Lieber AIR&MORE Kunde,
hier findest Du die passenden Servicewege für Deine Drohnenversicherung: Gerätewechsel, Vertragsverwaltung, Versicherungsbestätigung, Schadenmeldung, Kündigung und USA-Deckung.
R+V Drohnencockpit: Login und Vertragsverwaltung
Für Deine im R+V Drohnencockpit verwaltete Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich kannst Du Geräte wechseln, den dokumentierten Bestand ergänzen, persönliche Daten ändern und aktuelle Versicherungsnachweise herunterladen.
Auf unserer Cockpit-Seite findest Du den Login und den Ablauf für die erstmalige Aktivierung. Ist Dein Vertrag dort noch nicht sichtbar, melde Dich bei uns. Für andere Versicherungen und Schadenmeldungen nutze bitte die nachfolgenden Servicewege.
Direkt zu Deinem Anliegen:
Gerätewechsel · Kündigung · Zusätzliche Drohne · Persönliche Daten · Schadenmeldung · Versicherungsnachweis · USA-Deckung · Kontakt

Drohnen-Gerätewechsel melden
R+V-Haftpflicht: Tausche die Drohne in Deinem R+V Drohnencockpit – Drohnendaten aktualisieren aus. Prüfe vor dem ersten Einsatz, ob die Änderung wirksam ist, und lade den aktualisierten Versicherungsnachweis herunter. Die maßgebliche Polizzennummer findest Du in Deinen Vertragsunterlagen.
ARAG-Rechtsschutz: Nutze den gesonderten Meldeweg im Beitrag Drohnenwechsel bei der Versicherung: R+V-Cockpit und ARAG-Meldung. Ein R+V-Gerätewechsel ändert einen zusätzlichen ARAG- oder Kaskovertrag nicht automatisch. Bei anderen Versicherern helfen wir Dir weiter.
Nicht jeder Tarif verlangt eine Einzelmeldung: § 24j Abs. 3 LFG erlaubt seit 1. September 2026 in der offenen und speziellen Kategorie sowie beim Betrieb in Modellflugvereinigungen nach Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Die Versicherungsverantwortung bleibt beim Drohnenbetreiber. Eine allgemeine Pflicht zur Einzelauflistung mit Seriennummer besteht dort nicht. Bei gerätedokumentierten Verträgen muss die Geräteliste aktuell bleiben; bei pauschalen Verträgen entscheidet der vereinbarte Deckungsumfang.
Du suchst die richtige Kennung? Wo finde ich die Seriennummer meiner Drohne? Die Unterschiede der Versicherungsformen erklärt der Fachbeitrag Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich – aktuelle Rechtslage und Vergleich.
Kündigung der Drohnenversicherung

Du möchtest den Vertrag beenden? Wähle den passenden Weg. Soll nur eine Drohne ersetzt oder entfernt werden, prüfe zuerst, ob eine Geräteänderung statt einer Kündigung des gesamten Vertrags genügt.
- R+V Österreich: Kündigung im R+V Drohnencockpit veranlassen.
- KRAVAG-Kasko: Kündigungsformular für die Drohnen-Kaskoversicherung (PDF) ausfüllen, unterschreiben und an mail@airandmore.at senden.
- R+V Deutschland, ARAG oder andere Verträge: Kündigung mit AIR&MORE klären. Bitte Versicherer und Polizzennummer angeben.
Beachte die vertraglichen Kündigungsfristen und kontrolliere den bestätigten Beendigungszeitpunkt. Das Absenden einer Kündigung beendet den Versicherungsschutz nicht automatisch sofort.
Meldung beim Cockpit-Storno: R+V macht ihrerseits die Meldung des Deckungswegfalls an die Austro Control. § 167 Abs. 2 LFG verpflichtet auch Versicherer, vorzeitige Vertragsbeendigungen und jede Unterbrechung des Versicherungsschutzes unverzüglich der Luftfahrtbehörde anzuzeigen.
Wichtig: Fliege nach Vertragsende nur weiter, wenn die erforderliche Haftpflichtdeckung wieder besteht. Eine alte Versicherungsbestätigung ersetzt keinen aufrechten Versicherungsschutz.
Zusätzliche Drohne versichern

