Drohnen + Datenschutz + Privatsphäre + DSGVO + Persönlichkeitsrechte + Belästigung
2022: Drohnen und Privatsphäre:
das Kuratorium für Verkehrssicherheit, die Austro Control und Air&More informieren
Oktober 2021: Die oben genannten Begriffe sorgen für immer mehr Zündstoff. Denn versehentliche Verletzungen der Privatsphäre sind mit Kameradrohnen nicht nur vorprogrammiert, sie bedeuten auch ein beträchtliches finanzielles Risiko für Drohnen Piloten. Dennoch sind vermeintliche Belästigungen durch "fliegende Augen" in Drohnenversicherungen fast nie gedeckt. Aber zum Glück nur "fast", den endlich gibt's den einzigartigen Pilot Privacy Shield!
Einzigartig: Nur der exklusive AIR&MORE Privacy Shield schützt Drohnen Betreiber mit einer
+ extra Deckungssumme von € 7.500 gegen 'immaterielle Schäden' aus der Verletzung von Privatsphäre, Namens- oder Persönlichkeitsrechten infolge von Drohnen Flügen.
+ kostenfrei mitversichert ab € 3 Mio. Versicherungssumme für alle Air&More Kunden mit einer R+V Drohnen Haftpflichtversicherung im privaten und kommerziellen Tarif.
Drohnen Haftpflichtversicherung mit Pilot Privacy Shield hier beantragen >>>
Wichtiger Hinweis: Verletzungen von Persönlichkeitsrechten gelten in Österreich nicht als Vermögensschäden, sondern als sogenannte "immaterielle Schäden". Sind diese in Deiner Polizze nicht explizit mitversichert, so besteht bei Verletzungen der Privatsphäre keine Deckung!
Gehört zum Equipment!
Im folgenden Beitrag erfährst Du, warum der Pilot Privacy Shield bei allen Drohnen Flügen immer mit an Bord sein sollte ...
Must-have: Warum JEDER Drohnen Pilot einen Privacy Shield braucht:
Drohnen und Datenschutz: Das Ende der Privatsphäre?
"Quadrocopter mit Kameras haben das Potenzial, unser Verständnis von Privatsphäre grundlegend herauszufordern", so jedenfalls das Fazit des deutschen Zukunftsinstitut GmbH aus Frankfurt. Denn "wo früher ein Zaun um den Garten Sichtschutz garantierte, ist für eine Drohne auch eine hohe Mauer längst kein Hindernis mehr". Und eh man sich versieht, hat man einen Sonnenanbeter beim nahtlosen Bräunen auf der Speicherkarte seiner Drohne, Datenschutz hin oder her! Das Fazit der deutschen Trendforscher:
"Mit Drohnen kann fast jeder die Gottesperspektive aus der Luft einnehmen – billiger und einfacher als je zuvor."
Und genau hieraus entsteht dieses Spannungsfeld zwischen Fluch und Segen bei Drohnen: "Sie können Pakete ausliefern, Waldbrände verhindern" oder eben auch "den Nachbarn beim Duschen beobachten".
Drohnen: Die Klagen wegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten steigen massiv
"Der Sohn vom Nachbarn fliegt dauernd vor meiner Haustür herum. Das Problem ... ich betreibe eine Psychotherapeutische Praxis und bei mir gehen Patienten ein und aus ... soll ich nun meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren?"
Diesen (zu Recht) sehr verärgerten und vor allem realen Anrufer konnten wir noch davon überzeugen, den Dialog mit seinem Nachbarn zu suchen, was schlussendlich dann doch noch funktionierte. Mit der Betonung auf "noch", denn oftmals landen nun derartige Fälle beim Anwalt. Schließlich zahlt man ja schon seit Jahren für eine Rechtsschutzversicherung mit Premium Deckung ...
Ganz klar, die Drohnen Branche boomt und mit der steigenden Anzahl "fliegender Augen" in der Luft nimmt auch die Zahl Störungen und damit Beschwerden zu. Denn mit der richtige Drohne kann man seit Start der EU Drohnenverordnung per 2021 immerhin auch im Wohngebiet abheben. Wen wird es also wundern, wenn die Klagen über Belästigungen durch Drohnen und Datenschutz Verletzungen massiv zunehmen?
Hier mehr Infos darüber, wie
Drohnen den "höchstpersönlichen Lebensbereich" verletzen.
Drohnen Studie: Störungen, Belästigung und Datenschutz größtes Problem
Und das Belegen auch repräsentative Umfragen. So auch die groß angelegte KfV Drohnen Studie zu neuen Risiken durch und für Drohnen. Denn diese hebt schon im Jahr 2019 folgende Problematik bereits in der Einleitung hervor:
"Die zunehmende Nutzung von Drohnen wirft (juristische) Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Luftraumes sowie dem Schutz und der Wahrung der Privatsphäre auf."
