Fachbeitrag von Mag. Johannes Fischler und Dominique Niederkofler, Versicherungsmakler bei AIR&MORE OG.
Rechtsstand und fachliche Prüfung: 28. September 2026. Dieser Beitrag behandelt Versicherungsnachweise für versicherungspflichtige Drohnen in Österreich und deren Verwendung auf Reisen.
Kurzantwort: Wofür brauchst Du eine 750.000-SZR-Bestätigung?
750.000 SZR bezeichnen die für typische versicherungspflichtige Drohnen in Österreich relevante Mindestdeckung, nicht einen festen Eurobetrag. Die Versicherungsbestätigung belegt den vom Versicherer bestätigten Schutz. Für die Betreiberregistrierung genügt als Versicherungsangabe die Polizzennummer; beim Betrieb sind Versicherungsnachweis und Registrierungsbestätigung mitzuführen. Auf Reisen kann ein deutsch-englischer, gerätespezifischer Nachweis die Zuordnung zur mitgenommenen Drohne erleichtern.
Die gesetzlichen Grundlagen dazu findest Du in § 151 LFG, § 164 LFG und § 24j LFG.
Du brauchst bereits Deine aktuelle R+V-Bestätigung? Für im R+V Drohnen-Cockpit verwaltete Drohnenverträge führt der Weg über die Aktivierung beziehungsweise den Login auf unserer Seite zum Drohnen-Cockpit.
Direkt zum Thema: SZR verstehen · Euro-Gegenwert · Registrierung und Nachweis · Drohne im Ausland · Bestätigung herunterladen · Häufige Fragen
Was bedeuten 750.000 SZR bei einer Drohnenversicherung?
SZR bedeutet Sonderziehungsrechte; auf Englisch heißt die Einheit Special Drawing Rights (SDR). Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat SZR als internationales Reserveinstrument geschaffen. Sie dienen auch als Recheneinheit und sind keine eigene Währung für den täglichen Zahlungsverkehr. Ihr Wert beruht auf einem Währungskorb. Quelle: IWF: Was sind Sonderziehungsrechte?.
Kleine Anmerkung unsererseits: SZR hat also nichts zu tun mit der Währung "Schweizer Franken", diese bekanntlich mit "CHF" abgekürzt!
Für Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse (MTOM) unter 500 kg nennt § 151 Abs. 1 Z 1 LFG einen Haftungshöchstbetrag von 750.000 SZR je Unfall. § 164 Abs. 1 LFG knüpft die Pflichtversicherung für Schäden an Dritten an diese Beträge. Für UAS gilt diese nationale Regelung nach Maßgabe von § 24j Abs. 3 LFG, soweit nicht Unionsrecht vorgeht. Auch Austro Control: Versicherungsanforderungen der offenen Kategorie nennt mindestens 750.000 SZR.
Nicht jede Spielzeug- oder Kleinstdrohne ist automatisch versicherungspflichtig: § 24j Abs. 3 LFG nimmt UAS der offenen Kategorie aus, für deren Betrieb keine Betreiberregistrierung nach Art. 14 Abs. 5 lit. a der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erforderlich ist. Für schwerere UAS und besondere Einsätze ist die erforderliche Deckung gesondert zu prüfen.
| Worum geht es? | Was sagt es aus? |
|---|---|
| Mindestdeckung | Die gesetzlich erforderliche Absicherung. 750.000 SZR sind nicht automatisch die Obergrenze Deines Vertrags. |
| Versicherungsumfang | Welche Drohnen, Personen, Nutzungen und Länder der Vertrag tatsächlich erfasst. |
| Versicherungsnachweis | Die Bestätigung des Versicherers zu Deinem Vertrag. Sie erweitert den vereinbarten Schutz nicht. |
Wie viel sind 750.000 SZR in Euro?
750.000 SZR sind nicht dasselbe wie 750.000 Euro. Der Euro-Gegenwert ändert sich mit dem Wechselkurs. Deshalb nennen wir hier bewusst keinen dauerhaft festgeschriebenen Eurobetrag. Die IWF-Wechselkurse: Währungseinheiten je SZR liefern die Umrechnungswerte. Achte auf das Kursdatum und verwende den Eurobetrag je 1 SZR, nicht den umgekehrten Wert.
