Maklerberatung von Mag. Johannes Fischler und Dominique Niederkofler, Versicherungsmakler
Rechtsstand und letzte fachliche Prüfung: 20. August 2026
Rechtslage für Zeiträume ab 1. September 2026 - kundgemacht als BGBl. I Nr. 80/2026
Die LFG-Novelle 2026 wurde am 29. Juli 2026 kundgemacht. Für Zeiträume ab 1. September 2026 erlaubt § 24j Abs. 3 LFG in den gesetzlich erfassten Bereichen ausdrücklich auch eine pauschale Haftpflichtversicherung für sämtliche von einem Drohnenbetreiber betriebenen UAS.
Der Drohnenbetreiber bleibt dafür verantwortlich, dass jedes tatsächlich betriebene UAS ordnungsgemäß versichert ist. Welche Nutzungen, Drohnen, Fernpiloten und Betriebsarten ein konkreter Tarif deckt, ergibt sich aus Antrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen.
Die Zahl Deiner Drohnen allein entscheidet nicht, welche Versicherungsform zu Dir passt. Ausschlaggebend sind Deine tatsächliche Nutzung, der Wechsel im Drohnenbestand, die Zahl gleichzeitig fliegender UAS und die Frage, wie konkret Dein Versicherungsnachweis sein soll.
Kurzantwort: Welche Drohnenversicherung passt zu Dir?
| Deine Situation | Häufig passende Versicherungsform | Warum? |
|---|---|---|
| Private Nutzung, viele oder häufig wechselnde Drohnen, höchstens ein UAS gleichzeitig im Flug | Pauschale Drohnenversicherung | Hohe Bestandsflexibilität ohne laufende Einzelgerätedokumentation. |
| Private Nutzung, konkreter Gerätenachweis, andere Fernpiloten oder mehrere UAS gleichzeitig | Gerätedokumentierte Drohnenversicherung | Konkrete UAS-Polizzen-Zuordnung und mehr Nachweis- und Zuordnungssicherheit. |
| Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung | Gerätedokumentierte Drohnenversicherung | Bei der derzeit von AIR&MORE vermittelten R+V-Lösung ist der Pauschalmodus ausschließlich für private Nutzung freigegeben. |
| Unklare Betreiberrolle, spezielle Kategorie oder sonstiger Sonderfall | Individuelle Fachberatung | Deckung, Kategorie, Nutzung und Verantwortlichkeiten müssen gesondert geprüft werden. |
Kernaussage: Pauschal bedeutet mehr Bestandsflexibilität. Gerätedokumentiert bedeutet mehr konkrete Nachweis-, Zuordnungs- und Beweissicherheit. Gesetzlich zulässig ist nicht automatisch passend.
Die ausführliche Rechtslage, die aktualisierten Gutachten und die vertiefenden Praxisbeispiele findest Du im Fachbeitrag Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich - aktuelle Rechtslage und Vergleich.
Inhalt dieser Entscheidungshilfe
Erste Entscheidung: private oder gewerbliche Nutzung?
Die wichtigste Weichenstellung ist nicht die Zahl der Drohnen, sondern die Nutzung. Das Gesetz erlaubt pauschale Versicherungen in einem weiteren Anwendungsbereich. Ein konkreter Versicherer kann sein Produkt dennoch enger gestalten.
Private Nutzung
Bei privater Nutzung kann je nach Tarif sowohl eine pauschale als auch eine gerätedokumentierte Lösung sinnvoll sein. Entscheidend ist, ob Du vor allem Bestandsflexibilität oder einen konkreten Gerätenachweis benötigst und ob mehrere UAS gleichzeitig fliegen sollen.
Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung
Bei gewerblicher oder kommerzieller Nutzung müssen Einsatzart, Betriebskategorie, UAS-Bestand, Fernpiloten und Versicherungssumme besonders genau zum Vertrag passen. Bei der derzeit von AIR&MORE vermittelten R+V-Lösung ist dafür ausschließlich die gerätedokumentierte Variante vorgesehen.
