Mit 01.01.2021 ist die neue EU Drohnenverordnung in Kraft getreten. Welche Drohnen Gesetze in Österreich infolge des neuen Europäischen Drohnen Regulativs gelten, beleuchten wir hier in einer eigenen FAQ Sammlung. Unsere Fragen und Antworten zu den neuen EU Drohnen Bestimmungen sowie zur Drohnen Registrierung werden dabei laufend erweitert und aktualisiert. Im folgenden Video des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) durften neben der Austro Control auch wir (Air&More) zur Gesetzeslage informieren. Gleich darauf geht's darum, warum eine gesetzeskonforme Drohnen Versicherung immer auch die Gerätedaten (Modell, Seriennummer, Gewicht) enthalten muss.
Top aktuell: Entspricht meine Drohnen Versicherung überhaupt dem Gesetz?
Die EU Drohnenverordnung ist mit 2021 endgültig in Kraft getreten. In dieser wurden einheitliche Drohnen Kategorien, die CE-Klassen-Kennzeichnungen für Drohnen, die Pflicht zur Drohnen Registrierung für UAS Betreiber etc. eingerichtet. Was aber die Versicherungspflichten für Drohnen betrifft, so unterliegen Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) weiterhin dem Österreichischen Luftfahrt Gesetz (LFG). Und gemäß diesem muss in Österreich ganz konkret die Drohne als spezifisches Gerät (etwa mit Seriennummer, Modell, Abfluggewicht) in der Polizze versichert sein. Eine bloße Versicherung des Drohnen Betreibers (UAS Operator) oder des Drohnen Piloten entspricht nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz! Drohnen Betreiber haften dabei selbst dafür, ob sie sich mit einer richtigen oder falschen Drohnen Versicherung registrieren. Hier findest Du deshalb das 1. Österreichische Gutachten über die Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >. Auf drohnenversicherung.com gibt es zusätzlich alle gesammelten rechtlichen Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.
Drohnen Gesetz Österreich FAQs - Fragen und Antworten
Die neue EU Drohnenverordnung wirft bei Kopter Piloten und UAS Betreibern eine Vielzahl an Fragen auf. Dabei erheben wir mit unserer Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten von Deiner Seite noch Fragen (z. B. zur Drohnen Registrierung) auftauchen, so kannst Du uns gerne kontaktieren.
Das neue EU Drohnen Regulativ sieht keine separate Drohnen Registrierung einzelner Multicopter in der OPEN Kategorie vor. Allerdings besteht sehr wohl eine Registrierungspflicht für Drohnen Betreiber (UAS Operator). Diese können natürliche oder juristische Personen sein, die eines oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ bzw. UAS) betreiben. Der jeweilige Drohnen Betreiber erhält nach erfolgreicher Drohnen Registrierung eine Drohnen Registrierungsnummer. Diese muss er sodann auf allen von ihm verwendeten UAS (Unmanned Aircraft Systems) anbringen. Dies kann auch ganz unkompliziert durch händisches Beschriften der Drohne geschehen.
Durch das EU Drohnen Gesetz kommt kaum ein Drohnen Pilot um eine Drohnen Registrierung herum! Denn eine Registrierung des Drohnen Betreibers ist bereits beim Betrieb folgender unbemannter Luftfahrzeuge (uLFZ bzw. UAS) erforderlich:
1. Beim Betrieb von Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht.
2. Beim Betrieb von Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht, wenn diese bei einem Aufprall eine Bewegungsenergie von über 80 Joule übertragen können. Dies gilt insbesondere für High-Speed-, Racing- und FPV Drohnen.
3. Sowie beim Betrieb von Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht, die mit einem Sensor personenbezogene Daten erfassen können.
Sprich, beim Betrieb von Kamera-Drohnen muss sich der Drohnen Betreiber in jedem Fall registrieren lassen!
