
Servicebeitrag von Mag. Johannes Fischler und Dominique Niederkofler, Versicherungsmakler bei AIR&MORE OG.
Stand: 28. September 2026. Für Drohnenbetreiber in Österreich mit R+V-Drohnen-Haftpflicht oder ARAG-Drohnen-Rechtsschutz.
Du tauschst Deine alte Drohne gegen ein neues Modell aus, erhältst eine Ersatzdrohne oder möchtest eine weitere Drohne versichern? Hier findest Du den richtigen Weg für Deinen Drohnenwechsel innerhalb der Versicherung. Es geht um den Gerätewechsel, nicht um einen Wechsel des Versicherungsunternehmens.
Drohnenwechsel: Welcher Weg ist für Dich richtig?
R+V-Haftpflicht: Drohnendaten im Drohnen-Cockpit aktualisieren. ARAG-Rechtsschutz: das Formular am Ende dieser Seite verwenden. Hast Du beide Verträge, erledige die Änderungen getrennt. Eine R+V-Geräteänderung aktualisiert Deinen ARAG-Rechtsschutzvertrag nicht automatisch.
| Deine bestehende Versicherung | So erledigst Du den Gerätewechsel |
|---|---|
| R+V-Drohnen-Haftpflichtversicherung | Zum R+V Drohnencockpit – Drohnendaten aktualisieren |
| ARAG-Drohnen-Rechtsschutzversicherung | Drohnenwechsel bei der ARAG-Rechtsschutzversicherung melden |
| R+V-Haftpflicht und zusätzlich ARAG-Rechtsschutz | Beide Wege nutzen: R+V im Cockpit, ARAG über das Rechtsschutzformular. |
Direkt zum Thema: R+V-Gerätewechsel · Benötigte Daten · Neue Bestätigung · Polizzennummer und Registrierung · Häufige Fragen
R+V: Drohne im Cockpit austauschen oder Flotte erweitern
Geräteänderungen in Deiner R+V-Drohnenversicherung erledigst Du über das R+V Drohnencockpit: Zugang und Aktivierung. Dort werden Drohnenverträge und versicherte Geräte verwaltet; auch aktuelle Versicherungsbestätigungen und die neuen Flottentarife sind dort zugänglich. Der folgende Ablauf betrifft die gerätedokumentierte Versicherung.
- Zugang öffnen: Folge auf unserer Cockpit-Seite dem Weg für die erstmalige Aktivierung oder für den bestehenden Login.
- Vertrag zuordnen: Wähle den betroffenen Vertrag und prüfe, welche Drohnen bereits dokumentiert sind.
- Änderung durchführen: Erfasse die neue Drohne vollständig und unterscheide zwischen Austausch und zusätzlichem Gerät.
- Ergebnis prüfen: Schließe den Vorgang ab, kontrolliere den wirksamen Vertragsstand und rufe die aktualisierte Versicherungsbestätigung ab.
Austausch: Die alte Drohne soll aus dem dokumentierten Bestand ausscheiden und durch die neue ersetzt werden. Stimme den Änderungszeitpunkt mit Deinem tatsächlichen Einsatz ab; entferne ein Gerät nicht versehentlich, solange Du es noch versichert weiterfliegen möchtest.
Flottenerweiterung: Du behältst die alte Drohne und nimmst eine weitere hinzu. Prüfe die zulässige Geräteanzahl, die Versicherungssumme je UAS (unbemanntem Luftfahrzeugsystem) und die Deckung beim gleichzeitigen Betrieb. Gegebenenfalls benötigst Du einen anderen Flottentarif. Ein Gerätewechsel ist keine automatische Tarif- oder Modusumstellung.
Wird Dein Vertrag nicht angezeigt oder lässt sich die gewünschte Änderung nicht abschließen, kontaktiere AIR&MORE. Verwende dafür nicht das ARAG-Formular.
