Laut dem neuen EU Drohnen Gesetz hat jeder Multicopter eine eigene Drohnen CE Kennzeichnung vorzuweisen. Diese EU Drohnen CE Klasse (C1, C2, C3 , ...) entscheidet darüber, in welchem Abstand zu Menschen man fliegen darf. Seit 2021 ist die CE Klasse einer Drohne ein wichtiger Faktor im Rahmen der neuen Drohnen Registrierung für UAS Betreiber. Für technisch ältere Geräte gibt es eine Übergangsfrist bis 01.01.2024 (wurde im März 2022 vom 01.01.23 auf 01.01.24 verlängert!). Hier findet Ihr noch weitere Infos zu den Übergangsfristen in der EU Drohnen Verordnung. Weiter unten in diesem Beitrag findet Ihr noch ein Feedback der Austro Control, zu den Gerüchten um eine angeblich rückwirkende CE Klassen Kennzeichnung (Zertifizierung) für DJI Drohnen.
ACHTUNG!
Tatsächlich werden auch 2022 noch viele Drohnen ohne CE Klassen-Kennzeichnung (C1, C2, ...) auf den Markt kommen. Eine Hinterher-CE-Klassen-Kennzeichnung ist eigentlich nicht vorgesehen, wird aber nun doch angedacht (Stand März 2022). Hier die Antwort des Bundesministeriums auf unsere diesbezüglich im Feber 2022 eingereichte Petition zur fehlenden Drohnen CE-Klassen-Zertifizierung:
"Nachdem auf Grund unterschiedlichster Faktoren jedoch noch keine CE-gekennzeichneten Drohnen am Markt verfügbar sind, wurde von der EASA diese Übergangsfrist nun bis Anfang 2024 verlängert. Dadurch können die derzeit verfügbaren Geräte ein weiteres Jahr analog zu Geräten mit CE-Kennzeichnung genutzt werden.
"Damit Drohnen, die bei Kauf noch nicht über eine CE-Klassifizierung verfügt haben, weiterhin genutzt werden können, berät die EU-Kommission zusätzlich zu den bereits gesetzten Schritten, wie eine nachträglichen CE-Klassifizierung von schon am Markt befindlichen Drohnen ermöglicht werden kann, beispielsweise über ein Software-Update (sog. „retrofit“)."
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, 14. März 2022
Inhalt:
- Warum die CE Klasse bei Drohnen wichtig ist
- Kennzeichnung & Flugkategorie: Tabelle
- Welche Drohnen Klasse brauche ich?
- Die Drohnen CE Kennzeichnungen unter der Lupe
- FAQs zur Drohnen Klassen Kennzeichnung
- Nützliche Links
Warum die CE Klasse bei Drohnen wichtig ist:
Die Drohnen CE Kennzeichnung bestimmt darüber, wo und wie man mit einer Drohne fliegen darf. So teilt die Austro Control die für die meisten Betreiber gültige Drohnen Kategorie OPEN wieder in drei Unterkategorien auf: A1, A2 und A3. Generell kann in der OPEN Kategorie bis maximal 120 Meter AGL (Above Ground Level) geflogen werden, wobei die Unterkategorien zusätzlich über die mögliche Nähe zu Menschen beim Drohnenflug entscheiden:
- A1: "Nah am Menschen"
- A2: "Sicherer Abstand zu Menschen (mind. 30m)"
- A3: "Weit von Menschen (mind. 150m)" sowie mind. 150m Distanz zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe-, Industriegebieten.
Und jetzt kommt's ...
denn schließlich entscheidet die jeweilige Drohnen CE Kennzeichnung darüber, ob man in Unterkategorie A1, A2 oder A3 fällt. Sprich die CE Klasse einer Drohne entscheidet, wie nah oder fern man sich von sogenannten "unbeteiligten Personen" halten muss. Die Austro Control teilt folgenden OPEN Unterkategorien (A1 bis A3) nun folgende Drohen CE Klassen (C0 bis C4) zu:
Kennzeichnung & Flugkategorie: Tabelle
Unterkategorie | Drohnen CE Klasse | C0 < 250g | C1 250g-899g | C2 900g-3999g | C3 < 25kg, < 3m* | C4 < 25kg |
A1: nah an Menschen mit Flügen über Unbeteiligten | ja | nein | nein | nein | nein |
A1: nah an Unbeteiligten | ja | ja | nein** | nein | nein |
A2: mind. 30m von Unbeteiligten | ja | ja | ja | nein | nein |
A3: mind. 150m von Unbeteiligten | ja | ja | ja | ja | ja |
*Die Drohne hat unter 25 kg Abfluggewicht und eine "maximale charakteristische Abmessung" von weniger als 3 Metern. (Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, 11.06.2019)
**Mit Drohnen CE Klasse C2 kann aber der Abstand zu Unbeteiligten bis auf 5 Meter reduziert werden, sofern man die Drohne in einem sogenannten „Low-Speed Mode“ fliegt. Dieser darf höchstens 3 m/s betragen und darüber hinaus müssen die Umstände (Wetter, etc.) entsprechende Flüge auch zulassen.