Diese Regelung gilt auch für handelsübliche Mini Drohnen und FlyCams, wie z. B. DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, DJI Mini 3, DJI Mini 4, DJI Neo oder Maginon QC-90 GPS, etc. Hier noch mehr Infos zu FPV und Racing Drohnen, Gesetz und Versicherung.
Spätestens dann, wenn eine Drohne über einen Sensor verfügt, mit dem man personenbezogene Daten aufnehmen kann wird diese laut EU Drohnenverordnung zum einem "UAS". UAS bedeutet Unmanned Aircraft System. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Kleinstdrohnen für Kinder unter 14 Jahren, die explizit der EU Spielzeugrichtlinie entsprechen. (Diese sind streng genommen zwar auch UAS, bewirken aber keine Registrierungspflicht, keine Pflicht zum Drohnenführerschein, etc.).
UAS Halter unterliegen der online Registrierungspflicht für Drohnen Betreiber bei der Austro Control. Doch schon vorher müssen Drohnen Betreiber eine gerätebezogene Drohnen Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Da handelsübliche "Mini Drohnen" (DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, DJI Mini 3, DJI Mini 4 oder DJI Neo, etc.) auch über eine Kamera verfügen braucht man auch hier eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung und eine Registrierung des Drohnen Betreibers (UAS Operator).
Eine Drohnen Registrierung erfolgt in Österreich auf der der Seite dronespace.at der Austro Control. Dazu braucht man zuallererst mal einen Identitätsnachweis (Reisepass, etc.) und die Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung. Diese Polizzennummer muss man nämlich bei der Anmeldung für Drohnen Betreiber angeben. Dann absolviert man auf dronespace.at eine Online-Schulung (entfällt bei C0 Klasse Drohnen und Drohnen unter 250 Gramm) und absolviert danach den sogenannten Drohnenführerschein. Hierauf bekommt man dann seine Drohnen Registrierungsnummer, die man auf allen seinen UAS anbringt. Zuletzt druckt man seine Drohnen Registrierungsbestätigung und seinen Drohnenführerschein aus und hat diese bei jedem Flug zusammen mit der gültigen Polizze seiner Drohnenversicherung immer mit dabei.
Hier noch eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung zur Drohnen Registrierung. Hier Infos zu den Prüfungsfragen beim Drohnenführerschein. Und so schaut eine amtssignierte "Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947" der Austro Control in Österreich aus. Mit Klick auf das Bild gelangst Du zu einem externen Beitrag mit der ganzen Bestätigung.
Ja! Wie oben besprochen gelten laut EU Drohnenverordnung alle Drohnen , die mit einem Sensor personenbezogene Daten aufnehmen können als UAS. UAS bedeutet soviel wie Unmanned Aircraft System (unbemanntes Luftfahrzeugsystem), was besagt, dass derartige Drohnen auch voll unter das Luftfahrtgesetz fallen. Somit bestehet die Pflicht zur Drohnen Registrierung sowie zur Drohnen Versicherung. Ausgenommen davon sind lediglich Kleinstdrohnen, die explizit unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen.
Hier gibt's mehr Infos zur falsch verstandenen Drohnen 250 Gramm Grenze.
Die neue EU Drohnenverordnung gilt in Österreich seit 01.01.2021! Gemäß der neuen Europäischen Drohnen Gesetze brauchen dann alle Drohnen Betreiber in Österreich eine behördliche Drohnen Registrierung, sofern ihre Multicopter mit einem Sensor personenbezogene Daten erfassen können. Sprich, sobald Drohnen mit Kameras ausgerüstet sind, muss sich der Drohnen Betreiber als Person registrieren. Dabei gilt diese Regelung explizit auch beim Betrieb von Mini Drohnen unter 250 Gramm (z. B. DJI Mavic Mini, DJI Mini 2)! Im Rahmen der Registrierung des Drohnen Betreibers muss dieser zudem auf sämtlichen seiner Drohnen die dann zugeteilte Drohnen Registrierungsnummer anbringen. Zulässig sind hierbei Drohnen mit einer CE Klassen-Kennzeichnung. Diese Form der Drohnen CE Kennzeichnung müssen die jeweiligen Hersteller schon beim Kauf mitliefern. Für ältere Drohnen und UAS, die noch ohne CE Klassen-Kennzeichnung ausgeliefert werden, gelten besondere Übergangsregelungen gemäß EU Drohnenverordnung.
