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- 7.500 Euro Deckung für Immaterielle- & Vermögensschäden p. a. aufgrund einer unbeabsichtigten Verletzung von Privatsphäre, Persönlichkeits-, Namens- oder Bildrechten in unseren einzigartigen Pilot Privacy Shield
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt: Die verpflichtende Drohnenversicherung muss in Österreich immer ein spezifisches unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) versichern. Neben 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) müssen deshalb immer auch die spezifischen Gerätedaten der Drohne mit Modell, Seriennummer, Gewicht in der Polizze stehen. UAS benötigen echte Luftfahrt–Haftpflichtversicherungen, bloße Haushaltsversicherungen gehen für Drohnen nicht! Falsche UAS Versicherungen ohne Gerätedaten genügen nicht dem Luftfahrtgesetz, wofür Drohnen Betreiber selbst haften! Mehr dazu im Gutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >
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Aus dem Inhalt:
- Warum ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?
- Pflicht: Die Drohnen Haftpflichtversicherung
- Der Drohnen Betreiber haftet für die richtige Drohnen Versicherung
- FPV Drohnenversicherung für Flüge mit Videobrille
- Drohnenversicherungen im Vergleich für Österreich
- Tipp: Minidrohnen Haftpflichtversicherung
- Extra: 30% Mengenrabatt in der Drohnen Haftpflichtversicherung
- ÖAMTC Bonus: Drohnenversicherung mit 10% Rabatt und Drohnenkurs Gutschein
- Klug: Vollkasko Drohnenversicherung
- Einzigartig: Österreichs erste Rechtsschutz Drohnenversicherung
- Drohnen Haftpflichtversicherung: Warum höhere Versicherungssummen wählen?
- Drohnen Versicherung FAQs
- Wichtige Links zum Thema Drohnenversicherungen und mehr ...
- Drohnen Wechsel der Versicherung melden
Warum ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?
Im folgenden Abschnitt wollen wir erläutern, welche Drohnenversicherung in Österreich verpflichtend ist und warum. Zudem werden Sie erfahren, welche Fallstricke bei der Wahl der richtigen Drohnenversicherung versteckt sind. Weitere Detailinformationen gibt's dann noch im unteren Abschnitt in unseren Drohnenversicherung FAQs, die wir beständig erweitern!
Schon früher waren spezielle Drohnenversicherungen in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Dabei war es bis Ende 2020 zum Teil noch möglich, handelsübliche Drohnen in der sogenannten "Spielzeugregelung" zu fliegen. Doch mit Start der neuen EU Drohnenverordnung per 2021 werden quasi alle Drohnen vom Luftfahrtgesetz (LFG) und damit auch von der gesetzlich verankerten Versicherungspflicht für Drohnen erfasst. Zudem müssen sich seit 2021 alle Drohnen Betreiber behördlich registrieren.
Verpflichtende Drohnen Registrierung bei der Austro Control
Landläufig spricht man dabei auch von der sogenannten Drohnen Registrierung, obwohl sich wohlgemerkt ja der Drohnen Betreiber als Person (oder Firma) registriert. Hier finden Sie allerlei Infos zur neuen Drohnen Registrierung bei der Austro Control.
Registrieren müssen sich dabei all jene, die eines der folgenden unbemannten Luftfahrzeuge betreiben:
- Ein "Luftfahrzeug mit einer MTOM von 250 g oder mehr", - und auch darunter, siehe weiter unten ...
- das bei einem Aufprall auf einer Person eine "kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann"
- oder das eben "mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann", ausgerüstet ist.
Die obigen Zitate stammen aus der “Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019“ und besagen übersetzt nichts anderes, als dass alle Drohnen mit einer Kamera unter das neuen EU Regulativ fallen. Sprich, alle Betreiber von Kameradrohnen müssen sich behördlich registrieren. Dabei spielt es keine Rolle mehr (wie früher noch) ob die Kamera eingeschaltet ist oder nicht. Demnach kann man nicht mal mehr mit einer DJI Mini 2 oder DJI Mini 3 (mit nur 249 Gramm Abfluggewicht, MTOM) das Luftfahrtgesetz "unterfliegen". Schließlich genügt alleine schon das Vorhandensein "eines Sensors" für die behördliche Registrierungspflicht. Von dieser Pflicht ausgenommen sind ausschliesslich Drohnen, die explizit under die EU Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fallen und für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind. Handelsübliche Mini Drohnen, wie die oben genannte DJI Mini 2 oder DJI Mini 3 sind aber KEINE Spielzeuge.
