Bis dato war durch das bisherige System der Österreichischen Drohnenbewilligung ein lückenloser Versicherungsschutz und damit auch der Schadenersatz nach Drohnen Unfällen mit unbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ) gewährleistet. Doch mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung können nun Drohnengeschädigte im Ernstfall durch die Finger schauen - sogar bei Millionenschäden. Experten sehen darin eine Gefahr für die österreichische Drohnenbranche insgesamt.
Warum der Schadenersatz nach Drohnen Unfällen wackelt
Eine Harmonisierung der verschiedenen Drohnen Gesetzgebungen innerhalb der EU ist eine sehr begrüßenswerte Sache. Schließlich soll damit der Fleckerlteppich der bisher sehr unterschiedlichen Drohnen Gesetze in den jeweiligen EU Nationalstaaten beseitigt werden und ein einheitliches EU-weites Drohnen Regulativ installiert werden. Ein unverzichtbares Vorhaben - nicht nur für private Drohnen User, sondern für einen stetig wachsenden Industriezweig insgesamt!
Doch gut gemeinte Vorhaben bergen gerne auch ihre Tücken und jene liegen bekanntlich im Detail. Dies bestätigt ein 2020 erschienenes Rechtsgutachten eines renommierten Grazer Luftrecht-Experten, demnach die Österreichische Luftfahrtbehörde (Austro Control) ab Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung per 31.12.2020 keine Prüfung der verpflichtenden Drohnen-Haftpflichtversicherung mehr vornehmen kann.
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