(Quelle: KfV Drohnen Studie, Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Dabei wird also die Wahrung der Privatsphäre gegenüber störenden Drohnen Aufnahmen als eine der zentralen Problemstellungen hervorgehoben. Und das spiegelt sich dann auch in der repräsentativen KFV Umfrage zu den negativen Assoziationen bei der Drohnen Nutzung wieder. So liegen innerhalb der österreichischen Bevölkerung Assoziationen wie "Überwachung" sowie das "Eindringen in die Privatsphäre" im Ranking ganz oben! Diese Problemfelder stuft der Otto Normalverbraucher immerhin als bedrohlicher ein als etwa die Absturzgefahr durch Drohnen (!), potentielle "Störungen im Flugverkehr" oder Gefahren für Flughäfen durch Drohnen. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Drohnen sind also jetzt schon ein heißes Eisen!
Auf Seite 22 der KFV Drohnen Studie werden die Bedenken in Sachen Datenschutz und Drohnen innerhalb der Österreichischen Bevölkerung noch einmal verdeutlicht:
"Der mit Abstand größte Schwerpunkt bei wahrgenommenen Nachteilen ist die Angst vor Überwachung und Eindringen in die Privatsphäre."
Fazit: Herr und Frau Österreicher sind bei Störungen der Privatsphäre durch Drohnen jetzt schon sehr sensibel. Mit steigender Anzahl von fliegenden Augen in Nachbars Gärten steigt auch die Wahrscheinlichkeit von juristischen Auseinandersetzungen!
Drohnen Haftpflichtversicherung mit Pilot Privacy Shield hier beantragen >>>
Für Datenschutz und gegen Drohnen: Neues Tätigkeitsfeld für Rechtsanwälte
In der oben zitierten KFV Drohnen Studie fallen auch Begriffe wie etwa das "Ausspionieren" oder das "Bespitzeln" als häufige spontane Assoziationen, die "Drohnen" generell hervorrufen. Besonders hervorheben wollen wir aber noch ein Fazit auf Seite 39 der Studie:
"Von juristischer Seite wird dazu angemerkt, dass die Frage der Privatsphäre und Datenschutz als notwehrfähiges Rechtsgut eine interessante Fragestellung für die Zukunft sein wird"
(Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, 2019)
Die Rede ist also vom Datenschutz als "notwehrfähigem Rechtsgut" im Zusammenhang mit Drohnen. Aber auch wenn Piloten unbemannter Luftfahrzeuge nur aus purem Versehen unbeteiligte bzw. uninformierte Personen filmen bzw. fotografieren - Verletzungen der Persönlichkeitsrechte durch Drohnen werden zusehends die Gerichte beschäftigen und somit auch zum Geschäftsfeld darauf spezialisierter Rechtsanwälte.
Hinzu kommt noch, dass die EU Drohnenverordnung auch eine Fernidentifizierung für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) vorsieht. Wird das umgesetzt, so könnten Verursacher unbestellter Drohnenaufnahmen (z: B. mit kostenlosen Drohnen Apps) spielend ausgeforscht und damit auch rechtlich belangt werden. Neben strafrechtlichen Konsequenzen steht hier vor allem das Thema Schadenersatz im Raum ... das Einschreiben vom gegnerischen Anwalt folgt dann per Post.
Hier gibst noch mehr rechtliche Infos zum Thema
Drohnen, Persönlichkeitsrechte und Schutz der Privatsphäre
sowie News zur Drohnen Fernidentifizierung und Remote ID.
Auch die Austro Control warnt vor Datenschutz Verletzungen durch Drohnen
Und last but not least wird das Thema Drohnen, Datenschutz und Privacy auch von der Austro Control großgeschrieben. Schließlich tauchen schon im verpflichtenden Drohnenführerschein eigene Prüfungsfragen z. B. zur Definition von Personenbezogenen Daten und ähnliche Fragestellungen auf (hier mehr Infos zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen). Aber noch bedeutender ist die neue verpflichtende Registrierung für Drohnen Betreiber (UAS Operator) bei der Austro Control. Denn im Zuge dieser bestätigt der Drohnen Betreiber ...
"mit allen einschlägigen nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Haftung, Versicherung, Sicherheit und Umweltschutz vertraut zu sein"
So steht es dann wörtlich in der der "amtssignierten" Registrierungsbestätigung für Drohnen Betreiber der Austro Control, die jeder Drohnen Betreiber bei Flügen mit dabei haben muss. Ein weiterer Hinweis, dass auch die österreichische Luftfahrtbehörde die Problemfelder Drohnen, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz sehr ernst nimmt.
Drohnen Haftpflichtversicherung mit Pilot Privacy Shield hier beantragen >>>
Drohnen Haftpflicht: Verletzungen der Privatsphäre nicht gedeckt!