Nicht verwechseln: Dass § 24j Abs. 3 LFG eine pauschale Versicherungsform zulässt, bedeutet nicht, dass jeder Versicherer diese für jede Nutzung anbieten muss. Der konkrete Tarif darf den Pauschalmodus beispielsweise auf private Nutzung beschränken.
Pauschale und gerätedokumentierte Drohnenversicherung im Vergleich
| Kriterium | Pauschale Drohnenversicherung | Gerätedokumentierte Drohnenversicherung |
|---|---|---|
| Geräteaufstellung | Keine versichererbestätigte Einzelgeräteliste | Konkrete Dokumentation der versicherten UAS |
| Bestandswechsel | Typischerweise ohne laufende Meldung jedes Gerätewechsels | Geräteliste muss aktuell gehalten werden |
| Versicherungsnachweis | Allgemeiner Nachweis für den vertraglich erfassten Bestand | Gerätespezifischer Nachweis mit konkreter UAS-Polizzen-Zuordnung |
| Viele FPV-Modelle und Eigenbauten | Häufig besonders praktisch | Mit individueller Gerätekennung möglich, aber dokumentationsintensiver |
| Andere Fernpiloten | Deckung und Zuordnung müssen aus Vertrag und Nachweis ableitbar sein | Das konkret eingesetzte UAS ist leichter im Nachweis zuzuordnen |
| Mehrere UAS gleichzeitig | Nur soweit der konkrete Tarif dies ausdrücklich zulässt | Häufig über die dokumentierte Flottenlogik geregelt |
| Beweisvorsorge | Bestandszugehörigkeit kann später zusätzliche Nachweise erfordern | Zuordnung wird bereits vor dem Schaden dokumentiert |
| Typischer Hauptvorteil | Bestandsflexibilität | Nachweis-, Zuordnungs- und Beweissicherheit |
Diese Gegenüberstellung beschreibt typische Unterschiede. Maßgeblich sind immer die konkreten Versicherungsunterlagen des gewählten Angebots.
Wann kann eine pauschale Drohnenversicherung sinnvoll sein?
Eine pauschale Lösung kann besonders gut zu Dir passen, wenn der Verwaltungsaufwand einer laufenden Geräteliste größer wäre als der Nutzen eines gerätespezifischen Nachweises.
- Viele oder häufig wechselnde Drohnen: Kauf, Verkauf, Umbau und Austausch müssen nicht für jedes einzelne UAS nachgeführt werden.
- FPV- und Racing-Modelle: Häufig umgebaute oder neu konfigurierte Fluggeräte lassen sich pauschal einfacher abbilden.
- Eigenbauten: Fehlende Hersteller-Seriennummern verursachen keinen laufenden Dokumentationsaufwand.
- Nur ein UAS gleichzeitig: Eine tarifliche Ein-Drohnen-Regel passt zu Betreibern, die selbst jeweils nur eine Drohne fliegen.
- Geringer Bedarf an einem Einzelgerätenachweis: Ein allgemeiner Nachweis reicht für Deinen tatsächlichen Einsatz regelmäßig aus.
Wichtig: „Pauschal“ bedeutet nicht automatisch „unbegrenzt“. Nutzungen, MTOM, Betriebskategorien, berechtigte Fernpiloten, gleichzeitiger Flugbetrieb, Versicherungssumme und Ausschlüsse ergeben sich aus dem konkreten Vertrag.
Wann ist eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung häufig vorteilhaft?
Gerätedokumentation ist häufig die stärkere Lösung, wenn der konkrete Versicherungsnachweis im Vordergrund steht oder mehrere UAS beziehungsweise Fernpiloten eindeutig zugeordnet werden sollen.
- Konkreter Versicherungsnachweis: Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer beziehungsweise individuelle Gerätekennung sind der Polizze zugeordnet.
- Andere Fernpiloten: Der verantwortliche Fernpilot kann den Nachweis für genau das eingesetzte UAS mitführen.
