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme von € 1 Mio. Euro zu beschränken. Denn seien wir uns ehrlich: auch Drohnen können auf Autobahnen notlanden, Drohnen können sogar Helikoptern nahekommen und auch Drohnen können schwerste Verletzungen verursachen. Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, findet hier allerlei Drohnen Unfallberichte. Wer wissen will, warum die Schadenersatzforderungen im Haftpflichtsektor in den letzten Jahren stark nach oben gegangen sind, kann sich in unserem Beitrag zur Luftfahrthaftpflicht-Versicherungssumme informieren.
Fazit zur Versicherungssume für Drohnen:
Bei Wahl der Deckungssumme in der Drohnenversicherung ist Geiz nicht geil!
Aus den oben genannten und vielen weiteren Gründen empfiehlt das AIR&MORE Team zumindest € 3 Mio. Deckungssumme (oder höher) für alle Drohnen Haftpflichtversicherungen!
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Drohnenversicherung FAQs - Weitere Fragen und Antworten
Hier noch eine stetig wachsende Sammlung von gängigen Fragen und Antworten zum Thema Drohnenversicherung:
Ja, für UAS, für deren Betreiber eine Registrierungspflicht besteht, gilt in Österreich grundsätzlich die Pflicht zu einer besonderen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. § 24j Abs. 3 LFG nimmt nur UAS der offenen Kategorie aus, für deren Betrieb keine Betreiber-Registrierung erforderlich ist. Derartige Spielzeug-Drohnen, müssen aber explizit als solche vom Hersteller gekennzeichnet sein. Somit besteht für die allermeisten Kameradrohnen, auch unter 250 g, eine Pflicht zur Betreiber-Registrierung. Voraussetzung dafür ist aber schon vorher die Haftpflichtversicherung; Drohnen-Kasko und Drohnen-Rechtsschutz sind freiwillig. Mehr zu den Registrierungsvoraussetzungen findest Du bei Austro Control/Dronespace. Eine passende Drohnen-Haftpflichtversicherung für Österreich muss den tatsächlichen Betrieb und die gesetzlichen Anforderungen abdecken.
Entscheidend ist nicht die Produktbezeichnung, sondern der konkrete Versicherungsschutz. Die Drohnenversicherung muss die gesetzliche Haftpflicht des Drohnenbetreibers für die tatsächlich betriebenen UAS erfassen, eine ausreichende Versicherungssumme vorsehen und einen Nachweis über die aufrechte Versicherung ermöglichen. Seit 1. September 2026 können in den von § 24j Abs. 3 LFG erfassten Bereichen sowohl pauschale als auch gerätedokumentierte Drohnen-Haftpflichtversicherungen zulässig sein. Nutzung, MTOM, Betriebskategorie, berechtigte Fernpiloten, gleichzeitiger Flugbetrieb, Ausschlüsse und Geltungsbereich müssen zum konkreten Einsatz passen. Die Details erklärt der Fachbeitrag Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich – aktuelle Rechtslage und Vergleich.
Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine internationale Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds. Für die in der Praxis üblichen UAS ist nach den einschlägigen luftfahrtrechtlichen Vorgaben regelmäßig eine Mindestdeckung von 750.000 SZR je UAS relevant. Der Euro-Gegenwert schwankt. Bei mehreren gleichzeitig betriebenen Drohnen muss deshalb klar sein, welche Versicherungssumme je UAS und je Versicherungsfall zur Verfügung steht. Austro Control weist darauf hin, dass alle betriebenen Drohnen über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen müssen. Mehr dazu: 750.000-SZR-Versicherungsbestätigung für Drohnen und Dronespace – Kategorie Open.
