Drohnen 250 Gramm Grenze: Unsinn bleibt Unsinn …
… auch dann, wenn er ‘zigfach wiederholt und dann noch öfter zitiert wird. Denn tatsächlich sind auch 250 Gramm Drohnen in vielen Fällen bewilligungspflichtig bzw. mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung (2021) registrierungspflichtig. Warum Drohnen unter 250 Gramm nicht vom Luftfahrtgesetz befreit sind, erfährst Du hier.
Und hier schon mal vorweg:
Ob nun Drohnen Gesetze alt oder neu – auch Drohnen unter 250 Gramm brauchen eine spezielle Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Denn Drohnen gelten auch laut EU Drohnenverordnung Neu als UAS (Unmanned Aircraft System). Deshalb sind Drohnen in einer bloßen Privathaftpflichtversicherung nicht versicherbar!
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(Gilt z. B. für DJI Mini 2, DJI Mavic Mini, DJI Spark, DJI Mavic Air, Parrot Anafi, …)
Drohnen 250 Gramm Grenze: der zirkulierende Unsinn
**Wichtig: Die unten folgenden Infos zu Mini Drohnen bis 250 Gramm betreffen noch die “alten” Drohnen Gesetze bis 31.12.2020. Mit Start der EU Drohnenverordnung per 2021 gelten alle Kameradrohnen (auch unter 250 Gramm!) ohnehin als UAS (Unmanned Aircraft System) und damit als unbemannte Luftfahrzeuge. Deshalb besteht spätestens ab 2021 die Pflicht zur Drohnen Registrierung sowie auch dann die Pflicht zum Abschluss einer echten Drohnen Haftpflichtversicherung. **
Das Internet ist ein Marktplatz der Selbstprofilierung. Egal zu welchem Thema – es wimmelt geradezu von selbsternannten Experten. Dass davon auch die Drohnen Fliegerei nicht verschont bleibt, wundert niemanden. Folglich wird dabei auch der eine oder andere Unsinn geteilt, geliked und an Follower weitergeben. Unsinn, der manchmal auch fatale Folgen haben kann, und das nicht nur finanziell! Noch schlimmer wird’s, wenn Drohnen Mythen zu alledem auch noch von den offiziellen Medien weiterverbreitet und verstärkt werden. Eine Fehleinschätzung wird so zu einer neuen kommunizierten Realität, oder sagen wir besser Schein-Realität. Und diese kann ganz schön teuer werden. Vor allem auch, wenn man dem Gerücht aufsitzt, dass Drohnen unter 250 Gramm in Österreich nicht bewilligungspflichtig wären.
Die 250 Gramm Grenze bei Drohnen: eine falsch verstandene Vereinfachung
Meine Drohne wiegt nur 250 Gramm. In der Zeitung habe ich gelesen, dass ich darunter keine Drohnenbewilligung brauche.
Achtung: Die sogenannte 250 Gramm Grenze wird zwar auf vielen Webseiten und in etlichen Medienberichten beschreiben, existiert aber de facto in keinem einzigen Gesetzestext des österreichischen Luftfahrtgesetzes. Tatsächlich handelt es sich hier um eine nicht ganz unbedenkliche Vereinfachung:
Nämlich fallen Drohnen spätestens ab 79 Joule Bewegungsenergie bei einem potentiellen Absturz, spätestens aber ab 30 Meter über Grund (kurz: AGL, Above Ground Level) in das Luftfahrtgesetz. Dabei sollte man sich bei handelsüblichen Drohnen eher an die Joule Regel halten, wobei sich die freiwerdende Bewegungsenergie beim Aufprall nach dem Gewicht der Drohne plus die Flughöhe bemisst. Und wie es der Zufall will, kann eben eine kleine 250 Gramm Drohne genau 30 Meter hoch steigen bis sie über 79 Joule entwickelt. Doch wird mit der Vereinfachung auf eine leichter merkbare 250 Gramm Grenze nicht bedacht, dass natürlich auch derartige Mini- und FPV Drohnen locker über 30 Meter fliegen können und auch geflogen werden. Wer also hier zu hoch steigt, kann rechtlich in Teufels Küche kommen, Spielzeug“ hin oder her. Wer’s aber trotzdem riskieren will, dem drohen bis zu € 22.000 Strafe!