- Mehrere UAS gleichzeitig: Eine dokumentierte Flottenlösung kann den gleichzeitigen Flugbetrieb mehrerer erfasster UAS versicherungsvertraglich regeln.
- Stabiler Bestand: Handelsübliche Serienmodelle mit feststellbarer Seriennummer lassen sich mit geringem Aktualisierungsaufwand dokumentieren.
- Auslandsflüge: Ein gerätespezifischer Nachweis kann gegenüber Stellen im Ausland leichter verständlich und zuordenbar sein.
- Beweisvorsorge: Die Gerätezuordnung wird bereits vor einem möglichen Schaden dokumentiert.
- Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung: Bei der aktuellen R+V-Lösung ist ausschließlich die gerätedokumentierte Variante freigegeben.
Die aktualisierten Rechtsgutachten von Janezic/Schmidt 2021 und Weinrauch 2023 zeigen, welche Fragen zu Versicherungsnachweis, Risikotransparenz und Beweisvorsorge trotz der neuen Zulässigkeit pauschaler Versicherungen weiterhin relevant bleiben.
Welche Kriterien geben in der Praxis den Ausschlag?
Wechselt Dein Drohnenbestand häufig?
Je häufiger Du Drohnen kaufst, verkaufst, umbaust oder austauschst, desto größer ist der praktische Vorteil einer pauschalen Lösung. Bei einem stabilen Bestand aus wenigen Serienmodellen ist die laufende Gerätedokumentation meist deutlich einfacher.
Fliegen andere Fernpiloten?
Nach § 24j Abs. 4 LFG müssen der Drohnenbetreiber oder der verantwortliche Fernpilot Versicherungsnachweis und Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb mitführen und auf Verlangen vorlegen. Ein gerätespezifischer Nachweis kann die Zuordnung zum eingesetzten UAS erleichtern.
Sollen mehrere UAS gleichzeitig fliegen?
Dann muss der Vertrag den gleichzeitigen Flugbetrieb ausdrücklich zulassen und je UAS eine ausreichende Versicherungssumme vorsehen. Bei pauschalen Tarifen ist eine Beschränkung auf nur ein gleichzeitig fliegendes UAS möglich. Gerätedokumentierte Flottenlösungen können mehrere konkret erfasste UAS gleichzeitig abbilden.
Benötigst Du Beweisvorsorge im Schadenfall?
Nach § 34 VersVG kann der Versicherer erforderliche Auskünfte und zumutbare Belege verlangen. Eine bereits vor dem Schaden versichererbestätigte Gerätezuordnung kann den Nachweis erleichtern, dass das schadenverursachende UAS zum versicherten Bestand gehörte.
Fliegst Du regelmäßig im Ausland?
Im Ausland kann ein konkreter Nachweis mit eindeutigem UAS-Bezug die Kommunikation mit Behörden, Veranstaltern oder Grundstückseigentümern vereinfachen. Unabhängig davon müssen Geltungsbereich und örtliche Vorschriften geprüft werden.
Ist die Betreiberregistrierung bereits erfolgt?
Die Dronespace-Registrierung identifiziert den Drohnenbetreiber, nicht jede einzelne Drohne. Die Angabe einer Polizzennummer bestätigt nicht automatisch, welche UAS und Betriebsarten der konkrete Vertrag erfasst. Das aktualisierte Janezic/Schmidt-Gutachten 2020 zur Drohnenbetreiber-Registrierung und Drohnenversicherung vertieft diese Trennung.
Typische Kundensituationen
Fall 1: Viele private FPV-Modelle, aber immer nur eines im Flug
Häufig passende Lösung: pauschale Drohnenversicherung. Der Bestand ändert sich laufend, und ein gerätespezifischer Nachweis wird selten benötigt. Entscheidend ist, dass der Tarif FPV, Eigenbauten und die tatsächliche Nutzung erfasst und nur ein UAS gleichzeitig fliegt, wenn dies vertraglich vorgeschrieben ist.