Drohnen sind keine Spielzeuge! Um überhaupt als Spielzeug zu gelten müsste eine Drohne wirklich als "Spielzeug" gekennzeichnet werden. In der Realität kommt das aber so gut wie nie vor, da ein Drohnen Hersteller so nur wesentlich mehr Haftung für sein Produkt übernehmen würde. Somit fallen quasi alle Drohnen mit einer Kamera unter die EU Drohnenverordnung - auch Drohnen unter 250 Gramm MTOM - und zugleich unter die behördliche Drohnen Registrierung sowie die Pflicht zur gerätebezogenen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Keine Drohnen Registrierung ohne gültige Drohnenversicherung in Österreich
Wer also eine Kameradrohne betreiben will, muss sich unbedingt vorher auf dem Dronespace Portal der Austro Control registrieren. In der "Offenen" Drohnen Kategorie (OPEN), die für die allermeisten Drohnen Betreiber gilt, erfolgt diese Drohnen Registrierung schnell und unkompliziert online. Und das Beste ... diese Registrierung kostet auch nicht viel!
ABER: Die Austro Control verlangt schon im Zuge dieser Online-Registrierung die Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung:
Ansonsten kann man das Registrierungsverfahren nicht abschliessen und schlicht und einfach nicht (legal) fliegen. Dies bedeutet, dass man sich als Drohnen Betreiber schon früh genug nach der richtigen Drohnenversicherung umsehen muss.
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Pflicht: Die Drohnen Haftpflichtversicherung
Und mit einer Drohnenversicherung die "den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes" (Austro Control, 2021) entspricht, ist in Österreich eine eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge gemeint. Seit Start der EU Drohnenverordnung gilt sogar der neue Terminus des unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS, Unmanned Aircraft System). Und wer ein UAS in Österreich gesetzeskonform versichern will, sollte drauf achten, dass in seiner Polizze ganz bestimmte Deckungsbausteine als auch die Gerätedaten seiner Drohne (!) explizit enthalten sind.
“Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist (...) Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis (...) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen."
(Quelle: Österreichisches Luftfahrtgesetz, § 24j Abs. 3 u. 4)
Pflichtbausteine in der Drohnenversicherung
Eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung muss in Österreich folgende Merkmale aufweisen:
- Sie muss laut Austro Control "den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes" entsprechen, weshalb keine gewöhnliche Haftpflichtversicherung, sondern eine eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung hier das Maß der Dinge ist. Echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen haben übrigens auch eigene Luftfahrthaftpflicht-Versicherungsbedingungen.
- Die Drohnen Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und muss deshalb eine Gefährdungshaftung übernehmen. Sprich, die Versicherung muss zunächst den Geschädigten entschädigen. Das jedoch unabhängig davon, ob ein konkretes Verschulden beim Drohnen Betreiber vorliegt, oder ob z. B. ein "plötzlicher Windstoß" die Schuld war. Hier mehr zum Thema Drohnen und Gefährdungshaftung.
- Die Versicherungssumme der Drohnenversicherung muss zumindest € 1 Mio. für Personen- oder Sachschäden umfassen. Seriöse Anbieter empfehlen hier ohnehin höhere Versicherungssummen. Hier mehr zur richtigen Luftfahrthaftpflicht-Versicherungssumme und darüber, warum Geiz hier wirklich nicht geil ist!
- Wie die Austro Control hervorhebt, muss die Deckungssumme Ihrer Drohnenversicherung "mindestens 750.000 SZR betragen". SZR bedeutet bei Drohnen "Sonderziehungsrechte", eine eigene Währung des IWF, die im Segment der Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen international Usus ist.
- Ihre Drohnen Haftpflichtversicherung muss zumindest im ganzen EU-Raum Gültigkeit besitzen, wobei mehr hier wieder einmal besser ist. Versicherungen, die nur Österreich oder Deutschland abdecken fallen also durch.
- Die verpflichtende Drohnen-Haftpflichtversicherung muss gerätebezogen sein. Denn laut § 24j des LFG (3) ist der Betreiber wörtlich "dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist". Es muss also das "unbemannte Luftfahrzeug", sprich die konkrete Drohne (mit Modell, Seriennummer, Gewicht) in der Polizze stehen. Es ist also nicht der Pilot oder der Betreiber zu versichern, sondern (wie bei einer KFZ Versicherung) immer das jeweilige UAS selbst! Mehr dazu im Gutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung.
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Empfohlene Bausteine in der Drohnenversicherung
Folgende Deckungsbausteine muss ihre Drohnenversicherung nicht haben, aber wenn doch, dann schadet's sicher nicht!
- Deckung für reine Vermögensschäden bzw. reine Ausfallschäden. Damit sind Vermögensschäden gemeint, die eben nicht als Folge von Sach- oder Personenschäden passieren (das wären nämlich lediglich die sogenannten "abgeleiteten" Vermögensschäden). Was aber, wenn die verunglückte Drohne in Bauers Maisfeld tagelang nicht auffindbar ist, und jener daraufhin nicht ernten und eben diesen Ernte- bzw. Verdienstausfall plötzlich geltend macht? Hier mehr dazu, warum auch reine Vermögensschäden durch Drohnen finanziell bedrohlich werden können.
