Dieser Beitrag zur Versicherung für die DJI Spark Selfie Drohne entstand noch vor Inkrafttreten EU Drohnenverordnung per 2021. Seit Start der EU Drohnenverordnung muss man sich als Betreiber einer Drohne mit Kamera (auch der DJI Spark) behördlich registrieren. Nachzulesen in unserem Artikel zur Drohnen Registrierung. Will man mit seiner Drohne in Wien fliegen, so gibt's in hier den Link zum Drohnen Fliegen in Wien. Und hier noch mehr Infos zum Drohnen Gesetz in Österreich bzw. auch zu No-drone-Zones in Österreich >
Die folgenden Infos können auch auf andere Mini Drohnen umgelegt werden:
DJI Mavic Mini, DJI Mavic Air, Parrot Anafi und ähnliche Leichtdrohnen und FlyCams ...
Die für die Spielzeugnutzung maximale Flughöhe variiert dabei je nach Gewicht!
Österreichs beste Mini Quadrocopter Versicherung mit Sofortdeckung gibt's hier >>>
DJI Spark Versicherung und Bewilligung: Gesetzliche Regelung in Österreich
Der Drohnen Markt ist voller Innovationen. Kaum ein Monat vergeht, in dem nicht neue Modelle immer weitere Einsatzgebiete erschliessen. Dabei sind es vermehrt auch sogenannte Selfie- oder Mini Drohnen, welche auch im dicht besiedelten Gebiet eingesetzt werden. Doch ergeben sich mit Drohnen wie einer DJI Spark nicht nur neue Perspektiven, es stellen sich auch neue Fragen nach der passenden Mini Drohnen Versicherung und den damit verbundenen Gesetzen: Welche DJI Spark Versicherung passt zum Österreichischen Luftfahrtgesetz und welche nicht? Wann muss ich meine DJI Spark bei der Austro Control bewilligen und wann nicht?
Gilt die DJI Spark in Österreich als Spielzeug?
Eine Mini Drohne mit nur 300 Gramm Gewicht wird von vielen gerne nur als "Spielzeug" gesehen. Liest man hingegen im Österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG §24d), so wird die Sache schon ein wenig komplexer. Dort spricht man immerhin schon von sogenannten "unbemannten Geräten" mit
- "einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule,
- die selbständig im Fluge verwendet werden können"
und - "nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden".
Bei eben diesen "unbemannten Geräten" ist zudem darauf zu achten, "dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden"! Ein wesentlicher Sicherheitsfaktor der spätestens dann nicht mehr gewährleistet ist, wenn eine DJI Spark zum Beispiel über Menschenansammlungen zum Einsatz käme. Die "Spielzeugregelung" würde hier schon nicht mehr greifen. Zu Recht stellt sich die Frage, welche Versicherung dann für mögliche Schäden gerade steht.
Ist eine DJI Spark über meine private Haftpflichtversicherung gedeckt?
So lange eine Mini Drohne allen oben genannten Kriterien für unbemannte Fluggeräte entspricht, niemanden und nichts gefährdet und wirklich nur rein privat verwendet wird ist ein Deckung durch herkömmliche private Haftpflichtversicherungen möglich.
Aber Achtung: Viele private Haftpflichtversicherungen beinhalten einen sogenannten Luft-Ausschluss:
Die Versicherung erstreckt sich dann eben NICHT auf Schadenersatzverpflichtungen aus "Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen verursachen durch Haltung oder Verwendung von Luftfahrzeugen" oder "l.ufttahrtgeräten". Ein Crash mit daraus folgendem Personenschaden kann so zum Existenzrisiko werden - nicht nur für den Geschädigten! Wer dieses Risiko nicht eingehen will, findet eine gesetzeskonforme Mini Drohnen Versicherung bzw. DJI Spark Versicherung hier.
Ab wann müssen Mini Drohnen in Österreich versichert werden?
Wenn wir nochmals den Paragraphen 24d des österreichischen Luftfahrtgesetzes heranziehen, dann ist eine Mini Drohne versicherungspflichtig wenn
- sie über 79 Joule Bewegungsenergie bei einen potentiellen Aufprall entwickelt.
- Wenn durch den Betrieb Personen oder Sachen gefährdet werden.
- Oder spätestens dann, wenn diese höher als 30 Meter über Grund betrieben wird.
Trifft nur einer der dieser Faktoren zu, so muss der Betreiber eine eigene Luftfahrt Haftpflicht Versicherung vorweisen können. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen!