Fall 2: Vater ist Betreiber, der Sohn fliegt als Fernpilot
Häufig passende Lösung: gerätedokumentierte Drohnenversicherung. Der Vater bleibt Betreiber und Versicherungsnehmer. Der entsprechend berechtigte Sohn fliegt mit Wissen und Willen des Vaters und kann den konkreten Versicherungsnachweis für das eingesetzte UAS mitführen.
Fall 3: Zwei Drohnen sollen gleichzeitig eingesetzt werden
Häufig passende Lösung: gerätedokumentierte Mehrgeräte- oder Flottenlösung. Der Vertrag muss den gleichzeitigen Flugbetrieb erlauben und die Versicherungssumme je UAS nachvollziehbar regeln.
Fall 4: Privater Betreiber mit einer dauerhaft genutzten Kameradrohne
Häufig passende Lösung: Gerätedokumentation prüfen. Der Aktualisierungsaufwand ist gering, während ein konkreter Nachweis bei Kontrollen, Auslandsflügen oder der Nutzung durch andere Fernpiloten Vorteile bieten kann.
Fall 5: Gewerbliche Foto-, Inspektions- oder Vermessungsflüge
Passende R+V-Lösung: gerätedokumentierte Drohnenversicherung. Der R+V-Pauschalmodus ist nicht für gewerbliche oder kommerzielle Nutzung freigegeben. Einsatzart, UAS, Fernpiloten, Kategorie und Versicherungssumme müssen zum konkreten Betrieb passen.
Eigene Polizze oder bloße Mitversicherung?
Die Frage „pauschal oder gerätedokumentiert?“ ist von der Frage „eigene Polizze oder Versicherung für fremde Rechnung?“ zu unterscheiden. Bei einer eigenen Polizze ist der registrierte Drohnenbetreiber selbst Versicherungsnehmer und Polizzeninhaber. Bei einer Versicherung für fremde Rechnung kann etwa ein Verein Versicherungsnehmer sein, während das Mitglied nur versicherte Person ist.
Das aktualisierte Weinrauch-Gutachten 2024 zu Drohnenbetreiber, Versicherungsnehmer und Sammelpolizzen behandelt insbesondere Polizzenzugang, Prämienverzug, Kündigung, Storno und Meldepflichten.
Merksatz: Gerätedokumentation löst die Gerätezuordnung. Die eigene Polizze löst die Vertragskontrolle.
Wie setzt AIR&MORE die Entscheidung mit R+V um?
Transparenz zu den Rollen
Versicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niederlassung Österreich
Analyse, Empfehlung, Beratung und Vermittlung: AIR&MORE OG Versicherungsmakler
AIR&MORE ist nicht der Versicherer. Die folgenden Angaben beschreiben die mit R+V abgestimmte Produktgestaltung und keine allgemeine gesetzliche Vorgabe.
R+V-Pauschalmodus - ausschließlich für private Nutzung
- Pauschale Deckung sämtlicher tarif- und bedingungskonformer privater UAS ohne zahlenmäßige Begrenzung und ohne Einzelgerätedokumentation.
- Höchstens ein UAS darf gleichzeitig im Flug betrieben werden.
- Für dieses UAS steht je Versicherungsfall die gesamte vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung.
- Der Pauschalmodus ist nicht für gewerbliche oder kommerzielle Nutzung freigegeben.
Hauptvorteil: Bestandsflexibilität für private Drohnenbetreiber, die jeweils nur ein UAS gleichzeitig fliegen.
R+V-DrohnenProof-Modus - gerätedokumentierter Nachweismodus
DrohnenProof ist der gerätedokumentierte Nachweismodus der R+V-Drohnenversicherung. Die versicherten UAS werden mit Hersteller beziehungsweise Modell, MTOM und Seriennummer oder individueller Gerätekennung dokumentiert und der Polizze zugeordnet.
- Für private sowie gewerbliche oder kommerzielle Nutzung vorgesehen.
- Versichert sind ausschließlich die konkret dokumentierten UAS.
- Mehrere dokumentierte UAS können nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen gleichzeitig im Flug betrieben werden.