- Die Deckung infolge von Privatsphären-Verletzungen durch Drohnen. Ein Baustein der für private und kommerzielle Luftbilddienstleister immer wichtiger wird. Hier können Sie nachlesen, wie schnell man mit Drohnen Persönlichkeitsrechte verletzt. Hier mehr zum einzigartigen Pilot Privacy Shield >
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Der Drohnen Betreiber haftet für die richtige Drohnen Versicherung
Der Drohnen Betreiber (UAS Operator) muss also bei seiner Registrierung die Polizzennummer einer gültigen Drohnen Haftpflichtversicherung angeben. Und diese muss bekanntlich laut Austro Control "den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes" Genüge tun. Dabei liegt es nun in erste Linie am Drohnen Betreiber selbst, hier die richtige Drohnenversicherung auszuwählen. Und schlussendlich wird genau das dann auch nochmal in seiner Drohnen Registrierungsbestätigung der Austro Control "amtssigniert" festgehalten:
"Der Betreiber bestätigt (...) für den Betrieb eine Versicherung abgeschlossen zu haben, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht, und dass der Betrieb nur bei aufrechtem Versicherungsschutz erfolgt."
Hier finden Sie ein Beispiel für eine Drohnen Registrierungsbestätigung der Austro Control. Wie man sieht, dokumentiert die Österreichische Luftfahrtbehörde in dieser nochmal auch die Nummer(n) der "Versicherungspolizze(n)":
Anders gesagt: Der Drohnen Betreiber muss selbst überprüfen, ob seine Polizze wirklich alle oben genannten luftrechtlichen Kriterien für Flugdrohnen erfüllt oder nicht. Und weil er laut Austro Control auch auf der Drohnen Registrierungsbestätigung unter anderem bestätigt,
"mit allen anwendbaren nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge vertraut zu sein, insbesondere mit den Anforderungen und Pflichten eines Betreibers",
... haftet Er oder Sie auch selbst!
Wer hier in gutem Glauben "irgendetwas" abschliesst, kauft womöglich die Katze im Sack und hat hinterher dann das böse Erwachen. Umso bitterer wird's, abseits von möglichen behördlichen Kontrollen, dann vor allem im Schadensfall, wenn dann plötzlich doch zu wenig oder gar keine Deckung da ist! Hier deshalb nochmal der Verweis auf das Gutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung.
Fallstricke und Fehler bei Drohnen Versicherungen
- Reine Private Haftpflichtversicherungen sind für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) nicht vorgesehen. Hier gibt's noch zusätzliche Informationen, warum man ohne Weiteres Drohnen auch nicht über die private Haushaltsversicherung versichern kann.
- Achtung vor Polizzen ohne explizit ausgewiesene 750.000 SZR. Denn die Sonderziehungsrechte sind international gültig und müssen in jedem Versicherungsschein drin stehen.
- Achtung vor Versicherungsanbietern außerhalb Österreichs. Schließlich gilt die EU Drohnenverordnung zwar EU-weit, die jeweiligen Versicherungspflichten für Drohnen werden aber nach wie vor national geregelt!
Rufen wir uns das oben Gesagte nochmal in Erinnerung, so kann man draus folgende NO-GOs und Fehler bei Drohnenversicherungen ableiten:
Österreichische Drohnenversicherung für Drohnen in Österreich
Wenn die jeweiligen Versicherungspflichten für UAS nach wie vor national geregelt bleiben, dann wird klar, warum Drohnen in Österreich unbedingt auch eine Drohnenversicherung aus Österreich haben sollten. Umso besser, wenn in der Polizze noch der Verweis auf "Österreichisches Recht" oder Ähnliches drinnen steht. Schließlich muss in Österreich das konkrete UAS, also die konkrete Drohne (am besten mit Seriennummer und Gewicht) versichert sein. In Nachbarländern jedoch kann es z. B. sein, dass sich der Pilot (als Person) versichern muss, da dort schlicht und einfach andere Versicherungspflichten für Drohnen oder eben deren Piloten (!) gelten.
ABER ACHTUNG: "Der Betreiber bestätigt (...) für den Betrieb eine Versicherung abgeschlossen zu haben, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht"
... lesen wir dazu nochmal bei der Austro Control. Sprich, Versicherungsverkäufer da und dort können alles Mögliche und Unmögliche verkaufen. Schlussendlich jedoch liegt es immer am Drohnen Betreiber selbst, genau zu überprüfen, ob seine Versicherung aus dem Internet auch wirklich den Anforderungen des Österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht, oder nicht! Und Unwissenheit schütz bekanntlich vor Strafe nicht. Hier mehr Infos zu nicht nur möglichen, sondern vor allem auch auch saftigen Drohnen Strafen.
