
Österreich: Für alle Kameracopter ist eine spezielle Drohnen Versicherung Pflicht! Doch welche gesetzlichen Voraussetzungen bei einer echten Drohnen Haftpflicht Versicherung hierzulande erfüllt sein müssen, bestätigt nun das 1. Rechtsgutachten zur Haftpflichtversicherung für Unbemannte Luftfahrzeug Systeme (UAS) in Österreich. Weiter unten findest Du auch einen informativen TV Beitrag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), bei dem auch Air&More mitwirken durfte.
Kurzantwort für Österreich: Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss beim konkreten Betrieb dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein. Praktisch geschieht das typischerweise über Hersteller, Modell, Seriennummer und Gewicht direkt in der Polizze oder in einem Anhang / einer Flottenliste. Eine bloß personenbezogene Versicherung des Betreibers oder Piloten reicht nicht aus.
2023: Auch das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt:
"(...) eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren"
2024: Zwei weitere Gutachten der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Roland Weinrauch:
"Um den geforderten Pflichtversicherungsschutz zu gewährleisten, ist es sohin notwendig, dass die jeweiligen Drohnen in der Versicherungspolizze und im Versicherungsnachweis mit individuellen Gerätedaten (Hersteller, Abflugmasse, Seriennummer) dokumentiert werden.“
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