Bis dato war durch das bisherige System der Österreichischen Drohnenbewilligung ein lückenloser Versicherungsschutz und damit auch der Schadenersatz nach Drohnen Unfällen mit unbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ) gewährleistet. Doch mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung können nun Drohnengeschädigte im Ernstfall durch die Finger schauen - sogar bei Millionenschäden. Experten sehen darin eine Gefahr für die österreichische Drohnenbranche insgesamt.
Warum der Schadenersatz nach Drohnen Unfällen wackelt
Eine Harmonisierung der verschiedenen Drohnen Gesetzgebungen innerhalb der EU ist eine sehr begrüßenswerte Sache. Schließlich soll damit der Fleckerlteppich der bisher sehr unterschiedlichen Drohnen Gesetze in den jeweiligen EU Nationalstaaten beseitigt werden und ein einheitliches EU-weites Drohnen Regulativ installiert werden. Ein unverzichtbares Vorhaben - nicht nur für private Drohnen User, sondern für einen stetig wachsenden Industriezweig insgesamt!
Doch gut gemeinte Vorhaben bergen gerne auch ihre Tücken und jene liegen bekanntlich im Detail. Dies bestätigt ein 2020 erschienenes Rechtsgutachten eines renommierten Grazer Luftrecht-Experten, demnach die Österreichische Luftfahrtbehörde (Austro Control) ab Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung per 31.12.2020 keine Prüfung der verpflichtenden Drohnen-Haftpflichtversicherung mehr vornehmen kann.
Den ganzen Artikel mit allen Details, Rechtsgutachten, Unfallberichten und Expertenmeinungen findest Du auf unserer Seite Drohnenversicherung.com
Gesetzeslücke gefährdet Entschädigung nach Drohnenschäden
Der Grund hierfür ist eine Lücke zwischen der neuen EU Drohnenverordnung und dem österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG). Denn in der größten Drohnen Kategorie, der sogenannten "OPEN" Kategorie bis 25 kg Abfluggewicht kommt ab 31.12.2020 anstatt der bisherigen Drohnenbewilligung die neue Drohnen Registrierung. Diese Drohnen Registrierung erfolgt glücklicherweise online, wobei - und darauf kommt es an - man hier nicht mehr seine Drohne als konkretes Gerät registriert, sondern sich selbst als Drohnen-Betreiber, sprich als Person.
Was nun die Versicherungspflicht für Flugdrohnen in Österreich betrifft, so bleibt diese unverändert bestehen. Doch diese Versicherungspflicht bezieht sich in Österreich konkret auf die zu versichernde Drohne, sprich auf das konkrete unbemannte Luftfahrzeug (uLFZ) mit Seriennummer, Abfluggewicht, etc.
Das wäre dann ungefähr so, als würde man zwar sein Auto (KFZ) - wie gesetzlich vorgeschrieben - versichern, bei der Zulassungsstelle plötzlich aber sich als Person zulassen, was wenig Sinn ergibt. Eine Sollbruchstelle die zwangsläufig zu Problemen führen muss!
Austro Control kann nicht mehr kontrollieren
Bezogen auf Flugdrohnen führt dieses nicht zusammenpassen zweier verschiedener Systeme dazu, dass die Luftfahrtbehörde in der OPEN Kategorie (bis 25 kg) dann kein Drohnen Geräteregister mehr führen kann. Und ohne dieses Drohnen Geräteregister kann die Austro Control auch die verpflichtenden gerätebezogenen(!) Drohnen Haftpflichtversicherungspolizzen nicht mehr auf ihre Gültigkeit und Echtheit überprüfen. Sprich, im Zuge der Drohnen Registrierung in der größten Drohnen Kategorie (OPEN bis 25 kg) kann sie zwar den Drohnenbetreiber an die gesetzliche Versicherungspflicht für Flugdrohnen hinweisen und auch eine Polizzennummer im Formular abfragen, viel mehr aber nicht. In anderen Worten: Die Austro Control kann nicht mehr (wie bisher) den Inhalt der Polizzen prüfen und muss auf die Ehrlichkeit der Drohnenbetreiber vertrauen. Ob die Prämie der Versicherung bezahlt ist, ob es sich überhaupt um eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung handelt oder ob die angegebene Nummer auch tatsächlich echt ist, diese und weitere Faktoren machen den Schadenersatz nach Drohnen Unfällen mehr als wackelig. Ein Schelm wer hier Böses denkt!
Detail am Rande: Drohnenbetreiber dürfen ab dann auch 16-Jährige sein. Für den Abschluss der (verpflichtenden) Versicherung muss man aber zumindest 18 Jahre alt sein.
