Österreich: Für alle Kameracopter ist eine spezielle Drohnen Versicherung Pflicht! Doch welche gesetzlichen Voraussetzungen bei einer echten Drohnen Haftpflicht Versicherung hierzulande erfüllt sein müssen, bestätigt nun das 1. Rechtsgutachten zur Haftpflichtversicherung für Unbemannte Luftfahrzeug Systeme (UAS) in Österreich. Weiter unten findest Du auch einen informativen TV Beitrag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), bei dem auch Air&More mitwirken durfte. Doch hier schon mal die wichtigsten Merkmale einer gesetzeskonformen Drohnen Versicherung:
2023: Auch das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt:
"eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren" ... mehr dazu in diesem Beitrag!
- Eine gesetzeskonforme Drohnen Versicherung muss immer auch spezifische Gerätedaten der Drohne, wie etwa Modell, Seriennummer und Gewicht beinhalten. Denn für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) besteht per Gesetz die Pflicht zu einer gerätebezogenen Drohnen Haftpflicht Versicherung.
- Eine bloß personenbezogene Versicherung des Drohnen Betreibers oder -Piloten ohne spezifische Daten des UAS entspricht nicht den einschlägigen rechtlichen Anforderungen!
- Der Abschluss einer falschen Drohnen Versicherung kann zu ungedeckten Schäden führen und damit für Drohnen Betreiber und Geschädigte existenziell bedrohlich werden.
Hier finden Sie das gesamte Rechtsgutachten zur Drohnenversicherung Österreich als Download >>>
Drohnen Haftpflicht Versicherung Österreich - zum Gutachter:
Dieses Rechtsgutachten zu Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen ist das Ergebnis intensiver Recherchen, die sich von Juni 2020 bis September 2021 erstreckten. Diese betrafen Haftungsfragen rund um den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) sowie versicherungstechnische und luftrechtliche Fragestellungen, welche unter Federführung von Rechtsanwalt Mag. jur. Joachim J. Janezic, MEng präzisiert und beantwortet wurden. Joachim Janezic ist "ausgewiesener Experte im Bereich des österreichischen, europäischen und internationalen Luftfahrtrechts" und wird von vielen Organisationen und Medien als solcher herangezogen. Zu seinen Spezialisierungen gehören insbesondere die Themen "Haftung und Versicherung". Der Autor zahlreicher Publikationen fungiert zudem als Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht. Darüber hinaus kennt der Grazer Jurist als Experte für Accident Research und Aviation Safety auch die technische Seite der bemannten und unbemannten Luftfahrt.
Inhalt:
- Kuratorium für Verkehrssicherheit: Video zur Drohnen Pflichtversicherung
- Problem: Drohnen Versicherungen aus dem Ausland entsprechen oft nicht dem österreichischem Luftfahrtgesetz
- Drohnen Betreiber registrieren sich zwar als Person …
- … doch versichert wird die Drohne selbst!
- Falsche Drohnenversicherung: keine Deckung ...
- ... und Konsequenzen für den Betreiber eines UAS
- Pflicht: Drohnen Betreiber müssen selbst eine gesetzeskonforme UAS Versicherung wählen!
- Checkliste: Diese Bestandteile einer Drohnen Versicherung sind Pflicht
- Voraussetzungen für Drohnen Pflicht Versicherung – das sagt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
Kuratorium für Verkehrssicherheit: Video zur Drohnen Pflichtversicherung
In diesem Video des KfV äußern sich verschiedenste Drohnen Experten auch zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Mit dabei sind auch die Austro Control sowie Air&More. Weiter unten findest Du noch mehr Infos des KFV zur gerätebezogenen Pflichtversicherung für UAS.
