Hier findest Du Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen, auch No-Drone-Zones genannt, bzw. zu Drohnenkarten für Österreich. Mit dabei auch auch Neuigkeiten, warum nun gewisse Drohnen in Wien ohne Bewilligung erlaubt sind, obwohl es sich dort um ein Flugbeschränkungsgebiet handelt. Weiters findest Du hier Infos, warum man nun auch Drohnen unter 250 g in Flughafen Kontrollzonen leichter betreiben kann. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend, um Dich auf dem neuesten Stand zu halten.
Übersicht:
- Flugverbotszonen für Drohnen - Stand 2023
- Austro Control stellt neues Drohnen Traffic Management für 2023 vor!
- Flugbeschränkungsgebiet Wien LO R 15 = keine Flugverbotszonen für Drohnen
- 2022 | LVR 2014-Novelle: Drohnen unter 250 Gramm ohne Bewilligung in Wien erlaubt!
- Bewilligungspflichtige Drohnen Einsätze in Wien, das sagt die Austro Control
- Drohnen in anderen Flugbeschränkungsgebieten: Rheindelta, Neusiedler-See, Seibersdorf
- 2022: Drohnen unter 250 Gramm in Flughafen Kontrollzonen ohne Freigabe erlaubt
- Drohnen ab 250 g in Kontrollzonen der Flughäfen Wien, Salzburg, Linz, Graz, Klagenfurt & Innsbruck nur mit telefonischer Freigabe
- Unkontrollierte Flugplätze: In 2,5 km Umkreis Flugverbot für Drohnen während Betriebszeiten
- Kontrollzone Innsbruck = keine Flugverbotszone für Drohnen
- Welche Strafen drohen bei Drohnen Einsätzen in Flugverbotszonen?
- Drohnen App: alle No-Drone-Zones in der Hosentasche!
- Drohnenkarte des Öamtc: Desktopversion
- Nützliche Links
- Flugverbotszonen Drohnen – FAQs
Flugverbotszonen für Drohnen - Stand 2023
Werden die Karten bei den Flugverbotszonen für Drohnen neu gemischt?
Wie wir wissen, gilt seit 2021 die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in Österreich. Kurzerhand spricht man auch von der EU Drohnenverordnung. Dabei ist auch vorgesehen, dass die verschiedenen Nationalstaaten in bestimmten geografischen Gebieten Drohnen Einsätze nach eigenem Ermessen einschränken dürfen. Dazu gehört, dass die zuständige Behörde (in Österreich die Austro Control) den Drohnen Betrieb in ihrem Hoheitsgebiet zum Beispiel nur unter bestimmten Bedingungen erlauben kann bis hin zur kompletten Untersagung jeglicher Drohnen Nutzung (Stichwort: Drohnen Flugverbotszonen). Dass hier schon mal alle Gebiete rund um Flughäfen in Drohnenkarten aufleuchten, dürfte klar sein. Welche expliziten No-Drone-Zones aber zukünftig noch eingerichtet werden und wie die jeweiligen Drohnenkarten dann genau ausschauen, kann jeder Nationalstaat für sich entscheiden bzw. bei Bedarf auch später noch nachbessern. Mehr zu den aktuellen Flugverbotszonen für Drohnen in diesem Beitrag weiter unten ...
Austro Control stellt neues Drohnen Traffic Management für 2023 vor!
Anlässlich einer Pressekonferenz am 19. April 2022 stellte die Austro Control ein kommendes Drohnen Verkehrsmanagement System für 2023 vor. Dieses soll gerade auch Flugverbotszonen für Drohnen (No-Drone-Zones) rund um Flughäfen integrieren. Dabei entwickelt die österreichische Luftfahrtbehörde dieses Traffic Management für UAS über fünf Jahre lang mit dem HiTEC Unternehmen Frequentis. Damit sollen in Zukunft auch Drohnen Einsätze in Kontrollzonen mittels digitaler Freigabe über eine Drohnen App möglich werden. Start einer ersten Testphase soll 2023 sein. Hier mehr zum kommenden Drohnen Verkehrsmanagement System der Austro Control. Und hier mehr zu den Begriffen des Unmanned Traffic Management (UTM) für Drohnen und dem U-Space-Luftraum für Drohnen.
