Heute gastiert Airandmore bei Christian Neuner, dem Geschäfstführer der Twins GmbH in Ampass. Das Mechatronik Unternehmen aus Tirol hat sich vor vielen Jahren auf den Bau von Multirotor Vermessungsdrohnen spezialisiert und kann sein Know How nun erfolgreich in der Konstruktion von Feuerwehr Einsatz Drohnen umsetzen. So auch für den Bezirksfeuerwehrverband Kufstein, der eine maßgeschneiderte Blaulicht Drohne bei den Neuner Twins (Gerhard und Christian Neuner) in Auftrag gegeben hat.
Der Anforderungskatalog, mit welchem die Feuerwehr Kufstein an uns herangetreten ist, unterlag einem sehr hohen Standard. Doch wir dürfen uns freuen, dass wir allen Anforderungen gerecht werden können, beziehungsweise in manchen Fällen durchaus anwenderspezifische Verbesserungsvorschläge machen und dadurch konstruktive Veränderungen bewirken konnten. Es ergab sich durch dieses gemeinsame Brainstorming eine erfolgreiche Zusammenarbeit welche die Entwicklung eines komplett neuen und speziell auf die Feuerwehr zugeschnittenen Systems hervorbringen konnte.
Die Anforderungen betreffen das gesamte Spektrum der Bedienerfreundlichkeit und Betriebssicherheit sowie auch die technischen Herausforderungen um möglichst viele Einsatzszenarien abzudecken.
Ein Luftfahrtgerät – egal ob bemannt oder unbemannt, hat stets mit dem gleichen Problem zu kämpfen – es braucht eine Optimierung von Leistung und Gewicht, um eine möglichst lange Flugzeit zu erreichen. Die Priorität hierfür steht für uns ebenso ganz oben wie die Aspekte der Flug- und Betriebssicherheit. Dazu wird in unserem Betrieb ständig weiterentwickelt und es werden laufend Tests und Optimierungen durchgeführt.

Feuerwehr Einsatz Drohnen können mit Infrarot Kameras Glutnester aufspüren
Die twins GmbH bietet ein variables Zuladungsmodell an, das bedeutet, der Kunde benötigt in der Anschaffung nur ein sogenanntes Flugframe, also eine Flugplattform, und an dieser kann die Zuladung dann variabel montiert werden. Je nach Einsatzzweck können hier Sensoren wie RGB-Kameras, Thermalkameras, Hyperspektralkameras, verschiedenste Sensoren zur Luftgütemessung, Schadstoffmessung oder Strahlenmessung sowie vieler weiterer Sensoren – die Liste hier ist sehr lang – montiert werden.
Auch dieses Modell ist variabel, es gibt sowohl einen gewichtsreduzierten „Ein-Mann-Betrieb“, bei welchem nur das Fluggerät sowie ein Akkusatz und die notwendige Steuerung auf einer Kraxe transportiert werden kann. Für den größeren Einsatz kann das Fluggerät inklusive mehrerer Akkusätze bzw. Ladestation und Zubehör mithilfe von zwei Tarnsportkisten (Aluminium) befördert werden. Hier wird als Standard-Anforderung festgelegt, dass auch dieses System in einem normalen PKW Platz finden muss.
Die Drohne wird so nah wie möglich an das Einsatzgebiet herangeschafft, mittels PKW oder zu Fuß. Hierbei gilt, so nah wie gefahrlos möglich. Dann wird ein vorgegebener Flug programmiert und die Drohne erledigt die restliche Strecke ihrem Zweck zufolge im Flug. Alternativ kann die Drohne per Fernsteuerung und live Videoübertragung zum Zielort manövriert werden.

Drohnen der Neuner Twins haben sich im Vermessungswesen bewährt
Eine Drohne zu steuern ist eine Sache, Daten zu generieren, die im Anschluss an den Flug – oder noch besser, zeitgleich - auch verwendet und interpretiert werden können, ist ein weiterer gänzlich unterschiedlicher Punkt. Durch unser Know How im Vermessungswesen können wir dem Kunden vorab schon erklären, wie die Daten aufzunehmen sind, beziehungsweise auch unsere Geräte auf eine erfolgreiche Datenaufnahme einstellen. Weiteres vermitteln wir dem Kunden Kenntnis über die richtige Weiterverarbeitung und Interpretation der Daten.
Ebenso wichtig ist das Wissen über die korrekte Planung eines automatischen Fluges, welches wir in unseren Geräten sowie Zubehör einfließen lassen können.
Zusätzlich profitieren wir von unserem Fachwissen, was das Globale Satelliten Navigationssystem angeht um die Position des Geräts eindeutiger bestimmen zu können.