Welche Daten brauchst Du für den Gerätewechsel?
- Vertragszuordnung: Versicherungsnehmer und Polizzennummer des betroffenen Vertrags; bei ARAG die Rechtsschutz-Polizzennummer, nicht die R+V-Haftpflichtnummer.
- Gerätedaten: bisherige und neue Drohne mit Hersteller, Modell und vollständiger Seriennummer; außerdem die im Vertrag beziehungsweise Eingabefeld verlangte Gewichtsangabe, insbesondere die maximale Startmasse (MTOM).
- Art der Änderung: Austausch oder Erweiterung, geplanter Einsatzzeitpunkt und etwaige Änderungen bei Nutzung oder Betriebskategorie.
Übernimm die Seriennummer des Fluggeräts, nicht versehentlich die des Akkus, der Kamera oder der Fernsteuerung. Erfasse alle Bestandteile einer mehrzeiligen Gerätenummer. Hilfe findest Du unter Wo finde ich die Seriennummer meiner Drohne?. Bei fehlender Herstellerseriennummer kläre die akzeptierte individuelle Gerätekennung, statt einen Platzhalter einzutragen.
Beispiel: Nach einem Herstelleraustausch erhältst Du dasselbe Drohnenmodell mit einer anderen Seriennummer. Prüfe dann ebenfalls die Gerätedokumentation: Gleiche Modellbezeichnung bedeutet nicht dasselbe versicherte Gerät.
Ab wann gilt die Änderung – und wo findest Du den neuen Versicherungsnachweis?
Maßgeblich ist der von R+V bestätigte wirksame Vertragsstand. Eine begonnene Eingabe oder ein noch nicht abgeschlossener Änderungsantrag ist keine Bestätigung, dass Deine neue Drohne bereits versichert ist. Prüfe vor dem ersten Flug, ab wann das neue UAS erfasst ist. Eine spätere Datenänderung schafft nicht automatisch rückwirkenden Versicherungsschutz.
Nach erfolgreich umgesetztem Gerätewechsel kannst Du die aktualisierte digitale Versicherungsbestätigung im R+V Drohnen-Cockpit abrufen. Kontrolliere neue Seriennummer, Modell, Polizzennummer, Versicherungszeitraum und Versicherungssumme. Gib den passenden Nachweis auch anderen berechtigten Fernpiloten. Bewahre frühere Bestätigungen als Dokumentation vergangener Vertragsstände auf; für den aktuellen Flug verwendest Du den passenden aktuellen Nachweis.

Warum ist eine aktuelle Gerätedokumentation sinnvoll?
Eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung ordnet konkrete Geräte dem Vertrag und dem Versicherungsnachweis zu. Beim Austausch sollte diese Dokumentation zum tatsächlich verwendeten UAS passen. Das Cockpit erleichtert die Pflege dieser Zuordnung; es ersetzt nicht die Prüfung der Vertragsgrenzen.
Bei Kontrollen und anderen Fernpiloten
Nach § 24j Abs. 4 LFG müssen Drohnenbetreiber oder verantwortlicher Fernpilot den Versicherungsnachweis über die aufrechte Versicherung und die Registrierungsbestätigung beim Betrieb mitführen und auf Verlangen vorlegen. Ein gerätespezifischer Nachweis kann die Zuordnung zur neuen Drohne unmittelbar erkennbar machen. Eine allgemeine Seriennummernpflicht im Nachweis folgt daraus nicht.
Zur Beweisvorsorge im Schadenfall
Der Versicherer kann nach einem Versicherungsfall gemäß § 34 VersVG erforderliche Auskünfte und zumutbare Belege verlangen. Eine bereits vor dem Schaden dokumentierte Geräteänderung kann die Klärung erleichtern, welches UAS zu welchem Zeitpunkt versichert war. Das ist ein praktischer Nachweisvorteil, keine Garantie für eine Versicherungsleistung.
