Hier folgen Informationen zum Thema Drohnen Versicherung beim österreichischen Aeroclub, Prinz Eugen-Straße 12, A-1040 Wien. Dabei möchten wir verschiedenste Fragen zum Thema UAS Versicherung des Aeroclub für Dich hier behandeln. Zudem wird es auch darum gehen, ab wann Modellflugzeuge bzw. Flugmodelle unter die EU Drohnenverordnung fallen.
“Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist (…) Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis (…) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen.“
(Quelle: Österreichisches Luftfahrtgesetz, § 24j Abs. 3 u. 4)
Stand Oktober 2021:
In einer gesetzeskonformen Drohnen Versicherungspolizze müssen die Gerätedaten der Drohne explizit ausgewiesen sein. Ansonsten entspricht diese Versicherung nicht dem Österreichischen Luftfahrtgesetz! Dies bestätigt nun ein unabhängiges Gutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung. Drohnen Versicherungsbestätigungen ohne spezifische Gerätedaten des Flugobjekts sind demnach für Kameradrohnen in Österreich unzulässig.
Drohnen Versicherung des Aeroclub Österreich – Fragestellungen
Zusätzliche generelle Informationen zum Thema Drohnen Versicherung:
- Versicherungspflicht für Drohnen national geregelt
- Gesetzeskonforme Drohnen Versicherung nur mit 750.000 SZR
- Drohnen Kasko Versicherung wird immer wichtiger!
- Nützliche Links
Wir erweitern diesen Artikel für Dich ständig. Sollte es also News zu Drohnen Versicherungen über den Aeroclub geben, so erfährst Du hier von uns. Solltest Du von Deiner Seite Neuigkeiten für uns haben, so kannst Du uns gerne jederzeit anrufen oder ein eMail schreiben.
Seit Oktober 2021 gibt’s nun das 1. Gutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung. Dieses besagt kurzum, dass Drohnen Versicherungen, die keine Daten der Drohne beinhalten (Hersteller, Seriennummer, Gewicht) in Österreich nicht gesetzeskonform sind!
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