Twins Präzisionsdrohnen für besiedeltes Gebiet
Da es sich bei Einsatzgebieten in den meisten Fällen um Gebiete handelt, in welchen sich keine flugfremden Personen mehr befinden, also Passanten, die nicht im Einsatz sind, wird es sich in der Regel um Gebiete der Kategoeire B handeln. Allerdings wird in den meisten Fällen dennoch eine Zulassung für das Gebiet C angestrebt, um auch Sonderfälle sowie Übungsszenarien abzudecken.
Der Markt von UAV’s (unmanned aerial vehicles) ist nach wie vor ein sehr junger Markt und auch ein sehr dynamischer. Ein erster Grundstein konnte gelegt werden mit der Anschaffung eines ersten Fluggeräts für die Feuerwehr, aber ich denke die ganze Bandbreite an Einsatzszenarien, welche für UAV’s geeignet sind wird sich erst aus den ersten Erfahrungen ergeben und bestimmt noch erweitern.
Die Drohne wird mittelfristig da zum Einsatz kommen, wo ein Überblick unablässig ist und der Einsatz von manntragenden Helikoptern schlicht zu gefährlich oder zu teuer ist. Weiteres werden vielleicht Aufgaben der Einsatz- und Schaddokumentation vom Gerät erledigt werden können.

twinMAX v1.0: Schwerlast UAV für viele Anwendungen
Grundsätzlich ist es sehr gut, ein rechtliches Reglement zu haben. Doch auch hier sind bestimmt noch Verbesserungen zu erwarten, die sich in manchen Fällen vielleicht auch erst aus bestimmten Präzendenzfällen heraus ergeben werden.
Wir danken für das Gespräch und freuen uns auf die fertige Einsatz Drohne!
Hier finden Sie noch mehr Infos und Berichte zum Thema Feuerwehr Drohnen.
Hier gibt's Tipps und Infos zur Austro Control Drohnen Anmeldung.
Unter diesem Link können Sie unsere
Drohnen Haftpflichtversicherung beantragen.
Und hier finden Sie die beste Drohen Kaskoversicherung in Österreich.
Bernhard Kager ist Area Manager beim Drohnenhersteller Yuneec und betreut die Gebiete Süddeutschland und Österreich. Der Kärntner Modellflug Experte berät dabei nicht nur Drohnen Händler sondern auch öffentlich rechtliche Körperschaften wie Feuerwehr- und Rettungsdienste. Eines seiner zentralen Anliegen ist es, das Thema Rettungsdrohne mehr ins Bewusstsein von Einsatzkräften zu rücken. AIR&MORE bat Herrn Kager zum Gespräch.
Wir mussten in den letzten 2 Jahren feststellen, dass der Bedarf an einfach anzuwendenden Drohen im Bereich der Rettungskräfte immer größer geworden ist. Da wir ja schon zum größten Teil die passende Trägerplattform hatten, mussten nur noch passende Kameras entwickelt werden.
Ja natürlich! Unsere Produkte sind quasi selbsterklärend.

Rettungsdrohnen werden für Search and Rescue Einsätze immer wichtiger
Da gibt es zahlreiche Anwendungen, die sich eigentlich nur durch die jeweilige Programmierung und Kamera unterscheiden. Es beginnt mit
Wir haben sogar einen Kunden, der einen Seilvorzug über eine Schlucht transportiert!
Hier empfiehlt sich der Yuneec H 520, der dann auch über den Software Development Kit individuell anpassbar ist.
C-Go ET Wärmebildkamera
E-50 Inspektionskamera
E-90 20mp Film und Fotokamera für Search & Rescue Missionen, 2D und 3D Mapping
Weitere Kameras sind noch geplant!
In 2-3 minuten nach dem Eintreffen wäre der Copter startbereit.
Hier sehe ich mit diversen Anwendungen großes Potenzial. In vielen fällen muss man dann keine Menschenleben riskieren!
Je nach Ausstattung kosten unsere Drohnen für den Rettungseinsatz von 2.500€ - 3.500€
Wir bieten wirtschaftliche und auch praktikable Lösungen. Gepaart mit Schulungen und Serviceverträgen haben wir hier ein „rundum sorglos Paket“!
Ich denke, dass wir auf einem sehr guten Weg sind. Für Rettungsorganisationen ist es extrem wichtig, dass die Copter immer einfacher zu bedienen werden.
Bernhard, wir danken für das Gespräch!
Was Rettungsdrohnen sonst noch so alles können, können Sie hier nachlesen ...
Die günstigste Haftpflicht Versicherung für Rettungsdrohnen finden Sie hier ...
Die passende Kasko Versicherung für Rettungsdrohnen gibt's unter diesem Link ...