Problem: Drohnen Versicherungen aus dem Ausland entsprechen oft nicht dem österreichischem Luftfahrtgesetz
Unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) bzw. Flugdrohnen bewegen sich mitunter im selben Luftraum wie Notarzt Helicopter. Nicht nur deshalb besteht in Österreich bei Drohnen eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Versicherung. Um dieser Versicherungspflicht nachzukommen, können Drohnen Betreiber (UAS Operator) auf verschiedene Versicherungsanbieter zurückgreifen. Dabei unterscheiden sich die Angebote im Internet nicht nur in Sachen Preis und Leistung, sondern auch in der grundsätzlichen Art und Weise, wie Flüge mit Drohnen versichert werden. Während sich nun die meisten österreichischen Versicherungsanbieter an die Anforderungen des Luftfahrtgesetzes (LFG) hierzulande halten, sind es vor allem Drohnen Versicherungen aus dem Ausland, die dem österreichischen Luftfahrtgesetz nicht entsprechen. Eine voreilig im Internet abgeschlossene Versicherung für einen handelsüblichen Quadrocopter kann dabei nicht nur rechtliche, sondern auch nicht absehbare finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Hier finden Sie den
Drohnen-Versicherung Vergleich für Österreich >
Drohnen Betreiber brauchen Rechtssicherheit!
Denn bemerkt wird ein Fehlabschluss meist erst hinterher, wenn es bereits zu spät ist. Sei es zum einen bei einer behördlichen Kontrolle, der die Drohnen Polizze aus dem Internet nicht standhält. Oder zum anderen im konkreten Schadensfall, wenn die verpflichtende "Drohnen Versicherung" plötzlich nicht zahlt. Ein potentielles finanzielles Desaster, nicht nur für Drohnen Piloten, sondern vor allem auch für Geschädigte. Um derartige Szenarien zu vermeiden, wurde das hier beschriebene Gutachten in Auftrag gegeben. Denn ein nachhaltiger Drohnen Betrieb braucht vor allem zweierlei: Rechtssicherheit für alle Beteiligten und eine gesicherte Entschädigung wenn was passiert! In diesem Sinne skizzieren die folgenden Ausführungen nochmals die wichtigsten Eckpfeiler dieser Begutachtung zur Drohnen Pflicht Versicherung in Österreich:
Drohnen Betreiber registrieren sich zwar als Person ...
Seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung per 2021 müssen sich Betreiber von Kameradrohnen in Österreich behördlich registrieren. Dabei registrieren sich Drohnen Betreiber in der der OPEN Kategorie konkret als Person. Eine Registrierung einzelner Drohnen (als Gerät) selbst entfällt dadurch. Dennoch wird im Volksmund allgemein von der sogenannten "Drohnen-Registrierung" gesprochen und nicht etwa korrekt von einer "Betreiber-Registrierung".
& bei der Registrierung muss man seine Versicherung bekanntgeben
Zu dieser "Registrierung für Drohnenbetreiber" schreibt die Austro Control unter anderem Folgendes:
Sie können sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn:
Mann muss also wörtlich vorab schon eine Drohnen Versicherung abgeschlossen haben, "die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht". Wobei nun der jeweilige Betreiber eines UAS vor der Frage steht, welche Art von Drohnen Versicherung nun in Österreich wirklich Pflicht ist. Und diese Fragestellung ist wesentlich, zumal zwar mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung betreffend den Betrieb von UAS innerhalb der EU vieles harmonisiert wurde. Die Versicherungspflichten für Drohnen bleiben aber weiterhin national geregelt! Eben deshalb verweist die Austro Control auch ganz bewusst auf das österreichische Luftfahrtgesetz.
... doch versichert wird die Drohne selbst!
Und mit eben diesem österreichischen Luftfahrtgesetz sollten sich Drohnen Betreiber auseinandersetzen. Denn in diesem sieht der österreichische Gesetzgeber ...