Vor einer Reise mit der neuen Drohne
Ein aktueller deutsch-englischer Versicherungsnachweis mit passenden Gerätedaten kann die Zuordnung im Ausland erleichtern. Prüfe trotzdem Reiseland, Nutzung und Zeitraum: Die EASA empfiehlt, den Versicherungsschutz für das Zielland zu prüfen. Ein Versicherungsnachweis ersetzt keine örtlichen Flugberechtigungen. Mehr dazu: 750.000 SZR: Versicherungsbestätigung für Drohnen und Auslandsflüge.
Musst Du auch bei einer pauschalen Versicherung jeden Drohnenwechsel melden?
Nicht automatisch. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt seit 1. September 2026 in den gesetzlich erfassten Bereichen auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Bei einem Tarif ohne Einzelgerätedokumentation kann ein Austausch bereits vom vereinbarten Bestandsschutz erfasst sein. Entscheidend bleiben die Bedingungen, insbesondere Gewicht, Nutzung und gleichzeitiger Betrieb. Die Betreiberverantwortung für jedes eingesetzte UAS bleibt bestehen.
Die rechtliche Einordnung findest Du im Fachbeitrag Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich – aktuelle Rechtslage und Vergleich. Für die Auswahl eines passenden Tarifs hilft Dir Welche Drohnenversicherung passt zu Dir? Pauschal oder gerätedokumentiert.
Ändern sich Polizzennummer und Betreiberregistrierung?
Polizzennummer = Versicherungsvertrag. Seriennummer = Gerät. Registrierungsnummer = Drohnenbetreiber. Diese drei Nummern haben unterschiedliche Aufgaben.
Bei einem reinen Gerätewechsel innerhalb desselben Vertrags bleibt die Polizzennummer in der Regel erhalten. Verlasse Dich bei einem Neuabschluss oder einer Tarifumstellung aber auf die tatsächlich ausgestellten Unterlagen; eine unveränderte Nummer wird nicht pauschal zugesagt.
In der offenen Kategorie wird der Betreiber registriert, nicht jedes UAS einzeln. Ein bloßer Gerätetausch bei unverändertem Betreiber erfordert deshalb keine neue Registrierung allein wegen der neuen Drohne. Bringe Deine gültige Registrierungsnummer auch auf dem neuen UAS an und hinterlege sie gegebenenfalls in dessen Fernidentifizierung. Die Einzelheiten erläutert Austro Control: Betreiberregistrierung und Kennzeichnung der Drohne.
Eine erfolgreiche Betreiberregistrierung bestätigt nicht den konkreten Versicherungsschutz. Prüfe daher zusätzlich, ob die neue Drohne von Deinem Versicherungsvertrag erfasst ist.
Häufige Fragen zum Drohnenwechsel
Bei einer gerätedokumentierten Versicherung muss die Gerätezuordnung nach den Vertragsregeln aktualisiert werden. Bei einer pauschalen Versicherung ohne Einzelgerätedokumentation kann der Austausch bereits erfasst sein. Gewicht, Nutzung, Geräteanzahl und sonstige Vertragsgrenzen bleiben zu prüfen.
Der Weg führt über das R+V Drohnencockpit – Drohnendaten aktualisieren. Unsere Zugangsseite unterscheidet zwischen erstmaliger Aktivierung und bestehendem Login. Das Formular auf dieser Seite ist ausschließlich für ARAG-Drohnen-Rechtsschutz bestimmt.
Nein. Berücksichtige beide Verträge getrennt: R+V-Geräteänderungen erfolgen im Drohnen-Cockpit, ARAG-Rechtsschutzänderungen über das ARAG-Drohnenwechsel-Formular. Eine Änderung bei R+V aktualisiert den ARAG-Vertrag nicht automatisch.
Bei einer gerätedokumentierten Versicherung ist insbesondere eine neue Seriennummer zu berücksichtigen. Ein gleiches Modell kann ein anderes Fluggerät sein. Prüfe die Einträge und den Versicherungsnachweis vor dem nächsten Einsatz.