Orientierungsrechnung: 750.000 × Eurobetrag je 1 SZR = Euro-Gegenwert von 750.000 SZR. Diese Rechnung dient der Orientierung; für die rechtliche Beurteilung sind die jeweils anwendbaren Umrechnungsregeln und der konkrete Vertrag maßgeblich.
In meiner Polizze steht nur eine Euro-Summe. Ist das ein Problem?
Das Fehlen der Abkürzung „SZR“ ist für sich allein kein Beweis für fehlenden Versicherungsschutz. Entscheidend sind eine ausreichende Deckung und das richtig versicherte Risiko. Lass bei Unklarheiten schriftlich (!) bestätigen, dass Dein Vertrag die einschlägige Mindestdeckung erfüllt. Nach § 168 Abs. 1 LFG hat der Versicherer nach Übernahme einer vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kostenlos einen Versicherungsnachweis auszustellen.
Sind mehrere Drohnen versichert, prüfe zusätzlich die Deckung je UAS und bei gleichzeitigem Betrieb. Eine hohe Gesamtsumme allein zeigt noch nicht, wie der Vertrag Teilsummen, Sublimits oder mehrere gleichzeitig eingesetzte Drohnen behandelt. Die konkrete Aufteilung ergibt sich aus den Versicherungsunterlagen.
Registrierung oder Flug: Wann brauchst Du den Versicherungsnachweis?
Bei der Betreiberregistrierung: Nach den Dronespace-Informationen zur Registrierung und Polizzennummer sind keine Versicherungsunterlagen vorzulegen. Die Nummer der Versicherungspolizze ist aber anzugeben. Registriert wird der Drohnenbetreiber, nicht jede einzelne Drohne. Daraus folgt keine behördliche Bestätigung des konkreten Deckungsumfangs.
Beim Drohnenbetrieb: Nach § 24j Abs. 4 LFG müssen Drohnenbetreiber oder verantwortlicher Fernpilot den Versicherungsnachweis über die aufrechte Versicherung sowie die Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb mitführen und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorlegen. Die Angabe der Polizzennummer bei der Registrierung ersetzt diese Unterlagen nicht.
Praktischer Tipp: Halte die Dokumente vor dem Flug verfügbar. Fliegt eine andere berechtigte Person, stelle ihr die passenden Nachweise rechtzeitig zur Verfügung. Eine allgemeine Produktbroschüre ist nicht mit der Bestätigung Deines konkreten Vertrags gleichzusetzen.
Drohne im Urlaub: Was solltest Du im Versicherungsnachweis prüfen?
Eine auf Deutsch und Englisch ausgestellte Bestätigung kann bei Auslandsreisen hilfreich sein. Die englische Bezeichnung lautet häufig Certificate of Insurance; Sonderziehungsrechte werden mit SDR abgekürzt. Entscheidend bleibt, ob Dein Vertrag den geplanten Einsatz im Reiseland erfasst. Die EASA-Hinweise zur Drohnenversicherung auf Reisen empfehlen ausdrücklich, die Auslandsdeckung und die Anforderungen der zuständigen Luftfahrtbehörde zu prüfen.
- Vertrag und Personen: Stimmen Versicherer, Polizzennummer und Drohnenbetreiber? Sind weitere Fernpiloten im vereinbarten Umfang mitversichert?
- Reisezeit und Reiseland: Besteht die Versicherung während des gesamten geplanten Einsatzes? Ist das Land vom räumlichen Geltungsbereich erfasst?
- Summe und Nutzung: Passen Versicherungssumme, Betriebskategorie sowie private oder gewerbliche Nutzung zum Vorhaben?
- Drohnenbestand: Bei gerätedokumentierter Deckung müssen die mitgenommenen UAS richtig erfasst sein. Bei pauschaler Deckung müssen sie unter die Bestandsbeschreibung und Vertragsbedingungen fallen.
- Besondere Grenzen: Prüfe gleichzeitigen Flugbetrieb, Leih- und Mietdrohnen, Sublimits und Ausschlüsse. Nicht jede Einzelheit steht auf der Bestätigung; lies ergänzend Polizze und Bedingungen.