Nein. Seit 1. September 2026 erlaubt § 24j Abs. 3 LFG in den gesetzlich erfassten Bereichen ausdrücklich auch eine pauschale Haftpflichtversicherung für sämtliche von einem Drohnenbetreiber betriebenen UAS. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Einzelauflistung jeder Drohne besteht dort nicht. Eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung kann dennoch vorteilhaft sein: Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer beziehungsweise individuelle Gerätekennung werden der Polizze und dem Versicherungsnachweis konkret zugeordnet. Das kann bei Kontrollen, anderen Fernpiloten, mehreren gleichzeitig eingesetzten UAS und im Schadenfall mehr Nachweis-, Zuordnungs- und Beweissicherheit schaffen. Mehrere Drohnen können dabei gemeinsam in einer Mehrgeräte- oder Flottenpolizze dokumentiert sein. Aktuelle Rechtslage und Vergleich.
Neben Personen- und Sachschäden sowie der erforderlichen Mindestdeckung sollten je nach Nutzung insbesondere reine Vermögens- und Ausfallschäden, Flüge durch andere berechtigte Fernpiloten, Auslandsdeckung, FPV-, Indoor- und Wettbewerbsflüge sowie Leih-, Miet- oder Test-UAS geprüft werden. Bei Foto- und Filmaufnahmen können außerdem Schäden aus der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Datenschutz- oder Markenrechten wichtig sein. Welche Erweiterungen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Einsatz ab. Mehr dazu: Drohnen, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte.
Eine Drohne kann einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen, ohne eine Sache zu beschädigen oder eine Person zu verletzen. Muss beispielsweise eine Seilbahn, Veranstaltung, Produktionsanlage oder ein anderer Betrieb wegen eines Drohnenvorfalls vorübergehend eingestellt werden, können Umsatz- und Betriebsausfälle entstehen. Solche Ansprüche sind reine Vermögensschäden und nicht automatisch in jeder Drohnen-Haftpflichtversicherung mitversichert. Deshalb sollten Deckung, Sublimit, Ausschlüsse und Geltungsbereich ausdrücklich geprüft werden.
Die Prämie hängt insbesondere von privater oder gewerblicher Nutzung, Versicherungssumme, versichertem Drohnenbestand, pauschaler oder gerätedokumentierter Ausgestaltung und gewünschten Zusatzdeckungen ab. Feste Preisangaben können sich ändern und ersetzen keinen Tarifvergleich. Aktuelle Abschlussmöglichkeiten findest Du bei der von AIR&MORE vermittelten Drohnen-Haftpflichtversicherung. Welche Versicherungsform zu Deinem Einsatz passt, erklärt die Entscheidungshilfe Welche Drohnenversicherung passt zu Dir? Pauschal oder gerätedokumentiert.
Eine pauschale Drohnenversicherung kann bei privater Nutzung, vielen oder häufig wechselnden Modellen und geringem Bedarf an einem gerätespezifischen Nachweis besonders praktisch sein. Eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung ist häufig vorteilhaft, wenn andere Fernpiloten fliegen, mehrere UAS gleichzeitig eingesetzt werden, ein konkreter Versicherungsnachweis benötigt wird oder Beweis- und Zuordnungsfragen möglichst schon vor einem Schaden geklärt sein sollen. Bei der aktuellen R+V-Lösung ist der Pauschalmodus ausschließlich für private Nutzung freigegeben und auf höchstens ein gleichzeitig im Flug betriebenes UAS beschränkt; gewerbliche und kommerzielle Risiken werden gerätedokumentiert versichert. Mehr dazu in der Entscheidungshilfe Welche Drohnenversicherung passt zu Dir? Pauschal oder gerätedokumentiert.
Nicht automatisch. Eine private Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung reicht nur dann aus, wenn sie die gesetzliche Luftfahrzeug-Haftpflicht für das konkret betriebene UAS ausdrücklich einschließt und alle maßgeblichen Anforderungen an Versicherungssumme, Nutzung, versicherte Personen, Geltungsbereich und Versicherungsnachweis erfüllt. Viele Standardverträge schließen Luftfahrzeuge aus oder decken nur begrenzte Drohnenrisiken. Entscheidend sind daher Polizze, Bedingungen und Versicherungsbestätigung – nicht die Bezeichnung des Produkts. Mehr dazu im Beitrag Sind Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung versichert?.