Welche Drohnen Klasse brauche ich?
Ganz klar, der kluge Pilot weiß natürlich schon vor dem Kauf, welche Drohnen CE Klasse er genau braucht. Sprich er weiß also schon vorab, wo und wie er mit seiner Drohne fliegen will und achtet schon beim Erwerb des Copters auf das entsprechende Drohnen CE Kennzeichen auf der Verpackung. So sollte es (hoffentlich) nicht mehr passieren, daß man sich ein teures Gerät zulegt und erst hinterher bemerkt, dass man im gewünschten Gebiet ja gar nicht starten darf. So jedenfalls ist es bisher vielen Drohnen Betreibern ergangen!
Zudem wissen schlaue Drohnen Piloten mithilfe der Drohnen CE Kennzeichnung schon genau, welcher Aufwand sie im Zuge Drohnen Registrierung erwartet. Konkret geht es hier darum, ob man einen Online Prüfung oder gar eine theoretische Prüfung bei der Behörde absolvieren muss, oder ob man sich Derartiges auch ersparen kann. Als Faustregel gilt dabei: Je höher die CE Klasse einer Drohne, desto mehr Aufwand.
Hier noch mehr Infos zum Thema Drohnenführerschein
sowie zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Die Drohnen CE Klassen-Kennzeichnungen unter der Lupe
In welche CE Klasse eine Drohne nun wirklich fällt, sollte man also direkt beim Händler erfahren. Dabei gehört die Drohnen Klassifizierung laut EU Drohnen Verordnung wörtlich zu den "Pflichten der Einführer" von unbemannten Luftfahrzeugen. Denn diese müssen laut dem neuen Europäischen Drohnen Regulativ ihre Drohnen "mit dem CE-Kennzeichen und gegebenenfalls mit dem UA-Klassen-Identifizierungskennzeichen" (UA für Unmanned Aircraft) versehen. Und damit sollte (hoffentlich) für den Endverbraucher im Rahmen der Drohnen Registrierung einiges leichter werden. Dennoch wollen wir hier ein paar Faktoren für die neue Drohnen Klassifizierung unter die Lupe nehmen:
C0 Drohnen
Eine Drohne mit Kennzeichnung C0 hat laut EU Verordnung für UAS (Unmanned Aircraft Systems) folgende Spezifikationen:
- MTOM (Maximum Take Off Mass) also ein maximales Abfluggewicht von unter 250 Gramm.
- Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s (Meter pro Sekunde) im horizontalen Flug.
- Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt.
- Sollte ein „Follow-me“-Modus aktivierbar sein, so darf man die Drohnen mit diesem maximal bis zu einer Entfernung von 50 m fliegen.
Darüber hinaus finden sich in der EU Drohnenverordnung noch weitere Vorgaben hinsichtlich Flug- und Konstruktionssicherheit sowie zu Informationspflichten im Benutzerhandbuch, etc.
Drohnen unter 250 Gramm auch nach Übergangsregelung ohne Probleme!
2022: Da die CE Klassifizierung von Drohnen (C0, C1, C2, C3 ...) noch tatsächlich auf sich warten lässt, greifen sehr viele Drohnen Betreiber zu Mini Drohnen unter 250 g Abfluggewicht (MTOM, Maximum Take off Mass). Denn diese Mini Drohnen unter 250 g kann man auch nach Ende der Übergangsfristen problemlos weiter betrieben. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema Drohne unter 250 Gramm >
C1 Drohnen
Ein UAS (Unmanned Aircraft System) mit Kennzeichnung C1 hat laut der EU Drohnenverordnung vom 11.06.2019 diese Spezifikationen:
- MTOM (Maximum Take Off Mass) von unter 900 Gramm
- bzw. unter 80 Joule übertragene Energie bei einem Aufprall auf einem menschlichen Kopf.
- Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt
- oder Ausstattung mit einem elektronischen System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL (Above Ground Level).
- System zur direkten Drohnen Fernidentifizierung inkl. System zum Hochladen der UAS Betreibernummer.
- Geo Awareness System bzw. Geo Sensibilisierungs-System mit Einspeisung von Daten zu Luftbeschränkungsgebieten, etc..
- Automatische Warnhinweise bei Verletzung von Flugbeschränkungen oder niedrigem Batteriestand.
- Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Identifikation der Drohne bei Nacht.
- Sollte ein „Follow-me“-Modus aktiviert sein, so gilt wiederum die Beschränkung auf maximal 50 m zum Piloten.
Und natürlich gibt es auch hier weitere Vorgaben betreffend das Benutzerhandbuch, über das Mitliefern eines Infoblattes der EASA bis hin zu Instandhaltungsanweisungen des Herstellers, usw.
Hier mehr zum Thema Drohnen Fern Identifizierung und Remote ID.
C2 Drohnen
Eine Drohne mit CE Kennzeichnung C2 ist laut den neuem Europäischen Drohnen Regulativ wie folgend spezifiziert:
- MTOM (Maximum Take Off Mass) von unter 4 Kilogramm.
- Maximale Flughöhe von 120 m AGL
- oder elektronisches System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL.
- System zur direkten Drohnen Fernidentifizierung über die UAS Betreibernummer.
- Geo Awareness System bezüglich Luftbeschränkungsgebiete, etc.
- Automatischen Warnhinweise an den Piloten bezüglich Flugposition und Zustand der Drohne.
- Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Unterscheidung von bemannten Luftfahrzeugen bei Nacht.
Auch hier finden sich in Der EU Drohnenverordnung noch weitere Vorgaben bezüglich Schallleistungspegel, Bauart, Seriennummer, etc.. Zusätzlich findet man in der EU Verordnung auch noch ganz spezielle Bestimmungen für den Betrieb als gefesseltes UA, also den Betreib mit einer Anleinung.
C3 Drohnen
Ein UAS (Unmanned Aircraft System) mit Drohnen CE Kennzeichnung C3 hat laut der EU Verordnung vom 11.06.2019 folgende Spezifikationen:
- MTOM, einschließlich Nutzlast von unter 25 Kilogramm.
- und eine maximale charakteristische Abmessung von unter 3 m.
- Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt
- oder Ausstattung mit einem elektronischen System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL (Above Ground Level).
- Direktes Drohnen Fernidentifikationssystem.
- Geo Awareness System.
- Automatischen Warnhinweise zum UA Status und zu Flugbeschränkungsgebieten.
- Ausrüstung mit speziellen Lichtern (s. o.).
- System zur Wiederherstellung der Datenverbindung im Falle eines Signalverlustes.
- Das UAS muss auch bei Versagen eines oder mehrere Systeme für den Piloten steuerbar bleiben.
- Gesicherte Datenverbindung zum UAS zur Vermeidung von unbefugtem Zugang.
Und auch hier gibt es noch viele weitere Informationen, die der Hersteller mitliefern muss. Dazu gehören wieder Infos zum Schallleistungspegel, zum Betrieb als gefesseltes UAS, zur Netzspannung von maximal 48 Volt, zur eindeutigen physischen Seriennummer, zur maximalen Nutzlast etc.
C4 Drohnen
Unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) gemäß Drohnen CE Klasse C4 weisen laut dem neuen Europäischen Drohnen Gesetz folgende Spezifikationen auf:
- Eine MTOM, einschließlich Nutzlast von unter 25 Kilogramm.
- Das UAS muss auch bei Versagen eines oder mehrerer Systeme, sicher steuer- und manövrierbar bleiben.
Tja, und viel mehr lässt sich aktuell zu den Drohnen der C4 Klasse leider nicht rauslesen! Sollten sich hier Neuigkeiten ergeben, so werden wir diese alsbald hier veröffentlichen!
2023: Gibt es eine rückwirkende CE Klassen Kennzeichnung bei DJI?