Und noch was: Das Problem mit der Gewerblichen Nutzung von Mini Drohnen
Auch wenn man eine DJI Spark innerhalb der oben genannten als "Spielzeug" betreibt, ergibt sich spätestens mit einer Inbetriebnahme gegen Entgelt eine gefährliche Deckungslücke. Sei es nun als Fotograf oder Filmemacher - keine private Haftpflicht Versicherung deckt Personen- oder Sachschäden, die aus einer gewerblichen Nutzung ergeben, Spielzeug hin oder her. Das Erstellen von gewerblichen Luftaufnahmen mit deiner DJI Spark im dicht besiedelten Gebiet wird so auch zum Existenzrisiko für den eigenen Betrieb. Denn auch die hauseigene Betriebshaftpflicht Versicherung wird für Schäden durch Fluggeräte nicht einstehen.
AIR&MORE hat hier mit seiner exklusiven Mini Drohnen Versicherung ein einzigartiges Produkt geschaffen. Dieses versichert insbesondere auch die gewerbliche Nutzung von Unbemannten Fluggeräten nach Paragraph 24d LFG. Den Antrag zur günstigsten DJI Spark Versicherung Österreichs können sie hier stellen.
Wie hoch darf ich in Österreich mit einer DJI Spark fliegen?
Der Gesetzestext sorgt in Internetforen für Verwirrung. Einerseits steht dort, dass sogenannte "unbemannte Geräte (...) nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden" dürfen. Andererseits ist von eben dieser "maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule" die Rede. Umgelegt auf eine DJI Spark muss man sich hier an die Joule Regelung halten. Schliesslich erreicht diese mit 300 Gramm Abfluggewicht schon bei ca. 26 Metern Flughöhe jenes Limit. Fliegt sie höher, gilt sie zumindest schon als Flugmodell nach Paragraph 24c des österreichischen Luftfahrtgesetzes. Eine eigene Luftfahrt Haftpflicht Versicherung ist somit unumgänglich. Mit unseren exklusiven Mini Drohnen Tarifen haben sie nicht nur die günstigste DJI Spark Versicherung Österreichs sondern auch beides in einem Paket: Die Nutzung als unbemanntes Gerät als auch jene als Flugmodell.
Ab wann erreiche ich mit einer DJI Spark über 79 Joule?
Noch interessanter wird die Joule Regelung bei Drohnen, wenn man noch die Geschwindigkeit sowie die Wurfparabel einer DJI Spark mit einrechnet. Und das muss man tun, wenn man hier auf der sicheren Seite sein will. Den auch eine kleine DJI Spark bringt es locker auf 50 km/h. Diese Geschwindigkeit ist als zusätzliche Bewegungsenergie in die Flugparabel vor einem Crash mit ein zu kalkulieren. Die legale maximale Flughöhe verringert sich also noch erheblich um diesen schwer zu erfassenden Faktor!
Wie sich die Fluggeschwindigkeit von Mini Drohnen auf die freiwerdende Bewegungsenergie genau auswirkt können Sie hier im Detail nachlesen.
Doch auch wenn wir rein bei der Flughöhe bleiben. Ist die Formel für Nicht-Mathematiker schon komplex genug:
Die Bewegungsenergie ergibt sich nämlich aus:
[Masse (m) x Geschwindigkeit (m/s)^2] / 2
Mit unser eigenen Mini Drohnen bzw. DJI Spark Versicherung brauchen sie nicht zum Rechengenie zu werden. Hier finden sie beides in einem Paket: Flüge unter und Flüge über 79 Joule Bewegungsenergie können sie hier in einer Polizze versichern.
DJI Spark Bewilligung: Wann brauche ich eine Zulassung bei der Austro Control?
Dass auch Mini Drohnen mit nur 300 Gramm Gewicht nicht gänzlich von der Austro Control Genehmigung befreit sind, sei hier kurz besprochen.
Wie oben dargestellt besteht über 79 Joule, bei potentiellen Gefahren oder spätestens ab einer Flughöhe von 30 Metern die Pflicht zu einer eigenen Luftfahrt Haftpflicht Versicherung. Ganz egal wie leicht oder klein die Drohne ist. Wer seine DJI Spark dabei "ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst" benützt, könnte diese dann noch als Flugmodell nach § 24c LFG laufen lassen. Vorausgesetzt er hält sich an alle gesetzlichen Regelungen für Modellflüge.