Eine Vereins- oder Sammellösung kann grundsätzlich ausreichen, wenn sie alle gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt. Die neue Zulässigkeit pauschaler Drohnenversicherungen macht eine Vereins-Sammelpolizze aber nicht automatisch passend. Drohnenbetreiber sollten insbesondere prüfen, wer Versicherungsnehmer und Polizzeninhaber ist, wie sie den aktuellen Vertragsstatus kontrollieren, wer Prämien zahlt, wer über Kündigung oder Storno informiert wird und welcher Versicherungsnachweis zur Verfügung steht. AIR&MORE empfiehlt dem registrierten Drohnenbetreiber aus Gründen der Vertragskontrolle eine eigene Polizze. Vertiefung: Drohne über einen Modellflug-Club versichern und Weinrauch-Gutachten 2024 zu Sammelpolizzen bei Drohnenversicherungen.
Aus Sicht von AIR&MORE: ja. Eine eigene Polizze ermöglicht dem registrierten Drohnenbetreiber, Prämienzahlung, Vertragsstatus, Änderungen, Kündigung, Storno und Versicherungsunterlagen unmittelbar zu kontrollieren. § 24j LFG enthält zwar keinen einfachen Satz, wonach Drohnenbetreiber und Versicherungsnehmer in jedem Fall identisch sein müssen. Das aktualisierte Weinrauch-Gutachten 2024 kommt für Sammelpolizzen für fremde Rechnung jedoch aus versicherungsrechtlicher Sicht zu einer entsprechenden Schlussfolgerung, insbesondere wegen möglicher Informations- und Meldeprobleme. Eine eigene Polizze kann pauschal oder gerätedokumentiert ausgestaltet sein. Gutachten mit Aktualisierungshinweis öffnen.
FPV- und Racing-Drohnen benötigen eine ordnungsgemäße Drohnen-Haftpflichtversicherung, wenn ihr Betrieb registrierungspflichtig ist – etwa wegen Kamera, Gewicht oder übertragbarer Aufprallenergie. Bei Flügen mit Videobrille muss in der offenen Kategorie die Sichtverbindung zur Drohne gewährleistet bleiben; dafür wird regelmäßig eine beobachtende Person eingesetzt. Eine pauschale Versicherung kann bei vielen häufig wechselnden privaten FPV-Modellen praktisch sein, wenn die Tarifgrenzen eingehalten werden. Gerätedokumentation ist häufig vorteilhaft, wenn mehrere UAS gleichzeitig fliegen, ein konkreter Nachweis benötigt wird oder die Nutzung gewerblich ist. Mehr dazu: FPV- und Racing-Drohnenversicherung sowie VLOS und Sichtverbindung.
Ja, eine kurze Vertragsdauer macht eine Drohnenversicherung nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, dass beim konkreten Drohnenbetrieb ein aufrechter, den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Luftfahrt-Haftpflichtversicherungsschutz besteht und der erforderliche Versicherungsnachweis mitgeführt werden kann. Der Drohnenbetreiber muss außerdem darauf achten, dass Polizzennummer, versicherte Nutzung, UAS-Bestand, Versicherungssumme und Vertragsdauer tatsächlich passen. Endet die Kurzzeitdeckung, darf ohne anderweitigen aufrechten Versicherungsschutz nicht weitergeflogen werden und der Drohnen Betreiber muss den Wegfall der Drohnenversicherung der Austro Control gemäß § 167 Abs. 2 LFG melden. Meldet er dies nicht, beginnt er eine Verwaltungsübertretung gemäß § 169 LFG. Für regelmäßige Flüge ist eine Jahresdeckung häufig einfacher zu verwalten. Zur allgemeinen Einordnung: Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich.