Flugbeschränkungsgebiet Wien LO R 15 = keine Flugverbotszonen für Drohnen
Achtung: Das Wiener Stadtgebiet ist keine Drohnen Flugverbotszone, sondern ein Flug-Beschränkungsgebiet, das man auch mit LO R 15 abkürzt. Zwar konnte man bis Ende 2020 gemäß der alten 79 Joule Regel (alte "Spielzeugregelung" gemäß LFG § 24d) das Luftfahrtgesetz sozusagen "unterfliegen". Aber seit Start der neuen EU Drohnenverordnung per 2021 fallen alle Kamera-Drohnen unter das Luftfahrtgesetz. Zum Glück gab es dann im August 2022 eine eigene LVR 2014–Novelle, nach der Einsätze mit Drohnen unter 250 g dann doch unter bestimmten Bedingungen (!) im Stadtgebiet Wien wieder möglich wurden. Mehr dazu weiter unten ...
Aber: Hat die Drohne 250 Gramm oder mehr Abfluggewicht (MTOM), dann bedeutet das in Wien fix Folgendes:
Auch wenn man mit seiner Drohne (UAS) in Wien nur wenige Meter aufsteigt, gelten für Kamera Drohnen ab 250g die ganz normalen Flugbeschränkungen. Wer hier starten oder gar Drohnen Aufnahmen machen will, muss gesondert bei der Austro Control um eine kostenpflichtige Drohnenbewilligung ansuchen. Chancen hierfür sehen wir aktuell nur für gewerbliche Drohnen Piloten bzw. für Drohnenaufnahmen im öffentlichen Interesse. Mehr zum Thema Drohnenbewilligung für Wien in diesem Beitrag weiter unten ...
2022 | LVR 2014-Novelle: Drohnen bis 250 Gramm ohne Bewilligung in Wien erlaubt!
15. Juli 2022: Zum Drohnen Flugbeschränkungsgebiet Wien gibt es Neuigkeiten von der Austro Control (Dronespace.at):
"Mit der am 12.08.2022 in Kraft tretenden LVR 2014-Novelle wird es jedoch im Flugbeschränkungsgebiet Wien möglich sein, Drohnen bis zu einer max. Betriebsmasse von 250g und bis zu einer max. Flughöhe von 30m ohne Bewilligung betreiben zu dürfen."
Quelle: Austro Control, 15.07.2022
Wir haben hier zur Sicherheit auch nochmals telefonisch bei der Austro Control nachgefragt und erfahren, dass es ganz konkret um Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht geht. Sprich, mit einer Mini Drohne unter 250 g MTOM (Maximum Take-off Mass) kann man seit 12. August 2022 endlich auch im Luftraum in Wien bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter AGL (Above Ground Level) abheben.
Achtung: Drohnen Einsätze im Umkreis von 2,5 km rund um mindestens zehn Hubschrauber Landeplätze in Wien bleiben für Mini Drohnen unter 250 g auch weiterhin untersagt. Mehr dazu weiter unten.
Diese neue Regelung für das Wiener Flugbeschränkungsgebiet betrifft sowohl gewerbliche als auch private Drohnen Betreiber. Wir jedenfalls finden diese LVR 2014-Novelle für Drohnen bis unter 250 Gramm in Wien unendlich wichtig. Schließlich stehen inmitten der aktuellen Energiekrise unzählige Inspektionsflüge mit Drohnen an: Inspektionen von Photovoltaik Anlagen, für thermische Sanierungsmaßnahmen, von Solarthermieanlagen, etc. Hier deshalb noch weitere Informationen zur Drohnen unter 250 Gramm.
Hier findet ihr zum Download nochmal die Verordnung zu Drohnen Flugbeschränkungsgebieten und Wien >>>
ACHTUNG: Drohnen in Wien bei Hubschrauber Landeplätzen nur mit extra Bewilligung!
