Stand / Letzte Aktualisierung: 19.01.2026
Autor / verantwortlich für den Inhalt: Mag. H. Fischler (Geschäftsführer, AIR&MORE OG)
Kurzantwort (Österreich):
- Drohnen Betreiber brauchen eine gesetzeskonforme Versicherungspolizze: Gemeint ist der vom Versicherer unterzeichnete Versicherungsschein („Polizze“) als Urkunde über den Versicherungsvertrag (RIS: § 3 VersVG, FMA: Polizze).
- Was einzugeben ist: Bei der Betreiber Registrierung ist wörtlich "die Nummer der Versicherungspolizze" anzugeben (RIS: § 24j Luftfahrtgesetz) und nicht die Nummer anderer Verträge.
- Strafrisiko: Verstöße können als Verwaltungsübertretung geahndet werden; Strafrahmen bis 22.000 Euro (bei erschwerenden Umständen auch Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen) – siehe RIS: § 169 Luftfahrtgesetz.
Kurzfazit: Eine gesetzeskonforme Versicherungspolizze wird von einer Versicherung ausgestellt, ist von der Versicherung unterzeichnet und enthält eine Kennzeichnung als "Versicherungsschein" od. "Polizze", dann hat man auch eine echte "Polizzennummer" für Registrierung als Drohnen Betreiber.
Luftfahrtgesetz: Warum Drohnen Betreiber bei der Registrierung in Österreich eine echte Polizzennummer (= Nummer einer gesetzeskonformen "Versicherungspolizze") angeben müssen und warum eine falsche Versicherungsnummer zu Strafen führen kann. Damit Drohnen Betreiber bei ihrer Austro Control Registrierung auf dronespace.at keine Verwaltungsübertretung riskieren, klären wir anhand der österreichischen Gesetzestexte, was eine echte Versicherungspolizze bzw. Polizzennummer ist. Denn Achtung: Wenn keine Etikettierung als "Versicherungsschein" im Sinne von §3 VersVG oder, wie in Österreich laut FMA auch zulässig, als "Polizze" aus dem Dokument hervorgeht, dann ist dieses typischerweise auch keine Polizze bzw. kein Versicherungsschein gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Und wurde die Drohnenversicherung nicht vom Versicherer unterzeichnet und ausgestellt, wie auch in §3 VersVG festgelegt, hat man auch keine gültige Versicherungspolizze gemäß Versicherungsvertragsgesetz! Zudem sollte der Drohnen Betreiber selbst Versicherungsnehmer auf der Urkunde und damit Inhaber der Original Polizze sein und nicht jemand anderer, was auch ein weiter unten verlinktes versicherungsrechtliches Gutachten (Weinrauch, 2024) unterstreicht.
Betreiber prüfen die Polizzennummer ihrer Drohnen Versicherung vor der Registrierung:
Diverse interne Nummern von "Versicherungsbestätigungen", "Versicherungsnachweisen", "Deckungsbestätigungen", "Antragsnummern", "Vertragsnummern" oder Nummern auf sonstigen Papieren von Versicherungsvertrieben sind noch keine offizielle Polizzennummer gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz und somit nicht bei der Registrierung für Drohnen Betreiber gültig. Verantwortliche Drohnen Betreiber haften selbst bei Angabe einer falschen Polizzennummer gegenüber der Austro Control.

Wir starten mit folgender zentralen Passage in Paragraph 24j Absatz 3 österreichisches Luftfahrtgesetz:
"Bei der Registrierung gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ist die Nummer der Versicherungspolizze einzugeben. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist."
















Betriebsbewilligungen für unbemannte Luftfahrzeuge (ulFZ) werden von der Österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control) grundsätzlich für die Dauer eines Jahres erteilt. Wer nun seine Drohnenbewilligung in Österreich darüber hinaus verlängern lassen möchte, muss ein aktualisiertes Drohnen Flugbuch führen. Diese sogenannten "Betriebsaufzeichnungen" sind dem Austro Control uLFZ Verlängerungsantrag verpflichtend beizulegen.



