Hier findest Du Informationen zu Drohnen Flugverbotszonen (auch No-Drone-Zones genannt) bzw. zu Drohnen Flugkarten in Österreich. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend, um Dich auf dem neuesten Stand zu halten.
Übersicht:
- No-Drone-Zones – Stand Ende 2021
- 2022: Austro Control stellt neues Drohnen Traffic Management für 2023 vor!
- Drohnen Flugbeschränkungsgebiet Wien, 2021
- Drohnen Flugverbotszone Innsbruck , Tirol
- Welche Strafen drohen bei Drohnen Flügen in No-Drone-Zones?
- Drohnen App: alle No-Drone-Zones in der Hosentasche!
- Drohnen Karte des Öamtc: Desktopversion
- Nützliche Links
No-Drone-Zones – Stand Ende 2021
Werden die Drohnen Karten neu gemischt?
Wie wir wissen, gilt seit 2021 die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. Kurzerhand spricht man auch von der EU Drohnenverordnung. Dabei ist auch vorgesehen, dass die verschiedenen Nationalstaaten in bestimmten geografischen Gebieten Drohnenflüge nach eigenem Ermessen einschränken dürfen (Stichwort: Drohnen Flugbeschränkungsgebiete). Dazu gehört, dass die zuständige Behörde (in Österreich die Austro Control) Drohnenflüge in ihrem Hoheitsgebiet zum Beispiel nur unter bestimmten Bedingungen erlauben kann bis hin zur kompletten Untersagung jeglichen Drohnenfluges (Stichwort: Drohnen Flugverbotszonen). Dass hier schon mal alle Gebiete rund um Flughäfen in Drohnen Flugkarten rot aufleuchten, dürfte klar sein. Welche dieser No-Drone-Zones hier aber zukünftig noch eingerichtet werden und wie die jeweiligen Drohnen Karten dann ganz genau ausschauen, kann jeder Nationalstaat für sich entscheiden bzw. bei Bedarf auch später noch nachbessern.
2021: Laut Austro Control soll es in Österreich bei den No-Drone-Zones noch keine Verschärfungen geben!
2022: Austro Control stellt neues Drohnen Traffic Management für 2023 vor!
Anlässlich einer Pressekonferenz am 19. April 2022 stellte die Austro Control ein kommendes Drohnen Verkehrsmanagement System vor. Dieses soll gerade auch Drohnen Flugverbotszonen (No-Drone-Zones) rund um Flughäfen integrieren. Dabei entwickelt die österreichische Luftfahrtbehörde dieses Traffic Management für UAS über fünf Jahre lang mit dem HiTEC Unternehmen Frequentis. Damit sollen in Zukunft auch Drohnen Einsätze in Kontrollzonen mittels digitaler Freigabe über eine Drohnen App möglich werden. Start einer ersten Testphase soll 2023 sein. Hier mehr zum kommenden Drohnen Verkehrsmanagement System der Austro Control. Und hier mehr zu den Begriffen des Unmanned Traffic Management (UTM) für Drohnen und dem U-Space-Luftraum für Drohnen.
Drohnen Flugbeschränkungsgebiet Wien, 2021
Achtung: Das Wiener Stadtgebiet ist keine Drohnen Flugverbotszone, sondern ein Flug-Beschränkungsgebiet! Zwar konnte man bis Ende 2020 gemäß der alten 79 Joule Regel (alte „Spielzeugregelung“ gemäß LFG § 24d) das Luftfahrtgesetz sozusagen „unterfliegen“. Aber seit Start der neuen EU Drohnenverordnung per 2021 fallen alle Kamera-Drohnen unter das Luftfahrtgesetz, auch Drohnen mit nur 249 Gramm Abfluggewicht (z.B. DJI Mini 2).
Das bedeutet: Auch wenn man mit seiner Mini-Drohne nur wenige Meter aufsteigt, wird diese von den neuen Regelungen erfasst und als UAS, als Unmanned Aircraft System behandelt. Und als unbemannte Luftfahrzeugsysteme gelten für Kameradrohnen die ganz normalen Flugbeschränkungen, so auch im Wiener Stadtgebiet. Wer hier starten oder gar Drohnen Aufnahmen machen will, muss gesondert bei den zuständigen Stellen anfragen. Chancen hierfür sehen wir aktuell nur für gewerbliche Drohnen Piloten bzw. für Drohnenaufnahmen im öffentlichen Interesse.