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GUTACHTEN: Eine richtige Drohnenversicherung muss in Österreich immer ein spezifisches unbemanntes Luftfahrzeugsystem (UAS) versichern. Neben 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) müssen deshalb immer auch die spezifischen Gerätedaten der Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) in der Polizze stehen. Das hat 2023 auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt. Falsche UAS Versicherungen ohne Gerätedaten genügen nicht dem Luftfahrtgesetz! Mehr dazu im Gutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >
FPV Drohnenversicherung für Flüge mit Videobrille
Sie machen First Person View (FPV) Flüge mithilfe einer Videobrille? Sie betreiben eine oder mehrere Racing Drohnen?
Dann ist es in der Offenen Drohnen Kategorie (OPEN) wichtig, dass ein zusätzlicher Spotter manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingreifen kann. Schließlich müssen Drohnen Flüge in der OPEN Kategorie immer im VLOS Bereich erfolgen. VLOS, steht für Visual Line Of Sight und bedeutet schlicht, dass immer eine direkte Sichtverbindung zum UAS gewährleistet sein muss. Dies wohlgemerkt ohne technische Hilfsmittel, weshalb FPV Piloten immer eine zweite Person, einen externen Spotter bzw. eine Spotterin brauchen.
Die Anfragen von FPV Drohnen Betreibern und Drohnen Racing Fans haben bei uns seit Start der Neuen EU Drohnenverordnung massiv zugenommen! Denn auch mit FPV oder Racing Drohnen muss man sich als UAS Betreiber registrieren. Vorab braucht man auch hier wieder die richtige Drohnen Haftpflichtversicherung, wobei aber Videobrillen Piloten meist mehrere (Eigenbau) Drohnen zugleich mit im Gepäck haben. Auch hier haben wir uns bemüht eine passende und gesetzeskonforme Versicherungslösung zu erarbeiten. Hier deshalb mehr infos zu unserer FPV und Racing Drohnen Versicherung.
Drohnenversicherungen im Vergleich für Österreich
Um den Weg zur richtigen Drohnenversicherung für Österreich ein wenig abzukürzen, haben wir hier einen Drohnen-Versicherung Vergleich erstellt. Auf unserer Webseite drohnenversicherung.com vergleichen wir die Drohnen Versicherungen für Österreich in einer tabellarischen Übersicht: Drohnen Versicherungsvergleich für Österreich als Tabelle.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren,
Ihr AIR&MORE Team aus Tirol.
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Nähere Informationen hierzu in unserem Minidrohnen Blog.
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Klug: Vollkasko Drohnenversicherung
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AIR&MORE hat speziell hierfür eine eigene unbemannte Luftfahrt- bzw. Drohnen Kasko Versicherung auf den Markt gebracht, die in Österreich ihresgleichen sucht. Mit dieser können Sie - je nach Gerät - bereits ab € 111 pro Jahr inklusive Versicherungssteuer ihren Copter sogar gegen eigene Bedienfehler absichern. Wer will kann auch das dazu gehörende Equipment (Tablet, Ersatz-Akkus, etc.) in die Deckung miteinschließen. Für Piloten mit höherwertigen Drohnen ist auch die Deckung bei Transportschäden sowie bei Diebstahl von Drohne und Zubehör aus dem verschlossenen Auto interessant.
Wichtiger Hinweis: Eine Drohnen Vollkaskoversicherung deckt Eigenschäden an Ihrer Drohne ab. Sie ersetzt aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Drohnen bzw. UAS, die Personen- oder Sachschäden an Dritten abdeckt.
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Einzigartig: Österreichs erste Rechtsschutz Drohnenversicherung
Wer sich für eine Rechtsschutz Drohnenversicherung entscheidet, ist sich der juridischen Verfänglichkeiten im Gebrauch von Multicoptern bewusst. Schließlich kann es auch ganz unverhofft vorkommen, dass Neugierige Passanten das Gerät inspizieren wollen und dabei etwas beschädigen. Immer wieder tauchen auch serienmäßige Fehler bei neuen Drohnen auf. Und wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Produzenten oder anderen Drohnen Piloten? Von potentiellen Strafanzeigen bei Personenschäden ganz zu schweigen ...
Für solche und ähnliche Fälle ist es gut, einen Rechtsbeistand zu haben. Beim Auto hat man's ja auch!
Das AIR&MORE Team hat hier mit der ARAG Rechtsschutz Versicherung unschlagbare Prämien ausverhandelt.
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Drohnen Haftpflichtversicherung: Warum höhere Versicherungssummen wählen?