Schock beim Landeanflug auf den Flughafen von Québec. Ein plötzlicher Knall erfüllt den Passagierraum. Eine Drohne ist gegen das Flugzeug geknallt.
Dieser Drohnen Unfall wäre um ein Haar zur Katastrophe geworden!
Abkürzung: Wer einfach nur wissen will, wie man seine Austro Control Drohnen Bewilligung beantragt, findet hier eine schnelle Anleitung >>>
Neu seit 01.01.2021: Hier gibt's Informationen über die neue EU Drohnenverordnung.
Und hier gibt's Infos zum neuen Drohnen Gesetz Österreich.
Hier noch allerlei zum Thema Drohnen Registrierung Neu.
Die Österreichische Tageszeitung Der Standard ließ unlängst mit einer alarmierenden Meldung aufhorchen:
Die "Hälfte der Drohnenbesitzer missachtet Gesetz" war da zu lesen. Gemäß Experten soll es in Österreich zwischen 50.000 und 100.000 Drohnen geben. Doch deren Piloten ignorieren meist die gesetzlichen Regelungen hierzulande. Gerade beim Thema Drohnen Bewilligung herrscht beträchtliches Unwissen. Laut Umfragen wissen mehr als ein Viertel der Personen weder um die Versicherungspflicht für Drohnen noch um die Pflicht zur Drohnen Genehmigung bei der Austro Control. Junge Erwachsene und Jugendliche schnitten noch schlechter ab. Bei den 29-Jährigen kannten gar nur 54 Prozent die Regelungen zur Drohnen Zulassung bzw. Drohnen Anmeldung in Österreich. Noch drastischer oder eher treffender formuliert es die Tageszeitung Heute. "50 Prozent aller Drohnen-Besitzer pfeifen auf Gesetz" - so die Headline.
Umso mehr ein Grund, die Vorteile einer Drohnen Anmeldung (seit 2021 gibt es die Drohnen Registrierung in Österreich!) nochmals hervorzuheben. Schließlich wird durch die Drohnen Bewilligung aus einem handelsüblichen Multicopter ein „unbemanntes Luftfahrzeug" (seit 2021 auch Unmanned Aircraft System, UAS). Und für den Betrieb eines uLFZ gelten eben nicht nur gewisse Pflichten, sondern auch umfassendere Rechte. Hier ein schneller Überblick:
>>> Hier den ganzen Beitrag lesen >>>
AIR&MORE Informiert diesmal wieder zum Thema Feuerwehr Drohnen:
Heute zu Gast bei Andreas Oblasser, dem Kassier des Bezirksfeuerwehrverbandes Kufstein. Im BFV Kufstein hat sich ein Team aus 3 Personen (Andreas Oblasser, Stefan Thaler und Robert Marksteiner) mit den potentiellen Einsatzgebieten von Feuerwehr Drohnen auseinandergesetzt und verschiedene Blaulicht Drohnen Hersteller aus Deutschland und Österreich auf Herz und Nieren geprüft.