- Die vereinbarte Gesamtversicherungssumme wird gleichmäßig auf die dokumentierten UAS aufgeteilt.
- Für die dokumentierten UAS steht ein gerätespezifischer Versicherungsnachweis zur Verfügung.
Hauptvorteil: Konkreter UAS-Nachweis und höhere Nachweis- und Zuordnungssicherheit.
R+V-Lösung im direkten Vergleich
| Merkmal | R+V-Pauschalmodus | R+V-DrohnenProof-Modus |
|---|---|---|
| Nutzung | ausschließlich privat | privat und gewerblich/kommerziell |
| Gerätedokumentation | nein | ja |
| Versicherter Bestand | sämtliche tarif- und bedingungskonformen privaten UAS ohne zahlenmäßige Begrenzung | ausschließlich dokumentierte UAS |
| Gleichzeitiger Flugbetrieb | höchstens ein UAS | mehrere dokumentierte UAS nach Bedingungen |
| Versicherungssumme | gesamte Summe für das einzige gleichzeitig fliegende UAS | Aufteilung auf die dokumentierten UAS |
| Versicherungsnachweis | nicht gerätespezifisch | gerätespezifischer DrohnenProof |
| Hauptvorteil | Bestandsflexibilität | Nachweis- und Zuordnungssicherheit |
Aktueller Antragsweg: Der private Pauschalmodus und die gerätedokumentierte Lösung werden zum Produktstart über getrennte Anträge geführt. Eine selbstständige Umschaltung zwischen beiden Modi im R+V Drohnencockpit ist derzeit noch nicht verfügbar.
Bis die endgültigen Online-Anträge verlinkt sind, kannst Du AIR&MORE mitteilen, welche Nutzung und welchen Drohnenbestand Du versichern möchtest. Wir ordnen Deine Angaben dem passenden Antragsweg zu.
Was solltest Du vor dem Antrag prüfen?
- Ist Deine Nutzung privat, gewerblich oder kommerziell?
- Wie viele Drohnen umfasst Dein tatsächlicher Bestand, und wie häufig ändert er sich?
- Soll höchstens ein UAS oder sollen mehrere UAS gleichzeitig fliegen?
- Benötigst Du einen Versicherungsnachweis für genau das eingesetzte UAS?
- Fliegen andere Fernpiloten mit Wissen und Willen des Betreibers?
- Sind Eigenbauten, FPV-Modelle oder UAS ohne Hersteller-Seriennummer vorhanden?
- Welche MTOM, Betriebskategorie und Einsatzarten müssen gedeckt sein?
- Welche Versicherungssumme steht je UAS und je Versicherungsfall zur Verfügung?
- Gibt es Sublimits, Ausschlüsse, Selbstbehalte oder territoriale Einschränkungen?
- Bist Du selbst Versicherungsnehmer und Inhaber Deiner Polizze?
Häufige Fragen
Bei privater Nutzung mit häufig wechselndem Bestand und höchstens einem gleichzeitig fliegenden UAS kann eine pauschale Lösung passend sein. Bei konkretem Nachweisbedarf, anderen Fernpiloten, mehreren gleichzeitig eingesetzten UAS oder gewerblicher Nutzung ist eine gerätedokumentierte Lösung häufig vorteilhaft.
Eine pauschale Drohnenversicherung erfasst den nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen gedeckten UAS-Bestand ohne versichererbestätigte Einzelgerätedokumentation. Die konkreten Grenzen ergeben sich aus Antrag, Polizze und Bedingungen.
Bei einer gerätedokumentierten Drohnenversicherung werden die versicherten UAS mit Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer beziehungsweise individueller Gerätekennung konkret der Polizze und dem Versicherungsnachweis zugeordnet.
Nein. Die Freigabe des R+V-Pauschalmodus gilt ausschließlich für private Nutzung beziehungsweise freigegebene private Tarife. Gewerbliche und kommerzielle Risiken werden gerätedokumentiert versichert.