Das Wiener Stadtgebiet ist zwar keine Flugverbotszone für Drohnen, aber es gibt immerhin 10 Hubschrauber Landeplätze in Wien. Diese haben für gewöhnlich 24 Stunden Betrieb, wobei der Betrieb von Drohnen in der Nähe derartiger Landeplätze ja nur außerhalb der Betriebszeiten erfolgen sollte. Da es sich hier um ein äußerst sensibles Thema mit gehörigem Potenzial für Drohnen Unfälle handelt, haben wir diese Frage an die Austro Control weiter gegeben. Daraufhin erhielten wir die Auskunft (22.08.2022), dass die Frage zu Drohnen Flügen in der Nähe von Hubschrauber Landeplätzen in Wien noch in Abklärung mit dem Ministerium ist. Am 01.09.2022 ereilte uns dann diese sachlich fundierte Auskunft von Seiten der Austro Control:
"Im Rahmen der erteilten Bewilligung für das LO R 15 ist § 18 Abs. 5 LVR nicht anzuwenden, somit decken Bewilligungen der Austro Control für das LO R 15 auch die 2,5 km rund um die Flugplätze ohne Sicherheitszone ab und ein Betrieb ist auch innerhalb der Betriebszeiten (mit ACG Bewilligung) möglich."
Und LO R 15 steht nun mal für das Flugbeschränkungsgebiet Wien. Sprich, nur wer eine explizite Bewilligung der "ACG" (Austro Control) für seine Drohne hat, darf diese auch während der Betriebszeiten innerhalb 2,5 km rund um diese unkontrollierten Hubschrauber Landeplätze bzw. Flugplätze einsetzen.
ABER: "Nachdem der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter über Grund von der Bewilligungspflicht im LO R 15 ausgenommen ist und Austro Control hier somit keine Bewilligung ausstellt, ist für diesen Betrieb § 18 Abs. 5 LVR sehr wohl anzuwenden, somit ist der Betrieb ohne Bewilligung im LO R 15 auch in den 2,5 km rund um Flugplätze ohne Sicherheitszone während der Betriebszeiten nicht erlaubt."
Sprich, ohne explizite Austro Control Bewilligung darf man auch mit Drohnen unter 250 g (MTOM) innerhalb von 2,5 km rund um 10 unkontrollierte Flugplätze in Wien während der Betriebszeiten nicht unterwegs sein - auch nicht, wenn man seiner Drohne unter 30 m Flughöhe (AGL) bleibt.
Wir Danken der Austro Control in Wien für die Recherche!
Bewilligungspflichtige Drohnen Einsätze in Wien, das sagt die Austro Control
Wir noch einmal fest: Das Wiener Stadtgebiet ist keine generelle Flugverbotszone für Drohnen, sondern ein Flugbeschränkungsgebiet. Für Drohnen unter 250 g gibt es mittlerweile Erleichterungen, Drohnen über 250 g bedürfen immer einer kostenpflichtigen projektbezogenen Drohnenbewilligung.
Folgende Informationen betreffen nur Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht MTOM sowie über 30 Meter AGL und stellen damit die herkömmliche Regelung für eine Drohnenbewilligung in Wien dar:
Hier aus einem eMail der Austro Control (ACG) zu billigungspflichtigen Drohnen Einsätzen in Wien vom März 2021, das uns ein Kunde freundlicherweise zur Verfügung stellte:
"Grundvoraussetzung ist, dass für das Flugbeschränkungsgebiet Wien ein öffentliches Interesse gegeben ist bzw. der Flug dem Zwecke der Forschung, Wissenschaft, Inspektionen oder Vermessungen, dient, die nicht für (firmen-)eigene Interessen durchgeführt werden."
Drohnen ab 250 g im Flugbeschränkungsgebiet Wien: Kosten für die projektbezogene Austro Control Bewilligung
Folgende Infos zu bewilligungspflichtigen Drohnen Einsätzen im Flugbeschränkungsgebiet Wien LO R 15 gelten sowohl für UAS ab 250 g Abfluggewicht als auch für Drohnen unter 250 g, wenn man diese über 30 Meter Flughöhe betreibt:
März 2021: Laut Austro Control betragen die Gebühren für die Erteilung "einer projektbezogenen Bewilligung für ein Flugbeschränkungsgebiet (...) EUR 140,-- für einen einmaligen Flug (...) oder (...) EUR 390,-- für mehr als einen Flug". Alles Weitere siehe die Austro Control Gebührenverordnung bzw. die Gebühren nach dem Gebührengesetz.