Für technisch ältere Drohnen ohne CE Klassen-Kennzeichnung gibt es laut Austro Control eine Übergangsregelung. Diese Übergangsfristen zum Drohnen Gesetz Neu werden nun auf den 01.01.2024 verschoben. Hier noch mehr Infos zu den Übergangsfristen der EU Drohnen Verordnung in einem eigenen Beitrag. Unter diesem Link gehts zur Übergangsregelung der Drohnen OPEN Kategorie als Tabelle. Hier Beispiele für Drohnen CE Klassen-Kennzeichnungen:
Hier die Antwort direkt von DJI bezüglich einer rückwirkenden CE Klassen-Zertifizierung einer DJI Mavic Air 2 vom Oktober 2020:
"Wir würden tatsächlich gegen die Regeln verstoßen, indem wir sie kennzeichnen, ohne sicher zu wissen, ob sie den endgültigen Anforderungen genügen. Hoffentlich können wir einen Weg finden, die Einhaltung rückwirkend nachzuweisen und es den Menschen ermöglichen, die erforderliche vollständige Betriebsgenehmigung zu erhalten, sobald die Standards abschließend geprüft wurden."
Ganz klar wäre eine rückwirkende CE Klassen-Kennzeichnung gemäß den neuen Drohnen Gesetzen auch in Österreich eigentlich ungesetzlich. Laut dem Österreichischem Verkehrsministerium sei man sich in der EU dieses Problems aber bewusst und man suche deshalb nach einer Lösung. Die Rede ist sogar von einem Softwareupdate (retrofit), um eine rückwirkende CE-Klassifizierung von technisch neueren Drohnen doch noch zu ermöglichen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Übergangsregelung für Drohnen der Open Kategorie ohne CE-Klassifizierung. Wie auch immer ... wir halten Dich am Laufenden!
Hier nochmals Infos zu den Übergangsfristen der EU Drohnen Verordnung. Und hier unsere Drohnen Petition zur fehlenden CE-Klassen-Kennzeichnung.
Hier die Antwort direkt von der Austro Control (Stand: Juni 2020):
"Die Bewilligungen, welche jetzt nach nationalem Recht ausgestellt werden, sind gemäß den Übergangsregelungen der EU-VO bis maximal 31.12.2021 gültig. Ab der Anwendbarkeit der EU-VO (31.12.2020) können nur mehr Bewilligungen gemäß EU-Regulativ ausgestellt werden, eine Verlängerung bestehender nationaler Bewilligungen ist dann ohnehin nicht mehr möglich."
Hier noch mehr Infos zu den EU Drohnen Verordnung Übergangsfristen.
Mithilfe von Drohnen Apps (z. B. der ÖAMTC Drohnen App) können Drohnen Piloten unverzüglich prüfen, ob sie im gewünschten Areal mit ihrem unbemannten Luftfahrzeug (uLFZ bzw. UAS) fliegen dürfen, oder nicht. Für die meisten Drohnen Piloten wird im Zuge der neuen Drohnen Registrierung die OPEN Kategorie gelten. Diese wird laut neuem Drohnen Gesetz dann in folgende 3 Unterkategorien unterteilt:
A1: Drohnenflüge nah an unbeteiligten Personen
A2: Flüge in sicherem Abstand zu Personen (mind. 30 Meter)
A3: Flügen weit weg von Personen (mindestens 150 Meter)
In welcher Unterkategorie eine Drohne fällt, hängt dann von ihrer CE Klasse bzw. CE Kennzeichnung ab! Diese sollte schon auf der Verpackung der Drohne ersichtlich sein. Hier gibt's noch detailliertere Infos zur Drohnen CE Kennzeichnung. Hier noch mehr Infos zu Drohnen Flugverbotszonen bzw. zu No-Drone-Zones in Österreich. Und hier gibt's Wissenswertes zum neuen Drohnen Verkehrsmanagement System bzw. zum Unmanned Traffic Management (UTM) für Drohnen sowie zum neuen U-Space für Drohnen.
