Österreich: Für alle Kameracopter ist eine spezielle Drohnen Versicherung Pflicht! Doch welche gesetzlichen Voraussetzungen bei einer echten Drohnen Haftpflicht Versicherung hierzulande erfüllt sein müssen, bestätigt nun das 1. Rechtsgutachten zur Haftpflichtversicherung für Unbemannte Luftfahrzeug Systeme (UAS) in Österreich. Weiter unten findest Du auch einen informativen TV Beitrag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), bei dem auch Air&More mitwirken durfte. Doch hier schon mal die wichtigsten Merkmale einer gesetzeskonformen Drohnen Versicherung:
2023: Auch das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt:
"eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren" ... mehr dazu in diesem Beitrag!
- Eine gesetzeskonforme Drohnen Versicherung muss immer auch spezifische Gerätedaten der Drohne, wie etwa Modell, Seriennummer und Gewicht beinhalten. Denn für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) besteht per Gesetz die Pflicht zu einer gerätebezogenen Drohnen Haftpflicht Versicherung.
- Eine bloß personenbezogene Versicherung des Drohnen Betreibers oder -Piloten ohne spezifische Daten des UAS entspricht nicht den einschlägigen rechtlichen Anforderungen!
- Der Abschluss einer falschen Drohnen Versicherung kann zu ungedeckten Schäden führen und damit für Drohnen Betreiber und Geschädigte existenziell bedrohlich werden.
Hier finden Sie das gesamte Rechtsgutachten zur Drohnenversicherung Österreich als Download >>>
Drohnen Haftpflicht Versicherung Österreich - zum Gutachter:
Dieses Rechtsgutachten zu Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen ist das Ergebnis intensiver Recherchen, die sich von Juni 2020 bis September 2021 erstreckten. Diese betrafen Haftungsfragen rund um den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) sowie versicherungstechnische und luftrechtliche Fragestellungen, welche unter Federführung von Rechtsanwalt Mag. jur. Joachim J. Janezic, MEng präzisiert und beantwortet wurden. Joachim Janezic ist "ausgewiesener Experte im Bereich des österreichischen, europäischen und internationalen Luftfahrtrechts" und wird von vielen Organisationen und Medien als solcher herangezogen. Zu seinen Spezialisierungen gehören insbesondere die Themen "Haftung und Versicherung". Der Autor zahlreicher Publikationen fungiert zudem als Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht. Darüber hinaus kennt der Grazer Jurist als Experte für Accident Research und Aviation Safety auch die technische Seite der bemannten und unbemannten Luftfahrt.
Inhalt:
- Kuratorium für Verkehrssicherheit: Video zur Drohnen Pflichtversicherung
- Problem: Drohnen Versicherungen aus dem Ausland entsprechen oft nicht dem österreichischem Luftfahrtgesetz
- Drohnen Betreiber registrieren sich zwar als Person …
- … doch versichert wird die Drohne selbst!
- Falsche Drohnenversicherung: keine Deckung ...
- ... und Konsequenzen für den Betreiber eines UAS
- Pflicht: Drohnen Betreiber müssen selbst eine gesetzeskonforme UAS Versicherung wählen!
- Checkliste: Diese Bestandteile einer Drohnen Versicherung sind Pflicht
- Voraussetzungen für Drohnen Pflicht Versicherung – das sagt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)