Andreas Oblasser vom BFV Kufstein
Wir haben uns im BFV Ausschuss mit der Frage auseinandergesetzt ob Drohnen in einem Feuerwehreinsatz eine Unterstützung wären.
Dabei wurde ein 3er Team zusammengestellt, um sich intensiv mit dieser Frage zu beschäftigen. Das Projekt war zeitlich beschränkt bis Ende Juli 2017, um dann erste Ergebnisse dem BFV Ausschuss zu unterbreiten. Nach der Präsentation war der Bezirksfeuerwehrausschuss einstimmig der Meinung, dass wir ein Pilotprojekt „Drohnen im Feuerwehreinsatz“ starten sollen.
Dies haben wir dann getan und bis September Drohnentests mit verschiedenen Herstellern aus Österreich und Deutschland durchgeführt.
Unser 3er Team hat parallel dazu auch die passende Drohnenausbildung bei Fly West absolviert.
Nach weiterer intensiven Beschäftigung mit dem Thema – haben wir drei (mit Unterstützung des Bezirkskommandanten Hannes Mayr und Bezirksinspektor Stefan Winkler) auch dem Landesfeuerwehrverband unser Projekt präsentiert und Ende September 2017 wurde es dann ein „Pilotprojekt des Bezirksfeuerwehrverbandes Kufstein im Auftrag des Landesfeuerwehrverbandes“. Der Landesfeuerwehrverband hat sich bereit erklärt, die Anschaffungskosten der Drohne zu tragen – die weiteren Kosten wie Ausbildung, Versicherung, Betrieb übernimmt der Bezirksfeuerwehrverband Kufstein.

Feuerwehr Drohnen zur Lageerkennung bei Waldbränden
Neben Großbränden (Lageerkundung von oben) sind Drohnen bei Waldbrandeinsätzen (Glutnester, Ausbreitung…), Katastropheneinsätzen (Überschwemmungen, Murenabgängen, Felsstürzen…), Gefahrguteinsätzen (Arbeiten überwachen von oben aus sicherer Entfernung) auch bei Sucheinsätzen mit der Normalkamera und Wärmebildkamera sehr gut einsetzbar.
Grundsätzlich ist diese Thema rechtlich noch ziemlich neu und es wird sich in der nächsten Zeit durch die vielen „Privatdrohnenflieger“ einiges ändern. Für den Blaulichteinsatz wünsche ich mir, dass gerade Drohnen in einem Blaulichteinsatz von gewissen Vorschriften ausgenommen werden (zeitliche Beschränkung, überfliegen von dicht besiedelten Gebieten…). Ich kann hier nur von uns sprechen – wir arbeiten für den Betrieb eine eigene Richtlinie für den Betrieb aus – um so sicher wie möglich in den Einsatz zu gehen.
Wir entschlossen uns mit der Firma TWINS aus Ampass zusammen zu arbeiten.![]()
Die Firma TWINS ist nicht nur Hersteller – sondern sie bauen diese Geräte in erster Linie für ihre eigene Arbeit im Bereich Vermessung und so können auch wir unsere Vorstellungen vom Drohnenbetrieb im Feuerwehreinsatz sehr gut einfließen lassen.
Auch war für uns die Nähe in Tirol ein Kriterium.
Auch in diesem Bereich wird sich in der nächsten Zeit sehr viel tun – darum war uns auch wichtig, kein fertiges System zu kaufen – sondern ein System, dass mit der Erfahrung weiter entwickelt und angepasst werden kann. Jetzt bereits haben wir ein Geräterkennungssystem eingebaut – damit uns zBsp. ein Hubschrauber bereits beim Anflug erkennt und somit eine Kollision vermieden wird - auch eine Flugaufzeichnung ist bereits standartmäßig eingebaut, ebenfalls ein Laserabstandssystem nach unten ist vorhanden. Weitere Systeme (wie ein Fallschirm) kann bei Bedarf nachgerüstet werden.
Da unsere Drohne ein Abfluggewicht von ca. 12 Kg haben wird – ist es eine Voraussetzung der Austro Control, diese Ausbildung zu absolvieren. Für uns war dieser Drohnenkurs aber auch sonst sehr wichtig – Fly West ist auf unsere speziellen Erfordernisse sehr gut eingegangen und wir konnten nach diesem Tag viele neue Erkenntnisse auch in die weiter Ausarbeitung einfließen lassen – da wir „Flugneulinge“ sind – ist es schwierig, hier einzelne Inhalte herauszunehmen.
Dazu möchte ich noch keine Prognose abgeben – da wir ein Pilotprojekt sind, werden wir erst in einigen Monaten berichten können – wofür ist ein solches Gerät besonders oder auch nicht geeignet. In dieser Größenordnung und mit den vielen Spezialaufbauten der Drohne, ist es sicher nicht sinnvoll bei jeder Feuerwehr so ein Gerät zu stationieren. Wie viele es im Land verteilt benötigt werden die nächsten Monate zeigen.
Lieber Andreas, wir danken für das Gespräch!
Wenn sie mehr zum Thema Feuerwehr Drohnen erfahren wollen, dann klicken Sie hier ...
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Dieser Beitrag zur Versicherung für die DJI Spark Selfie Drohne entstand noch vor Inkrafttreten EU Drohnenverordnung per 2021. Seit Start der EU Drohnenverordnung muss man sich als Betreiber einer Drohne mit Kamera (auch der DJI Spark) behördlich registrieren. Nachzulesen in unserem Artikel zur Drohnen Registrierung. Will man mit seiner Drohne in Wien fliegen, so gibt's in hier den Link zum Drohnen Fliegen in Wien. Und hier noch mehr Infos zum Drohnen Gesetz in Österreich bzw. auch zu No-drone-Zones in Österreich >
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Um einen Deckungswechsel für Dein Tandem-System oder Deinen Motorisierten Para- oder Hängegleiter zu melden, verwende bitte das folgende Formular.
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Hier geht's um Fehler und Irrtümer rund Drohnen und Drohnen Versicherungen. Fehler, die auch ganz schön teuer werden können! Tausende Anfragen, Telefonate und endlose Recherchen im Netz machen’s möglich. Hier unser gesammeltes Wissen über das leider noch weit verbreitete Un-Wissen beim Thema Drohnen.


