Hier findest Du Informationen zur Übergangsregelung in der OFFENEN Drohnen Kategorie (OPEN). Die Austro Control spricht auch von der sogenannten Limited-Open Kategorie. Diese ist ab Start der EU Drohnenverordnung für alle Drohnen Betreiber vorgesehen, die ein oder mehrere UAS ohne CE-Kennzeichnung fliegen. Schließlich will man ja seine Drohne nicht zum Alteisen werfen ... nur weil noch nicht C1, C2, C3, oder C4 auf der Verpackung steht!
Wir verbessern und erweitern diesen Beitrag laufend, haben aber aufgrund der vielen telefonischen Anfragen hier schon mal eine übersichtliche Tabelle für Euch zusammengestellt, die wir graphisch sicher noch verbessern werden!
Gut zu wissen:
Nachdem wir im Feber 2022 unsere Petition zur fehlenden Drohnen CE-Klassen-Zertifizierung mit über 5.500 Unterschriften an die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, geschickt hatten (hier der ganze Brief), bekamen wir im März 2022 folgendes bestätigt:
1. Für Drohnen ohne CE Klassifizierung wird die Übergangsfrist bis Anfang 2024 verlängert!
2. Eine nachträgliche CE-Klassifizierung von schon am Markt befindlichen UAS soll ermöglicht werden. Die Rede ist dabei von einem nachträglichen Software-Update, bzw. einem sogenannten „retrofit“.
Tabelle: Limited-OPEN Kategorie für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung
UAS Flüge mit direkter Sichverbindung (VLOS), bis maximal 120 m über Grund (AGL)
DROHNE Gewicht | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
unter 250g & unter 19m/s Geschwindigkeit | Eigenbau | A1 (über Personen) | Flüge über unbeteiligten Personen; Keine Flüge über Menschenansammlungen | Mit Benutzerhandbuch vertraut | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 250g | vor 01.01.2024 in Verkehr gebracht | A1 (über Personen) | Flüge über unbeteiligten Personen; Keine Flüge über Menschenansammlungen | Mit Benutzerhandbuch vertraut | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 500g | Betrieb bis längstens 01.01.2024 | A1 (über Personen) | Flüge wo nicht zu erwarten ist, dass unbeteiligte Personen überflogen werden | + Online Kurs und Online Test | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 2kg | Betrieb bis längstens 01.01.2024 | A2 (nahe Personen) | 50 m Abstand zu unbeteiligten Personen | + Online-Kurs und Online-Test Flugpraxis (Selbststudium) Theorie-Prüfung bei Behörde | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 25kg | Eigenbau | A3 (weit entfernt von Personen) | Keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | + Online-Kurs und Online-Test | Pflicht beantragen > | Pflicht |
unter 25kg | vor 01.01.2024 in Verkehr gebracht | A3 (weit entfernt von Personen) | Keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | + Online-Kurs und Online-Test | Pflicht beantragen > | Pflicht |
2kg – 25 kg | Betrieb bis längstens 01.01.2024 | A3 (weit entfernt von Personen) | Keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | + Online-Kurs und Online-Test | Pflicht beantragen > | Pflicht |
Zum Weiterlesen ...
.. findest Du hier noch einen Betrag zu den Übergangsfristen in der EU Drohnenverordnung mit weiteren nützlichen Details.
Hier findest du Infos zur neuen Drohnen CE-Kennzeichnung.
Wer abseits der Übergangsregelung noch mehr zur den neuen UAS Kategorien erfahren möchte, findet hier gesammelte Beiträge zu den neuen Drohnen Kategorien in Österreich und der EU.
Hier noch Infos zur verpflichtenden neuen Drohnen Registrierung der Austro Control.
Und hier noch Details zum neuen Drohnenführerschein für Österreich sowie zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Darüberhinaus legen wir allen UAS Piloten den Besuch von Drohnenkursen wärmstens ans Herz!
Wir recherchieren gerade!
Weitere Informationen betreffend die Übergangsregelung zur Drohnen Kategorie Open bzw. zur Limited-Open Kategorie folgen in Kürze!
Euer AIR&MORE Team.