Wie gesagt: Drohnen sind unbemannte Luft-Fahrzeuge (uLFZ bzw. UAS) und brauchen deshalb auch eigene Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen. Man könnte das Ganze auch analog zum Auto sehen. Denn auch PKWs brauchen als Kraft-Fahrzeuge (KFZ) eigene KFZ Haftpflichtversicherungen. Und bei jenen spielt sich bekanntlich noch kaum was unter Deckungssummen von zumindest € 10 Millionen ab. Das hat natürlich gute Gründe, denn mit einem Auto kann man schließlich so einiges anrichten. Zieht man hier Parallelen zu den Drohnen, so tut man auch bei UAS nicht gut daran, sich lediglich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme von € 1 Mio. Euro zu beschränken. Denn seien wir uns ehrlich: auch Drohnen können auf Autobahnen notlanden, Drohnen können sogar Helikoptern nahekommen und auch Drohnen können schwerste Verletzungen verursachen. Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, findet hier allerlei Drohnen Unfallberichte. Wer wissen will, warum die Schadenersatzforderungen im Haftpflichtsektor in den letzten Jahren stark nach oben gegangen sind, kann sich in unserem Beitrag zur Luftfahrthaftpflicht-Versicherungssumme informieren.
Fazit zur Versicherungssume für Drohnen:
Bei Wahl der Deckungssumme in der Drohnenversicherung ist Geiz nicht geil!
Aus den oben genannten und vielen weiteren Gründen empfiehlt das AIR&MORE Team zumindest € 3 Mio. Deckungssumme (oder höher) für alle Drohnen Haftpflichtversicherungen!
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Drohnen Versicherung FAQs - Weitere Fragen und Antworten
Hier noch eine stetig wachsende Sammlung von gängigen Fragen und Antworten zum Thema Drohnenversicherung:
Ja, eine Drohne gilt als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ). Gemäß der EU Drohnenverordnung gilt ab 2021 auch der Begriff "UAS" (Unmanned Aircraft System). Einen Drohne ist somit ein "unbemanntes Luftfahrzeugsystem" und bedarf deshalb einer speziellen "Luftfahrzeug- oder Luftfahrt Haftpflichtversicherung". Diese speziellen Drohnen Haftpflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Optional gibt es auch Drohnen Kasko Versicherungen und Drohnen Rechtsschutz Versicherungen. Jene kann aber muss man nicht zum Betrieb einer Drohne vorweisen können. Unter einer “Drohnen Versicherung” versteht man in der Regel die gesetzlich verpflichtende Drohnen Haftpflichtversicherung.
Eine gesetzlich gültige Luftfahrt- bzw. Drohnen Haftpflichtversicherung muss laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) die Gerätedaten der Drohne (Modell, Seriennummer, etc.) beinhalten und zumindest eine Versicherungssumme von EUR 1 Mio. oder mehr aufweisen. Diese Versicherungssumme muss für mögliche Personenschäden oder Sachschäden zur Verfügung stehen. Zusätzlich versichert eine gültige Drohnen Haftpflichtversicherung immer auch 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR). Hier mehr Informationen in einem Beitrag zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Hier noch ein Screenshot von einer offiziellen Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zur Drohnenversicherung:
Die sogenannten Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingerichtete Kennzahl zum Ausgleich von zwischenstaatlichen Währungsschwankungen. Eine gesetzlich gültige Drohnenversicherung muss mindestens eine Deckung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) beinhalten. Hier noch ein Bildausschnitt von der Austro Control Webseite, dronespace.at:
In Österreich muss zwingend die Drohne selbst (als Gerät) versichert sein. Deshalb müssen die Gerätedaten des UAS, Hersteller, Seriennummer, Gewicht in der Polizze drin stehen. Mehr Informationen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) in einem eigenen Beitrag über das 1. Gutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung >
Drohnen Versicherungen sollten neben Personenschäden und Sachschäden immer auch reine Vermögensschäden bzw. Ausfallschäden abdecken. Insbesondere im kommerziellen Bereich sollten auch die versehentliche Störung der Privatsphäre durch Drohnen sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten mitversichert sein.
Da es durch Drohnen nicht nur zu Sachschäden oder Personenschäden kommen kann, sollte jede Drohnen Haftpflichtversicherung auch eine Deckung für Ausfallschäden beinhalten. Damit bezeichnet man z. B. reine Vermögensschäden durch Betriebsunterbrechungen und dergleichen. So verursacht eine Drohne, die sich in einer Seilbahnführung verfängt wahrscheinlich keinen technischen Schaden, trotzdem muss die Seilbahn aber ihren Betrieb unterbrechen. Der entgangene Umsatz kann nun als reiner Vermögensschaden vom Drohnen Piloten eingefordert werden, was sehr teuer werden kann!
Echte Drohnen Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer. Je nachdem ob privat oder gewerblich genutzt sind diese ab 39,96 Euro pro Jahr bzw. ab knapp 90 Euro pro Jahr zu haben. Top Drohnen Versicherung hier >>>
Bei Drohnen Rechtsschutzversicherungen begibt man sich in etwa in derselben Preisklasse. Drohnen Kasko Versicherungen gibt's ab knapp über 100 Euro pro Jahr.
