>>> NEU: DJI Neo und DJI Mini 4 Pro - Führerschein - Versicherung - Registrieren
Hier findest Du wichtige Infos zu den Regeln für Drohnen unter 250 Gramm sowie auch Neuigkeiten zu den Regeln für Mini Drohnen in Wien. Denn im Netz kursiert zu den Gesetzen für Quadrocopter unter 250g allerlei Desinformation und in 99 % der Fälle handelt es sich bei diesen Drohnen eben nicht um Spielzeug. Doch Unsinn bleibt Unsinn ... auch wenn er noch so oft geteilt wird! Denn tatsächlich fallen auch Kamera Drohnen mit 249 Gramm voll unter das Österreichische Luftfahrtgesetz.
Mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung (2021) besteht für Betreiber von Mini Drohnen auch die Pflicht zur sogenannten Drohnen Registrierung und damit auch die Pflicht zum Abschluss einer echten Drohnen Haftpflichtversicherung, die dem österreichischen Luftfahrtgesetz entspricht. Dabei gilt auch für Drohnen unter 250g die Regel, dass die Gerätedaten des Copters (Modell, Seriennummer, Gewicht) in der Polizze stehen müssen.
Der klare Vorteil einer Drohne unter 250 Gramm besteht darin, dass man diese auch nach Ende der Übergangsregelung für nicht CE klassifizierte Drohnen (C0, C1, C2 ...) problemlos weiter einsetzen kann! Mehr dazu noch weiter unten ...
Deshalb findest Du hier schon mal die beste Versicherung für Mini Drohnen >>>
- DJI Neo
- DJI Mini 4 Pro
- DJI Mini 3 Pro
- DJI Mini 2
- DJI Mavic Mini
- Maginon GC-90 GPS
- Hubsan Zino Mini Pro
Inhalt:
- Video: TV Beitrag zu Drohnen unter 250g ...
- Regeln für Drohnen unter 250 Gramm
- Luftfahrtgesetz bei Drohnen unter 250 Gramm - stimmt das?
- Drohnenversicherung für Drohnen unter 250 Gramm
- Haftpflicht Versicherung in Österreich auch bei einer Drohne unter 250g
- Drohnenführerschein bei Drohnen unter 250 Gramm - stimmt das?
- Drohne unter 250 g auch ohne CE Klasse zukunftsfit!
- 2022: Drohnen unter 250 Gramm in Wien erlaubt!
- FAQs zu Drohnen unter 250g
- Nützliche Links
Video: TV Beitrag zu Drohnen unter 250g ...
... und vielen weiteren Infos. Initiiert vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), mit dabei sind u. a. die Austro Control und das Air&More Team aus Tirol.
Regeln für Drohnen unter 250 Gramm
Folgende Regeln gelten für Drohnen (auch unter 250g) seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung per 2021:
Laut dem Österreichischen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist der Betreiber auch beim Betrieb von folgenden UAS zur Registrierung verpflichtet:
(…) Drohnen (auch unter 250 g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind (z.B. Geräte, die mit einer Kamera ausgestattet sind (...)"
Dazu ergänzend hält das Österreichische Bundesministerium ausdrücklich fest:
"Für die Betreiberin/der Betreiber einer DJI Mavic Mini (unter 250 g Gewicht) besteht ebenso eine Registrierungspflicht, da diese Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist."
Quelle: Österreichisches Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sprich, die Regeln sehen vor, dass sich alle Betreiber von Kamera Drohnen (auch unter 250g) eine sogenannte Drohnen Registrierung durchlaufen.