Ab 30 Metern fällt auch eine 250 Gramm Drohne unters Luftfahrtgesetz
Wer also über 79 Joule bzw. über 30 Meter AGL mit seiner Drohne unterwegs ist, fällt unter das Österreichische Luftfahrtgesetz. Er/Sie betreibt damit zumindest schon mal ein Flugmodell nach Paragraph 24c LFG. Wer zudem (über diesen Grenzen fliegend) Bilder aufzeichnet oder die Kamera nicht rein zum Zwecke des Fluges selbst verwendet, muss drüber hinaus um eine Drohnenbewilligung bei der Austro Control ansuchen. Und dies auch, wenn seine Drohne nur 250 Gramm oder weniger wiegt (und unter bestimmten Bedingungen über 79 Joule entwickelt). Der Copter gilt ab dann nämlich als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) der Klasse 1 nach Paragraph 24f LFG – Fakt.
Soviel nun also zum Verhältnis von Joule zu Flughöhe und Gewicht bei Drohnen. Wobei immer auch zu bedenken sei, dass die meisten Drohnen ohnehin über 250 Gramm wiegen. Wer wissen will, wie hoch Mini Drohnen (bis 450 Gramm) ohne Austro Control Bewilligung aufsteigen dürfen, kann dies in unserem Mini-Drohnen Blog nachlesen.
Drohnen 250 Gramm Grenze: Die Fluggeschwindigkeit wurde nicht eingerechnet
So weit so gut. Doch sei hier ein wichtiges Detail noch besprochen: der potentielle Speed einer Drohne.
Dabei muss man gerade bei Racing Drohnen beachten, dass diese teils über 100 km/h schnell fliegen können. Und deshalb muss man bei der Aufprallenergie korrekterweise auch die Wurfparabel mit einrechnen. Und so kann es schnell passieren, dass trotz geringer Flughöhe und geringen Gewichts dennoch über 79 Joule bei einem Aufprall freiwerden – und schon landen wir wieder im Luftfahrtgesetz.
Auch “schwerere” Mini Drohnen wie z. B. die DJI Spark (300 g) können im Sportmodus immerhin noch 50 km/h schnell fliegen. Und sogar eine DJI Mavic Mini (249 g) schafft es auf insgesamt 13 Meer pro Sekunde, also umgerechnet knapp 47 km/h. Auch hier gilt: Wer nicht in den Rechtsbereich des Luftfahrtgesetzes kommen will, sollte sogenannte Spielzeugdrohnen bzw. “unbemannte Geräte” (laut LFG 24d) im sogenannten statischen Aufstieg einsetzen und nicht mit Vollgas.
Eine Drohnen-Versicherung ist immer Pflicht
Doch egal, ob eine Drohne über, unter oder gleich 250 Gramm wiegt, eine Versicherung wird in Österreich immer vorausgesetzt! Zumal man bedenken sollte, dass gerade kleinere Drohnen eher auch im städtischen Gebiet eingesetzt werden. Das hierdurch auch die Gefahr von Sach- und Personenschäden steigt, leuchtet ein und macht eine Drohnenversicherung gerade auch für Mini Drohnen zu einem Pflichttermin. Hier finden Sie unsere All-in-One Mini Drohnen Haftpflichtversicherung. Diese versichert Ihre Drohne als Spielzeug, als Flugmodell sowie als uLFZ – alles in einem Tarif!
Bei Fragen kannst Du uns gerne anrufen,
Dein AIR&MORE Team aus Tirol.
Nützliche Links:
Hier findest Du eine eine Sammlung von Beiträgen über die neue EU Drohnenverordnung.
Und hier immer mehr Fragen und vor allem Antworten zum neuen Drohnen Gesetz Österreich 2020.
Hier noch aktuelle Infos zur Verschiebung der EU Drohnenverordnung auf 2021.