Laut Austro Control werden sich die in Österreich eingerichteten Drohnen Flugverbotszonen (bzw. No Drone Zones) einstweilen nicht ändern. So sind etwa Drohnen Flüge in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen auch zukünftig strengstens verboten! Was die Nähe zu unbeteiligten Personen betrifft, so ist die Drohnen CE Kennzeichnung ausschlaggebend. Dabei sind z. B. Flüge über unbeteiligten Personen nur mit einer C0 Drohne (<250 Gramm) erlaubt. Mit C1 Drohnen (bis unter 900 Gramm) sind immer noch Flüge "nah am Menschen" erlaubt. In diesen Beiträgen gibt's noch mehr zum kommenden Drohnen Verkehrsmanagement (UTM für Drohnen) sowie zum neuen Drohnen U-Space.
Wer Drohnen ab 250 Gramm betreibt, muss laut dem neuen Drohnen Gesetz in Österreich einen Online Kurs besuchen. Hierauf folgt eine eigener Online-Test mit insgesamt 40 Fragen im Multiple-Choice Format. Die Austro Control spricht hier vom sogenannten Drohnenführerschein. Für Drohnen aus höheren Kategorien kann überdies auch eine theoretische Prüfung bei der Luftfahrtbehörde (Austro Control) notwendig sein. Für Drohnen unter 250 Gramm genügt lediglich die behördliche Registrierung des Drohnen Betreibers. In jedem Fall aber müssen Multicopter (UAS) laut der neuen EU Drohnenverordnung eine Drohne CE Kennzeichnung aufweisen. Welche Drohne man also fliegen darf, hängt also vom technischen Stand des Copters sowie vom behördlichen Aufwand, den man auf sich nehmen will, ab.
Die neue Drohnen Registrierung für UAS Betreiber gilt seit 01.01.2021 und kostet 31,20 Euro. Die für die meisten Drohnen Piloten maßgebliche OPEN Kategorie reicht dann bis 25 Kilogramm Abfluggewicht. Nach erfolgter Drohnen Registrierung bekommt man eine Drohnen Betreibernummer, die man auf seinen Drohnen anbringt.
Von der Pflicht zur Drohnen Registrierung sind lediglich explizite Spielzeuge ausgenommen! Gemeint sind damit Drohnen, die unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen. Und Diese gilt ausschließlich für Produkte, die für die Verwendung von Kindern unter 14 Jahren, sprich rein zum Spielen bestimmt und gestaltet sind. Aber Achtung: Sobald mit einem Sensor personenbezogene Daten erfasst werden können, bleibt eine Drohnen Registrierung Pflicht! Sprich, sobald eine Drohne eine Kamera mitführt, gilt sie mit Start der neuen EU Drohnenverordnung eben nicht mehr aus Spielzeug, sondern als UAS (Unmanned Aircraft System) bzw. als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ).
Schon beim Verkauf muss der Hersteller für jeden Copter eine sogenannte Drohnen CE Kennzeichnung mitliefern. Anhand dieser kann die Luftfahrtbehörde dann die Drohne klassifizieren (C0 bis C4). Nach erfolgter behördlicher Registrierung des Drohnen Betreibers erhält dieser dann eine sogenannte Drohnen Registrierungsnummer. Diese Drohnen Registrierungsnummer ist dann auf der Drohne anzubringen, wobei diese Form der Drohnen Kennzeichnung durchaus auch händisch erfolgen darf.
Stand April 2022: Man überlegt bereits, technisch neuere Drohnen mit einer rückwirkenden CE Klassifizierung zu versorgen. Die Rede ist dabei sogar von einem Software Update ("retrofit"). Mehr hierzu im Artikel zur Übergangsregelung für Drohnen der Open Kategorie ohne CE-Klassifizierung.