Regeln in Österreich für Drohnen unter 250 Gramm
Bis Ende 2020 hatte man in Österreich mit Mini Drohnen unter 250g noch die Chance, das Luftfahrtgesetz gewissermaßen zu "unterfliegen". Damals gab es noch diese sogenannte 79 Joule Regel, mit welcher man kleinere Drohnen hin und wieder noch als Spielzeug definieren konnte. Doch diese alte Spielzeugregelung ist spätestens mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung per 2021 vorbei. Denn wie oben beschrieben, gelten nun alle Kamera Drohnen als Unbemannte Luftfahrzeug Systeme. Und da auch Mini Drohnen (z. B. DJI Mini 3) Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen können, mit sich führen, unterliegen auch deren Betreiber (UAS Operator) der behördlichen Pflicht zur so genannten Drohnen Registrierung.
Luftfahrtgesetz bei Drohnen unter 250 Gramm - stimmt das?
Fassen wir nun das oben gesagte kurz zusammen, so sind auch Mini Drohnen Luftfahrzeuge. Sie fallen somit vollständig unter das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG). Und da es mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung seit 2021 in Österreich auch keine Joule Regel (auch bekannt als 30 Meter Regel) mehr gibt gilt das Luftfahrtgesetz für alle Kamera Drohnen unabhängig von deren Flughöhe!
Sprich, egal wie hoch man mit seinem unbemannten Luftfahrzeug System aufsteigt, man befindet sich ab jeder Höhe schon im Luftraum, und damit im Luftfahrtgesetz!
Ganz egal also, ob man nur in seinem Garten nur ein paar Meter aufsteigt, das Luftfahrtgesetz gilt seit der EU Drohnenverordnung ab Abflug der Drohne. Das mag nun widersinnig erscheinen und bedarf noch weiterer Verbesserungen in der Verordnung – aber aktuell (2022) es ist nun mal so!
Drohnenversicherung für Drohnen unter 250 Gramm
Und weil man sich auch mit einer 249 g Drohne als Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs registrieren muss, besteht zugleich auch die Pflicht eine spezielle Drohnenversicherung vorher abzuschliessen. Dabei erfolgt die Registrierung in Österreich online über das Portal der Austro Control (dronespace.at). Im Zuge dieser Registrierung muss der Betreiber eines UAS dann auch die Polizzenummer einer "gesetzeskonformen" Drohnenversicherung angeben.
Haftpflicht Versicherung in Österreich auch bei einer Drohne unter 250g
Und mit einer Drohnenversicherung (auch für UAS unter 250g) meint der Gesetzgeber in Österreich eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung. Da es sich ja auch bei 249 Gramm Drohnen um Unbemannte Luftfahrzeug Systeme (UAS) handelt, muss es konkret eine spezielle Luftfahrzeug Haftpflicht Versicherung sein. Eine herkömmliche Private Haftpflicht Versicherung geht also für Drohnen nicht!
Zudem müssen in der echten Drohnen Haftpflichtversicherung auch die konkreten Gerätedaten der Drohne angeführt sein. Denn es wird nicht der Pilot oder der Betreiber, sondern ganz konkret die Drohne selbst als Gerät versichert. Sprich, die Luftfahrt Haftpflicht Versicherung für Drohnen muss immer auch Modell, Seriennummer und Gewicht der Drohne enthalten. Diese Regeln basieren auf dem österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG), das mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung auch Drohnen unter 250 Gramm vollständig umfasst.
Hier mehr Informationen betreffend die Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen plus Gutachten. Und hier mehr Infos zum Schwerpunkt Drohnen Gesetz in Österreich.
Drohnenführerschein bei Drohnen unter 250 Gramm - stimmt das?
Nein, der vereinfachte Online Drohnenführerschein für UAS unter 250g Gewicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber man sollte immer bedenken, dass man gerade mit z. B. 249 Gramm Drohnen gemäß der EU Drohnenverordnung näher am Menschen fliegen darf als mit schwereren Drohnen. Aus unserer Sicht besteht genau deshalb eine größere Gefahr, dass auch Personen verletzt werden könnten. Das Air&More Team empfiehlt deshalb jeden Piloten, auch wenn er nur eine Mini Drohne mit 249 Gramm fliegt, definitiv auch immer den Drohnen Führerschein dazu zu machen!
Hier mehr Infos zu Drohnen Klassen, zum Drohnenführerschein in Österreich bzw. zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Drohne unter 250 g auch ohne CE Klasse zukunftsfit!
Ach ja, ein weiterer bedeutender Vorteil einer Drohne unter 250 g (z. B. mit genau 249 Gramm wie etwa die DJI Mini 3 Pro) sei hier noch genannt. Denn eigentlich sollten bereits alle am Markt kaufbaren Drohnen eine CE Klassen Kennzeichnung tragen (C0, C1, C2, ...), wobei für UAS unter 250 g die CE Klasse C0 vorgesehen wäre, ja "wäre"! Aktuell (2022) hapert es in der EU mit dieser CE Kennzeichnung aber noch ein wenig. Das Problem dabei ist, dass "ältere" Drohnen ohne diese CE Klassifizierung nach Ablauf einer Übergangsfrist nur mehr eingeschränkt genutzt werden können. Die einzige Gewichtsklasse, die davon nicht betroffen ist, ist jene der Drohnen < 250 Gramm. Sprich, Drohnen unter 250 g kann man auch nach Verstreichen dieser Übergangsfrist für Drohnen ohne CE Klasse problemlos weiter nutzen!
Hier mehr Infos zu Drohnen Klassen, zur Drohnen CE Kennzeichnung sowie zu den Übergangsfristen in der EU Drohnenverordnung. Hier noch eine übersichtliche Tabelle zur Übergangsregelung der Drohnen Open Kategorie.
Und hier gibt's nochmal mal die günstigste Versicherung für Mini Drohnen >>>
(z. B. für DJI Neo, DJI Mini 4 Pro, DJI Mini 3 Pro, DJI Mini 2, DJI Mavic Mini, Maginon GC-90 GPS, Hubsan Zino Mini Pro, ...)
2022: Drohnen unter 250 Gramm in Wien erlaubt!
Per 12. August 2022 tritt eine Novelle für Flüge mit Drohnen in Wien in Kraft. Dabei muss man wissen, dass das Wiener Gemeindegebiet ein Flugbeschränkungsgebiet ist und Drohnen Einsätze (auch mit Mini Drohnen) dort bis dato explizit nur mit einer speziellen Drohnenbewilligung durch die Austro Control erlaubt waren. Aber wegen einer neuen Verordnung des zuständigen österreichischen Bundesministeriums aus dem Juni 2022 können nun auch Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht bis zu einer Höhe von 30 Metern in Wien aufsteigen. Nähere Informationen findest Du in unseren Artikeln zum Drohnen Fliegen in Wien sowie zu Drohnen Flugverbotszonen in Österreich >>>
FAQs zu Drohnen unter 250g
Im folgenden Abschnitt findest Du noch Fragen und Antworten zu Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht (MTOM, Maximum Take off Mass) . Da viele UAS genau unterhalb dieser Grenze mit 249g Gewicht gebaut werden, betreffen diese Infos insbesondere die Drohnen DJI Mini 3 Pro, DJI Mini 2, DJI Mavic Mini, Hubsan Zino Mini Pro, Maginon GC-90 GPS und ähnliche Modelle mit 249 Gramm und weniger.