Dezember 2022: im Internet kursieren Gerüchte, dass zum Beispiel für die DJI Mavic 3 eine rückwirkende CE Zertifizierung angeboten wird. Aus der EU Drohnenverordnung wissen wir aber, dass Drohnen Klassifizierungen eigentlich vor Markteinführung eines UAS auf dem Kopter angebracht sein müssen. Dennoch behaupten nun manche Blogger, dass man auch hinterher über ein Firmware Update CE Klassen vom Drohnen Hersteller DJI bekommen kann. Natürlich würden wir auch derartige Möglichkeiten begrüßen, dennoch wollen wir auf Nummer sicher gehen und haben diese Informationen an die österreichische Luftfahrtbehörde (Austro Control) gesendet. Am 12. Dezember 2022 erhielten wir dieses Feedback aus Wien zur angeblich nachträglichen CE Klassen Kennzeichnung für die DJI Mavic 3.:
"Wir haben auch um die Gerüchte der Nachzertifizierung gehört, derzeit ist uns aber noch nichts offizielles bekannt – eine CE-Klassenkennzeichnung der Drohnen gibt es daher derzeit nicht. "
Fazit: wir können die Informationen für Österreich also noch nicht verifizieren und werden Euch informieren sobald wir etwas zur rückwirkenden CE Klassen Kennzeichnung für Drohnen in Österreich erfahren!
FAQs zur Drohnen Klassen Kennzeichnung
Bezüglich der Klassen Kennzeichnung von Drohnen bzw. UAS gemäß EU Drohnenverordnung findet Ihr hier noch gängige Fragen und Antworten:
Eine Drohne mit der CE Klassen Kennzeichnung C0 wiegt unter 250 Gramm (MTOM). Sie darf bei einer Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s im horizontalen Flug und bis zu einer maximalen Flughöhe von 120 m über Grund (AGL) in der OPEN Kategorie betrieben werden. Laut EU Drohnenverordnung darf man so eine Mini Drohne (z. B. DJI Mini 3 Pro) nahe am Menschen und sogar über Unbeteiligten aber nicht über Menschenansammlungen gemäß der Unterkategorie A1 einsetzen. Der kleine Drohnenführerschein ist für diese Mini Drohnen nicht verpflichtend aber dennoch empfohlen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf man eine Drohne unter 250 Gramm auch in Wien betreiben. Hier top Infos zu C0 Klasse Drohnen unter 250 Gramm. Hier gibt's die Drohnen Fluggebiete nach CE Klasse als Tabelle >
Drohnen mit einem CE Klassen Kennzeichen C1 müssen unter 900 Gramm (MTOM) wiegen. Gemäß der OPEN Kategorie der EU Drohnenverordnung darf man diese UAS nur 120 m über Grund (AGL) betreiben. Drohnen der CE Klasse C1 verfügen über ein System zur Drohnen Fernidentifikation sowie über ein GEO-Awareness-System. Diese Drohnen darf man zwar nicht über Unbeteiligten aber immer noch noch in der Unterkategorie A1 und damit nahe am Menschen. einsetzen. Je nachdem, wie nahe man am Menschen fliegen möchte, ist zumindest der kleine online Drohnenführerschein oder auch der große Drohnenführerschein der Austro Control Pflicht. Hier geht's zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen. Und hier noch die Drohnen Fluggebiete nach CE Klasse als Tabelle >
Die Maximale Abflugmaße (MTOM) einer Drohne mit CE Klassen Kennzeichnung C2 muss unter 4 kg Gewicht betragen. Gemäß der OPEN Kategorie der EU Drohnenverordnung darf man so ein UAS maximal bis 120 m über Grund (AGL) in direkter Sichtlinie (VLOS, Visual Line of Sight) betreiben. Technisch werden Systeme zur Drohnen Fernidentifizierung, ein GEO-Awareness System sowie auch die Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung vorausgesetzt. UAS mit der Kennzeichnung C2 darf man nur mit einem Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen damit höchstens in der Unterkategorie A2 einsetzen. Ein Drohnenführerschein ist auch hier immer verpflichtend. Hier mehr zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen. Und hier findest Du noch alle Drohnen Fluggebiete nach CE Klasse als Tabelle >
Eine Drohne mit CE Klassen Kennzeichen C3 darf maximal ein Abfluggewicht von unter 25 kg (MTOM) auf die Waage bringen. Gemäß EU Drohnenverordnung darf man so ein UAS in der OPEN Kategorie maximal 120 m über Grund (AGL) einsetzen. Auch bei diesen Drohnen muss immer die direkte Sichtverbindung zum UAS (VLOS, Visual Line of Sight) gegeben sein. Systeme zur Fernidentifikation (Drohnen Remote ID), Geo Awareness sowie zum Beispiel auch eine gesicherte Datenverbindung zum UAS müssen für eine C3 Kennzeichnung vorhanden sein. Bei einer C3 Drohne ist die maximale charakteristische Abmessung mit unter 3 Metern begrenzt. Fernpiloten müssen bei C3 Drohnen einen Mindestabstand von 150 Metern zu unbeteiligten Personen einhalten, was somit maximal Unterkategorie A3 bedeutet. Ein "Kenntnisnachweis" für Drohnen Fernpiloten ist auch hier verpflichtend (Drohnenführerschein). Hier der Link zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen. Hier gibt's alle Drohnen Fluggebiete nach CE Klasse als Tabelle >
Was bedeutet die Drohnen Klasse C4?