Eine weitere Drohne bedeutet nicht automatisch einen weiteren Vertrag. In einem passenden R+V-Flottentarif kannst Du zusätzliche UAS im R+V Drohnencockpit dokumentieren. Prüfe Gerätezahl, Nutzung, Versicherungssumme und gleichzeitigen Betrieb. Soll die alte Drohne mitversichert bleiben, ergänze den Bestand, statt sie zu überschreiben.
Die aktuellen Preise und Flottentarife der Drohnenversicherung in Österreich ersetzen die frühere allgemeine Mengenrabattaktion. Bestehende Verträge werden nicht automatisch umgestellt. Bei pauschaler Deckung prüfe, ob die zusätzliche Drohne bereits vom Vertrag erfasst ist.
Registrierung und Versicherung sind getrennt: In der offenen Kategorie wird der Betreiber registriert, nicht jedes Gerät. Ein bloßer Gerätewechsel bei unverändertem Betreiber erfordert deshalb keine neue Betreiberregistrierung. Die Registrierungsnummer gehört auch auf die neue Drohne; Vorgaben einer konkreten Betriebsgenehmigung sind gesondert zu beachten. Quelle: Austro Control / Dronespace zur Betreiberregistrierung.
Du brauchst einen neuen Vertrag oder zusätzlichen Schutz? Hier findest Du die passenden Angebote:
- Drohnen-Haftpflichtversicherung für Österreich – Angebote und Antrag – auch für Mini-Drohnen.
- Drohnen-Haftpflichtversicherung für Deutschland.
- Drohnenversicherung für Feuerwehren und BOS.
- Drohnen-Kaskoversicherung für Österreich.
- ARAG-Drohnen-Rechtsschutzversicherung für Österreich.

Änderung persönlicher Daten
Bei Umzug oder neuen Kontodaten kannst Du die angebotenen Datenfelder Deines R+V-Vertrags im R+V Drohnencockpit – Vertragsdaten verwalten aktualisieren.
Für andere Verträge oder Änderungen, die im Cockpit nicht möglich sind, nutze unser Formular zur Änderung persönlicher Daten. Nachweise wie eine Heiratsurkunde lassen sich dort hochladen. Gib bitte alle betroffenen Versicherer und Polizzennummern an; eine R+V-Änderung aktualisiert andere Verträge nicht automatisch.

Schadenmeldung bei Drohnenversicherungen
Hat Deine Drohne einen Schaden verursacht, wurde sie selbst beschädigt oder ist sie abhandengekommen? Melde den Vorfall bitte unverzüglich über den passenden Schadenweg. Die Vertragsverwaltung im Cockpit ersetzt keine Schadenmeldung.
Reiche die erforderlichen Angaben und Belege, etwa Fotos oder Rechnungen, ein. § 34 VersVG regelt erforderliche Auskünfte und zumutbare Belege nach einem Versicherungsfall. Eine bereits zuvor dokumentierte Gerätezuordnung kann dabei helfen, ersetzt aber keine Deckungsprüfung.
Wenn Du einen Rechtsschutzfall melden möchtest, schreibe an mail@airandmore.at. Bei Rückfragen unterstützt Dich unser Team gerne.

Internationale Drohnen-Versicherungsbestätigung
Für im Cockpit verwaltete R+V-Verträge kannst Du die aktuelle Bestätigung auf Deutsch/Englisch selbst herunterladen: Zum R+V Drohnencockpit – Versicherungsbestätigung abrufen. Kontrolliere nach Geräte- oder Vertragsänderungen den ausgewiesenen Vertragsstand und speichere das PDF vor der Reise offline.
Bei gerätedokumentierter Deckung können Hersteller, Modell, maximale Startmasse (MTOM) und Seriennummer beziehungsweise Gerätekennung den Abgleich zwischen Drohne, Polizze und Nachweis erleichtern – etwa bei Kontrollen oder anderen Fernpiloten.
Der Versicherer stellt den Versicherungsnachweis nach § 168 Abs. 1 LFG kostenlos aus. Beim Betrieb in Österreich sind nach § 24j Abs. 4 LFG Versicherungsnachweis und Registrierungsbestätigung mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Eine allgemeine Seriennummernpflicht folgt daraus nicht.
Eine englische Bestätigung erweitert weder den Versicherungsschutz noch ersetzt sie die Flugberechtigung im Reiseland. Mehr dazu: 750.000 SZR: Versicherungsbestätigung für Drohnen und Auslandsflüge. Fehlt Dein Nachweis im Cockpit oder betrifft er einen anderen Vertrag, wende Dich an AIR&MORE.
Drohnenversicherung für die USA
Du möchtest Deine Drohne in den USA einsetzen? Kläre die passende Deckung bitte vor der Reise. Über unsere Anfrage zur Drohnen-Haftpflichtversicherung für USA-Reisen kannst Du eine Erweiterung prüfen lassen. Sie gilt erst nach entsprechender Bestätigung durch den Versicherer; eine Anfrage oder ein neuer PDF-Download allein erweitert den Vertrag nicht.
Nutze unseren Service telefonisch oder per E-Mail

Du bist unsicher, welcher Serviceweg zu Deinem Vertrag passt? Ruf uns an oder schreibe uns. Halte nach Möglichkeit Deine Polizzennummer bereit.
Dein AIR&MORE Team aus Tirol!
Dominique Niederkofler +43 699 15 91 86 00
Mag. Hannes Fischler +43 699 10 200 635
mail@airandmore.at · Kontaktformular
Stand: 2. November 2026. Maßgeblich für Versicherungsschutz und Vertragsänderungen sind die vereinbarten Bedingungen und der wirksame Vertragsstand.