Spätestens, wenn eine Drohne unter 250g eine Kamera mit sich führt, müssen sich deren Betreiber bei der Austro Control behördlich registrieren (Drohnen Registrierung auf dronespace.at). Hat ein UAS z. B. nur 249g Gewicht, so entfällt aber die Pflicht zum Online Drohnenführerschein. Rein gesetzlich genügt es dann, wenn sich der Drohnen Betreiber (UAS Operator) oder der Pilot ("Fernpilot") mit dem Benutzerhandbuch vertraut macht. Dennoch empfehlen wir jedem Drohnenpiloten (auch unter 250g) den Drohnenführerschein trotzdem zu absolvieren. Hier deshalb mehr Infos zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen >>>
Definitiv ja! Denn sobald eine Drohne (auch unter 250g) Sensoren hat, mit denen "personenbezogene Daten" aufgenommen werden können, müssen sich deren Betreiber behördlich registrieren. Im Zuge dieser Registrierung (Drohnen Registrierung auf dronespace.at) wird dann auch schon die Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung abgefragt. Diese spezielle Luftfahrt Haftpflicht Versicherung muss dann auch die Gerätedaten der Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) beinhalten. Hier noch mehr Infos zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Und hier findest Du die beste Versicherung für Mini Drohnen >>>
Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung für Modelle unter 250g kostet nicht die Welt! Die Air&More OG aus Tirol hat hier bei der R+V Versicherung sehr günstige Prämien ausverhandelt, die bei bei den Kosten knapp über 39 Euro jährlich liegen! Und wie gesetzlich vorgeschrieben, werden auch die konkreten Drohnen Daten (mit Seriennummer!) in der Polizze abgedruckt. Wer will, kann auch die versehentliche Verletzung der Privatsphäre durch Drohnen mitversichern lassen. Hier geht's zur günstigsten Versicherung für Mini Drohnen >>>
Sobald ein Mini Quadrocopter unter 250g eine Kamera mit sich führt, fällt auch diese Drohne voll unter das Luftfahrtgesetz. So ein UAS darf man z. B. ausschließlich in direkter Sichtverbindung (VLOS, Visual Line of Sight) und maximal 120 Meter über Grund (AGL, Above Ground Level) betreiben. So ein Mini UAS fällt damit ebenfalls in die OPEN Kategorie für Drohnen gemäß EU Drohnenverordnung. Betreiber derartiger Drohnen unter 250 Gramm müssen sich auch behördlich registrieren (Drohnen Registrierung über dronespace.at). Es besteht aber keine Pflicht zum Online Drohnenführerschein für Piloten derartiger Mini Drohnen, wobei dieser dennoch empfohlen wird! Davon unabhängig besteht aber immer die gesetzliche Versicherungspflicht wie für schwerere Drohnen über 250 Gramm auch. Diese Versicherungspflicht für unbemannte Luftfahrzeuge besteht in Österreich streng gerätebezogen. Hier deshalb mehr zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Und hier die beste Versicherung für Mini Drohnen >>>
Prinzipiell ja. Aber auch wenn man Mini Drohnen unter 250g im FPV Modus betreibt, muss unbedingt ein zweiter Spotter die direkte Sichtverbindung (VLOS, Visual Line of Sight) zum UAS aufrecht erhalten. Das bloße Schauen durch den FPV Monitor durch den FPV Piloten genügt nicht! Dieser zweite Spotter (mit direkter Sichtverbindung) muss im Notfall direkt und in Echtzeit in die Steuerung der Mini Drohne eingreifen können. Hier mehr zum Thema FPV Drohnen Versicherung >>>
Eigentlich sollten alle neuen Drohnen schon seit Start der EU Drohnenverordnung eine sogenannte CE Klassen Kennzeichnung gut sichtbar auf dem Copter tragen. UAS die noch keine CE Klassifizierung haben, fallen unter eine Übergangsregelung für Drohnen ohne CE Kennzeichnung und dürfen nach Ende einer Frist nur mehr eingeschränkt genutzt werden. Nur Drohnen unter 250 g kann man auch nach Ende dieser Frist problemlos weiter nutzen. Hier mehr Infos zur CE Kennzeichnung für Drohnen >
Ja, ab 12. August 2022 sind Einsätze mit Mini Drohnen unter 250 Gramm bis zur Höhe von 30 Metern erlaubt. Weitere Details dieser Novelle gibt's in einer Übersicht zum Drohnen Fliegen in Wien und in diesem Beitrag zu Drohnen Flugverbotszonen >>>
Achtung: Nur wenn eine Drohne vom Hersteller definitiv als " Spielzeug " gemäß der EU Spielzeugrichtlinie bezeichnet wird, gilt diese als Spielzeug und wäre somit nicht versicherungspflichtig. Tatsächlich begibt sich aber kaum ein Hersteller in diese Haftungsfalle, weshalb uns keine Kamera Drohne bekannt ist, die explizit als Spielzeug vermarktet wird. Somit fallen in der Praxis alle Kamera Drohnen unter das Luftfahrtgesetz und somit unter die Drohnen Versicherungspflicht.
