Hier findest Du Infos zum Thema Drohnen Kurzzeitversicherung. Dabei werden wir beleuchten, warum Kurzzeitversicherungen pro Tag oder pro Flug für Drohnen in Österreich gegenüber der Austro Control nicht gelten und deshalb auch nicht dem nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechen.
Fakt ist: Nicht überall, wo 'Drohnenversicherung' drauf steht ist auch wirklich eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung drin. Und solange es keinen Unfall gibt oder man seine Polizze bei keiner Überprüfung vorlegen muss mag das ja auch nicht weiter tragisch zu sein.
Achtung: Im Schadensfall kann eine falsche Drohnenversicherung auch den finanziellen Ruin bedeuten. Und nicht zuletzt haftet der Drohnen Betreiber selbst in vollem Umfang dafür, seine Drohnen gemäß dem Luftfahrtgesetz versichert zu haben. Deshalb besprechen wir hier nochmal im Detail, warum Kurzzeitversicherungen für Drohnen in Österreich nicht zulässig sind.
Warum Kurzzeitversicherungen für Drohnen nicht gehen - Übersicht:
- 1. Drohnen sind Unmanned Aircraft Systems
- 2. Alle Drohnen Betreiber müssen sich registrieren
- 3. Registrierung mit Drohnen Kurzzeitversicherung - wie soll das gehen?
- 4. Drohnen Haftpflichtversicherung nur gültig mit Gerätedaten
- Drohnen Kurzzeitversicherung: Betreiber haften selbst!
- Drohnenversicherung pro Tag
- Drohnenversicherung pro Flug
- Nützliche Links
1. Drohnen sind Unmanned Aircraft Systems
Kurz gesagt gelten alle Kamera-Drohnen seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung (01.01.2021) als Unmanned Aircraft Systems (UAS). Ausgenommen davon sind lediglich Drohnen, die explizit unter die EU Spielzeugrichtlinie von 2009 (2009/48/EG) fallen und rein zum Spielen für Kinder bis 14 Jahre vorgesehen sind. Mini Drohnen wie etwa eine DJI Mini 2 mit 249 Gramm und vergleichbare Modelle gelten nicht als Spielzeug und sind somit genauso unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS).
2. Alle Drohnen Betreiber müssen sich registrieren
Als Drohnen Betreiber (UAS Operator) muss man sich in Österreich bei der Austro Control behördlich registrieren. Das gilt auch für den Betrieb in der sogenannten Drohnen Open Kategorie, in der sich die allermeisten Drohnenflüge abspielen. Diese sogenannte 'Drohnen Registrierung' ist gesetzlich verpflichtend, schließlich bekommt man dabei auch eine Art Zulassung und eine Drohnen Betreibernummer. Diese muss man wie ein Kennzeichen auf seinen Drohnen anbringen.
Die Austro Control schreibt hierzu: "Es handelt sich um ein ähnliches System wie das Kennzeichen bei einem KFZ" (Quelle: https://www.austrocontrol.at/drohnen). Schon hier wird verständlich, warum Drohnen Kurzzeitversicherungen auch für UAS bzw. uLFZ (unbemannte Luftfahrzeuge) mehr als problematisch sind.
3. Registrierung mit Drohnen Kurzzeitversicherung - wie soll das gehen?
Und Im Zuge dieser Drohnen Registrierung auf dronespace.at verlangt die Austro Control auch die Polizzennummer einer aufrechten, gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung. Dabei muss die Drohne laut Austro Control wörtlich gemäß den "Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein". Zudem muss die "Deckungssumme (...) mindestens 750.000 SZR" ausweisen, etc. Überdies protokolliert die österreichische Luftfahrtbehörde dann auch die Polizzennummer der Drohnen Haftpflichtversicherung in der amtssignierten Drohnen Registrierungsbestätigung. Sprich, diese Polizzennummer ist behördlich hinterlegt, wobei die Austro Control logischerweise davon ausgeht, dass diese Versicherungsdeckung auch aufrecht bleibt und nicht schon nach wenigen Tagen wieder erlischt! Ein Umstand der aber genau bei Drohnen Kurzzeitversicherungen leider so ist.
4. Drohnen Haftpflichtversicherung nur gültig mit Gerätedaten
Und hier noch ein weiter Grund, warum Drohnen Kurzzeitversicherungen dem österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) nicht genüge tun. Denn wenn man im LFG weiter liest, so besteht hierzulande eine gerätebezogene Versicherungspflicht für Drohnen. Das wurde auch in der EU Drohnenverordnung so festgehalten. Denn man braucht bei der Drohnen Registrierung wörtlich die "Nummer der Versicherungspolice für das UAS, sofern nach Unions- oder nationalem Recht gefordert“ (Quelle: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2019). Und "das UAS" ist nun mal das Gerät selbst, von dem eine spezielle Gefahr ausgeht und nicht der Pilot oder Drohnen Betreiber. Hierbei wird auch klar, dass wir es bei UAS mit einer gerätebezogenen Pflichtversicherung gemäß Luftfahrtgesetz zu tun haben, die eine sogenannte Gefährdungshaftung für Drohnen umfassen muss. Und diese Gefährdungshaftung bezieht sich immer auf ein konkretes Gerät mit Drohnen Modell, Seriennummer und Gewicht. Und diese Daten müssen dann auch in der Versicherungspolizze drin stehen (wie bei einem KFZ auch), ansonsten ist nicht klar, welcher Gefahren-Gegenstand versichert ist.
Hier aus dem Österreichischen Luftfahrtgesetz § 24j:
“Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist (…) Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis (…) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen.”
Wenn nun aber in Drohnen Kurzzeitversicherungen die Daten der jeweiligen unbemannten Luftfahrzeuge schlichtweg fehlen, so ist auch das mehr als problematisch!
Drohnen Kurzzeitversicherung: Betreiber haften selbst!
... und das in vollem Umfang. Denn wer sich in Österreich als Drohnen Betreiber registriert, bestätigt wörtlich folgendes:
"Ich bestätige, dass ich für den Betrieb eine Versicherung, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht, abgeschlossen habe und der Betrieb nur bei aufrechtem Versicherungsschutz erfolgt.“
(Quelle: dronespace.at, Austro Control)
Man muss also selbst dafür Sorge tragen, dass der Versicherungsschutz auch wasserdicht ist. Ist er es nicht, dann haften Drohnen Betreiber hier selbst. Eine Kurzzeitversicherung für Drohnen mag da zwar auf den ersten Blick praktisch wirken, bei genauerem Hinsehen kann derlei Sparsamkeit aber teuer werden.
Drohnenversicherung pro Tag
Drohnen Kurzzeitversicherungen werden im Internet einerseits pro Tag angeboten. Dies sei angeblich eine günstige Lösung zum Beispiel im Urlaub. Dabei sei angemerkt, daß eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung ohnehin ganz Europa abdecken muss.
Drohnenversicherung pro Flug
Manche Drohnen Kurzzeitversicherungen verrechnen ihre Prämien auch Pro Flug. Auch dieser Ansatz soll helfen zu sparen. Ob die Austro Control bei einer Überprüfung eine Freude damit hat, steht auf einem anderen Blatt.
Nützliche Links
Wer sich abseits von Drohnen Kurzzeitversicherungen informieren möchte, findet hier noch nützliche Links: