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Drohnenversicherung Österreich: Beste Leistung – bester Preis!

Sie interessieren sich für eine Drohnenversicherung? Dann sind Sie hier richtig. Bei uns finden Sie nicht nur Top Informationen, sondern auch die besten Preise!

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  • 7.500 Euro Deckung für Vermögensschäden p. a. aufgrund einer unbeabsichtigten Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten im kommerziellen Tarif

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Aus dem Inhalt:

  • Warum braucht man eine Drohnenversicherung in Österreich?
  • Drohnenversicherung für reine Modellflüge
  • Drohnenversicherung für “unbemannte Luftfahrzeuge” (uLFZ)
  • Tipp: Minidrohnen Haftpflichtversicherung
  • Extra: 30% Rabatt in der Drohnen Haftpflichtversicherung
  • ÖAMTC Bonus: Drohnenversicherung mit 10% Rabatt und Drohnenkurs Gutschein
  • Klug: Vollkasko Drohnenversicherung
  • Einzigartig: Österreichs erste Rechtsschutz Drohnenversicherung
  • Drohnen Haftpflichtversicherung: Warum höhere Versicherungssummen wählen?
  • Drohnen Versicherung FAQs
  • Weitere Links zum Thema Drohnen Versicherung
  • Drohnen Wechsel der Versicherung melden


Drohnenversicherung Österreich Airandmore informiert Logo

Warum braucht man eine Drohnenversicherung in Österreich?

*Achtung, der folgende Abschnitt (in Grau) entspricht dem alten Drohnen Gesetz und wird von uns gerade aktualisiert, weiter unten geht’s dann weiter. Seit 2021 gilt die neue EU Drohnenverordnung, aktuelle Infos zur Versicherungspflicht findest Du auch weiter unten in unseren Drohnenversicherung FAQs, die wir beständig erweitern!*

Sobald eine Drohne mehr als 79 Joule bei einem Aufprall entwickeln könnte, fällt diese unter das Österreichische Luftfahrtgesetz (LFG). Denn laut dem LFG gelten Multicopter ab diesem Punkt nicht mehr als sogenannte “unbemannte Geräte”, welche gerne auch als Spielzeug bezeichnet werden. Entscheidend ist also die freiwerdende Bewegungsenergie (gemessen in Joule) bei einem potentiellen Crash. Bei einem DJI Mavic Pro 2 Quadrocopter mit 0,907 kg wäre hier das Maximum bei ca. 8 Metern Flughöhe erreicht. Bei einer etwas schwereren Yuneec Typhoon Drohne mit 1,9 kg erreicht man diese Grenze bereits bei 4 Metern Flughöhe. Darüber gelten diese Geräte somit immerhin schon als Flugmodell nach § 24c des österreichischen Luftfahrtgesetzes. Der Drohnen Pilot bräuchte hier zumindest schon mal eine Modellflug Versicherung für seine Drohne.

Aber Achtung: Gerade beim Modellflug steckt der Teufel im Detail!

Und auch wenn man unter der 79 Joule Grenze bleibt, muss der Copter richtig versichert sein. Mehr dazu weiter unten!
Sie haben eine Mini Drohne (bis 450g) und fliegen unter 79 Joule, dann können Sie gleich hier weiterlesen >>>

Drohnenversicherung für reine Modellflüge:

Drohne Versicherung, Drohne Bewilligung Flugmodell, unbemanntes Luftfahrzeug

Modellflug ohne Aufzeichnung

An diesem Punkt lohnt sich ein Abstecher ins österreichische Luftfahrtgesetz. Hier eine wichtige Passage aus Paragraph 24c:
“Flugmodelle sind (…) unbemannte Geräte, die (…) ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden.”

Folglich darf dann auch die eingebaute Kamera ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst, also rein zu Steuerungszwecken verwendet werden! Wer sich an die gesetzlichen Bestimmungen des o. a. Paragraphen 24c LFG hält, der kann eine Haftpflicht Drohnenversicherung als reine Hobbydeckung .

Wer jedoch mit seiner Drohne filmt oder fotografiert, der muss seinen Multicopter bei der Austro Control bewilligen lassen. Ganz egal, ob die Drohne gewerblich oder rein privat eingesetzt wird.

Drohnenversicherung für “unbemannte Luftfahrzeuge” (uLFZ):Luftfahrtgesetz Österreich, Drohnenbewilligung

Sobald also Drohne oder Kamera nicht mehr rein dem Zwecke des Fluges selbst dienen, wird Paragraph 24f des Luftfahrtgesetzes schlagend. Dann wird die Drohne sogar zu einem “unbemannten Luftfahrzeug” (kurz “uLFZ“).
Denn sogenannte “Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1” sind eben Geräte, die “gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken betrieben werden.”

Und nun kommt der wichtige Passus im Luftfahrtgesetz. Denn ein uLFZ ist eben auch ein Fahrzeug und darf ausschließlich mit “Bewilligung der Austro Control GmbH” in Betrieb gehen. Und wie jedes andere zugelassene Fahrzeug auch, braucht deshalb auch eine Drohne eine eigene Haftpflichtversicherung!

Eine gesetzeskonforme Luftfahrt Haftpflicht Versicherung mitsamt Versicherungsbestätigung für die Luftfahrtbehörde gibt’s bei AIR&MORE bereits ab € 58,83 pro Jahr. Gewerbliche Drohnen kann man bei uns schon ab € 94,91 pro Jahr versichern.
Die Drohnenversicherung zum besten Preis Österreichs können Sie .


Tipp:
Minidrohnen Haftpflichtversicherung – DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, Mavic Air, Parrot Anafi, etc.

DJI Spark Drohnenversicherung Hand Airandmore

Einzigartig: Minidrohnen Haftpflichtversicherung

Sie fliegen eine DJI Mini 2, DJI Mavic Mini, DJI Spark, DJI Mavic Air, Parrot Anafi oder eine andere Minidrohne?
Auch dann sind Sie bei uns richtig! Denn speziell für Mini Quadrocopter bis 450 Gramm Startgewicht gibt’s bei AIR&MORE eine spezielle bereits ab € 54,39 pro Jahr. Dass Sie Ihre “Spielzeug” Minidrohne bei uns auf Wunsch auch gewerblich versichern können … das sei hier auch noch kurz erwähnt!
Nähere Informationen hierzu in unserem Minidrohnen Blog.
Hier können Sie unsere einzigartige


Extra:
30% Rabatt in der Drohnen Haftpflichtversicherung

Ach ja, eines sei hier noch kurz erwähnt:
Das AIR&MORE Team legt höchsten Wert auf zufriedene Kunden, weshalb wir die Treue unserer Piloten auch gerne belohnen. Und deshalb gibt’s bei uns ab 3 oder mehr Drohnen zusätzlich 30% Rabatt (ja, wirklich dreißig Prozent!) in der Drohnen Haftpflichtversicherung – und das auf alle Drohnen, Multicopter, Quadrocopter, usw. Wer zum Beispiel drei privat genutzte Copter bei uns versichert, ist also schon ab einer Prämie von € 114,22 pro Jahr inkl. Versicherungssteuer dabei. 
Hier nochmal der  Link zu unserer Drohnen Haftpflichtversicherung >>>


ÖAMTC Bonus:
Drohnenversicherung mit 10% Rabatt und Drohnenkurs Gutschein

Für alle aktiven ÖAMTC Mitglieder gibt’s noch ein ganz besonderes Feature. So konnten wir für alle Inhaber einer ÖAMTC Clubkarte einen Sonderrabatt von 10% in unserer Drohnen Haftpflichtversicherung ausverhandeln. Dieser Preisnachlass verstärkt unsere gemeinsame Drohnen Sicherheitsoffensive und gilt ab einer Versicherungssumme von € 3 Millionen. Warum höhere Deckungssummen gerade auch in der Drohnenversicherung zu empfehlen sind, dazu weiter unten.

Zudem erhalten alle Kunden (auch ÖAMTC Nicht-Mitglieder!), die sich für höhere Deckungssummen entscheiden, noch ein kleines Dankeschön: Einen 20 Euro Gutschein für ein original ÖAMTC Drohnentraining – für noch mehr Sicherheit in der Luft

Die Infos zum Drohnen Flugtraining beim ÖAMTC gibt’s hier im Video >>>

Die Vorteile von einem ÖAMTC Drohnen Flugtraining:

  • Theoretisches Drohnen-Wissen und praktisches Drohnen-Training in Einem.
  • Echtes Drohnen Hands-on: Live-Vergleich und Testflüge mit verschiedenen Drohnen Modellen.
  • Ideale Informationsplattform auch bevor man sich eine Drohne kauft.
  • Drohnen Schulung durch echte Profis in angenehmer Atmosphäre.
  • Das Drohnen Flugtraining wird österreichweit in den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren angeboten …
  • … also direkt in Deiner Nähe und mit ausreichend Platz zum Drohnen Fliegen!

Hier gibt’s noch mehr Infos (Ablauf, Kosten …) zum original ÖAMTC Drohnen Flugtraining.


Klug:
Vollkasko Drohnenversicherung

Drohnen Kasko Versicherung

Drohnen Kasko Versicherung Tarife >>>

Sie haben eine nigelnagelneue Drohne erworben und wollen diese auch gegen Eigenschäden an der Drohne selbst versichern? Können Sie haben!
AIR&MORE hat speziell hierfür eine eigene unbemannte Luftfahrt- bzw. Drohnen Kasko Versicherung auf den Markt gebracht, die in Österreich ihresgleichen sucht. Mit dieser können Sie – je nach Gerät – bereits ab € 111 pro Jahr inklusive Versicherungssteuer ihren Copter sogar gegen eigene Bedienfehler absichern. Wer will kann auch das dazu gehörende Equipment (Tablet, Ersatz-Akkus, etc.) in die Deckung miteinschließen. Für Piloten mit höherwertigen Drohnen ist auch die Deckung bei Transportschäden sowie bei Diebstahl von Drohne und Zubehör aus dem verschlossenen Auto interessant.
Hier geht’s zu unseren
Hier noch nähere Infos zu unserer Drohnen Kasko Versicherung.


Einzigartig:
Österreichs erste Rechtsschutz Drohnenversicherung

Rechtsschutz Drohnenversicherung ARAG

Nur hier: ARAG Drohnenrechtsschutz >>>

Wer sich für eine Rechtsschutz Drohnenversicherung entscheidet, ist sich der juridischen Verfänglichkeiten im Gebrauch von Multicoptern bewusst. Schließlich kann es auch ganz unverhofft vorkommen, dass Neugierige Passanten das Gerät inspizieren wollen und dabei etwas beschädigen. Immer wieder tauchen auch serienmäßige Fehler bei neuen Drohnen auf. Und wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Produzenten oder anderen Drohnen Piloten? Von potentiellen Strafanzeigen bei Personenschäden ganz zu schweigen …
Für solche und ähnliche Fälle ist es gut, einen Rechtsbeistand zu haben. Beim Auto hat man’s ja auch!
Das AIR&MORE Team hat hier mit der ARAG Rechtsschutz Versicherung unschlagbare Prämien ausverhandelt.
Hier geht’s zur  einzigartigen Drohnen Rechtsschutzversicherung >>>

 

Drohnen Haftpflichtversicherung: Warum höhere Versicherungssummen wählen?

Wie gesagt: Drohnen sind unbemannte Luft-Fahrzeuge (uLFZ) und brauchen deshalb auch eigene Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen. Man könnte das Ganze auch analog zum Auto sehen. Denn auch PKWs brauchen als Kraft-Fahrzeuge (KFZ) eigene KFZ Haftpflichtversicherungen. Und bei jenen spielt sich bekanntlich noch kaum was unter Deckungssummen von zumindest € 10 Millionen ab. Das hat natürlich gute Gründe, denn mit einem Auto kann man schließlich so einiges anrichten. Zieht man hier Parallelen zu den Drohnen, so tut man auch bei Multicoptern nicht gut daran, sich lediglich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme von € 1 Mio. Euro zu beschränken. Denn seien wir uns ehrlich: auch Drohnen können auf Autobahnen notlanden, Drohnen können sogar Helikoptern nahekommen und auch Drohnen können schwerste Verletzungen verursachen.  Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte findet, hier allerlei Drohnen Unfallberichte. Wer wissen will, warum die Schadenersatzforderungen im Haftpflichtsektor in den letzten Jahren stark nach oben gegangen sind, kann sich hier informieren.

Fazit:

Bei Wahl der Deckungssumme in der Drohnenversicherung ist Geiz nicht geil!
Aus den oben genannten und vielen weiteren Gründen empfiehlt das AIR&MORE Team zumindest € 3 Mio. Deckungssumme (oder höher) für alle Drohnen Haftpflichtversicherungen!


Drohnen Versicherung FAQs – Weitere Fragen und Antworten

Hier noch eine kleine Sammlung von gängigen Fragen und Antworten zum Thema Drohnenversicherung:

Ist eine Drohnen Versicherung Pflicht?

Ja, eine Drohne gilt als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ). Gemäß der EU Drohnenverordnung gilt ab 2021 auch der Begriff “UAS” (Unmanned Aircraft System). Einen Drohne ist somit ein “unbemanntes Luftfahrzeugsystem” und bedarf deshalb einer speziellen “Luftfahrzeug- oder Luftfahrt Haftpflichtversicherung“. Diese speziellen Drohnen Haftpflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Optional gibt es auch Drohnen Kasko Versicherungen und Drohnen Rechtsschutz Versicherungen. Jene kann aber muss man nicht zum Betrieb einer Drohne vorweisen können. Unter einer “Drohnen Versicherung” versteht man in der Regel die gesetzlich verpflichtende Drohnen Haftpflichtversicherung.

Welche Drohnen Versicherung entspricht dem Gesetz?

Eine gesetzlich gültige Luftfahrt- bzw. Drohnen Haftpflichtversicherung muss zumindest eine Versicherungssumme von EUR 1 Mio. oder mehr aufweisen. Diese Versicherungssumme muss für mögliche Personenschäden oder Sachschäden zur Verfügung stehen. Zusätzlich versichert eine gültige Drohnen Haftpflichtversicherung immer auch 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR). Hier noch ein Bildausschnitt aus der Austro Control Webseite, dronespace.at:


Was bedeuten 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) in der Drohnen Haftpflichtversicherung?

Die sogenannten Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingerichtete Kennzahl zum Ausgleich von zwischenstaatlichen Währungsschwankungen. Eine gesetzlich gültige Drohnenversicherung muss mindestens eine Deckung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) beinhalten.

Welche Bausteine sollten Drohnen Haftpflichtversicherungen zusätzlich beinhalten?

Drohnen Versicherungen sollten neben Personenschäden und Sachschäden immer auch reine Vermögensschäden bzw. Ausfallschäden abdecken. Insbesondere im kommerziellen Bereich sollten auch die versehentliche Störung der Privatsphäre durch Drohnen sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten mitversichert sein.

Warum ist eine Deckung für reine Vermögensschäden und Ausfallschäden unverzichtbar?

Da es durch Drohnen nicht nur zu Sachschäden oder Personenschäden kommen kann, sollte jede Drohnen Haftpflichtversicherung auch eine Deckung für Ausfallschäden beinhalten. Damit bezeichnet man z. B. reine Vermögensschäden durch Betriebsunterbrechungen und dergleichen. So verursacht eine Drohne, die sich in einer Seilbahnführung verfängt wahrscheinlich keinen technischen Schaden, trotzdem muss die Seilbahn aber ihren Betrieb unterbrechen. Der entgangene Umsatz kann nun als reiner Vermögensschaden vom Drohnen Piloten eingefordert werden, was sehr teuer werden kann!

Was kostet eine Drohnen Versicherung?

Echte Drohnen Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer. Je nachdem ob privat oder gewerblich genutzt sind diese ab knapp über 50 Euro pro Jahr bzw. ab knapp 90 Euro pro Jahr zu haben. Bei Drohnen Rechtsschutzversicherungen begibt man sich in etwa in derselben Preisklasse. Drohnen Kasko Versicherungen gibt’s ab knapp über 100 Euro pro Jahr.

Wer hat die beste Drohnen Versicherung?

Aktuell bietet die R+V Versicherung ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Prämien beginnen bei € 54,39 pro Jahr inklusive einer Deckung für reine Vermögensschäden bzw. Ausfallschäden. Optional kann man bei der R+V auch die versehentliche Störung der Privatsphäre sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten absichern. Hier gehts zur R+V Drohnen Haftpflichtversicherung.

Sind Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung versicherbar?

Wer glaubt, daß er Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung bzw. in der Haushaltsversicherung unterbringen kann, der irrt!
1. Viele Private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden durch den Betrieb von Luftfahrtgeräten oder Luftfahrzeugen in ihren Bedingungen explizit aus.
2. Echte Drohnen Haftpflichtversicherungen müssen immer 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) mit abdecken. Ansonsten ist diese Versicherung für Luftfahrtbehörden nicht gültig. Private Haftpflichtversicherungen weisen keine SZR aus!
3. Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) und brauchen deshalb spezielle Luftfahrzeug- oder Luftfahrthaftpflichtversicherungen inklusive entsprechender Versicherungsbedingungen. Der Versicherer braucht dafür eine sogenannte Luftfahrt-Lizenz. Hier aus der Webseite der Austro Control (dronespace.at): “Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein.“
4. In Privaten Haftpflichtversicherungen fehlt die wichtige Deckung für reine Vermögensschäden bzw. Ausfallschäden.
5. Private Haftpflichtversicherungen versichern die versehentliche Verletzung der Privatsphäre bzw. die Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht mit.
Hier noch mehr zum Thema Drohnen und Private Haftpflichtversicherung.

Kann ich meine Drohne über den Modellflieger Club versichern?

Modellflug Vereine bieten in der Regel Sammelversicherungen für Ihre Mitglieder an. Neben anderen Bedenken werden derartige Deckungen für Drohnen vor allem durch die neue EU Drohnenverordnung noch problematischer. Schliesslich muss man bereits in der OPEN Kategorie eine Drohnen Registrierung auf dronespace.at durchlaufen. Bei dieser muss man auch die individuelle Polizzennummer einer aktiven gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung angeben. Diese muss konkret auf eine Drohne bzw. einen Drohnen Betreiber zurückgehen (Person oder Firma). Sammelpolizzen von Modellflug Vereinen erfüllen schon diese Bedingung nicht. Auch bekommt man über Flugmodell Clubs freilich auch keine gewerbliche Deckung. Und zu guter letzt muss man laut Austro Control bei behördlichen Kontrollen neben dem Drohnenführerschein auch die Polizze der gültigen Drohnen Haftpflichtversicherung immer mit dabei haben. Nur zu blöd, wenn diese dann nicht mal auf den eigenen Namen läuft, sondern auf einen Verein, ohne Daten zur eigenen Drohne, usw.
Fazit: Sammelversicherungen von Modellsportvereinen sind für Drohnen nicht geeignet.
Hier gibt’s noch mehr Infos zum Thema Aeroclub und Drohnen Versicherungen.

Welche Drohnenversicherung brauchen FPV und Racing Drohnen?

Achtung: Durch die neue EU Drohnenverordnung gelten auch alle FPV und Racing Drohnen als UAS, sprich als Unmanned Aircraft System. Als unbemannte Luftfahrzeuge sind diese nun nicht mehr bloße Flugmodelle (wie evtl. früher) und unterliegen deshalb auch der Pflicht zur Drohnen Registrierung. Das bedeutet, dass sich konkret der Drohnen Betreiber auf dronespace.at registrieren und dann seine Drohnen Registrierungsnummer auf seinen FPV Drohnen anbringen muss. Damit nun diese Drohnen Anmeldung erfolgreich abgeschlossen werden kann, braucht der FPV Pilot aber schon vorher die Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung inklusive Gefährdungshaftung für Drohnen, 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR), etc.
Da FPV und Racing Drohnen …
– entweder 250 Gramm oder mehr wiegen,
– über 80 Joule bei einem Aufprall am Menschen verursachen können,
– aber auf jeden Fall über einen Sensor verfügen, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können …
gehen diese laut EU Drohnenverordnung auf keinen Fall mehr als bloße Spielzeuge durch. Es ist dabei unerheblich, ob Bilder aufgezeichnet werden oder nicht, die Kamera alleine genügt schon. Zudem muss neben der Versicherungs- und Registrierungspflicht bei Flügen mit Videobrille auch der direkte Sichtkontakt beim FPV Flug weiterhin gewährleistet sein. Dieser kann über eine zweite Person, einen sogenannten Spotter gewährleistet werden.
Hier gibt’s noch mehr Infos zum Thema Racing und FPV Drohnen Versicherung. Passende FPV Drohnenversicherungen findet man bei unseren Mini-Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Muss ich einen Drohnen Wechsel meiner Drohnen Versicherung melden?

Ja, da laut Luftfahrtgesetz die Drohne selbst versichert sein muss, muss man einen Drohnen Austausch bzw. Drohnen Wechsel unbedingt seiner Drohnenversicherung melden. Hier finden Sie ein eigenes Formular zum Drohnen Wechsel.

Weitere Links zum Thema Drohnenversicherung und mehr …

Unter diesem Link finden Sie noch nähere Infos zu unserer R+V Drohnen Versicherung mit Top Rating.
Hier unser viel gelesener Drohnen-Versicherung Vergleich Österreich.
Hier finden Sie unseren umfangreichen Drohnen Info-Blog.

Hier eine Sammlung von Artikeln über die neuen Drohnen Gesetze sowie zur neuen Drohnen Registrierung.
Und hier FAQs zum neuen Drohnen Gesetz Österreich.

Sie schätzen das persönliche Gespräch?
Dann beraten wir Sie gerne auch am Telefon!
Mit besten Grüßen aus Tirol,
Ihr AIR&MORE Team.



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Kein Problem!
Hier können Sie schnell und unkompliziert Ihren Drohnen Gerätewechsel Ihrer Drohnenversicherung melden. Dieser Drohnen Wechsel gilt, wenn nötig, für 3 Drohnen Versicherungssparten auf einmal: Drohnen Haftpflichtversicherung, Drohnen Kaskoversicherung und Drohnen Rechtsschutzversicherung.
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Tipp: Um auch die richtige Seriennummer der neuen Drohne rasch zu finden, gibts hier einen eigenen Beitrag zum Thema Wo ist die Seriennummer meiner Drohne?
Achtung: Bei einigen Modellen (v. a. bei DJI Drohnen) ist die Drohnen Seriennummer 2-zeilig.


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AIR&MORE OG

Sillufer 11

A-6020 Innsbruck

M: info@airandmore.at

F: +43 512 219921 - 2323



Betrifft:

Drohnen Haftpflicht Versicherung - Polizze Nummer
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Drohnen Kasko Versicherung - Polizze Nummer
Angabe erforderlich
Drohnen Rechtsschutz Versicherung - Polizze Nummer
Angabe erforderlich
Hiermit gebe ich bekannt, dass mein in der o. a. Versicherungspolizze gedecktes unbemanntes Fluggerät per sofort aus dem Versicherungsschutz ausscheiden und das unten angeführte neue Fluggerät in Deckung genommen werden soll.

Versicherungsnehmer
Angabe erforderlich
Fluggerät alt (Herstellerbezeichnung, Seriennummer)
Angabe erforderlich
Austro Control Ordnungszahl alt (wenn vorhanden)
Angabe erforderlich
Grund:
Angabe erforderlich
Angabe erforderlich
Fluggerät neu (Herstellerbezeichnung)
Angabe erforderlich
Fluggerät neu (Seriennummer)
Angabe erforderlich
Betriebsmasse in kg
Angabe erforderlich bzw. bitte eine Zahl angeben.
Behördliche Registrierungsnummer / Austro Control Ordnungszahl neu (wenn vorhanden)
Angabe erforderlich
Kommerzielle Nutzung?
Pflichtfeld!

Hiermit bestätige ich, sofern für das ausscheidende Fluggerät eine Registrierung/Bewilligung seitens der Luftfahrtbehörde besteht, dass ich jene von diesem Gerätewechsel unverzüglich in Kenntnis setzen werde.




Ich nehme zur Kenntnis, dass ein Flug ohne entsprechende Bewilligung (inkl. Versicherung) eine Verwaltungsübertretung darstellt, die mit erheblichen Strafen verbunden ist.






Datum
Angabe erforderlich oder falsche Schreibweise
Unterschrift (einfach hier mit Maus oder Touchpad unterschreiben); bei Besitzerwechsel Unterschrift des Erwerbers
Unterschrift erforderlich
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