Aktuell bietet die R+V Versicherung ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Prämien beginnen bei € 39,96 pro Jahr inklusive einer Deckung für reine Vermögensschäden bzw. Ausfallschäden. Optional kann man bei der R+V auch die versehentliche Störung der Privatsphäre sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten absichern. Hier gehts zur R+V Drohnen Haftpflichtversicherung.
Wer glaubt, daß er Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung bzw. in der Haushaltsversicherung unterbringen kann, der irrt!
1. Viele Private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden durch den Betrieb von Luftfahrtgeräten oder Luftfahrzeugen in ihren Bedingungen explizit aus.
2. Echte Drohnen Haftpflichtversicherungen müssen immer 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) mit abdecken. Ansonsten ist diese Versicherung für Luftfahrtbehörden nicht gültig. Private Haftpflichtversicherungen weisen keine SZR aus!
3. Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) und brauchen deshalb spezielle Luftfahrzeug- oder Luftfahrthaftpflichtversicherungen inklusive entsprechender Versicherungsbedingungen. Der Versicherer braucht dafür eine sogenannte Luftfahrt-Lizenz. Hier aus der Webseite der Austro Control (dronespace.at): "Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein."
4. In Privaten Haftpflichtversicherungen fehlt die wichtige Deckung für reine Vermögensschäden bzw. Ausfallschäden.
5. Private Haftpflichtversicherungen versichern die versehentliche Verletzung der Privatsphäre bzw. die Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht mit.
Hier noch mehr zum Thema Drohnen und Private Haftpflichtversicherung.
Modellflug Vereine bieten manchmal Sammelversicherungen für Ihre Mitglieder an. In manchen Versicherungsbestätigungen findet man auch keine spezifischen Gerätedaten zum jeweiligen Unbemannten Luftfahrzeugsystem (UAS). Laut dem 1. Rechtsgutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung sowie dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) entsprechen derartige Deckungsbestätigungen (die nur auf eine Person aber nicht auf ein Gerät verweisen) nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz. Schliesslich muss man infolge der Registrierung als Drohnen Betreiber (UAS Operator) wörtlich die „Nummer der Versicherungspolice für das UAS, sofern nach Unions- oder nationalem Recht gefordert“ angeben. So steht es wörtlich im Artikel 14 in der "DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2019". Hieraus ergibt sich eine gerätebezogene Versicherungspflicht. Sprich, es bedarf einer Spezifikation des konkreten Geräts im Versicherungsschein. In Österreich ziehen Versicherungen hierfür üblicherweise die Herstellerbezeichnung, die Seriennummer sowie das Abfluggewicht (mit genauen Angeben in Gramm) heran und dokumentieren diese Daten auch in der entsprechenden Polizze. So zum Beispiel bei der Helvetia Versicherung, der Wiener Städtischen, der AXA oder auch der R+V Versicherung.
Ja, bei einer Drohnenversicherung in Österreich müssen der Inhaber der Polizze und der Drohnen Betreiber identisch sein. Dies ist laut Wirtschaftskammer Österreich insbesondere dann nicht gegeben, wenn sich Vereinsmitglieder z. B. eines Modellflug-Clubs über dessen Mitgliedsbeitrag mit-versichern wollen. Denn in derartigen Konstruktionen sind die lediglich mitversicherten UAS Betreiber selbst nicht die Inhaber einer eigenen Versicherungspolizze für Ihre Drohne. Schließlich ist bei so einer "Sammelpolizze für fremde Rechnung" nur der Modellflug-Club der Versicherungsnehmer und nicht die Vereinsmitglieder. Würde nun z.B. der Versicherungsvertrag des Modellflug-Clubs wegen einer säumigen Zahlung durch die Versicherung storniert, so bestünde keine gesetzlich verankerte Informationspflicht gegenüber den bloß mitversicherten Drohnen Betreibern. Diese würden dann, ohne vom Wegfall der Versicherung zu wissen, ihre Drohnen weiter betreiben. Um also dem im Luftfahrtgesetz verankerten Pflichtversicherungswesen für Drohnen zu genügen, müssen Drohnenbetreiber und Versicherungsnehmer identisch sein. Mehr dazu in den aktuellen Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich. Hier mehr zum Thema Drohne versichern im Modellflug-Club.
Achtung: Durch die neue EU Drohnenverordnung gelten auch alle FPV und Racing Drohnen als UAS, sprich als Unmanned Aircraft System. Als unbemannte Luftfahrzeuge sind diese nun nicht mehr bloße Flugmodelle (wie evtl. früher) und unterliegen deshalb auch der Pflicht zur Drohnen Registrierung. Das bedeutet, dass sich konkret der Drohnen Betreiber auf dronespace.at registrieren und dann seine Drohnen Registrierungsnummer auf seinen FPV Drohnen anbringen muss. Damit nun diese Drohnen Anmeldung erfolgreich abgeschlossen werden kann, braucht der FPV Pilot aber schon vorher die Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung inklusive Gefährdungshaftung für Drohnen, 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR), etc.