Die Drohnen Betreibernummer bzw. "Drohnen Registrierungsnummer" bekommt man nach erfolgter Drohnen Registrierung auf dem Portal dronespace.at der Austro Control. Diese Drohnen Registrierungsnummer hat in Österreich 16 Stellen und beginnt mit "AUT ...". Die Drohnen Registrierungsnummer steht zusammen mit anderen Daten auf der Drohnen Registrierungs-Bestätigung und man muss sie auf allen seinen Drohnen anbringen, wozu laut Austro Control auch ein wasserfester Stift reicht.
Ja, denn ohne Eingabe einer entsprechenden Policennummer kann laut dem neuen Drohnen Gesetz in Österreich keine Registrierung des Drohnen Betreibers erfolgen! Die Behörde will damit sicherstellen, dass jeder Drohnen Pilot auch eine gültige Drohnen Versicherung vorweisen kann. Da Drohnen als unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) bzw. als UAS (Unmanned Aircraft System) gelten, sind hier ausschließlich Luftfahrt- bzw. Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen zulässig. Diese müssen ganz konkret die Drohne als Gerät Versichern (mit Modell, Gewicht und Seriennummer in der Polizze). Zudem müssen sie eine Mindestversicherungssumme von 1 Million Euro sowie 750.000 SZR als Deckung aufweisen. Die als SZR bezeichneten Sonderziehungsrechte sind eine internationale Kennzahl und ein Standard im zwischenstaatlichen Flugverkehr. Versicherungen ohne 750.000 SZR oder gar herkömmliche private Haftpflichtversicherungen genügen bei Drohnen nicht den behördlichen Anforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge! Hier noch mehr Infos zu Drohnen und 750.000 SZR. Hier noch das 1. Österreichische Gutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Und hier noch Schritt für Schritt die Anleitung zur Drohnen Registrierung. Bei AIR&MORE bekommst Du die Polizzennummer Deiner gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung gleich nach Online-Antragsstellung!
Laut EU Drohnenverordnung gelten eben alle Drohnen, die mit einem Sensor personenbezogene Daten aufnehmen können als unbemannte Luftfahrzeuge bzw. als UAS (Unmanned Aircraft Systems). Damit sind also alle Kamera Drohnen laut Gesetz in Österreich versicherungspflichtig, wobei nur eine gültige Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen dem österreichischen Luftfahrtgesetz entspricht! Außerdem muss eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung in Österreich immer die konkrete Drohne (mit Gerätedaten wie Modell, Seriennummer Gewicht) beinhalten. Drohnen Versicherungen, die nur den UAS Betreiber oder den Piloten versichern (und nicht das UAS als Gerät) sind in Österreich per Gesetz ungültig! Dabei haften Drohnen Betreiber selbst für den Abschluss einer richtigen oder falschen Drohnen Versicherung.
Mehr zu den gesetzlichen Vorgaben für Drohnen Haftpflichtversicherungen in diesem Beitrag mit Drohnenversicherung FAQs. Hier findest Du ein entsprechendes rechtliches Gutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >>>
Im Zuge der Umsetzung der neuen EU Drohnenverordnung hat die Austro Control auch einen verpflichtenden Drohnenführerschein für Österreich eingerichtet. In der Drohnen Kategorie OPEN (bis 25 Kilogramm Abfluggewicht) wird dabei für alle Drohnen ab 250 Gramm aufwärts (ab Drohnen Klasse C1) ein verpflichtender Multiple Choice Test eingeführt. Dieser Wissenstest zum Österreichischen Drohnenführerschein umfasst in der Basis Version 40 Multiple Choice Fragen und kann online absolviert werden. Die neue Drohnen Registrierung des Betreibers geht mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnen Gesetze per 2021 auf der Austro Control Plattform www.dronespace.at online.