Das hängt vom Versicherungsmodus ab. Bei einer gerätedokumentierten Drohnenversicherung muss die neue Drohne vor dem versicherten Einsatz in die Polizze beziehungsweise die versichererbestätigte Geräteaufstellung aufgenommen werden; die alte Drohne ist gegebenenfalls zu entfernen. Bei einer pauschalen Drohnenversicherung ist eine einzelne Wechselmeldung typischerweise nicht nötig, sofern die neue Drohne und ihre Nutzung vollständig innerhalb der Versicherungsbedingungen liegen. Änderungen bei Nutzung, MTOM, Betriebskategorie oder anderen gefahrerheblichen Umständen können dennoch meldepflichtig sein.
Wichtige Links zum Thema Drohnenversicherungen und mehr ...

Unter diesem Link finden Sie noch nähere Infos zur R+V Drohnen Versicherung mit Top Rating.
Hier unser viel gelesener Drohnen-Versicherung Vergleich Österreich. Wer diesen gerne in Tabellenform hätte, findet hier noch einen optisch aufbereiteten Drohnen Versicherungsvergleich für Österreich.
Unter diesem Link gibt's allerlei Beiträge zur EU Drohnenverordnung und hier ein eigener Artikel über die neuen Drohnen Gesetze in Österreich.
Hier zur verpflichtenden Drohnen Registrierung für UAS Betreiber.
Hier zur Drohnen Kennzeichnung.
In diesem Beitrag informieren wir zusätzlich zum neuen Drohnenführerschein mitsamt Übungen zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Last, but not least finden Sie hier noch unseren umfangreichen Drohnen Info-Blog.
Sie schätzen das persönliche Gespräch?
Dann beraten wir Sie gerne auch am Telefon!
Mit besten Grüßen aus Tirol,
Ihr AIR&MORE Team.
Drohnen Wechsel der Versicherung melden
Sie haben auf eine neues Drohnen Modell gewechselt?
Ihr Copter hatte eine unsanfte Landung?
Ihre Drohne wurde vom Hersteller ausgetauscht und hat nun eine neue Seriennummer?

Kein Problem!
Sofern Sie keine pauschale Haftpflichtversicherung haben und ihre Drohnenversicherung die Gerätedaten der UAS dokumentiert, können sie hier schnell und unkompliziert Ihren Drohnen Gerätewechsel Ihrer Versicherung melden. Dieser Drohnen Wechsel gilt, wenn nötig, für 3 Drohnen Versicherungssparten auf einmal: Drohnen Haftpflichtversicherung, Drohnen Kaskoversicherung und Drohnen Rechtsschutzversicherung.
Ihre neue Versicherungspolizze folgt auf dem Postweg!
Seriennummer: Um auch die richtige Seriennummer der neuen Drohne rasch zu finden, gibt's hier einen eigenen Beitrag zum Thema Wo ist die Seriennummer meiner Drohne? Achtung: Bei einigen Modellen (z. B. DJI Drohnen) ist die Seriennummer 2-zeilig, bei der DJI Mini 3 Pro oder der DJI Avata sogar 4-zeilig.
Tipp: In der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung registriert man sich als Drohnen Betreiber (als Person oder Fa.). Man registriert nicht die Drohne selbst. Einen Drohnen Wechsel muss man deshalb nicht der Austro Control melden, auch soll man sich nach einem Gerätewechsel nicht neu auf dronespace.at registrieren!
Drohnen Austausch | Wechsel Formular für Drohnenversicherungen mit Gerätedokumentation >>>
* Gut zu wissen: Auch nach einem Drohnen Wechsel bleibt die Polizzennummer Deiner Drohnen Haftpflichtversicherung gleich! *
Die folgenden Inhalte betreffen die ehemaligen Bestimmungen für Drohnenversicherungen vor der gesetzeswirksamen Umsetzung der EU Drohnenverordnung mit 31.12.2020. Seit 2021 gelten die neuen Drohnen Gesetze, wie in den oberen Abschnitten ausgeführt!
