Stand / Letzte Aktualisierung: 30.01.2026
Autor / verantwortlich für den Inhalt: Mag. H. Fischler (Geschäftsführer, AIR&MORE OG)
Kurzantwort (Österreich):
- Drohnen Betreiber brauchen eine gesetzeskonforme Versicherungspolizze: Gemeint ist der vom Versicherer unterzeichnete Versicherungsschein („Polizze“) als Urkunde über den Versicherungsvertrag (RIS: § 3 VersVG, FMA: Polizze).
- Was einzugeben ist: Bei der Betreiber Registrierung ist wörtlich "die Nummer der Versicherungspolizze" anzugeben (RIS: § 24j Luftfahrtgesetz) und nicht die Nummer anderer Verträge.
- Strafrisiko: Verstöße können als Verwaltungsübertretung geahndet werden; Strafrahmen bis 22.000 Euro (bei erschwerenden Umständen auch Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen) – siehe RIS: § 169 Luftfahrtgesetz.
Kurzfazit: Eine gesetzeskonforme Versicherungspolizze wird von einer Versicherung ausgestellt, ist von der Versicherung unterzeichnet und enthält eine Kennzeichnung als "Versicherungsschein" od. "Polizze", dann hat man auch eine echte "Polizzennummer" für Registrierung als Drohnen Betreiber.
















Betriebsbewilligungen für unbemannte Luftfahrzeuge (ulFZ) werden von der Österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control) grundsätzlich für die Dauer eines Jahres erteilt. Wer nun seine Drohnenbewilligung in Österreich darüber hinaus verlängern lassen möchte, muss ein aktualisiertes Drohnen Flugbuch führen. Diese sogenannten "Betriebsaufzeichnungen" sind dem Austro Control uLFZ Verlängerungsantrag verpflichtend beizulegen.