"für unbemannte Luftfahrzeuge keine von für bemannte Luftfahrzeuge geltenden Rechtsvorschriften abweichenden Bestimmungen vor",
bestätigt das Rechtsgutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung. Und in Österreich werden Luftfahrzeuge konkret als Gerät versichert und nicht etwa deren Halter oder die Piloten. Der Grazer Luftrechtsexperte fasst wie folgend zusammen:
"Es ist daher aus gutachterlicher Sicht davon auszugehen, dass die Versicherungspflicht des § 24j Abs. 3 LFG gerätebezogen - und eben nicht betreiberbezogen - ist"
Eine Regelung, die auch nochmal im Österreichischen Luftfahrtgesetz, § 24j Abs. 3 nachgelesen werden kann. Demnach ist der Drohnen Betreiber wörtlich selbst "dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.”. Genau deshalb muss auch ein konkretes Gerät - mit Modell, Seriennummer und Abfluggewicht - in einer Polizze versichert sein. Sind jedoch keine spezifischen Drohnen-Gerätedaten in der Polizze genannt, so entspricht die Versicherung nicht den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes!
Hier finden Sie das gesamte Rechtsgutachten zur Drohnenversicherung Österreich als Download >>>
Falsche Drohnenversicherung: keine Deckung ...
Was bei Abschluss einer falschen Drohnen Pflicht Versicherung passieren kann, sei hier nur an einem Beispiel kurz veranschaulicht:
Ein Familienvater ist seit seiner Kindheit begeisterter Modellflieger. Seit geraumer Zeit zählt er auch zwei Kameradrohnen zu seiner Flotte. Pflichtbewusst registriert sich er sich als Drohnen Betreiber online bei der Austro Control und gibt dort auch die Versicherungsnummer seiner "Drohnen Versicherung" an. Diese hat er kurz zuvor über das Internet abgeschlossen, wobei der Betreiber mehrerer Quadrocopter und Modellflugzeuge sich darüber freute, bei einem speziellen Anbieter ausnahmsweise keinerlei Gerätedaten angeben zu müssen. Schließlich versichert dieser Anbieter nicht die Drohnen selbst, sondern eben den Drohnen Piloten als Person - und das kommt auch günstiger! Als sein Sohn dann die neue chinesische Mini-Drohne im hauseigenen Garten testet, kommt's plötzlich zum Crash. Und dies ausgerechnet auf der Wintergartenverglasung des Nachbarn. Nach der Online-Schadenmeldung an die Versicherung kommt schließlich das böse Erwachen: Die Versicherung lehnt jede Leistung vorerst einmal ab! Und das, weil nicht die Versicherte Person (der Vater und somit Drohnenbetreiber), sondern jemand anderer (dessen Sohn) den Unfall verursachte ... und die Drohne selbst war ja mit keinem Wort versichert!
Dieses noch harmlose Beispiel einer strittigen Deckung kann man gerne noch um weitere mögliche Szenarien erweitern: Drohne verursacht schweren Sturz einer Radfahrerin, defekter Drohnen-Akku verursacht Waldbrand, Drohne fällt auf befahrene Straße ... um nur einige zu nennen. Und geht eine falsch abgeschlossene UAS Versicherung hier einmal wirklich nicht in Leistung, kann das mitunter den finanziellen Ruin für Drohnen Betreiber und Geschädigte bedeuten - insbesondere bei Personenschäden!
Hier gibt's weitere Beispiele zu
fehlendem Schadenersatz bei Drohnen Unfällen >
Und hier gesammelte Drohnen Unfall Berichte >
... und Konsequenzen für den UAS Betreiber
Um derartigen Entwicklungen Vorschub zu leisten, weist der österreichische Gesetzgeber im LFG § 24j Abs. 4 auf mögliche behördliche Kontrollen hin. So hat der Drohnen Betreiber oder der verantwortliche Pilot wörtlich ...
"den Versicherungsnachweis über die aufrechte Versicherung sowie die Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen."
Auf diesem Wege will man sicher stellen, dass wie bei einem Kraftfahrzeug (KFZ) auch konkret das unbemannte Luftfahrzeug (uLFZ) als Gefahrengegenstand selbst immer versichert ist, unabhängig davon, wer gerade damit fliegt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Gefährdungshaftung im Sinne einer Drittschadens-Pflicht-Haftpflichtversicherung bzw. bei Luftfahrzeugen von einer Luftfahrt- bzw. Luftfahrzeug-Hafpflichtversicherung. Und so eine Versicherung mit Gefährdungshaftung leistet auch, wenn der Drohnen Betreiber an sich gar nicht Schuld war, sondern z. B. der plötzliche Windstoß. Wer aber bei Kontrollen oder gar im Schadensfall die oben geforderten Unterlagen nicht entsprechend vorlegen kann ist auch juristisch riskant unterwegs. Schließlich wurden schon im Vorläufer-System der bis 31.12.2020 vorgeschriebenen Drohnenbewilligung Fälle bekannt, in denen Drohnen Piloten ohne Bewilligung mehrere Tausend Euro berappen mussten. Und derartige Verwaltungsstrafen können immerhin bis zu € 22.000 oder 6 Wochen Freiheitsentzug bedeuten. Wie derartige Vergehen nun im neuen System der Registrierung für Drohnen Betreiber (UAS Operator) geahndet werden, werden wir noch sehen. Dass aber eine "falsche" Drohnen Versicherung auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Pflicht: Drohnen Betreiber müssen selbst eine gesetzeskonforme UAS Versicherung wählen!
Dazu muss noch gesagt werden, dass mit Einführung der neuen Online Registrierung für Drohnen Betreiber (OPEN Kategorie) die Austro Control nicht mehr in der Pflicht steht, jede einzelne Drohnen Versicherung zu kontrollieren. Sprich, der Drohnen Betreiber muss selbstständig im Zuge seiner Registrierung die Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung bekannt geben. Dabei muss er selbst wissen, welche Polizze hier dem Österreichischen Luftfahrtgesetz entspricht und welche nicht. Schließlich gehört das zu seinen Sorgfaltspflichten als Betreiber eines UAS, eines Unmanned Aircraft Systems und damit Luftfahrzeugs im Luftraum. Und sei es nun anlässlich einer behördlichen Kontrolle am Landeplatz oder gar bei einem durch die Drohne verursachten Schaden: Drohnen Betreiber laufen hier Gefahr, selbst auf unvorhersehbaren Kosten sitzen zu bleiben. Und bekanntlich schützt Unwissenheit auch vor Strafe nicht!
Außerdem sei noch darauf hingewiesen, dass die Polizzennummer der Drohnen Haftpflicht Versicherung auch auf der behördlichen Registrierungsbestätigung "amtssigniert" aufgedruckt wird. Weiter unten auf dieser "Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge" hält die Austro Control zusätzlich fest, was der Drohnen Betreiber im Zuge seiner Registrierung alles rechtsverbindlich bestätigt hat:
Fazit: Der Bund übernimmt keinerlei Haftung für nicht gesetzeskonforme UAS Versicherungen, die womöglich bei ausländischen Anbietern abgeschlossen wurden. Die Pflicht zum Abschluss einer richtigen Drohnen Versicherung sowie das finanzielle Risiko im Schadensfall liegen beim Drohnen Betreiber selbst! Dazu passend hier ein informativer Artikel aus dem BMI Magazin "Öffentliche Sicherheit" zum Thema Drohnen Sicherheit.
Hier mehr Infos, warum man
Drohnen nicht in einer privaten Haftpflicht versichern kann >
Hier finden Sie das gesamte Rechtsgutachten zur Drohnenversicherung Österreich als Download >>>
Checkliste: Diese Bestandteile einer Drohnen Versicherung sind Pflicht!