Da FPV und Racing Drohnen ...
- entweder 250 Gramm oder mehr wiegen,
- über 80 Joule bei einem Aufprall am Menschen verursachen können,
- aber auf jeden Fall über einen Sensor verfügen, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können ...
gehen diese laut EU Drohnenverordnung auf keinen Fall mehr als bloße Spielzeuge durch. Es ist dabei unerheblich, ob Bilder aufgezeichnet werden oder nicht, die Kamera alleine genügt schon. Zudem muss neben der Versicherungs- und Registrierungspflicht bei Flügen mit Videobrille auch der direkte Sichtkontakt (VLOS) beim FPV Flug weiterhin gewährleistet sein. Dieser kann über eine zweite Person, einen sogenannten Spotter gewährleistet werden.
Hier gibt's noch mehr Infos zum Thema Racing und FPV Drohnen Versicherung. Passende FPV Drohnenversicherungen findet man bei unseren Mini-Drohnen-Haftpflichtversicherungen.
In herkömmlichen Drohnen Kurzzeitversicherungen fehlen die Drohnen Gerätedaten, weshalb diese nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechen. Mehr dazu im Gutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung. Ausserdem sind Drohnen Kurzzeitversicherungen nur pro Flug oder oder pro Tag gültig - in Österreich braucht man aber für die verpflichtende Registrierung als Drohnen Betreiber (UAS Operator) eine aufrechte Drohnen Haftpflichtversicherung. Hier mehr zu Problemen mit Drohnen Kurzzeitversicherungen >
Ja, da laut Luftfahrtgesetz die Drohne selbst versichert sein muss, muss man einen Drohnen Austausch bzw. Drohnen Wechsel unbedingt seiner Drohnenversicherung melden. Hier finden Sie ein eigenes Formular zum Drohnen Wechsel.
Wichtige Links zum Thema Drohnenversicherungen und mehr ...
Unter diesem Link finden Sie noch nähere Infos zu unserer R+V Drohnen Versicherung mit Top Rating.
Hier unser viel gelesener Drohnen-Versicherung Vergleich Österreich. Wer diesen gerne in Tabellenform hätte, findet hier noch einen optisch aufbereiteten Drohnen Versicherungsvergleich für Österreich.
Unter diesem Link gibt's allerlei Beiträge zur EU Drohnenverordnung und hier ein eigener Artikel über die neuen Drohnen Gesetze in Österreich.
Hier zur verpflichtenden Drohnen Registrierung für UAS Betreiber.
Hier zur Drohnen CE-Kennzeichnung sowie zu den Übergangsfristen der Drohnenverordnung für Drohnen ohne CE--Zertifizierung.
Dazu passend wieder eine eigene Tabelle zur Übergangsregelung für Drohnen der OPEN Kategorie.
In diesem Beitrag informieren wir zusätzlich zum neuen Drohnenführerschein mitsamt Übungen zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Last, but not least finden Sie hier noch unseren umfangreichen Drohnen Info-Blog.
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Mit besten Grüßen aus Tirol,
Ihr AIR&MORE Team.
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Sie haben auf eine neues Drohnen Modell gewechselt?
Ihr Copter hatte eine unsanfte Landung?
Ihre Drohne wurde vom Hersteller ausgetauscht und hat nun eine neue Seriennummer?
Kein Problem!
Hier können Sie schnell und unkompliziert Ihren Drohnen Gerätewechsel Ihrer Drohnenversicherung melden. Dieser Drohnen Wechsel gilt, wenn nötig, für 3 Drohnen Versicherungssparten auf einmal: Drohnen Haftpflichtversicherung, Drohnen Kaskoversicherung und Drohnen Rechtsschutzversicherung.
Ihre neue Versicherungspolizze folgt auf dem Postweg!
Seriennummer: Um auch die richtige Seriennummer der neuen Drohne rasch zu finden, gibt's hier einen eigenen Beitrag zum Thema Wo ist die Seriennummer meiner Drohne? Achtung: Bei einigen Modellen (z. B. DJI Drohnen) ist die Seriennummer 2-zeilig, bei der DJI Mini 3 Pro oder der DJI Avata sogar 4-zeilig.
Tipp: In der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung registriert man sich als Drohnen Betreiber (als Person oder Fa.). Man registriert nicht die Drohne selbst. Einen Drohnen Wechsel muss man deshalb nicht der Austro Control melden, auch soll man sich nach einem Gerätewechsel nicht neu auf dronespace.at registrieren!
Drohnen Austausch | Wechsel Formular bitte hier ausfüllen ...