Wie wir gesehen haben, erhitzen durch Drohnen verursachte Datenschutz Verletzungen jetzt schon die Gemüter. Wie die o. a. Studie untermauert, nehmen auch die Klagen wegen Belästigungen durch Drohnen zu. Damit einher gehen auch die Forderungen betreffend Schadenersatz nach unerlaubten Drohnenaufnahmen - ganz egal, ob man die Badenixe am Schotterteich wirklich ganz unbeabsichtigt gefilmt hat oder nicht. Und ganz egal, ob die Höhe der Schadenersatzforderung an den Haaren herbeigezogen oder doch berechtigt ist. Was zählt, ist schon alleine das Rechtsanwaltsschreiben mit dem respekteinflößenden Briefkopf, das ein gewisses Herzklopfen verursacht. Die zentrale Frage lautet nun:
An wen wenden sich Drohnen Betreiber, wenn sie wegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten geklagt werden?
Der erste Impuls, rät einem hier zu einer Schadensmeldung bei seiner Drohnen Versicherung. In der Hoffnung, dass der Drohnen Betreiber auch wirklich eine gesetzeskonforme Drohnen Pflicht-Versicherung erwischt hat, ist dieser Weg nachvollziehbar. Aber ...
Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Drohnen sind KEINE Personen- oder Sachschäden!
Klar, für Drohnen ist zumindest eine Deckung über 1 Mio. EUR für Personen- oder Sachschäden vorgeschrieben. Zudem muss in der Polizze eine Deckung über 750.000 SZR ausgewiesen sein. Aber das bringt einem alles nichts, da Verletzungen der Privatsphäre weder Personen- noch Sachschäden sind.
Privatsphären-Verletzungen durch Drohnen sind auch KEINE Vermögensschäden ...
Wobei man hier man hier ganz konkret unterscheiden muss.
- Denn es gibt sogenannte "abgeleitete" Vermögens- oder Ausfallschäden, welche sich eben aus einem vorhergehenden Sach- oder Personenschaden ableiten lassen. Diese muss man eigentlich nicht extra hervorheben (was viele Versicherer aber trotzdem tun!), da diese per Definitionem ohnehin in einer Drohnen Haftpflichtversicherung mitversichert sind.
- Und dann gibt es eben auch die sogenannten "reinen" Vermögens- oder Ausfallschäden. Diese sind genau solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten. Eine Deckung für derartige reine Vermögensschäden durch Drohnen ist sehr wichtig - und tatsächlich decken manche Versicherer diese auch ab! Und genau hieraus könnte die trügerische Hoffnung entstehen, das Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder versehentliche Belästigungen durch Drohnen deshalb auch mitversichert sein könnten.
ABER: Privatsphären Verletzungen durch Drohnen sind weder "abgeleitete" noch "reine" Vermögensschäden, weshalb sogar umfassendere Drohnen Haftpflichtversicherungen hier nicht schützen!
... denn Privatsphärenverletzungen sind sogenannte IMMATERIELLE Schäden!
Und genau darauf kommt es im Klagsfall an! Denn in Österreich wurden ähnliche Fälle schon ausjudiziert, wobei es hier auch ein OGH Urteil (7 Ob19/09h) gibt, welches ein anerkannter Haftpflichtexperte in einem Standardwerk wie folgend zusammenfasst:
"Von den reinen Vermögensschäden zu unterscheiden sind die immateriellen Schäden, die nicht unter die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers fallen, selbst wenn der Deckungsbaustein „Reine Vermögensschäden" vereinbart wurde!"
Quelle: “Haftpflichtversicherung”, S. 276, Gerhard Kofler, 2010 - ein Standardwerk
mit über 140 höchstgerichtlichen Urteilen, ISBN 978-3-200-01705-4
Sprich auch wenn eine Versicherung sogar eine Deckung für "reine Vermögensschäden" mit an Bord hat (was wir gut finden!), besteht deshalb noch keine Deckung bei einer Klage wegen einer Privatsphären Verletzung! Im Umkehrschluss bedeutet dies Folgendes:
Schäden aus der Verletzung von "Persönlichkeitsrechten" oder "Namensrechten" sind nur dann eingeschlossen, wenn diese auch explizit als Deckungsbaustein für 'immaterielle Schäden' In den Versicherungsbedingungen aufscheinen!
Hier gibt's noch mehr Infos zum OGH Urteil
sowie zu immateriellen Schäden durch Drohnen.