Hier mehr Infos zum Thema Drohnenführerschein in Österreich sowie zu möglichen Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Laut Austro Control (Stand November 2020) wird es durch das neue Drohnen Regulativ bei den Drohnen Flugverbotszonen in Österreich vorerst keine Änderungen geben. Sprich, auch nach Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung sollen die bisherigen No-Drone-Zones für UAS dieselben bleiben wie bisher. Damit ist das Fliegen mit Drohnen im Umkreis von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen nach wie vor streng verboten. Hilfreich beim Finden von Drohnen Verbotszonen ist sicher die Installation von Drohnen Apps. Hier noch mehr in Sachen Drohnen Verkehrsmanagement System (UTM für Drohnen) und zur Implementierung des neuen Drohnen U-Space.
Mit Drohen der OPEN Kategorie darf man in Österreich 120 Meter hoch fliegen, wobei diese OFFENE Kategorie den Großteil aller Drohnenflüge mit direkter Sichtverbindung (VLOS, Visual Line of Sight) umfasst. Die Flughöhe eines UAS (Unmanned Aircraft System) kürzt man mit "AGL" ab. AGL steht für Above Ground Level. Diese 120 Meter Flughöhe AGL gelten in Österreich per 2021 gemäß der neuen EU Drohnenverordnung. Die Drohnen Gesetze für Österreich, sprich das Luftfahrtgesetz (LFG), wurden hierfür noch hinterher angepasst.
Wer sich in Österreich als Drohnen Betreiber registrieren möchte, muss per Gesetz zumindest 18 Jahre alt und damit in Österreich volljährig sein. Anders ist es bei den sogenannten UAS Fernpiloten. Laut den Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein der Austro Control können C0 Drohnen in Unterkategorie A1 durch Drohnen Fernpiloten ohne Mindestalter und ohne Drohnenführerschein betrieben werden. Allerdings gibt es auch Infografiken der Austro Control, die bei C0 Drohnen ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeben?!
Und auch in der Drohnen-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 liest man etwas anderes! Denn gemäß dieser existiert für Drohnen Piloten nur unter dieser Bedingung kein Mindestalter: Nämlich, wenn Fernpiloten "ein UAS der Klasse C0 (…) in der Unterkategorie A1 (…) betreiben, bei dem es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt“ starten. Und genau diese EU Spielzeugrichtlinie beschreibt aber nur Kleinstdrohnen, die wirklich nur für Kinder unter 14 Jahren gedacht sind. Herkömmliche Mini-Drohnen mit z. B. 249 g Abfluggewicht sind aber gemäß der EU Spielzeugrichtlinie kein Spielzeug mehr. Deshalb gilt aus unserer Sicht auch hier ein Mindestalter von 16 Jahren für Drohnen Piloten!
Für Drohnen, die explizit unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen würden, bestünde theoretisch keine Versicherungspflicht. ABER: Kaum ein Hersteller schreibt das Wörtchen Spielzeug auf die Packung seiner Drohnen, da er damit implizit auch ganz massive Haftungen übernehmen würde. Aus Expertensicht, ist somit die gesetzliche Spielzeugregelung für Drohnen hinfällig! Kamera Drohnen mit z. B. 249 Gramm (Drohnen unter 250 Gramm) gelten übrigens ohnehin nie als Spielzeug. Hier mehr Infos, warum man Drohnen nicht in der Haushaltsversicherung versichern kann. Hier mehr zum Stichwort Spielzeugdrohne.
Betreffend die Uhrzeit gelten in Österreich bestimmte Beschränkungen für den Einsatz eines UAS:
"Sie dürfen täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (BCMT bis ECET) fliegen" - so die schriftliche Auskunft der Austro Control (März 2021). BCMT steht für "Begin of civil morning twilight" und ist somit der Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. ECET steht für "End of civil evening twilight" und ist somit das Ende der bürgerlichen Abenddämmerung. Da die Austro Control hier auch von "täglich" spricht, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche Beschränkung auf die Werktage in der neuen Drohnen OPEN Kategorie mit 2021 wohl gefallen ist. Zu derartigen Detailfragen in Sachen Drohnen Gesetze für Österreich verweisen wir aber stets auf die Austro Control, die auf schriftliche Anfragen zügig antwortet. Wie Mann mit Drohnen auch in der Nacht starten kann, dazu weiter unten ...