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Drohnen Schadenersatz wird vor allem bei Personenschäden zum Problem
Im Umkehrschluss bedeutet das oben Gesagte Folgendes: Ob nun ein Drohnengeschädigter vom Verantwortlichen eine Versicherungsleistung nach einem Drohnen Unfall bekommt oder nicht, hängt vom Gutdünken eines Laien ab. Gemeint ist hier der Drohnenbetreiber, der hier als Versicherungslaie sich gewissermaßen selbst prüfen muss. Und sollte dieser hier etwa gravierende Fehler gemacht oder gar etwas vergessen haben, so zahlt eben keine Versicherung ... und Punkt.
Solange es sich nur um Blechschäden an Autos oder Glasschäden an Wintergärten handelt, ist diese Szenario nicht weiter bedrohlich. Doch was, wenn Personen geschädigt werden? Was, wenn eine Drohne wieder einmal zufällig auf eine befahrene Straße fällt? (Hier aus der FAZ: "Mitten auf der Autobahn - Fahrzeug prallt gegen Drohne")
Dann, ja dann ist das private Portemonnaie schnell am Ende. Sollte hier also keine adäquate gesetzeskonforme Luftfahrt-Haftpflichtversicherung existieren, so droht dem Drohnen Piloten schnell die Pleite - aber eben leider nicht nur ihm oder ihr ...
Übrigens: Unbemannte Luftfahrzeuge sind in regulären Haushaltsversicherungen nicht adäquat versicherbar. Hier ein eigener Beitrag, warum Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung nicht versichert werden sollten.
Drohnen Schadenersatz: warum Geschädigte wirklich leer ausgehen können
Wer keine verpflichtende Drohnen Haftpflichtversicherung abschließt oder hier was verwechselt ist selber schuld, könnte man sagen.
Doch wo bleiben wohl die Geschädigten? Wie kann es einer Radfahrerin ergehen, die wegen Behinderung durch eine Drohne eine Vollbremsung hinlegt und sich dabei überschlägt? (Hier ein Bericht zu einem derartigen Drohnen Unfall in Oberösterreich.)
Tja, und das ist leider auch das Fazit des Rechtsgutachtens aus Graz:
Da es sich hier um eine (noch existierende) Gesetzeslücke handelt, haften weder die Luftfahrtbehörde (Austro Control) noch der Staat Österreich für den entstandenen Schaden. Sprich, gerade bei Personenschäden, die bekanntlich schnell eine Kostenlawine auslösen, drohen Drohnen Geschädigte buchstäblich leer auszugehen!
Lücken im Drohnen Schadenersatz gefährden Drohnenbranche
Drohnen Experten verstehen dies als eine massive Deregulierung, die aufgrund zunehmender Sach- und Personenschäden zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der österreichischen Drohnenbranche insgesamt führen kann.
Denn was wird geschehen, wenn sich mit zunehmenden Zwischenfällen auch die Streitereien rund um den Schadenersatz nach Drohnen Unfällen mehren? Wie wird man wohl reagieren, wenn man bemerkt, dass die Umsetzung der neuen EU Drohnen Regelungen wohl doch noch zu viele Schlupflöcher aufweist?
Und das ist genau das, wovor Drohnen Experten warnen. Denn als letzte Notlösung verbleibt jedem EU Mitgliedsstaat noch die nationale Festlegung von Drohnen-Flugverbotszonen. Und damit sind Zonen gemeint, in denen absolut keine Drohnen fliegen dürfen. Dabei können diese sogenannten "No-Drone-Zones", wenn nötig, fortwährend ausgedehnt werden. Sprich, wenn zu viel passiert und der Schadenersatz nach Drohnen Unfällen da und dort ausbleibt, könnte man wohl nur mit mehr und mehr Beschränkungen im Drohnen-Flugbetrieb gegenlenken, Safety First! Der Preis für die oben genannten Systemlücken wäre dann ein stetiges Herunterfahren der Drohnenfliegerei in Österreich, bis hin zum teilweisen Lockdown in immer mehr Gebieten. Und damit hätten wohl weder private noch kommerzielle Drohnenpiloten eine Freude.
Ziel: Drohnengeschädigte müssen entschädigt werden
Klar, das Drohnenfliegen und die Produktion atemberaubender Luftbilder sind eine tolle Sache. Doch darüber hinaus werden uns Drohnen in Zukunft noch weit wichtigere Dienste erweisen. Schließlich sollen Multicopter auch zu einer Ökologisierung zahlreicher Dienstleistungen beitragen und werden deshalb auch eine tragende Rolle bei der dringend nötigen Energiewende spielen. Damit nun die Tür hin zu einer nachhaltigen Drohnennutzung offen bleibt, verdienen Konsumenten als auch Drohnenpiloten einen sicheren Rahmen. Und dieser umfasst vor allem auch einen gesicherten Schadenersatz nach Drohnen Unfällen, so wie im Straßenverkehr auch.
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