Aber: Sobald die Mini Drohne oder ihre Kamera (oberhalb der obigen Grenzen!) zu anderen Zwecken eingesetzt wird besteht absolute Pflicht zu einer Drohnenbewilligung bei der Austro Control! Wer also Bilder aufzeichnet, weiterverarbeitet oder ähnliches und somit die Kamera nicht rein zur Steuerung der Drohne verwendet, nimmt ab diesem Punkt ein sogenanntes "unbemanntes Luftfahrzeug" (uLFZ) nach § 24f LFG in Betrieb. Es ist dabei unerheblich, ob der Quadrocopter gewerblich oder rein privat geflogen wird. Eine Bewilligungsantrag für unbemannte Luftfahrzeuge muss ab diesem Punkt unbedingt gestellt werden!
Wer diese Regelung missachtet oder ohne Drohnenbewilligung gar gewerbliche Aufnahmen über 30 Meter Flughöhe (oder bei über 79 Joule Bewegungsenergie) macht, riskiert wiederum harte Strafen!
Fazit:
- Wer mit seiner Drohne über 79 Joule oder 30 Meter über Grund Aufnahmen macht, muss seine Drohne bewilligen lassen!
- Wer unter 79 Joule und unter 30 Meter über Grund fliegt, darf private und gewerbliche Luftaufnahmen ohne Austro Control Bewilligung erstellen!
Für bewilligungspflichtige als auch für bewilligungsfreie Flüge gibt's die passende Mini Drohnen Versicherung hier.
DJI Spark: Welche Strafen drohen über 79 Joule Bewegungsenergie?
Wer also mit seiner DJI Spark über 79 Joule unterwegs ist und dabei Bilder gewerblich oder privat aufzeichnet nimmt ein uLFZ in Betrieb. Bei Inbetriebnahme eines unbemannten Luftfahrzeuges ohne passende Drohnen Haftpflichtversicherung mitsamt Aufstiegsgenehmigung durch die Austro Control drohen Strafen seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Vorgesehen sind Geldstrafen von bis zu EUR 22.000 laut § 169 Luftfahrtgesetz oder Freiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen!
DJI Spark Versicherung: Wir haben die Lösung
Wie sie ihre DJI Spark letztendlich einsetzen ist ihre Sache:
- Ob rein als Spielzeug
- oder oder für nicht bewilligungspflichtige private oder gewerbliche Aufnahmen als unbemanntes Fluggerät,
- als Hobby-Flugmodell über 79 Joule,
- oder als bewilligungspflichtiges uLFZ für private oder gewerbliche Aufnahmen:
Bei uns finden sie die passende All-In-One Versicherung für Mini-Drohnen zum besten Preis Österreichs. Wer seine DJI Spark zusätzlich bei der Austro Control bewilligen lassen möchte, erhält die nötige Versicherungsbestätigung über 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) noch am selben Tag via eMail.
DJI Spark Versicherung: Welchen Tarif brauche ich?
Ganz einfach: Sie wählen zwischen Privater und Gewerblicher Nutzung in unserem Onlineantrag. Sollten sie gewerblicher Fotograf oder Filmemacher sein, so können Sie mit unseren Tarifen ab sofort auch gewerbliche Aufnahmen unter der 79 Joule Grenze machen. Wer auf Nummer sicher gehen will kann mit einem Klick in unserem Mini Drohnen Antrag die Versicherungsbestätigung für die Austro Control kostenfrei dazu beantragen. Eine Versicherungssumme von EUR 1 Mio. ist in Österreich Pflicht. Die AIR&MORE OG empfiehlt generell Versicherungssummen ab EUR 3 Mio. aufwärts.
Hier gehts zur ihrer All-In-One Versicherung für Mini Drohnen in Österreich.
Mit DJI Spark in Wien fliegen
Quadrocopter bekommen von der Austro Control maximal Bewilligungen für unbebautes und unbesiedeltes Gebiet. Luftaufnahmen im Wiener Städtischen Gebiet sind so mit herkömmlichen 4-rotorigen Drohnen quasi unmöglich. Ein Ausnahme bilden hier Mini Drohnen wie die DJI Spark. Durch ihr leichtes Gewicht (300 Gramm) kann diese auch in besiedeltem Gebiet für die Aufzeichnung von Luftbildern eingesetzt werden. Wer sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält, niemanden gefährdet und nicht zu hoch fliegt kann die DJI Spark somit auch in Wien starten lassen. Die Mini Drohne wird dabei als "unbemanntes Gerät" verwendet und darf sogar einem gewerblichen Zweck dienen!
Ob rein privat oder gewerblich als Fotograf oder Filmemacher: Die passende Versicherung für DJI Spark und andere Mini Drohnen bekommen sie bei AIR&MORE.
Gibt's noch Fragen? Dann rufen Sie uns an!
Ihr AIR&MORE Team aus Tirol