Laut Gesetz kann man UAS auch in der OPEN bzw. OFFENEN Drohnen Kategorie während der Nacht bzw. bei Dunkelheit fliegen. Wichtig in der Nacht ist ein Grün blinkendes Licht auf der Drohne, das bestimmten Vorschriften entsprechen muss. Durch dieses kann die direkte Sichtlinie zur Drohne (VLOS) durch den Piloten aufrecht erhalten werden. Hier mehr zum Begriff VLOS bei Drohnen.
Beim Nachtflug mit einer Drohne müssen per Gesetz bestimmte Parameter beachtet werden:
1. Auf der Drohne muss ein grün blinkendes Licht im Betrieb sein, das den speziellen Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 entsprechen muss.
2. Der Drohnenpilot muss zu jeder Zeit sicherstellen können, dass er die direkte Sichtverbindung (VLOS) zum UAS aufrecht erhält - ohne technische Hilfsmittel!
3. Werden diese Regeln eingehalten, ist keine gesonderte Drohnenbewilligung notwendig.
Hier mehr zu den Begriffen VLOS bei Drohnen und BVLOS bei Drohnen.
Wer mit seiner Drohne andere Personen belästigt oder deren Privatsphäre verletzt riskiert eine Anzeige. Dabei sind Störungen oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Drohnen in herkömmlichen Drohnen Haftpflichtversicherungen nicht gedeckt. Denn Privatsphärenverletzungen fallen in Österreich unter so genannte “immaterielle Schäden“ und sind damit eben keine reinen Vermögensschäden. Sind also derartige "immaterielle Schäden" in der Polizze nicht klar versichert, so besteht hierfür kein Schutz. Hier mehr Infos zum Thema Drohnen und Schutz der Privatsphäre sowie zum Thema Drohnen, Datenschutz und Privacy.
Ja, mit bestimmten Drohnen darf man in Österreich auch über Wohngebiet fliegen. Hier findest Du mehr Infos zum den jeweiligen Drohnen Kategorien zu dem Drohnen CE-Kennzeichnungen und Klassen sowie zu den Übergangsregelungen für ältere Drohnen ohne CE-Klassifizierung (C0, C1, C2, C3 ...). Was der neue "Drohnen Luftraum" bringen könnte, darüber berichten wir im Beitrag zum kommenden U-Space für Drohnen.
Achtung: Vor allem bei Flügen im Wohngebiet besteht die Gefahr von Verletzungen der Privatsphäre und von Persönlichkeitsrechten durch Drohnen. Diese Problematik hat auch die große KfV Drohnen Studie klar hervorgehoben. Hier mehr zum Thema Drohnen, Datenschutz und Privacy >>>
Achtung, auch wenn man eine Drohne über dem eigenen Privatgrundstück betreibt, erstreckt sich der eigene Grund quasi nicht unendlich nach oben in den Luftraum. Die EU Drohnenverordnung regelt vor allem die Nähe zu unbeteiligten Personen, wie zum Beispiel Nachbarn, in der man Drohnen betreiben darf. Und diese mögliche Nähe zu unbeteiligten bzw. uninformierten Personen bestimmt sich nach der jeweiligen CE bzw. CIL Kennzeichnung der Drohne (C0, C1, ...). Aber, auch wenn man eine C0 Drohne nahe an unbeteiligten Personen und somit zum Beispiel auch in einer Wohnsiedlung betreiben dürfte, besteht immer noch die akute Gefahr von Privatsphären Verletzung durch Drohnen - und diese sind in einer herkömmlichen Drohnenversicherung nicht versichert. Dabei kann es schon genügen, dass man mit seiner eigenen Drohne über dem eigenen Garten im Luftraum kreist, denn Nachbarn könnten sich durch die Drohne ausspioniert fühlen! Mehr dazu im KFV Video in unserem Beitrag zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Drohnen. Dass es aber noch keine einheitliche Judikatur zu diesem Spannungsfeld gibt, erläutert auch der führende Luftrechtsexperte Österreichs in einem Video zum Thema Drohnen und Datenschutz. Wie Drohnen Piloten aber dennoch Privatsphären Verletzungen in ihrer Drohnenversicherung mitversichern können, erfährst Du in unserem Beitrag zum einzigartigen Pilot Privacy Shield für Drohnen Piloten. Hier mehr zu Drohnen über Privatgrundstücken.