Beim Austausch ersetzt die neue Drohne ein bisher dokumentiertes Gerät. Bei der Erweiterung bleibt die alte Drohne versichert und ein weiteres UAS kommt hinzu. Dafür müssen Gerätezahl, Versicherungssumme und geplanter Betrieb zum gewählten Tarif passen.
Nicht jeder Speichervorgang ist bereits eine wirksame Vertragsänderung. Entscheidend sind der bestätigte Vertragsstand und dessen Wirksamkeitszeitpunkt. Prüfe vor dem Flug die aktualisierten Unterlagen. Eine Eingangsbestätigung für ein Formular ist noch keine Deckungsbestätigung.
Bei einer gerätedokumentierten Versicherung sollte der Nachweis das neue UAS ausweisen. Nach umgesetzter R+V-Geräteänderung rufst Du die aktualisierte Bestätigung im Cockpit ab. Alte Nachweise bleiben für frühere Vertragsstände aufbewahrenswert, belegen aber nicht automatisch die aktuelle Deckung der Ersatzdrohne.
Ein bloßer Gerätetausch bei unverändertem Betreiber ändert in der offenen Kategorie nicht dessen Registrierungsnummer. Die gültige Nummer muss auch auf der neuen Drohne angebracht und gegebenenfalls in der Fernidentifizierung eingetragen werden. Die Polizzennummer ist davon zu unterscheiden.
Quellen und weiterführende Informationen
Die rechtlichen Aussagen stützen sich auf § 24j LFG: Versicherungsverantwortung, pauschale Deckung und Nachweise, BGBl. I Nr. 80/2026: LFG-Novelle und § 34 VersVG: Auskünfte und Belege im Schadenfall. Die Angaben zur Registrierung folgen Austro Control / Dronespace; für Auslandsreisen siehe EASA: Drohnenversicherung und Reisen.
R+V ist Versicherer der hier beschriebenen Haftpflichtverträge; ARAG ist Versicherer der Rechtsschutzverträge. AIR&MORE OG berät und vermittelt als Versicherungsmakler. Entscheidend für Deinen Schutz sind Antrag, Polizze, Nachträge und Versicherungsbedingungen. Die Servicewege sind auf der Zugangsseite zum R+V Drohnencockpit und im ARAG-Abschnitt dieser Seite beschrieben.
Drohnenkurs nach dem Drohnen-Austausch?
Bei einem neuen Modell kann eine praktische Einweisung sinnvoll sein. Auf drohnenkurs.com – Drohnenschulungen in Deiner Nähe findest Du Trainingsangebote. Ob Du einen anderen Kompetenznachweis benötigst, hängt von der Drohne und dem geplanten Betrieb ab.
ARAG-Drohnen-Rechtsschutz: Gerätewechsel melden
Dieses Formular ist ausschließlich für Gerätewechsel in bestehenden ARAG-Drohnen-Rechtsschutzversicherungen vorgesehen. R+V-Haftpflichtkunden nutzen das Drohnen-Cockpit. Bei beiden Versicherungen sind beide Verträge getrennt zu aktualisieren.
Halte Deine ARAG-Rechtsschutz-Polizzennummer sowie die Daten der bisherigen und der neuen Drohne bereit. Gib an, welches Gerät ersetzt werden soll. Soll eine weitere Drohne zusätzlich versichert werden, kläre die Erweiterung Deines Rechtsschutzvertrags mit AIR&MORE.
Mit dem Absenden übermittelst Du Deine Änderungsmeldung. Eine Eingangsbestätigung ist noch keine Zusage geänderten Versicherungsschutzes. Beachte die anschließende Bestätigung zum ARAG-Vertrag und den darin ausgewiesenen Wirksamkeitszeitpunkt.