Ab hier folgen Ältere Infos vor 2021:
Drohnen 250 Gramm Grenze: der zirkulierende Unsinn (bis 2021)
Wichtig: Die unten folgenden Infos zu Mini Drohnen unter 250 Gramm betreffen noch die "alten" Drohnen Regeln bis 2021. Mit Start der EU Drohnenverordnung per 2021 gelten alle Kamera Drohnen (auch unter 250g!) ohnehin als UAS (Unmanned Aircraft System) und damit als unbemannte Luftfahrzeuge. Deshalb besteht spätestens ab 2021 die Pflicht zur Drohnen Registrierung sowie die Pflicht zum Abschluss einer echten Drohnen Haftpflichtversicherung.
Das Internet ist ein Marktplatz der Selbstprofilierung. Egal zu welchem Thema – es wimmelt geradezu von selbsternannten Experten. Dass davon auch die Drohnen Fliegerei nicht verschont bleibt, wundert niemanden. Folglich wird dabei auch der eine oder andere Unsinn geteilt, geliked und an Follower weitergeben. Unsinn, der manchmal auch fatale Folgen haben kann, und das nicht nur finanziell! Noch schlimmer wird's, wenn Drohnen Mythen zu alledem auch noch von den offiziellen Medien weiterverbreitet und verstärkt werden. Eine Fehleinschätzung wird so zu einer neuen kommunizierten Realität, oder sagen wir besser Schein-Realität. Und diese kann ganz schön teuer werden. Vor allem auch, wenn man dem Gerücht aufsitzt, dass Drohnen unter 250g in Österreich nicht bewilligungspflichtig wären.
Die 250 Gramm Grenze bei Drohnen: eine falsch verstandene Vereinfachung (bis 2021)
Meine Drohne wiegt nur 250 Gramm. In der Zeitung habe ich gelesen, dass ich darunter keine Drohnenbewilligung brauche.
Achtung: Die sogenannte 250 Gramm Grenze wird zwar auf vielen Webseiten und in etlichen Medienberichten beschreiben, existiert aber de facto in keinem einzigen Gesetzestext des österreichischen Luftfahrtgesetzes. Tatsächlich handelt es sich hier um eine nicht ganz unbedenkliche Vereinfachung:
Nämlich fallen Drohnen spätestens ab 79 Joule Bewegungsenergie bei einem potentiellen Absturz, spätestens aber ab 30 Meter über Grund (kurz: AGL, Above Ground Level) in das Luftfahrtgesetz. Dabei sollte man sich bei handelsüblichen Drohnen eher an die Joule Regel halten, wobei sich die freiwerdende Bewegungsenergie beim Aufprall nach dem Gewicht der Drohne plus die Flughöhe bemisst. Und wie es der Zufall will, kann eben eine kleine 250 Gramm Drohne genau 30 Meter hoch steigen bis sie über 79 Joule entwickelt. Doch wird mit der Vereinfachung auf eine leichter merkbare 250 Gramm Grenze nicht bedacht, dass natürlich auch derartige Mini- und FPV Drohnen locker über 30 Meter fliegen können und auch geflogen werden. Wer also hier zu hoch steigt, kann rechtlich in Teufels Küche kommen, Spielzeug“ hin oder her. Wer's aber trotzdem riskieren will, dem drohen bis zu € 22.000 Strafe!