Ein international verständlicher Nachweis ist keine weltweite Flug- oder Deckungsgarantie. Die Sprache der Bestätigung erweitert weder den Versicherungsvertrag noch ersetzt sie örtliche Genehmigungen oder andere Vorgaben des Reiselandes. Prüfe auch, ob im Reiseland andere Mindestdeckungen sowie bestimmte Sprach- oder Formvorgaben gelten.
Welche Vorteile hat eine gerätedokumentierte Versicherungsbestätigung?
Bei einer gerätedokumentierten Drohnenversicherung werden Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer beziehungsweise individuelle Gerätekennung der Polizze und dem Nachweis zugeordnet. Eine entsprechend ausgestellte Bestätigung zeigt unmittelbar, welche konkrete Drohne zu welchem Versicherungsvertrag gehört. Das kann besonders bei anderen Fernpiloten, mehreren Verträgen oder Nachfragen im Ausland zusätzliche Erklärungen ersparen.
Hypothetisches Reisebeispiel: Du nimmst zwei Drohnen mit in den Urlaub; ein berechtigter Freund fliegt eine davon mit Deinem Einverständnis. Stehen Modell und Seriennummer dieser Drohne auf dem Versicherungsnachweis, ist ihre Zuordnung zur Polizze direkt nachvollziehbar. Ob der Flug durch Deinen Freund und im betreffenden Land gedeckt ist, muss trotzdem aus dem Vertrag hervorgehen.
Auch im Schadenfall kann eine vorher dokumentierte Gerätezuordnung die Beweisvorsorge unterstützen. § 34 VersVG erlaubt dem Versicherer, erforderliche Auskünfte und zumutbare Belege zu verlangen. Eine Geräteliste kann die Klärung von Bestands- und Zuordnungsfragen erleichtern, ersetzt aber keine Haftungs- oder Deckungsprüfung.
Ist eine Bestätigung ohne Seriennummer deshalb unzulässig?
Nein, nicht allein wegen der fehlenden Seriennummer. Seit 1. September 2026 erlaubt § 24j Abs. 3 LFG in der offenen und speziellen Kategorie sowie beim Betrieb in Modellflugvereinigungen nach Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Die LFG-Novelle, BGBl. I Nr. 80/2026 schreibt in diesen Bereichen keine allgemeine Einzelgerätedokumentation vor. Der konkrete Drohnenbestand und Einsatz müssen aber versichert sein.
Unsere Empfehlung: Bei erhöhtem Nachweisbedarf kann die versichererbestätigte Gerätedokumentation mehr Nachweis-, Zuordnungs- und Beweissicherheit schaffen. Eine passende Pauschalversicherung kann bei häufig wechselnden Beständen praktischer sein. Die ausführliche Einordnung findest Du hier: Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich – aktuelle Rechtslage und Vergleich.
Du möchtest die passende Versicherungsform auswählen? Welche Drohnenversicherung passt zu Dir? Pauschal oder gerätedokumentiert.
Aktuelle R+V-SZR-Bestätigung im Drohnencockpit herunterladen
Für Deinen im R+V Drohnencockpit verwalteten Drohnenvertrag kannst Du eine aktuelle Versicherungsbestätigung abrufen. R+V bietet den Nachweis auf Deutsch/Englisch an; bei gerätedokumentierter Deckung enthält er die zugeordneten UAS-Daten. AIR&MORE berät und vermittelt, Versicherer und Anbieter des Cockpits ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Niederlassung Österreich.
- Öffne unsere Cockpit-Seite und wähle „Aktivieren“, wenn Du den Zugang erstmals einrichtest, oder „Einloggen“ bei bereits aktiviertem Zugang. Folge dem dort beschriebenen Ablauf.
- Rufe die Versicherungsbestätigung für den betreffenden Vertrag ab und kontrolliere Vertragsnummer, Zeitraum, Summe und gegebenenfalls die Gerätedaten.
- Speichere das PDF vor der Reise offline und halte es für den verantwortlichen Fernpiloten bereit. Kläre besondere Form- oder Sprachanforderungen des Reiselandes vorab.
Aktuell abrufen heißt nicht, den Versicherungsschutz neu zu beginnen. Ein erneuter Download ändert den Vertrag nicht. Prüfe den im Dokument ausgewiesenen Zeitraum und Vertragsstand; das Ausstellungsdatum allein sagt nicht, wie lange die Versicherung gilt. Nach Geräte- oder Vertragsänderungen solltest Du kontrollieren, ob die Bestätigung noch passt.