Datenschutz durch Drohne verletzt? Der AIR&MORE Privacy Shield schützt Piloten gegen immaterielle Schäden
Wollen sich Drohnen Piloten gegen Schadenersatz aufgrund von Datenschutz-, Privatsphären, Persönlichkeitsrechts- oder der Verletzung von Namensrechten absichern, bedarf es also eines speziellen Deckungsbausteins für 'immaterielle Schäden'. Und wo eine Nachfrage besteht, da bessern manche Versicherer auch wirklich nach! Und so hat - aufgrund von Zurufen zahlreicher Kunden - die R+V Versicherung hier zusammen mit Air&More den einzigartigen Pilot Privacy Shield aus der Taufe gehoben. Dieser dient ...
- zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter. Sprich wenn jemand ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen aufgrund vermeintlicher Störung der Privatsphäre stellt, wehren die Juristen der R+V Versicherung diese Forderung rechtlich ab. Diese juristische Schutzschild-Funktion für Drohnen Betreiber bezeichnet man auch als passive Rechtsschutzdeckung.
- zur Regulierung gerechtfertigte Ansprüche Dritter. Was aber, wenn man aus einer Ungeschicklichkeit heraus wirklich jemandes Persönlichkeitsrechte verletzt hat und deshalb verständlicherweise auch zur Kasse gebeten wird? Dann verhandelt die R+V Versicherung im Namen des Kunden mit dem Anspruchsteller und reguliert den Schadensfall für diesen. Sprich, die Versicherung geht gegenüber dem Geschädigten in Leistung.
Pilot Privacy Shield: Leistung bis € 7.500 jl. pro versicherte Drohne bei R+V Versicherung
Die R+V stellte bisher ja schon eine extra Deckung über 1 Mio. EUR für reine Vermögensschäden durch Drohnen zur Verfügung. Damit nun aber auch Störungen der Privatsphäre durch Drohnen explizit mitversichert sind, hat die R+V Versicherung noch eigene Besondere Versicherungsbedingungen nur für diesen Deckungsbaustein verfasst. Hier findet Ihr den wichtigen 3. Absatz:
"Darüber hinaus mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Immaterieller Schäden Dritter aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, die sich aus Flügen mit unbemannten Luftfahrzeugsystemen ergeben, deren Sensoren personenbezogene Daten erfassen können.
Immaterielle Schäden (im Sinne von Privatsphärenverletzungen) sind eigenständige, von reinen
Vermögensschäden unabhängig zu betrachtende Schäden, da diese keinen Nachteil in einem Vermögen
nach sich ziehen. Immaterielle Schäden (im Sinne von Privatsphärenverletzungen) können auch nicht unter
Personenschäden subsumiert werden, da sie keinen Krankheitswert umfassen.
Die Ersatzleistung beträgt 7.500,- EUR"
Quelle: https://airandmore.at/pdfs/R+V_BBE_AIR&MORE_Privacy_A_07-2021.pdf
Privatsphären Verletzungen durch Drohnen KOSTENFREI mitversichert!
Und nochmal:
Dieser einzigartige Baustein ist ab einer Mindestversicherungssumme von € 3 Mio. kostenfrei mitversichert. Dieser schützt alle Air&More Kunden mit einer R+V Drohnen Haftpflichtversicherung im privaten und kommerziellen Tarif.
Drohnen Haftpflichtversicherung mit Pilot Privacy Shield hier beantragen >>>
Keine Deckung für vorsätzliche Verletzungen und Paparazzis!
Dass der AIR&MORE Privacy Shield kein Freibrief für allerlei Drohnen Unfug und bewusste Datenschutz Verletzungen sein soll, sei an dieser Stelle auch nochmal festgehalten. So sind in dessen Bedingungen auf den Seiten 2 & 3 folgende Ausschlüsse zu lesen
- Ausschluss für Ansprüche wegen vorsätzlicher Schadensverursachung
- Ausschluss für Ansprüche wegen Veröffentlichungen aller Art, mit denen andere angegriffen werden oder die darauf abzielen, andere herabzuwürdigen, oder die sich mit der Privat- oder Intimsphäre anderer befassen (z. B. im Bereich Sensationsjournalismus)
§ 120a StGB - Upskirting Paragraph
Und weil's gerade dazu passt, hier noch ein wichtiger Hinweis aus dem Österreichischen Strafgesetzbuch:
"1) Wer absichtlich eine Bildaufnahme der Genitalien, der Schamgegend, des Gesäßes, der weiblichen Brust oder der diese Körperstellen bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person (...) ohne deren Einwilligung herstellt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Nützliche Links
Wer sich noch mehr rund um Drohnen und Datenschutz sowie mit den rechtlichen Hintergründen zum Pilot Privacy Shield auseinandersetzen möchte, findet hier Infos zur Verletzung von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten durch Drohnen.
Hier gibst noch mehr Infos zum Thema Drohnenversicherung generell, sowie zu den Voraussetzungen für die Drohnen Pflicht Versicherung. Hier noch der Drohnen-Versicherung Vergleich Österreich.