Sämtliche tarif- und bedingungskonformen privaten UAS sind ohne zahlenmäßige Begrenzung pauschal erfasst. Entscheidend ist die gleichzeitige Nutzung: Im R+V-Pauschalmodus darf höchstens ein UAS gleichzeitig im Flug betrieben werden.
Höchstens ein UAS. Für dieses eine gleichzeitig im Flug betriebene UAS steht je Versicherungsfall die gesamte vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung.
DrohnenProof ist der gerätedokumentierte Nachweismodus der R+V-Drohnenversicherung. Versichert sind ausschließlich die dokumentierten UAS, die der Polizze und dem gerätespezifischen Versicherungsnachweis zugeordnet werden.
Mehrere dokumentierte UAS können nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen gleichzeitig im Flug betrieben werden. Die Gesamtversicherungssumme wird auf die dokumentierten UAS aufgeteilt.
Nein. Sie bietet häufig mehr Nachweis- und Zuordnungssicherheit, verursacht bei vielen oder häufig wechselnden UAS aber mehr Aktualisierungsaufwand. Die richtige Lösung hängt von Deiner tatsächlichen Nutzung ab.
Das hängt vom konkreten Vertrag und den luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen ab. Bei einem gerätespezifischen Nachweis kann der verantwortliche Fernpilot das tatsächlich eingesetzte UAS leichter der Polizze zuordnen.
Nein. Zum Produktstart bestehen getrennte Antragswege. Eine selbstständige Umschaltung zwischen beiden Modi im R+V Drohnencockpit ist derzeit noch nicht verfügbar.
Als eigener Versicherungsnehmer und Polizzeninhaber kannst Du Vertragsstatus, Prämienzahlung, Kündigung, Storno und Versicherungsunterlagen unmittelbar kontrollieren. Das ist von der Frage pauschal oder gerätedokumentiert getrennt zu beurteilen.
Fazit: pauschal oder gerätedokumentiert?
Eine pauschale Drohnenversicherung ist besonders attraktiv, wenn Du privat viele oder häufig wechselnde Drohnen betreibst und höchstens ein UAS gleichzeitig fliegst. Eine gerätedokumentierte Lösung ist häufig stärker, wenn ein konkreter Versicherungsnachweis, andere Fernpiloten, mehrere gleichzeitig eingesetzte UAS, Auslandsflüge oder Beweisvorsorge wichtig sind. Bei gewerblicher oder kommerzieller Nutzung ist bei der aktuellen R+V-Lösung ausschließlich die gerätedokumentierte Variante vorgesehen.
AIR&MORE-Empfehlung: Nicht die Versicherungsform soll bestimmen, wie Du Deine Drohnen verwendest. Die Versicherung sollte zu Deiner tatsächlichen Nutzung passen.
Die vertiefte rechtliche und fachliche Einordnung findest Du unter Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich - aktuelle Rechtslage und Vergleich.
Transparenz und Quellen
Dieser Beratungsbeitrag trennt die allgemeine Rechtslage von der konkreten R+V-Produktgestaltung. Die rechtlichen Aussagen beruhen insbesondere auf der kundgemachten LFG-Novelle, § 24j LFG und den aktualisierten Fachgutachten. Produktangaben beruhen auf den mit R+V abgestimmten Produkt- und Vertragsinformationen. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen Antrags-, Polizzen- und Bedingungsunterlagen.
- BGBl. I Nr. 80/2026 - LFG-Novelle 2026
- § 24j LFG - aktuelle Fassung
- Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich - aktuelle Rechtslage und Vergleich
- Janezic/Schmidt 2020 - Drohnenbetreiber-Registrierung und Drohnenversicherung
- Janezic/Schmidt 2021 - Drohnen-Haftpflichtversicherung und Frage der Gerätebezogenheit
- Weinrauch 2023 - Drohnenversicherungsrecht und Risikobewertung
- Weinrauch 2024 - Drohnenbetreiber, Versicherungsnehmer und Sammelpolizzen
Rollen: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niederlassung Österreich, ist Versicherer. AIR&MORE OG analysiert, berät und vermittelt als Versicherungsmakler.