Wer eine Anfrage zu einem Drohnen Betrieb im Flugbeschränkungsgebiet Wien an die Austro Control richten möchte, sollte darin folgende Punkte ausführlich darlegen:
- Eine genaue Beschreibung des Projekts
- Angabe des temporären Befliegungszeitraums
- Ein Plan unter Maßstabsangabe inklusive der Drohnen Route und nötiger behördlichen Absperrmaßnahmen
- Die maximale Drohnen-Fluggeschwindigkeit in m/s
- Die gewünschte Flughöhe (AGL) des UAS
- Die geplante Anzahl der Drohnen-Starts
- Alle Ausweiskopien der Drohnenpiloten bzw. deren Drohnenführerscheine (für A1/A3 oder A2)
- Die aufrechte Versicherungspolizze einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung,
- aus der die gesetzlich vorgeschriebenen 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) klar hervorgehen.
Anfragen bezüglich so einer projektbezogenen Drohnenbewilligung für das Wiener Gemeindegebiet sind zu richten an dronespace@austrocontrol.at.
Drohnen in anderen Flugbeschränkungsgebieten: Rheindelta, Neusiedler See, Seibersdorf
Neben Wien (LO R 15) gibt es in Österreich noch weitere Flugbeschränkungsgebiete für Drohnen. Auch bei diesen handelt es sich jeweils nicht um eine generelle Drohnen Flugverbotszone:
- Rheindelta (LO R 18)
- Neusiedler See (LO R 16)
- Seibersdorf (LO R 1)
Wie wir am obigen Auszug aus der entsprechenden Verordnung vom August 2022 sehen, hat man auch in diesen Flugbeschränkungsgebieten mit Drohnen unter 250 g Gewicht am wenigsten Aufwand. Für weitere Details verweisen wir nochmals auf die Verordnung zu Drohnen Flugbeschränkungsgebieten und Kontrollzonen 2022.
2022: Drohnen unter 250g in Flughafen Kontrollzonen ohne Freigabe erlaubt
Wie wir gesehen haben, ist das Wiener Stadtgebiet ist ein Flugbeschränkungsgebiet. Davon zu unterscheiden sind die geographisch auskragenden Kontrollzonen der Österreichischen Verkehrsflughäfen. Doch auch diese sind keine generellen Flugverbotszonen für Drohnen. Dazu passend erging folgende eMail im August 2022 direkt von der Austro Control an einen unserer Kunden:
"Auch in Kontrollzonen ist es seit dem 12.08.2022 erlaubt, ohne Zustimmung zu fliegen, wenn Sie eine Drohne nutzen, welche unter 250 g wiegt und diese maximal auf 30 m AGL steigen lassen."
Auf unserer drohnenversicherung.com haben wir in einem Beitrag zum Thema Drohnenkarte ein praxisnahes Beispiel angeführt. So bräuchte man zum Beispiel für einen Drohnen Start in der Sicherheitszone des Innsbrucker Flughafens ganz klar eine behördliche Bewilligung. Verlässt man aber die Sicherheitszone (SIZO) und befindet sich nurmehr in der Kontrollzone des Innsbrucker Flughafens, so könnte man mit Drohnen unter 250 g MTOM bis maximal 30 Meter AGL aufsteigen. Hätte die Drohne aber ein höheres Abfluggewicht oder steigt man auch mit einer Mini Drohne unter 250 g über 30 Meter auf, so müsste man sich vom jeweiligen Tower dann doch wieder telefonisch eine Flugverkehrskontrollfreigabe einholen. Mehr dazu auch noch in diesem Beitrag weiter unten.