Stand Dezember 2024: Die Frage, ob mein seine Drohne über den österreichischen Aeroclub versichern kann oder ob das ein Fehler ist, ist berechtigt. Schließlich bietet der Aeroclub seit jeher eine eigene Modellflug-Sammel-Versicherung für seine Mitglieder an. Dazu muss nun gesagt werden, dass Modellbauer meistens eine Vielzahl von Geräten zugleich betreiben, weshalb in der Versicherungsbestätigung des Aeroclub spezifische Gertätedaten fehlen. Sprich, auch wenn man Drohnen betreibt, fehlen die spezifischen Drohnen Daten in der Versicherungsbestätigung des Aeroclub.
Am Modellflugplatz mag das wohl kein Problem darstellen. Wohl aber dann, wenn man Drohnen, deren Betreiber registrierungspflichtig sind, außerhalb des Modellflugplatzes betreibt.
Denn Versicherungspolizzen ohne spezifische Gerätedaten der Drohne sind in Österreich laut Rechtsauffassung von Experten nicht gesetzeskonform. Schließlich muss in Österreich ganz konkret das UAS versichert sein und nicht etwa der Drohnen Pilot oder -Betreiber (UAS Operator). Und üblicherweise werden Drohnen über das "Modell", die spezifische "Drohnen Seriennummer" und das "Abfluggewicht" (MTOM) identifiziert. Deshalb müssen derartige individualisierbare Daten zwingend in der Drohnen Versicherungspolizze stehen. Denn, ähnlich wie bei einem Auto (KFZ), muss auch eine Drohne (uLFZ) als spezifischer Gefahrengegenstand versichert sein. Dies ergab auch das 1. Rechtsgutachten zu den Pflicht Vorausetzungen für Drohnen Versicherungen sowie weitere Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.

Hier findet Ihr das Gutachten zur Drohnen Pflichtversicherung >
Hier noch mehr Quellen und Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich >
Und hier noch mehr zur Aeroclub Drohnen Versicherung >
Die ab hier folgenden Inhalte stammen vor dem Juli 2020: Ganz aktuelle Artikel findest Du in unserm Blog zur EU Drohnenverordnung sowie in unseren Drohnenversicherung FAQs. Hier mehr zum Thema Aeroclub und Drohnen Versicherung.
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>>> Hier den ganzen Beitrag lesen >>>Quadrocopter und Multicopter, oder kurz "Drohnen" stillen nicht nur den Spieltrieb von Jung und Alt,
sie stellen auch das Versicherungswesen vor neue Herausforderungen. Dabei sei festgehalten: Ob beruflich oder privat, wer mit seiner Drohne filmt oder fotografiert, für den ist der Weg über die österreichische Luftfahrt Behörde (Austro Contol) Pflicht!
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10.10.2016
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GUTACHTEN: Das braucht eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung in Österreich
Eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung muss in Österreich neben 750.000 Sonderziehungsrechten auch spezifische Gerätedaten der Drohne beinhalten. Falsche Drohnen Versicherungen ohne UAS Daten wie etwa Modell, Seriennummer, Gewicht entsprechen nicht dem Luftfahrtgesetz! Drohnen Betreiber haften selbst bei Registrierung mit einer richtigen oder falschen UAS Haftpflicht. Mehr dazu im Gutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >
EU READY: Diese gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung zum Top Tarif erfüllt alle Kriterien für die neue EU Drohnenverordnung 2021!