Ab 30 Metern fällt auch eine 250g Drohne unters Luftfahrtgesetz (bis 2021)
Wer also über 79 Joule bzw. über 30 Meter AGL mit seiner Drohne unterwegs ist, fällt unter das Österreichische Luftfahrtgesetz. Er/Sie betreibt damit zumindest schon mal ein Flugmodell nach Paragraph 24c LFG. Wer zudem (über diesen Grenzen fliegend) Bilder aufzeichnet oder die Kamera nicht rein zum Zwecke des Fluges selbst verwendet, muss drüber hinaus um eine Drohnenbewilligung bei der Austro Control ansuchen. Und dies auch, wenn seine Drohne nur 250 Gramm oder weniger wiegt (und unter bestimmten Bedingungen über 79 Joule entwickelt). Der Copter gilt ab dann nämlich als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) der Klasse 1 nach Paragraph 24f LFG – Fakt.
Soviel nun also zum Verhältnis von Joule zu Flughöhe und Gewicht bei Drohnen. Wobei immer auch zu bedenken sei, dass die meisten Drohnen ohnehin über 250 Gramm wiegen. Wer wissen will, wie hoch Mini Drohnen (bis 450 Gramm) ohne Austro Control Bewilligung aufsteigen dürfen, kann dies in unserem Mini-Drohnen Blog nachlesen.
Drohnen 250 Gramm Grenze: Die Fluggeschwindigkeit wurde nicht eingerechnet (bis 2021!)
So weit so gut. Doch sei hier ein wichtiges Detail noch besprochen: der potentielle Speed einer Drohne.
Dabei muss man gerade bei Racing Drohnen beachten, dass diese teils über 100 km/h schnell fliegen können. Und deshalb muss man bei der Aufprallenergie korrekterweise auch die Wurfparabel mit einrechnen. Und so kann es schnell passieren, dass trotz geringer Flughöhe und geringen Gewichts dennoch über 79 Joule bei einem Aufprall freiwerden - und schon landen wir wieder im Luftfahrtgesetz.
Auch "schwerere" Mini Drohnen wie z. B. die DJI Spark (300 g) können im Sportmodus immerhin noch 50 km/h schnell fliegen. Und sogar eine DJI Mavic Mini (249 g) schafft es auf insgesamt 13 Meer pro Sekunde, also umgerechnet knapp 47 km/h. Auch hier gilt: Wer nicht in den Rechtsbereich des Luftfahrtgesetzes kommen will, sollte sogenannte Spielzeugdrohnen bzw. "unbemannte Geräte" (laut LFG 24d) im sogenannten statischen Aufstieg einsetzen und nicht mit Vollgas.
Eine Drohnen-Versicherung ist immer Pflicht (vor und nach 2021!)
Doch egal, ob eine Drohne über, unter oder gleich 250 Gramm wiegt, eine Versicherung wird in Österreich immer vorausgesetzt! Zumal man bedenken sollte, dass gerade kleinere Drohnen eher auch im städtischen Gebiet eingesetzt werden. Das hierdurch auch die Gefahr von Sach- und Personenschäden steigt, leuchtet ein und macht eine Drohnenversicherung gerade auch für Mini Drohnen zu einem Pflichttermin. Hier finden Sie unsere All-in-One Mini Drohnen Haftpflichtversicherung. Diese versichert Ihre Drohne als Spielzeug, als Flugmodell sowie als uLFZ - alles in einem Tarif!
Bei Fragen kannst Du uns gerne anrufen,
Dein AIR&MORE Team aus Tirol.
Nützliche Links
Hier unser spezieller Mini Drohnen Blog.
Hier findest Du eine eine Sammlung von Beiträgen über die neue EU Drohnenverordnung.
Und hier immer mehr Fragen und vor allem Antworten zum den neuen Drohnen Gesetzen für Österreich.