Grundsätzlich sei gesagt, dass sich auch fremde Privatgrundstücke nicht unendlich in den Luftraum erstrecken. Oftmals ist es gar nicht vermeidbar, dass man mit seiner Drohne ein fremdes Privatgrundstück überfliegt. Doch auch wenn man mit eine C0 gekennzeichnete Drohne sogar über unbeteiligten Personen betreiben dürfte, können diese sich immer noch in ihrer Privatsphäre gestört fühlen. Und dass Privatsphären Verletzungen durch Drohnen das top Thema bei Herrn und Frau Österreicher sind, beweist auch die erste große Drohnen Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Verantwortungsvolle Drohnen Piloten holen sich deshalb vorher das OK bei deren Nachbarn oder anderen betroffenen Personen ein. Somit werden diese von sogenannten uninformierten Personen zu " informierten Personen " - damit kann man schon vorab das Risiko vermindern, mit seiner Drohne diverse Gesetze betreffend den Datenschutz zu verletzen. Weitere Informationen zu diesem heißen Thema in unserem Beitrag zum einzigartigen Pilot Privacy Shield für Drohnen Piloten in der gesetzlich verpflichtenden Drohnen Haftpflichtversicherung. Drohnen Piloten, die sich rechtlich noch besser absichern möchten, finden hier die erste Drohnen Rechtsschutzversicherung für Österreich. Hier mehr zu Drohnen über Privatgrundstücken.
Rein gesetzlich ist ganz Wien ein Flugbeschränkungsgebiet, weshalb Drohnen Einsätze dort nur mit einer speziellen Bewilligung der Austro Control erlaubt sind. Aber seit 12.08.2022 sind auch Drohnen unter 250 g Gewicht bis maximal 30 Meter Höhe in Wien erlaubt. Mehr zu dieser neuen Verordnung in einem eigenen Beitrag zu Drohnen Flugverbotszonen in Österreich sowie zum Fliegen mit Drohnen in Wien. Und hier mehr zu Drohnen unter 250 Gramm >>>
Weiterführende Links zur neuen EU Drohnen Verordnung:
Hier unsere Sammlung von Beiträgen in Sachen Drohnen Registrierung.
Hier findest Du weitere Beiträge über die neue EU Drohnenverordnung.
Und hier Infos zum Drohnenführerschein für Österreich und möglichen Fragen der Drohnenführerschein Prüfung.
Infos hier zur Drohnen CE Klassifizierung und der dazu passenden Drohnen Petition zur fehlenden CE-Kassen Kennzeichnung.
Hier findest Du das erste Rechtsgutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen so wie ich hier alle rechtlichen Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.
Und hier noch die beste Drohnen Versicherung Österreichs >>>
Drohnen Führerschein und Drohnen Kurse ...
Wir finden es toll, wenn Drohnen Piloten sich bestmöglich auf die neuen Drohnen Gesetze für Österreich vorbereiten. Deshalb haben wir hierfür ein eigenes Portal geschaffen. Auf Drohnenkurs.com gibt's für Interessierte sogar auch einen eigenen Drohnen-Kurs-Kalender mit aktuellen Terminen von Drohnen Seminaren in Deiner Nähe.