In diesem Beitrag geht's darum, wie man den neuen U-Space Drohnen Luftraum im Rahmen der EU Drohnenverordnung umsetzen will. Wie schaut ein kontrollierter Luftraum für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) aus? Welche Zonen und geographische Gebiete erfassen die neuen Single Common Information Service Provider (SCISP)? Wie setzt die Luftfahrtbehörde Austro Control ein Traffic Information System für Drohnen in Österreich um? Kommen neue Flugverbotszonen für Drohnen?
Wir bemühen uns, diese und weitere Fragen für Euch zu klären und erweitern diesen Beitrag für Euch beständig!
Der U-Space Luftraum für Drohnen - Definition:
Der Begrifft des U-Space Luftraums stammt aus der Durchführungsverordnung 2021/664, 2021/665, 2021/666 der Europäischen Union. Dabei ist ein U-Space "kein den Drohnen vorbehaltener Luftraum". Vielmehr sollen diese speziellen UAS Lufträume mithilfe definierter Dienstleistungen ein sicheres Miteinander von unbemannter und bemannter Luftfahrt gewährleisten. Genau betrachtet beschreibt ein U-Space ein geographisches UAS Gebiet. In diesen Zonen können
- Drohnen Operationen (bzw. Missionen) gemäß der EU Drohnenverordnung erlaubt werden
- oder nur reglementiert stattfinden
- oder Drohnen Flüge gänzlich verboten werden
Durch die Schaffung derart sicherer Drohnen Lufträume sollen dann z. B. auch gewerbliche UAS Anwendungen in Ballungsgebieten oder in Kontrollzonen von Flughäfen möglich werden.
(Quelle: Drones Magazin, 03/2022)
Hier noch mehr Infos zu Drohnen Flugverbotszonen bzw. zu No-Drone-Zones.
Die Technische Umsetzung europäischer Drohnen Lufträume
Die stufenweise Implementierung von U-Space Lufträumen verläuft en gros auf zwei Linien:
- Die elektronische Sichtbarmachung aller Verkehrsteilnehmer im Luftraum (bemannt und unbemannt). Hierzu braucht es dann Systeme wie GEO-Awareness sowie zur Drohnen Fernidentifizierung bzw. Remote ID für Drohnen. Diese und weitere technischen Lösungen könnten gerade in dünner besiedelten Gebieten ausreichend sein.
- Die Definition von punktuellen U-Space Lufträumen in geographischen Gebieten. Diese könnten dann zum Beispiel rund um Verkehrsflughäfen oder in Ballungsräumen sinnvoll sein.
Zu alledem muss man Drohnen Betreiber (UAS Operator) innerhalb eines U-Space Luftraums mit vielfältige elektronischen Informationsdiensten versorgen. In der EU Verordnung spricht man dabei von einem ganzen "set of services".
Das Set of Services in einem U-Space Luftraum
Gemäß der EU Verordnung für Drohnen Lufträume muss dieses Set of Services vier Komponenten enthalten:
- Ein Traffic Information Service für Drohnen (siehe unter Drohnen Verkehrsmanagement System und UTM für Drohnen)
- sowie ein Network Identification Service.
- Dazu kommt ein UAS Flight Authorisation Service zur elektronischen Freigabe von Drohnen Flügen
- und ein eigener GEO-Awareness Service.
Diese Dienste sollen dann von speziellen U-Space Service Providern (USSP) zur Verfügung gestellt werden. In Österreich ist z. B. von der Installation eines Drohnen Verkehrsmanagement Systems durch das Unternehmen Frequentis die Rede.
Europäischer Drohnen Luftraum bereits 2023
In den Drohnen Durchführungsverordnungen (EU) 2021/664 - 666 zu den U-Space Lufträumen in Europa liest man weiters:
"Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 26. Januar 2023."
Man darf also mit der ersten Ausbaustufe von europäischen Drohnen Lufträumen mit Jänner 2023 rechnen!
U-Space für Drohnen - Fragen & Antworten im Detail:
Der U-Space ist ein geographisch definiertes UAS Gebiet, in dem bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) miteinander koordiniert werden. Laut EU Verordnung schaffen die Mitgliedstaaten ihre koordinierten Drohnen Lufträume selbst.
Mit dem ersten U-Space für Drohnen ist im Jänner 2023 zu rechnen.
Den ersten U-Space für Drohnen in Österreich entwickelt die Austro Control gemeinsam mit Frequentis. Hier mehr zum österreichischen Drohnen Verkehrsmanagement System sowie zum Unmanned Traffic Management für Drohnen.
Die EU Verordnung zum europäischen Drohnen Luftraum muss bis am 26. Jänner 2023 umgesetzt werden. Hier weitere Beiträge zur EU Drohnenverordnung.
Synonym zum Begriff des U-Space spricht man auch vom sogenannten europäischen Drohnen Luftraum bzw. von mehreren Lufträumen für UAS. Schließlich werden diese in der ersten Ausbaustufe vorerst nur punktuell entstehen.
In Österreich kooperiert die Austro Control mit dem Unternehmen Frequentis als U-Space Service Provider (USSP).
Der U-Space Service Provider (USSP) muss folgende Services für UAS Betreiber in Drohnen Lufträumen zur Verfügung stellen:
- Traffic Information Services,
- Network Identification Services,
- UAS Flight Authorisation Services
- und GEO-Awareness Services.
Hier mehr Infos zum Unmanned Traffic Management für Drohnen (UTM) bzw. zum Drohnen Verkehrsmanagement und zur Drohnen Fernidentifizierung.
Nein, ein U-Space Luftraum ist nicht rein Drohnen vorbehalten. Vielmehr soll ein U-Space ein sicheres Miteinander von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen ermöglichen.
Nützliche Links:
Passend zum europäischen U-Space Luftraum für Drohnen gibt's hier noch Infos zum Unmanned Traffic Management für Drohnen (UTM). Hier noch Infos zum neuen Drohnen Verkehrsmanagement System sowie zu dronespace.at, dem UAS Portal der Austro Control.