Hier geht's um Fehler und Irrtümer rund Drohnen und Drohnen Versicherungen. Fehler, die auch ganz schön teuer werden können! Tausende Anfragen, Telefonate und endlose Recherchen im Netz machen’s möglich. Hier unser gesammeltes Wissen über das leider noch weit verbreitete Un-Wissen beim Thema UAS.
Fehler oder nicht? Drohnenversicherung über den Aeroclub?
Stand Oktober 2021: Die Frage, ob mein seine Drohne über den österreichischen Aeroclub versichern kann oder ob das ein Fehler ist, ist berechtigt. Schließlich bietet der Aeroclub seit jeher eine eigene Modellflug Versicherung für seine Mitglieder an. Dazu muss nun gesagt werden, dass Modellbauer meistens eine Vielzahl von Geräten zugleich betreiben, weshalb in der Versicherungsbestätigung des Aeroclub spezifische Gertätedaten fehlen. Sprich, auch wenn man Drohnen betreibt, fehlen die spezifischen Drohnen Daten in der Versicherungsbestätigung des Aeroclub.
ABER: Versicherungspolizzen ohne spezifische Gerätedaten der Drohne sind in Österreich laut unserer Rechtsauffassung nicht gesetzeskonform. Schließlich muss in Österreich ganz konkret das UAS versichert sein und nicht etwa der Drohnen Pilot oder -Betreiber (UAS Operator). Und üblicherweise werden Drohnen über das "Modell", die spezifische "Drohnen Seriennummer" und das "Abfluggewicht" (MTOM) identifiziert. Deshalb müssen derartige individualisierbare Daten zwingend in der Drohnen Versicherungspolizze stehen. Denn, ähnlich wie bei einem Auto (KFZ), muss auch eine Drohne (uLFZ) als spezifischer Gefahrengegenstand versichert sein. Dies ergab auch das 1. Rechtsgutachten zu den Pflicht Vorausetzungen für Drohnen Versicherungen.
Hier findet Ihr das Gutachten zur Drohnen Pflichtversicherung >
Und hier noch mehr zur Aeroclub Drohnen Versicherung >
Die ab hier folgenden Inhalte stammen vor dem Juli 2020: Ganz aktuelle Artikel findest Du in unserm Blog zur EU Drohnenverordnung sowie in unseren Drohnenversicherung FAQs. Hier mehr zum Thema Aeroclub und Drohnen Versicherung.
Meine Drohne ist nur ein Spielzeug für meinen Sohn, wozu also eine extra Drohnen Versicherung?
Achtung! Ein ganz normaler Quadrocopter (mit 4 Rotoren) dürfte bei 1,7 Kilogramm Startgewicht nur in einer Höhe von ca. 4 - 5 Metern geflogen werden,. Nur dann kann man noch ohne eigene Drohnen Versicherung auskommen. Warum, das sagt uns das Luftfahrtgesetz (LFG) des Staates Österreich. Dort gibt insbesondere der 4. Abschnitt zum Thema "Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge" weiter Aufschluss. Denn, steigt die Drohne über die besagte Marke, dann kann sie bei einem Crash auf den Boden über 79 Joule Bewegungsenergie entwickeln. Und da wird's dann kritisch.
Drohnen Versicherung: Auf die Joule kommt es an
Die mögliche Bewegungsenergie aus der eigentlichen Fluggeschwindigkeit wurde im obigen Beispiel noch gar nicht eingerechnet. Liest man im Gesetzestext weiter, so gilt ab 79 Joule beim Aufprall auch ein harmloser Multicopter aus dem Modellbauladen nicht mehr als nettes “Spielzeug”. Mit ein Grund dafür, daß im Fall der Fälle auch übliche Privathaftpflichtversicherungen einen Schaden nicht mehr abdecken. Ein Unfall mit potentiellen Schäden an Personen stellt ein nicht zu unterschätzendes Existenzrisiko dar. Eine eigene Luftfahrt Haftpflicht- oder mindestens eine Modellflug Haftpflicht Versicherung für reine Hobbypiloten sind ab diesem Punkt in Österreich vorgeschrieben.
Beides können sie hier beantragen ...
Drohnen Versicherungen über den Modellflug Club?
Naja. Über eine Mitgliedschaft in einem Modellflug Club kann man nur sehr begrenzt seine Drohne versichern. Wenn, dann wird die Inbetriebnahme einer Drohne nur als "Modellflug" nach § 24c des österreichischen Luftfahrtgesetzes abgedeckt. Das Gerät darf dabei zum Beispiel nur unentgeltlich und nicht gewerblich im reinen Hobbybereich gestartet werden.
Hier ein Auszug aus dem LFG § 24c :
"Flugmodelle sind (...) unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können". Dabei dürfen sie "in einem Umkreis von höchstens 500 m" und "ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich" in Betrieb genommen werden.
Und, nun kommt der wirklich neuralgische Punkt: die Drohne darf "ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst" verwendet werden.
Hier gibt's übrigens weitere Infos zum Thema Aeroclub und Drohnen Versicherung.
Drohnen mit Kamera richtig versichern und bewilligen lassen
Liest man also das Luftfahrtgesetz genau, so darf ein Drohnenpilot auch die installierte Kamera rein für den Zweck "des Fluges selbst” einsetzen. Das heißt, sie sollte maximal zur Steuerung des Copters dienen und nicht mehr! Demnach dürfen im Rahmen eines Modellfluges auch keine Bilder oder sonstige Aufnahmen gespeichert, vorgeführt, weiterverarbeitet, etc. werden. Denn, wenn man z. B. Bildmaterial speichern würde, so würde aus einem harmlosen Hobbyflug eine Inbetriebnahme eines sogenannten “unbemannten Luftfahrzeuges” (uLFZ). So jedenfalls umschreibt es der Paragraph § 24f des österreichischen Luftfahrtgesetzes. Die Drohne nur zu versichern wäre dann schon zu wenig. Zusätzlich fällt jene dann auch unter die Pflicht zur behördlichen Bewilligung. Diese kann dann bei der Austro Control beantragt werden.
Hie ein Auszug aus dem LFG § 24f :
"Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind (...) unbemannte Fahrzeuge, die (...) in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten"
betrieben werden. Und das auch "in einem Umkreis von mehr als 500 m" und/oder "gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken".
Nun kommt aber das Wichtigste:
"Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH" geflogen werden.
Wer mit seiner Drohne filmt braucht eine Bewilligung
Also: wer in Österreich mit seiner Drohne filmt oder fotografiert - egal ob gewerblich oder privat - der muss
- eine eigene Drohnen Versicherung beantragen
und dann - um eine Betriebsbewilligung bei der Austro Control ansuchen.
Zum besten Preis Österreichs:
die passende Drohnen Versicherung mitsamt Versicherungsbestätigung für die Austro Control können sie hier online beantragen.
Die Bestätigung für die Behörde folgt noch am selben Tag!
Fortsetzung folgt …
Sie kennen weitere unausrottbare Drohnen-Mythen? Nur zu, schreiben Sie uns an!
Mit freundlicher Unterstützung durch die Austro Control.