Anmerkung der Redaktion:
Die Austro Control spricht auf ihrer Webseite einmal von unter 30 m Flughöhe, in der Verordnung ist aber von einer maximalen Flughöhe bis 30 m für unter 250 Gramm Drohnen die Rede. Wir empfehlen aber auf jeden Fall, einen zusätzlichen Sicherheitsabstand zu diesen 30 Metern nach oben einzuhalten.
Hier nochmals mehr Informationen zu Drohnen unter 250 g. Und hier gibt's nochmals zum Download die 2022er Verordnung zu Drohnen Kontrollzonen und Wien >>>
Drohnen ab 250 g in Kontrollzonen der Flughäfen Wien, Salzburg, Linz, Graz, Klagenfurt & Innsbruck nur mit telefonischer Freigabe
Die folgenden Informationen betreffen genau genommen nicht nur Drohnen ab 250 Gramm MTOM, sondern auch UAS unter 250 Gramm, wenn diese über 30 Metern AGL betrieben werden.
August 2022 - Wieder aus einer eMail direkt von der Austro Control an einen unserer Kunden:
"Innerhalb der Kontrollzonen rund um die Verkehrsflughäfen Wien, Linz, Graz, Klagenfurt und Innsbruck dürfen Sie mit Ihrer Drohne fliegen, müssen jedoch gem. § 18 (6) Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014, BGBl. II Nr. 297/2014 in der Fassung vom 12.08.2022) die Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle einholen."
Anmerkung der Redaktion:
Wir gehen auch davon aus, dass die selbe Regelung auch für den Flughafen Salzburg gilt.
Diese oben beschriebene Zustimmung der jeweiligen Flugverkehrskontrollstelle für sogenannte Rote Zonen bzw. Kontrollzonen kann man sich relativ einfach telefonisch beim Tower einholen. Hier gibt's deshalb schon mal die entsprechenden Telefonnummern:
Flughafen Kontrollzonen in Österreich: Telefonnummern der Tower
Airport | Zone | IATA | ICAO | Telefonnummer |
---|---|---|---|---|
Flughafen Graz | Kontrollzone, Rote Zone | GRZ | LOWG | 0043 5 17036710 |
Flughafen Innsbruck | Kontrollzone, Rote Zone | INN | LOWI | 0043 5 17036612 |
Flughafen Klagenfurt | Kontrollzone, Rote Zone | KLU | LOWK | 0043 5 17036812 |
Flughafen Linz | Kontrollzone, Rote Zone | LNZ | LOWL | 0043 5 17036410 |
Flugafen Salzburg | Kontrollzone, Rote Zone | SZG | LOWS | 0043 5 17036510 |
Flughafen Wien | Kontrollzone, Rote Zone | VIE | LOWW | 0043 5 17033222 |
In unserem Drohnen Glossar findest Du noch mehr zu den Begriffen ICAO, Kontrollzone und Flugverkehrskontrollfreigabe.
Unkontrollierte Flugplätze: In 2,5 km Umkreis Flugverbot für Drohnen während Betriebszeiten
Wie oben beschrieben, verfügen die großen Verkehrsflughäfen über eigene Sicherheitszonen. Davon streng zu unterscheiden sind sogenannte unkontrollierte Flugplätze. Dazu gehören zum Beispiel Hubschrauber Landeplätze, die eben über keine Sicherheitszone verfügen. Und um eben diese unkontrollierten Flugplätze ist innerhalb eines Umkreises von 2,5 km ein Drohnen Betreib nur außerhalb der Flugplatz Betriebszeiten erlaubt.
Dabei muss man aber bedenken, dass gerade Hubschrauber Landeplätze bei Krankenhäusern oftmals 24 Stunden und damit rund um die Uhr im Betrieb sind. Somit gleicht das Gebiet in dieser 2500 Meter-Zone quasi einer generellen Flugverbotszone für Drohnen. Dabei ist es innerhalb dieser 2,5 Kilometer rund um unkontrollierte Flugplätze unerheblich, ob die Drohne unter 250 g oder über 250 g wiegt.
Achtung: Im Flugbeschränkungsgebiet Wien gibt es bereits die Möglichkeit, in der 2,5 km Zone rund um unkontrollierte Flugplätze mit einer Sonderbewilligung der Austro Control doch noch während der Betriebszeiten aufzusteigen. Für die anderen unkontrollierten Hubschrauber Landeplätze in Österreich gibt es während der Betriebszeiten noch keine Lösung für Drohnen Einsätze!