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* Bei Flügen, die nachweislich im Rahmen einer durch einen Fluglehrer durchgeführten Flugausbildung erfolgen.** Passive Rechtsschutz Deckung zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter!*** Gilt für deutsche und österr. Para- und Hängegleiter bei der privaten Nutzung geliehener einsitziger Gleitschirme bzw. Hängegleiter, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Für deutsche Kunden ist zusätzlich das Springen mit fremden Fallschirm Systemen inkludiert.
Tipp:
Höhere Deckungssummen leisten einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung - auch für den Piloten / die Pilotin selbst!
Deshalb empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens € 3 Millionen!
Gut zu wissen:
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Versicherungssumme € 5 Mio.: € 54,39 Jahresbeitrag
Solo Haftpflichtversicherung mit Wohnsitz in Deutschland
Versicherungssumme € 2 Mio.: € 32,13 Jahresbeitrag
Versicherungssumme € 3 Mio.: € 41,65 Jahresbeitrag (empfohlen!)
Versicherungssumme € 5 Mio.: € 58,31 Jahresbeitrag
* Gültigkeit jeweils bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Die Deckung verlängert sich automatisch, sofern die Prämie für das Folgejahr wieder eingezahlt wird. Als Hauptfälligkeit gilt jeweils der 1. Jänner.
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Tipp:
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Neu: In allen unseren Flug-Haftpflichtversicherung sind die Flugunfall-Untersuchungskosten (AT) ab sofort bis € 15.000 versichert!
* Bei Flügen, die nachweislich im Rahmen einer durch einen Fluglehrer durchgeführten Flugausbildung erfolgen.** Passive Rechtsschutzdeckung zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter!
Hier Infos zur Deckung der Bergungskosten in der Tandem Haftpflichtversicherung >>>
Hier Infos zur Deckung für Angehörige und Familie in der Tandem Haftpflicht Versicherung >>>
Unsere Kunden aus Deutschland (DE) können zwischen den Varianten Personenbezogen oder Gerätebezogen wählen. Für Kunden aus Österreich (AT) haben wir alternativ dazu eine spezielle Mehrgeräte Deckung. In dieser besteht die Deckung für alle gemeldeten Geräte ausschließlich bei Benützung durch den beantragenden Piloten.
Personenbezogen (DE): Der Antragsteller (Pilot) kann auch mit anderen Geräten fliegen bzw. springen.
Gerätebezogen (DE & AT): Andere Tandem Berechtigte können mit dem Gerät des Antragstellers fliegen bzw. springen.
Mehrgeräte Deckung (AT): Der Antragsteller (Pilot) darf zwischen verschiedenen, vorher gemeldeten Geräten wechseln.
Flugprüfer Haftpflichtversicherung für Examiner zur Prüfung von Personen zur Erlangung, Verlängerung oder Erneuerung von Berechtigungen für motorisierte Luftfahrzeuge sowie nichtmotorisierte Segelflieger ab € 85,47 Jahresprämie
Flugprüfer: Kein Schutz mehr durch die Behörde!
Flugprüfer mit einem ausgestellten Zeugnis nach EU-VO 1178/2011 agieren nicht mehr im Rahmen der delegierten Aufgabenerledigung im Auftrag einer NAA (z.B. des Luftfahrt Bundesamtes oder der Austro Control). Die Staatshaftung bzw. Amtshaftung greift somit nicht mehr, auch nicht bei Zuweisung des Prüfers durch eine Luftfahrt Behörde. Daher wird für alle Examiner explizit eine Flugprüfer Haftpflichtversicherung empfohlen!
Hier etwas ausführlicher:
Flugprüfer beziehen mittlerweile ihre Privilegien direkt von der Europäischen Gemeinschaft und sind daher verpflichtet, die festgelegten Mindestanforderungen dafür zu erfüllen und aufrecht zu erhalten. Die Erfüllung dieser Mindestanforderungen wird durch eine entsprechende Flugprüfer Berechtigung gemäß der EU- Durchführungsverordnung 1178/2011 (oder durch ein Prüfer-Zeugnis) attestiert. Diese Berechtigung befähigt zur Durchführung von praktischen Flugprüfungen, Befähigungsüberprüfungen bzw. Kompetenzbeurteilungen. Daher agieren Prüfer mit einem von einer Luftfahrt Behörde (z. B. dem LBA) ausgestellten Berechtigung nach EU-VO 1178/2011 "nicht mehr im Rahmen der delegierten Aufgabenerledigung im Auftrag einer NAA, sondern agieren nach Privilegien, die ihnen durch ein Zeugnis (oder eine andere Berechtigung) attestiert wurden. Dies bedeutet, dass ein zertifizierter Prüfer genau die gleiche Rechts-, Berufs- und Zuständigkeits-Haftung wie jede andere professionelle Person auch übernimmt."
(Quelle: LBA)

