Drohnen APPs für Österreich

Hier findest Du Infos zu Drohnen Apps für Österreich:

Rechtsstand ab 1. September 2026
Ältere Aussagen auf dieser Seite, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>