Unkontrollierte Flugplätze: Auch keine Freigabe durch den Flugplatz Betriebsleiter möglich!
Bei derartigen unkontrollierten Hubschrauber Landeplätzen ist es auch nicht möglich, den Flugplatz Betriebsleiter anzurufen und um dessen Freigabe zu bitten. Denn dieser ist schlicht und einfach nicht dazu befugt. Warum das so ist, könnt ihr in dieser parlamentarischen Anfrage vom Jänner 2023 zum Drohnen Flugverbot im 2,5 km Umkreis rund um Hubschrauber Landeplätze nachlesen. Schließlich kann dieser "sowohl rechtlich als auch faktisch für den Umkreis von 2500 m um den Flugplatz keine Verantwortung übernehmen."
Damit fallen aktuell viele Drohnen Einsätze in der 2,5 km Zone rund um unkontrollierte Flugplätze aufgrund deren Betriebszeiten komplett aus!
Doch die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zum Drohnen Flugverbot im 2,5 km Gebiet rund um unkontrollierte Flugplätze macht auch Hoffnung. Denn ...
"durch eine entsprechende Änderung der Luftverkehrsregeln sollen in näherer Zukunft Flüge von unbemannten Luftfahrzeugen innerhalb der 2500 Meter ermöglicht werden" (Ministerin Leonore Gewessler)
Wir werden sehen, was mit "näherer Zukunft" gemeint ist. Noch mehr Details zum quasi Flugverbot für Drohnen rund um unkontrollierte Flugplätze findest Du auf drohnenversicherung.com in unserem Beitrag zum Richtigen Lesen der Drohnenkarte.
Hier folgen noch weitere Informationen zu einzelnen Kontrollzonen von Verkehrsflughäfen:
Kontrollzone Innsbruck = keine Flugverbotszone für Drohnen
Die Folgende Information betrifft wieder Drohnen ab 250 g Abfluggewicht beziehungsweise auch Drohnen unter 250 g, wenn diese über 30 m AGL aufsteigen.
März 2021: Laut eMail eines Tiroler Kunden wurde seine Anfrage an die Austro Control bezüglich Drohnenflug innerhalb der Kontrollzone des Flughafens Innsbruck (lt. Drone Space App und ÖAMTC Drohnen App von Rietz bis Jenbach) klar und eindeutig beantwortet:
Jeder Flug mit einer Drohne in diesem Gebiet muss vor Flugbeginn telefonisch unter +43 51703 6612 bei der Austro Control angemeldet werden. Die Flugbewilligung wird dann in der Regel auch sofort telefonisch und kostenlos erteilt.
Diese Auskunft erfolgte wohlgemerkt vor der 2022er Verordnung, nach der Drohnen unter 250 g nun auch ohne Flugverkehrskontrollfreigabe bis 30 m aufsteigen dürfen. Wir bedanken uns nochmal bei unserem Kunden 'Hansjörg' für seine Recherche!
April 2022: Die Austro Control präsentiert
das kommende Digitale Drohnen Verkehrsmanagement >
Welche Strafen drohen bei Drohnen Einsätzen in Flugverbotszonen?
Aktuell sind und glücklicherweise noch keine Richtersprüche zum UAS Betrieb in Drohnen Flugverbotszonen bzw. No-Drone-Zones für Österreich bekannt. Generell erwarten Kopter Piloten in Österreich aber empfindliche Strafen für illegale Drohnen Einsätze. Und diese gelten eben nicht nur für den Betrieb in ausgewiesenen No-Drone-Zones der entsprechenden Drohnenkarten! Denn eine Drohne gilt hierzulande als uLFZ, also als unbemanntes Luftfahrzeug. Und dieses muss, ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug (KFZ), über alle notwendigen behördlichen Bewilligungen verfügen. Bei Inbetriebnahme eines unbemannten Luftfahrzeugs ohne behördliche uLFZ Bewilligung bzw. Drohnen Registrierung in der Open Kategorie gibt's Strafen von Seiten der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Rede ist von Geldstrafen von bis zu EUR 22.000 laut § 169 Luftfahrtgesetz oder gar von einem Freiheitsentzug von bis zu sechs Wochen. Aus Insiderkreisen hört man, dass das durchschnittliche Bußgeld bei unbewilligtem Drohnen Einsatz aktuell zwischen 5.000 bis 8.000 Euro liegt. Dass natürlich bei einem UAS Betrieb in Flugverbotszonen für Drohnen noch weit höhere Strafen drohen, dürfte hoffentlich jedem vernünftigen Kopter Piloten einleuchten!
