Hier findest Su unsere praktischen Formulare, mit denen Du schnell & unkompliziert Deine Airandmore Drohnenversicherung kündigen kannst. Dabei stellen wir Dir Storno Formulare zur Online Kündigung der R+V Drohnen Haftpflicht Versicherung sowie zur KRAVAG Drohnen Kaskoversicherung zur Verfügung.
Vor Kündigung Deiner R+V Drohnen Pflicht-Versicherung bitten wir zu beachten ...
Drohnen gelten gesetzlich Unbemannte Luftfahrzeug-Syteme (UAS). Dabei besteht für alle Kameradrohnen in Österreich eine strenge gesetzliche Versicherungspflicht, die mit dem KFZ Versicherungswesen vergleichbar ist. Diese ist, wie bei Kraftfahrzeugen (KFZ), auch bei Luftfahrzeugen (uLFZ) gerätebezogen. Deshalb müssen in einer dem Luftfahrtgesetz entsprechenden Drohnen Haftpflichtversicherung immer auch die Gerätedaten der Drohne (Modell, Gewicht, Seriennummer, …) enthalten sein. Dass die Seriennummer der Drohne in der Polizze stehen muss, bestätigt auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Zudem genügen auch Sammelpolizzen von Vereinen nicht (!) dem Pflichtversicherungswesen für Drohnen. Drohnen Betreiber haften selbst bei Registrierung mit einer falschen Drohnenversicherung. Auch gilt der Betrieb von Drohnen ohne aufrechte behördliche Registrierung bzw. gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung als Verwaltungsübertretung. Derartige Verstöße können gemäß § 169 Abs. 1 Z 1 LFG eine Geldstrafe von bis zu € 22.000 zur Folge haben. Hier findest Du alle Gutachten zur Pflichtversicherung für Drohnen.
Unsere praktischen Kündigungsformulare für Drohnen Versicherungen der R+V und KRAVAG gibt's hier:
- Online Kündigung R+V Drohnen Pflicht-Haftpflichtversicherung für Kunden aus Österreich >>>
- PDF Kündigung R+V Drohnen Pflicht-Haftpflichtversicherung für Kunden aus Deutschland >>>
- PDF Kündigung KRAVAG Drohnen Kasko Versicherung für Kunden aus Österreich >>>
Die Versicherung wird Dir kurz dann kurz vor dem jeweiligen Kündigungs-Termin eine offizielle Storno Polizze für Deine Drohnenversicherung senden! Weiter unten findest Du noch wichtige Infos zu den Kündigungsfristen Deiner Drohnenversicherung.
Tipp: Für den Fall, dass Du nur auf eine neu Drohne umgestiegen bist, genügt ein simples Ausfüllen unseres Drohnen Gerätewechsels. Dein bestehender Versicherungsvertrag wird damit tagesaktuell auf die neue Drohne umgeschrieben, mitsamt Bestätigung per eMail. Deine der Austro Control gemeldete Polizzennummer bleibt dabei erhalten und eine neue Polizze folgt auf dem Postweg. Kosten = Null Euro! Hier geht's zum Drohnen Gerätewechsel >>>
Kündigungsfristen in der gesetzlichen Drohnen Pflichtversicherung der R+V
Wie bei jeder anderen Versicherung auch, gilt auch in der Drohnen Haftpflichtversicherung eine 3-monatige Kündigungsfrist zur jeweiligen jährlichen Hauptfälligkeit. Um aber eine rasche und unkomplizierte Kündigung Deiner Drohnenversicherung zu ermöglichen, ersuchen wir als Dein Servicedienstleister die jeweilige Versicherung immer darum, auf diese 3-Monatsfrist zu verzichten!
Tipp: Über unser Online-Kündigungsformular gelangt Dein Ansuchen direkt zur Versicherung und kann dort schnell und unbürokratisch bearbeitet werden. Zudem kannst Du direkt im Online-Kündigungsformular z. B. auch einen Verkaufsnachweis hochladen, damit Deine Drohnen Pflichtversicherung wegen Wegfall des Risikos auch per sofort storniert werden kann. Hier gehts zur Online Kündigung der R+V Drohnen Haftpflichtversicherung für Kunden aus Österreich >>>
Bei Kündigungen einer Airandmore Drohnenversicherung mittels PDF
Bitte uns das entsprechende PDF der Kündigung Deiner Drohnenversicherung ausgefüllt und unterschrieben zu mailen. Solltest Du keinen Scanner zur Hand haben, kannst Du das Schreiben auch mit Deinem Smartphone abfotografieren. Das Team der jeweiligen Versicherung wird Dir dann kurz vor dem Kündigungszeitpunkt eine offizielle Kündigungspolizze senden.
Aus dem: Österreichischen Luftfahrtgesetz, Paragraph 24j Abs. 3 u. 4:
“Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist (…) Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis (…) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen.”
Airandmore - Was können wir noch besser machen?
Gibt es Punkte bei der Abwicklung oder in unseren Tarifen, die wir für Dich noch optimieren können?
Wenn ja, dann bedanken wir uns schon vorab für Deine Hilfe. Bitte Dein Feedback einfach per eMail an mail@airandmore.at zu richten, Danke!
Bei Bedarf sind wir gerne für Dich erreichbar
Dein AIR&MORE Team aus Tirol!
Mag. Hannes Fischler +43 699 10 200 635
Dominique Niederkofler +43 699 15 91 86 00