Ab wann braucht man eine Drohnenversicherung in Österreich (gültig bis 31.12.2020)
Sobald eine Drohne mehr als 79 Joule bei einem Aufprall entwickeln könnte, fällt diese unter das Österreichische Luftfahrtgesetz (LFG). Denn laut dem LFG gelten Multicopter ab diesem Punkt nicht mehr als sogenannte "unbemannte Geräte", welche gerne auch als Spielzeug bezeichnet werden. Entscheidend ist also die freiwerdende Bewegungsenergie (gemessen in Joule) bei einem potentiellen Crash. Bei einem DJI Mavic Pro 2 Quadrocopter mit 0,907 kg wäre hier das Maximum bei ca. 8 Metern Flughöhe erreicht. Bei einer etwas schwereren Yuneec Typhoon Drohne mit 1,9 kg erreicht man diese Grenze bereits bei 4 Metern Flughöhe. Darüber gelten diese Geräte somit immerhin schon als Flugmodell nach § 24c des österreichischen Luftfahrtgesetzes. Der Drohnen Pilot bräuchte hier zumindest schon mal eine Modellflug Versicherung für seine Drohne.
Aber Achtung: Gerade beim Modellflug steckt der Teufel im Detail! (gültig bis 31.12.2020)
Und auch wenn man unter der 79 Joule Grenze bleibt, muss der Copter richtig versichert sein. Mehr dazu weiter unten!
Drohnenversicherung für reine Modellflüge (gültig bis 31.12.2020)
An diesem Punkt lohnt sich ein Abstecher ins österreichische Luftfahrtgesetz. Hier eine wichtige Passage aus Paragraph 24c:
"Flugmodelle sind (...) unbemannte Geräte, die (...) ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden."

Folglich darf dann auch die eingebaute Kamera ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst, also rein zu Steuerungszwecken verwendet werden! Wer sich an die gesetzlichen Bestimmungen des o. a. Paragraphen 24c LFG hält, der kann eine Haftpflicht Drohnenversicherung als reine Hobbydeckung beantragen.
Wer jedoch mit seiner Drohne filmt oder fotografiert, der muss seinen Multicopter bei der Austro Control bewilligen lassen. Ganz egal, ob die Drohne gewerblich oder rein privat eingesetzt wird.
Drohnenversicherung für "unbemannte Luftfahrzeuge", uLFZ (gültig bis 31.12.2020)
Sobald also Drohne oder Kamera nicht mehr rein dem Zwecke des Fluges selbst dienen, wird Paragraph 24f des Luftfahrtgesetzes schlagend. Dann wird die Drohne sogar zu einem "unbemannten Luftfahrzeug" (kurz "uLFZ").
Denn sogenannte "Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1" sind eben Geräte, die "gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken betrieben werden."
Und nun kommt der wichtige Passus im Luftfahrtgesetz. Denn ein uLFZ ist eben auch ein Fahrzeug und darf ausschließlich mit "Bewilligung der Austro Control GmbH" in Betrieb gehen. Und wie jedes andere zugelassene Fahrzeug auch, braucht deshalb auch eine Drohne eine eigene Haftpflichtversicherung!
Eine gesetzeskonforme Luftfahrt Haftpflicht Versicherung mitsamt Versicherungsbestätigung für die Luftfahrtbehörde gibt's bei AIR&MORE bereits ab € 39,36 pro Jahr. Gewerbliche Drohnen kann man bei uns schon ab € 89,36 pro Jahr versichern. Die Drohnenversicherung zum besten Preis Österreichs können Sie hier online beantragen:
Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich >>>
Mini-Drohnen Versicherung für Österreich >>>
Achtung, dies ist ein Workaround, damit das Problem mit dem Signaturfeld behoben wird (siehe Email vom 22.6.2021) - siehe Dokumentation "AW: DRINGEND: FORMULAR GEHT NICHT"
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