Hier deshalb mehr Informationen zum richtigen Lesen einer Drohnenkarte >
App mit Drohnen Flugverbotszonen in der Hosentasche!
Wer in Sachen No-Drone-Zones bzw. bei Drohnen Flugverbotszonen auf Nummer sicher gehen will, dem empfehlen wir den Download von speziellen Drohnen Apps! Allen voran sei hier die ÖAMTC Drohnen App mit interaktiver Drohnen Karte genannt. Diese bekommt laufend neue Updates und ist so immer am neuesten Stand. Auch die österreichischen No-Drone-Zones, sprich unsere Drohnen Flugverbotszonen werden hier laufend aktualisiert und sind so rund um die Uhr abrufbereit. Und das wohlgemerkt kostenlos!
Hier findest Du noch mehr Infos zu Drohnen Apps.
April 2022: Die Austro Control präsentiert
die kommende Automatische Drohnen Verkehrsmanagement App >
Drohnenkarte des Öamtc mit Flugverbotszonen für Drohnen
Wer sich gleich jetzt die Drohnen Flugverbotszonen für Österreich ansehen möchte, findet alle No-Drone-Zones und Drohnen Flugbeschränkungsgebiete in der großem Drohnen Karte des ÖAMTC.
Link zur Drohnen Karte des Öamtc: https://www.oeamtc.at/drohnen-karte/
Nützliche Links zu Flugverbotszonen für Drohnen
Passend zu No-Drone-Zones bzw. Flugverbotszonen für Drohnen gibt’s hier noch nützliches Wissen zum neuen Drohnen Verkehrsmanagement System bzw. zum Unmanned Traffic Management (UTM) für Drohnen sowie zum neuen U-Space für Drohnen.
Wer sein Know-how in Sachen Luftrecht und Drohnen Betrieb vertiefen will, der findet hier die wichtigsten Drohnenkurse Österreichs. Und hier noch alles zum Thema Dronenversicherung Österreich.
Flugverbotszonen Drohnen – FAQs
Hier gibt's noch Fragen und Antworten zu Flugverbotszonen für Drohnen, wobei wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Denn auch wir lernen gerne dazu! Wenn ihr also noch weitere Infos für uns habt, so könnt ihr uns jederzeit gerne kontaktieren.
Der Flughafen Wien Schwechat gehört nicht zu den generellen Flugverbotszonen für Drohnen. Dabei dürfte man in der Sicherheitszone des Wiener Flughafens mit einer individuellen Bewilligung der Austro Control sogar aufsteigen. Betreffend die Kontrollzone um den Flughafen Wien (VIE) genügt eine telefonische Freigabe durch den Tower. Warum Drohnen unter 250 g MTOM diese telefonische Freigabe unter Umständen nicht brauchen, findest Du in unserem Beitrag zum Thema Drohnenkarte.
Auch am Flughafen Innsbruck dürfte man sogar in der Sicherheitszone mit expliziter Bewilligung durch die Austro Control mit seiner Drohne starten. In der Kontrollzone des Innsbrucker Flughafens (INN) genügt schon eine telefonische Freigabe durch die jeweilige Flugverkehrskontrollstelle, also den Tower. Warum Drohnen unter 250 Gramm MTOM diese telefonische Flugverkehrskontrollfreigabe unter gewissen Bedingungen nicht brauchen, erfährst Du in unserem Beitrag zum richtigen Lesen einer Drohnenkarte.