Lieber Air&More Kunde,
hier findest Du alle wichtigen Formulare für Deine Drohnen Versicherungen über Air&More:
Kündigungen, Gerätewechsel, Datenänderungen, Versicherungsbestätigung, Schadenmeldungen, USA Deckung, etc.
Wichtiger Hinweis für Österreich: Die Betreiberregistrierung ist betreiberbezogen. Beim konkreten Betrieb muss der Versicherungsnachweis aber dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein. Warum das so ist, erklärt unser Faktencheck zur gerätebezogenen Drohnenversicherung in Österreich. Welche Polizzennummer bei der Registrierung zulässig ist, erklären wir hier. Warum die Registrierung keine behördliche Bestätigung der Rechtskonformität ist, erklären wir hier im Detail.

Drohnen Gerätewechsel melden
Du hast eine neue Drohne und möchtest Deiner Versicherung den Wechsel melden? Hier findest Du das Formular für den Gerätewechsel zur Drohnen Versicherung. Deine bisherige Vertragsnummer bleibt dabei erhalten! Hier kannst Du Deine Drohne in der Versicherung austauschen >>>
Tipp: Die Betreiberregistrierung in der Open Kategorie bezieht sich auf die Person oder Firma des UAS-Betreibers. Die Pflichtversicherung muss beim konkreten Betrieb aber dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein. Dies geschieht in der Praxis über Modell, Gewicht (MTOM) und die spezifische Drohnen Seriennummer. Deshalb musst Du einen Drohnen Gerätewechsel zwar nicht der Austro Control, sehr wohl aber Deiner Versicherung melden, damit der Versicherungsnachweis bei Kontrollen durch Aufsichtsorgane (gem. § 24j Abs. 4 LFG) wieder eindeutig zur eingesetzten Drohne passt.
Kündigung der Drohnen Versicherung

In Österreich besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für Kameradrohnen. Der Versicherungsnachweis muss sich beim konkreten Betrieb auf das konkret eingesetzte UAS beziehen. Deshalb müssen die Gerätedaten – insbesondere Hersteller, Modell, Seriennummer und Gewicht – direkt in der Polizze oder in einem Anhang / einer Flottenliste eindeutig zuordenbar erfasst sein.
„Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren.“
Kuratorium für Verkehrssicherheit, KFV
Aus diesem Grund muss sich die Kündigung Deiner Drohnen Versicherung auch auf die konkrete Seriennummer der Drohne beziehen. Dazu passend findest Du hier unsere Online-Formulare zur Kündigung Deiner Drohnen Versicherung:
- Kündigung Drohnen-Haftpflicht – R+V Versicherung Österreich >>>
- Kündigung Drohnen-Haftpflicht – R+V Versicherung Deutschland >>>
- Kündigung Drohnen-Kasko – KRAVAG Versicherung >>>
Wichtig: Wer nach einer Kündigung weiterhin ein UAS betreibt, braucht für das konkret eingesetzte Gerät wieder einen passenden Versicherungsnachweis (gem. § 24j Abs. 4 LFG); für unbemannte Luftfahrzeuge gelten die Haftungs- und Versicherungsvorschriften des LFG weiter, und ein widerrechtlicher Betrieb kann verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach § 169 LFG haben.
Zusätzliche Drohne versichern
“Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.”
Quelle: Österreichisches Luftfahrtgesetz, § 24j Abs. 3 LFG

Die Regelungen der EU Drohnenverordnung gelten zwar EU weit, die jeweiligen Versicherungspflichten für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) bleiben jedoch weiterhin national geregelt. So wurde es auch in der EU Drohnenverordnung festgehalten. Warum in Österreich jedes zusätzlich betriebene UAS versicherungstechnisch eindeutig erfasst sein muss und warum ein bloßes „Wechselkennzeichen“ nicht ausreicht, erklären wir im Faktencheck zur gerätebezogenen Drohnenversicherung in Österreich.
Wir bitten deshalb, für ein weiteres Gerät einfach wieder unsere Antragsformulare zu nutzen:
- Pflicht: Drohnen Haftpflicht Versicherung für Österreich >>>
- Pflicht: Mini-Drohnen Haftpflicht Versicherung für Österreich >>>
- Pflicht: Drohnen Haftpflichtversicherung für Deutschland >>>
- Drohnen Versicherung für BOS >>>
- Drohnen Kasko Versicherung für Österreich >>>
- Drohnen Rechtsschutz Versicherung für Österreich >>>
Tipp: Ab 3 oder mehr Drohnen gibt’s übrigens 30% Rabatt auf alle Geräte in der Haftpflichtversicherung! Damit unser System Deine einzelnen Anträge zuordnen kann, bitten wir Dich, bei jedem Antrag die selbe eMail Adresse zu verwenden.

Änderung persönlicher Daten
Bei Umzug oder neuen Kontodaten kannst Du Deine persönlichen Daten über dieses Änderungsformular aktualisieren. Dokumente wie z.B. eine Heiratsurkunde lassen sich dabei hochladen.

Schadenmeldung bei Drohnen Versicherungen
Hat Deine Drohne einen Schaden verursacht oder ist nach einem Fly Away beschädigt? Hier findest Du die Formulare zur Schadensmeldung:
- Drohnen Haftpflicht-Schäden – R+V Versicherung
- Drohnen Kasko-Schäden - bitte uns vorab eine eMail zu senden
Reiche die ausgefüllten Formulare mit Belegen wie Fotos oder Rechnungen ein. Bei Rückfragen unterstützt Dich unser Team gerne.

Internationale Drohnen Versicherungsbestätigung
Wer mit Drohnen außerhalb der EU unterwegs ist, sollte eine internationale Drohnen Versicherungsbestätigung mit 750.000 Sonderziehungsrechten mitführen. Hier geht’s zum Formular für die Drohnen Versicherungsbestätigung.
Drohnen Versicherung für USA
Kaum eine Versicherung in Europa will Drohnen in den USA versichern. Aber – wir haben für dich verhandelt und waren erfolgreich!
Und so bieten wir auch für den Drohnen Einsatz in den USA eine spezielle Deckung. Verwende unser Formular für die USA Drohnen Versicherung, wenn Du Deine bestehende Drohnen-Haftpflicht für die USA-Erweiterung anmelden möchtest.
Nutze unseren Service telefonisch oder per eMail

Bei Fragen steht Dir das Air&More Team jederzeit telefonisch oder per eMail zur Verfügung.
Dein AIR&MORE Team aus Tirol!
Dominique Niederkofler +43 699 15 91 86 00
Mag. Hannes Fischler +43 699 10 200 635