Ist Dein Vertrag im Cockpit nicht sichtbar oder fehlt die benötigte Bestätigung, kontaktiere AIR&MORE unter mail@airandmore.at.
Häufige Fragen zur 750.000-SZR-Bestätigung
Nein. SZR sind Sonderziehungsrechte, auf Englisch SDR. Ihr Euro-Gegenwert verändert sich mit dem Wechselkurs. Für eine Orientierungsrechnung multiplizierst Du 750.000 mit dem Eurobetrag je SZR aus den IWF-Wechselkursen.
Bei der Betreiberregistrierung sind nach den Dronespace-Informationen keine Versicherungsunterlagen vorzulegen, die Polizzennummer ist aber anzugeben. Beim Betrieb bleibt die Mitführ- und Vorlagepflicht für Versicherungsnachweis und Registrierungsbestätigung nach § 24j Abs. 4 LFG bestehen.
Eine Euro-Summe kann die gesetzliche Mindestdeckung erfüllen. Das Fehlen der Abkürzung SZR beweist nicht, dass die Versicherung unzureichend ist. Entscheidend sind ausreichende Deckung und das versicherte Risiko. Lass Dir bei Unklarheiten einen passenden Versicherungsnachweis ausstellen.
Nicht automatisch. Englisch kann die Verständigung erleichtern, erweitert aber nicht den Vertrag. Prüfe den Geltungsbereich, die versicherte Nutzung und die Anforderungen des Reiselandes. Die Bestätigung ersetzt keine örtliche Flugberechtigung.
Nicht allgemein. Seit 1. September 2026 sind in den gesetzlich erfassten Bereichen auch pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen zulässig. Ein gerätespezifischer Nachweis mit Seriennummer beziehungsweise individueller Gerätekennung kann die Zuordnung der konkreten Drohne zur Polizze aber erleichtern.
Ein neuer Download an jedem Flugtag ist in § 24j Abs. 4 LFG nicht vorgeschrieben. Maßgeblich ist ein Nachweis über die aufrechte Versicherung. Prüfe vor der Reise sowie nach Vertrags- oder Geräteänderungen, ob Zeitraum und Inhalt noch zum geplanten Betrieb passen.
Für im Cockpit verwaltete R+V-Drohnenverträge kannst Du die Bestätigung dort abrufen. Den Einstieg für Aktivierung oder Login findest Du hier: Zum R+V Drohnencockpit – Versicherungsbestätigung abrufen. Ist Dein Vertrag nicht sichtbar, wende Dich an AIR&MORE.
Das hängt vom Vertrag ab. Prüfe, welche Drohnen erfasst sind, ob gleichzeitiger Betrieb gedeckt ist und ob Teilsummen oder Sublimits gelten. Eine einzelne Gesamtversicherungssumme oder die Zahl 750.000 SZR beantwortet diese Fragen noch nicht.
Quellen und fachliche Einordnung
Die gesetzlichen Pflichten sind oben unmittelbar mit den einschlägigen RIS-Normen verknüpft. Für Begriffe und Umrechnung dienen der IWF, für die Registrierung Austro Control/Dronespace und für Reisehinweise die EASA als Primärquellen. Die RIS-Paragraphenlinks führen auf die jeweils geltende Fassung.
Ergänzend: Janezic/Schmidt 2020 – Drohnenbetreiber-Registrierung und Drohnenversicherung vertieft die Trennung zwischen Registrierung und Versicherungsdeckung; Janezic/Schmidt 2021 – Rechtsgutachten zur Drohnen-Haftpflichtversicherung und zur Frage der Gerätebezogenheit behandelt unter anderem Haftpflicht, Nachweis und Gerätezuordnung. Verlinkt sind die historischen Gutachten mit gesonderten AIR&MORE-Aktualisierungshinweisen. Die damalige Annahme einer allgemein zwingenden Gerätebezogenheit wird nicht als heutiges Recht übernommen.
Fazit: Prüfe Deckungssumme, tatsächlichen Versicherungsschutz und Nachweis getrennt. Für Reisen ist eine verständliche, zum Vertrag passende Bestätigung entscheidend. Gerätedokumentation kann die Zuordnung Deiner Drohne zusätzlich erleichtern.