* Gut zu wissen: Auch nach einem Drohnen Wechsel bleibt die Polizzennummer Deiner Drohnen Haftpflichtversicherung gleich! *
Drohnenversicherung immer mit Seriennummer: Eine richtige Drohnenversicherung muss in Österreich immer das spezifische unbemannte Luftfahrzeugsystem (UAS) versichern. Neben 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) müssen deshalb stets auch die spezifischen Gerätedaten der Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) in der Polizze stehen. Das hat 2023 auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt. Falsche UAS Versicherungen ohne Gerätedaten genügen nicht dem Luftfahrtgesetz! Auch Sammelpolizzen von Vereinen genügen nicht dem Pflichtversicherungswesen für UAS. Drohnen Betreiber haften selbst bei Registrierung mit einer falschen Drohnenversicherung! Mehr dazu im Gutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Hier alle Gutachten zur Drohnenversicherung >
Die folgenden Inhalte betreffen die ehemaligen Bestimmungen für Drohnenversicherungen vor der gesetzeswirksamen Umsetzung der EU Drohnenverordnung mit 31.12.2020. Seit 2021 gelten die neuen Drohnen Gesetze, wie in den oberen Abschnitten ausgeführt!
Ab wann braucht man eine Drohnenversicherung in Österreich (gültig bis 31.12.2020)
Sobald eine Drohne mehr als 79 Joule bei einem Aufprall entwickeln könnte, fällt diese unter das Österreichische Luftfahrtgesetz (LFG). Denn laut dem LFG gelten Multicopter ab diesem Punkt nicht mehr als sogenannte "unbemannte Geräte", welche gerne auch als Spielzeug bezeichnet werden. Entscheidend ist also die freiwerdende Bewegungsenergie (gemessen in Joule) bei einem potentiellen Crash. Bei einem DJI Mavic Pro 2 Quadrocopter mit 0,907 kg wäre hier das Maximum bei ca. 8 Metern Flughöhe erreicht. Bei einer etwas schwereren Yuneec Typhoon Drohne mit 1,9 kg erreicht man diese Grenze bereits bei 4 Metern Flughöhe. Darüber gelten diese Geräte somit immerhin schon als Flugmodell nach § 24c des österreichischen Luftfahrtgesetzes. Der Drohnen Pilot bräuchte hier zumindest schon mal eine Modellflug Versicherung für seine Drohne.
Aber Achtung: Gerade beim Modellflug steckt der Teufel im Detail! (bis 31.12.2020)
Und auch wenn man unter der 79 Joule Grenze bleibt, muss der Copter richtig versichert sein. Mehr dazu weiter unten!
Sie haben eine Mini Drohne (bis 450g) und fliegen unter 79 Joule, dann können Sie gleich hier weiterlesen >>>
Drohnenversicherung für reine Modellflüge (bis 31.12.2020)
An diesem Punkt lohnt sich ein Abstecher ins österreichische Luftfahrtgesetz. Hier eine wichtige Passage aus Paragraph 24c:
"Flugmodelle sind (...) unbemannte Geräte, die (...) ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden."
Folglich darf dann auch die eingebaute Kamera ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst, also rein zu Steuerungszwecken verwendet werden! Wer sich an die gesetzlichen Bestimmungen des o. a. Paragraphen 24c LFG hält, der kann eine Haftpflicht Drohnenversicherung als reine Hobbydeckung beantragen.
Wer jedoch mit seiner Drohne filmt oder fotografiert, der muss seinen Multicopter bei der Austro Control bewilligen lassen. Ganz egal, ob die Drohne gewerblich oder rein privat eingesetzt wird.
Drohnenversicherung für "unbemannte Luftfahrzeuge", uLFZ (bis 31.12.2020)
Sobald also Drohne oder Kamera nicht mehr rein dem Zwecke des Fluges selbst dienen, wird Paragraph 24f des Luftfahrtgesetzes schlagend. Dann wird die Drohne sogar zu einem "unbemannten Luftfahrzeug" (kurz "uLFZ").
Denn sogenannte "Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1" sind eben Geräte, die "gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken betrieben werden."
Und nun kommt der wichtige Passus im Luftfahrtgesetz. Denn ein uLFZ ist eben auch ein Fahrzeug und darf ausschließlich mit "Bewilligung der Austro Control GmbH" in Betrieb gehen. Und wie jedes andere zugelassene Fahrzeug auch, braucht deshalb auch eine Drohne eine eigene Haftpflichtversicherung!
Eine gesetzeskonforme Luftfahrt Haftpflicht Versicherung mitsamt Versicherungsbestätigung für die Luftfahrtbehörde gibt's bei AIR&MORE bereits ab € 39,36 pro Jahr. Gewerbliche Drohnen kann man bei uns schon ab € 89,36 pro Jahr versichern. Die Drohnenversicherung zum besten Preis Österreichs können Sie hier online beantragen:
Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich >>>
Mini-Drohnen Versicherung für Österreich >>>
Achtung, dies ist ein Workaround, damit das Problem mit dem Signaturfeld behoben wird (siehe Email vom 22.6.2021) - siehe Dokumentation "AW: DRINGEND: FORMULAR GEHT NICHT"
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