Drohnen Betreiber stehen vor der Pflicht, eine gesetzeskonforme Drohnen Versicherung mit bestimmten Bestandteilen vorweisen zu können. Anhand der dieser Checkliste können Sie Ihre Drohnen Versicherung auf bestimmte Pflichtbestandteile hin überprüfen:
Checkliste Drohnen Versicherung | Bestandteile & Summen | Pflicht (j/n) |
---|---|---|
Individuelle Drohnen Gerätedaten | Hersteller ("DJI", "Eigenbau" ...) | Pflicht |
* diese Daten können zur Individualisierung des UAS dienen | Seriennummer ("3Q4C ...") | Pflicht |
Gewicht ("249 g") | Pflicht | |
Sonderziehungsrechte | 750.000 SZR | Pflicht |
Haftungsart | Gefährdungshaftung | Pflicht |
Personen- u. Sachschäden | 1.000.000 EUR Minimum | Pflicht |
abgeleitete Vermögensschäden | 1.000.000 EUR Minimum | Pflicht |
Zusatzdeckungen | reine Vermögensschäden | empfohlen! |
Verletzung von Privatsphäre & Persönlichkeitsrechten (= immaterielle Schäden!) | empfohlen! | |
Örtlicher Geltungsbereich | EU-weite Deckung | Pflicht |
& angrenzende Mittelmeerstaaten | empfohlen! |
Voraussetzungen für Drohnen Pflicht Versicherung – das sagt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
April 2023: Unabhängig vom oben beschriebenen Luftrechtsgutachten zur gesetzlichen Pflicht Versicherung für Drohnen hat nun auch das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) dessen Fazit vollinhaltlich bestätigt. Hier gelangst Du zur KFV Expertise zur Versicherungspflicht für Drohnen. Dabei weist das KFV auf seiner Webseite auf folgende Punkte für UAS Versicherungen ausdrücklich hin:
Definitiv Ja, denn eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Drohnen Haftpflicht Versicherung muss laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) „die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc." beinhalten. Demnach ist beim UAS Betrieb eine gerätebezogene Drohnen Haftpflichtversicherung Pflicht. Hier ein informativer Artikel aus dem BMI Magazin "Öffentliche Sicherheit" zum Thema Drohnen Sicherheit. Und hier mehr zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >
Definitiv Nein. Denn eine lediglich personenbezogene Versicherung des Drohnen Betreibers (UAS Operator) bzw. des Drohnen Piloten (Fernpilot) - "ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne" genügt laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) "nicht den rechtlichen Anforderungen!". Hier weitere Infos zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >
Definitv Nein. Denn die Haushaltsversicherung reicht laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) "für den Einsatz registrierungspflichtiger Drohnen nicht aus". Eine gesetzeskonforme "Luftfahrtversicherung muss abgeschlossen werden". Hier mehr zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) lohnt sich beim Thema Drohnen Pflicht Versicherung eine "umfassende Beratung durch Fachleute" Schließlich kann laut KFV der Abschluss einer nicht gesetzeskonformen Drohnen Versicherung "für Drohnenbetreiber*innen und Geschädigte zu existenziellen Bedrohungen werden." Hier weitere Infos zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >
Zum Weiterlesen:
Neben den Pflichten rund um Drohnen Versicherungen gibt's unter folgenden Links weitere Infos:
Drohnen-Versicherung Vergleich für Österreich >
Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich mit online Antrag >>>
Infos zur sogenannten Drohnen Registrierung der Austro Control sowie zum Drohnenführerschein mitsamt Drohnenführerschein Prüfungsfragen zum Üben. Hier gibt's noch mehr Infos zur EU Drohnenverordnung sowie zum Drohnen Gesetz Österreich.
Empfohlen: Die beliebtesten Drohnen Kurse Österreichs findet man auf drohnenkurs.com. Und hier gibt's alle Infos zu nützlichen Drohnen Apps.
Quellen: https://avi-law.com/project/team, http://rechtundco.at/de/joachimjjanezic, www.dronespace.at