Drohnen mit einer CE Klassen Kennzeichnung C4 wiegen unter 25 Kilogramm MTOM (Maximum Take-off Mass). Eines der wesentliche Kennzeichen von C4 Drohnen besteht darin, dass derartige UAS bei Ausfall eines oder mehrerer Systeme immer noch steuerbar bleiben müssen (Stichwort Drohnen Redundanz). Auch bei diesen Koptern muss ein Mindestabstand von 150 m zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Dies bedeutet einen Drohnen Betrieb maximal in der Unterkategorie A3 in direkter Sichtlinie zum Piloten (VLOS, Visual Line of Sight) gemäß OPEN Kategorie der EU Drohnenverordnung. Natürlich ist auch hier ein Drohnenführerschein verpflichtend. Deshalb findest Du hier schon mal Drohnenführerschein Prüfungsfragen. Unter folgenden Link gibt's die Drohnen Fluggebiete nach CE Klasse als Tabelle >
Die CE Klassen Kennzeichnung für Drohnen (C0, C1, C2, C3) sollte bereits seit Start der EU Drohnenverordnung (01.01.2021) auf allen neuen Drohnen ersichtlich sein. Da es hier aber zu Verzögerungen kommt, wurde eine Übergangsregelung für noch nicht CE klassifizierte UAS eingerichtet. Mit Ende dieser Übergangsfrist per 01.01.2024 kann man nicht CE klassen-gekennzeichnete Drohnen nur mehr eingeschränkt betreiben. Hier weitere Infos zur Übergangsregelung für die Drohnen OPEN Kategorie >
Diverse Händler verwechseln die CE-Klassen-Kennzeichnung (oder „CE-Klassifizierung“) für Drohnen mit dem bereits allgemein gebräuchlichen CE-Prüfkennzeichen. Über dIeses CE-Prüfkennzeichen erklärt der Hersteller oder Inverkehrbringer lediglich, dass das Produkt den geltenden Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU genügt. Diese Prüf-Kennzeichen (mit "CE" abgekürzt) ist streng zu unterscheiden von der CE-Klassen-Kennzeichnung (C1, C2, C3, C4) gemäß der EU Drohnenverordnung. Hier findest Du noch die Drohnen Fluggebiete nach CE Klasse als Tabelle >
Die DJI Mavic 3 Classic (2022) hat die Drohnen Klasse C1. Diese Drohne ist im zweiten Halbjahr 2022 auf den Markt gekommen und wird mit diesem C1 Klassen Kennzeichen ausgeliefert. Ob DJI Mavic 3 Drohnen, die schon früher in den Handel gebracht wurden (z. B. die DJI Mavic 3 Cine), auch rückwirkend klassifiziert werden dürfen, ist noch offen.
12.12.2022: Laut Austro Control kann das Gerücht über eine nachträgliche CE Zertifizierung für die DJI Mavic 3 noch nicht verifiziert werden. Wir wissen also noch nicht, ob Drohnen wie z. B. die DJI Mavic 3 (Cine) Drohnen, die noch nicht bereits vom Hersteller CE gekennzeichnet wurden, rückwirkend durch den Drohnenbetreiber mittels Firmware Update etc. gekennzeichnet werden dürfen. Hier findest Du aktuelle Infos zu den Drohnen CE Klassen >
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