Hier findest Du Informationen zu Drohnen Flugverbotszonen (auch No-Drone-Zones genannt) bzw. zu Drohnen Flugkarten in Österreich. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend, um Dich auf dem neuesten Stand zu halten.
No-Drone-Zones – Stand Oktober 2020
Werden die Drohnen Karten neu gemischt?
Wie wir wissen, gilt mit 31.12.2020 die neue Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. So jedenfalls die Ankündigung des zuständigen Bundesministeriums (bmvit) zur neuen EU Drohnenverordnung. Dabei ist auch vorgesehen, dass die verschiedenen Nationalstaaten in bestimmten geografischen Gebieten Drohnenflüge nach eigenem Ermessen einschränken dürfen (Stichwort: Drohnen Flugbeschränkungsgebiete). Dazu gehört, dass die zuständige Behörde (in Österreich die Austro Control) Drohnenflüge in ihrem Hoheitsgebiet zum Beispiel nur unter bestimmten Bedingungen erlauben kann bis hin zur kompletten Untersagung jeglichen Drohnenfluges (Stichwort: Drohnen Flugverbotszonen). Dass hier schon mal alle Gebiete rund um Flughäfen in Drohnen Flugkarten rot aufleuchten, dürfte klar sein. Welche dieser No-Drone-Zones hier aber zukünftig noch eingerichtet werden und wie die jeweiligen Drohnen Karten dann ganz genau ausschauen, kann jeder Nationalstaat für sich entscheiden bzw. bei Bedarf auch später noch nachbessern.
Oktober 2020: Laut Austro Control soll es in Österreich bei den No-Drone-Zones noch keine Verschärfungen geben!
Wir bleiben für Dich am Ball und veröffentlichen alle Neuigkeiten zu Drohnen Flugverbotszonen in den Drohnen Karten hier zeitnah!
Welche Strafen drohen bei Drohnen Flügen in No-Drone-Zones?
Aktuell sind und glücklicherweise noch keine Richtersprüche zu Flügen in definitiven No-Drone-Zones für Österreich bekannt. Generell aber erwarten Copter Piloten in Österreich mitunter empfindliche Strafen für illegale Drohnenflüge. Und diese gelten eben nicht nur für Flüge in ausgewiesenen Drohnen Flugverbotszonen der entsprechenden Drohnen Karten! Denn eine Drohne gilt hierzulande als uLFZ, also als unbemanntes Luftfahrzeug. Und dieses muss, ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug (KFZ), über alle notwendigen behördlichen Bewilligungen verfügen – Stichwort Drohnenbewilligung! Bei Inbetriebnahme eines unbemannten Luftfahrzeugs ohne behördliche uLFZ Bewilligung bzw. Drohnen Registrierung gibt’s Strafen von Seiten der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Rede ist von Geldstrafen von bis zu EUR 22.000 laut § 169 Luftfahrtgesetz oder gar von einem Freiheitsentzug von bis zu sechs Wochen. Aus Insiderkreisen hört man, dass das durchschnittliche Bußgeld bei unbewilligtem Drohnenflug aktuell zwischen 5.000 bis 8.000 Euro liegt. Dass natürlich bei UAV Flügen in No-Drone-Zones (wie zum Beispiel in Flughafennähe) noch weit höhere Strafen drohen, dürfte hoffentlich jedem vernünftigen Copter Piloten einleuchten!
Drohnen App: alle No-Drone-Zones in der Hosentasche!
Wer in Sachen No-Drone-Zones bzw. bei Drohnen Flugverbotszonen auf Nummer sicher gehen will, dem empfehlen wir den Download von speziellen Drohnen Apps! Allen voran sei hier die ÖAMTC Drohnen App mit interaktiver Drohnen Karte genannt. Diese bekommt laufend neue Updates und ist so immer am neuesten Stand. Auch die österreichischen No-Drone-Zones, sprich unsere Drohnen Flugverbotszonen werden hier laufend aktualisiert und sind so rund um die Uhr abrufbereit. Und das wohlgemerkt kostenlos!
Hier findest Du noch mehr Infos zu Drohnen Apps.
Drohnen Karte des Öamtc: Desktopversion
Wer sich gleich jetzt die Drohnen Flugverbotszonen für Österreich ansehen möchte, findet alle No-Drone-Zones und Drohnen Flugbeschränkungsgebiete in der großem Drohnen Karte des ÖAMTC.
Link zur Drohnen Karte des Öamtc: https://www.oeamtc.at/drohnen-karte/
Nützliche Links:
Wer sein Know-how in Sachen Luftrecht und Drohnenflug vertiefen will, der findet hier die wichtigsten Drohnenkurse Österreichs.
Und hier noch alles zum Thema Dronenversicherung Österreich.