Hier findest Du Informationen zur Übergangsregelung in der OFFENEN Drohnen Kategorie (OPEN). Die Austro Control spricht auch von der sogenannten Limited-Open Kategorie. Diese ist ab Start der EU Drohnenverordnung für alle Drohnen Betreiber vorgesehen, die ein oder mehrere UAS ohne CE-Kennzeichnung fliegen. Schließlich will man ja seine Drohne nicht zum Alteisen werfen … nur weil noch nicht C1, C2, C3, oder C4 auf der Verpackung steht!
Wir verbessern und erweitern diesen Beitrag laufend, haben aber aufgrund der vielen telefonischen Anfragen hier schon mal eine übersichtliche Tabelle für Euch zusammengestellt, die wir graphisch sicher noch verbessern werden!
Tabelle: Limited-OPEN Kategorie für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung
UAS Flüge mit direkter Sichverbindung (VLOS), bis maximal 120 m über Grund (AGL)
DROHNE Gewicht | ||||||
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unter 250g & unter 19m/s Geschwindigkeit | Eigenbau | A1 (über Personen) | Flüge über unbeteiligten Personen; Keine Flüge über Menschenansammlungen | Mit Benutzerhandbuch vertraut | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 250g | vor 01.01.2023 in Verkehr gebracht | A1 (über Personen) | Flüge über unbeteiligten Personen; Keine Flüge über Menschenansammlungen | Mit Benutzerhandbuch vertraut | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 500g | Betrieb bis längstens 01.01.2023 | A1 (über Personen) | Flüge wo nicht zu erwarten ist, dass unbeteiligte Personen überflogen werden | + Online Kurs und Online Test | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 2kg | Betrieb bis längstens 01.01.2023 | A2 (nahe Personen) | 50 m Abstand zu unbeteiligten Personen | + Online-Kurs und Online-Test Flugpraxis (Selbststudium) Theorie-Prüfung bei Behörde | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 25kg | Eigenbau | A3 (weit entfernt von Personen) | Keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | + Online-Kurs und Online-Test | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 25kg | vor 01.01.2023 in Verkehr gebracht | A3 (weit entfernt von Personen) | Keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | + Online-Kurs und Online-Test | Pflicht beantragen > | Pflicht |
2kg – 25 kg | Betrieb bis längstens 01.01.2023 | A3 (weit entfernt von Personen) | Keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | + Online-Kurs und Online-Test | Pflicht beantragen > | Pflicht |