Sofern es sich also nicht um Inspektoren der Austro Control handelt, unterliegen Examiner nicht dem Schutz einer Haftung durch den Staat (Amtshaftung). Diese Amtshaftung greift bei Flugprüfern auch auch dann nicht, wenn sie direkt von der Austro Control zur Abnahme einer Prüfung beauftragt werden.
Denn jede Flugprüfung oder Kompetenzbeurteilung gilt als eigenständiges Verfahren mit eigenständigen Berechtigungen. Damit einher geht folglich auch die eigenständige Verantwortung und mit dieser auch die eigenständige Haftung des jeweiligen Examiners. Aus diesem Grund empfehlen Nationale Luftfahrtvereinigungen "allen Prüfern dringend (...) eine unabhängige und qualifizierte Beratung über ihre persönliche und berufliche Haftung einzuholen, wenn sie Prüfungen in Flugzeugen oder Simulatoren durchführen. Zudem sollte "eine persönliche und/oder Berufs-Haftpflichtversicherung gegebenenfalls abgeschlossen werden"!

Die Versicherungssumme (VS) gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer bemisst sich an der Anzahl der jährlichen Prüfungsflüge. Die jeweilige Deckungssumme steht 2-fach für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung. In Anbetracht potentieller Personenschäden empfehlen wir die höhere Versicherungssumme von € 2 Mio.!
für Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz in Österreich
| Flüge jl. | VS € 1 Mio. | VS € 2 Mio. |
| 1-10 | € 85,47 | € 132,09 |
| 11-30 | € 122,10 | € 188,70 |
| 31-50 | € 158,73 | € 245,31 |
für Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland
| Flüge jl. | VS € 1 Mio. | VS € 2 Mio. |
| 1-10 | € 91,63 | € 141,61 |
| 11-30 | € 130,90 | € 202,30 |
| 31-50 | € 179,17 | € 262,99 |
| Flüge jl. | VS € 1 Mio. | VS € 2 Mio. |
| 1-10 | € 127,65 | € 197,59 |
| 11-30 | € 183,15 | € 283,05 |
| 31-50 | € 237,54 | € 367,41 |
| Flüge jl. | VS € 1 Mio. | VS € 2 Mio. |
| 1-10 | € 136,85 | € 211,82 |
| 11-30 | € 196,35 | € 303,45 |
| 31-50 | € 254,66 | € 393,89 |
| Flüge jl. | VS € 1 Mio. | VS € 2 Mio. |
| 1-10 | € 255,30 | € 395,16 |
| 11-30 | € 366,30 | € 566,10 |
| 31-50 | € 475,08 | € 734,82 |
| Flüge jl. | VS € 1 Mio. | VS € 2 Mio. |
| 1-10 | € 273,7 | € 423,64 |
| 11-30 | € 392,7 | € 606,9 |
| 31-50 | € 509,32 | € 787,78 |
Eine detaillierte Tarifübersicht steht Ihnen hier zum Download bereit.
Examiner, die mehr als 50 Prüfungsflüge absolvieren, können hier eine unverbindliche Anfrage stellen.
Da es im Rahmen der Tätigkeit als Examiner auch zu Personenschäden kommen kann, empfehlen wir die höhere Versicherungssumme von € 2 Mio.!
zur Erlangung Verlängerung oder Erneuerung von Berechtigungen für motorisierte Luftfahrzeuge sowie nichtmotorisierte Segelflieger
zur Prüfung von Personen zur Erlangung, Verlängerung oder Erneuerung des Pilotenscheins für motorisierte Luftfahrzeuge
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