
Österreich: Für alle Kameracopter ist eine spezielle Drohnen Versicherung Pflicht! Doch welche gesetzlichen Voraussetzungen bei einer echten Drohnen Haftpflicht Versicherung hierzulande erfüllt sein müssen, bestätigt nun das 1. Rechtsgutachten zur Haftpflichtversicherung für Unbemannte Luftfahrzeug Systeme (UAS) in Österreich. Weiter unten findest Du auch einen informativen TV Beitrag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), bei dem auch Air&More mitwirken durfte.
Kurzantwort für Österreich: Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss beim konkreten Betrieb dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein. Praktisch geschieht das typischerweise über Hersteller, Modell, Seriennummer und Gewicht direkt in der Polizze oder in einem Anhang / einer Flottenliste. Eine bloß personenbezogene Versicherung des Betreibers oder Piloten reicht nicht aus.
2023: Auch das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt:
"(...) eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren"
2024: Zwei weitere Gutachten der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Roland Weinrauch:
"Um den geforderten Pflichtversicherungsschutz zu gewährleisten, ist es sohin notwendig, dass die jeweiligen Drohnen in der Versicherungspolizze und im Versicherungsnachweis mit individuellen Gerätedaten (Hersteller, Abflugmasse, Seriennummer) dokumentiert werden.“
Alle Quellen und Links weiter unten im Beitrag …
Hier schon mal die wichtigsten Pflichtbestandteile einer gesetzeskonformen Drohnen Versicherung:

- Eine gesetzeskonforme Drohnen Versicherung muss immer auch spezifische Gerätedaten der Drohne, wie etwa Modell, Seriennummer und Gewicht beinhalten. Denn für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) besteht per Gesetz die Pflicht zu einer gerätebezogenen Drohnen Haftpflicht Versicherung.
- Eine bloß personenbezogene Versicherung des Drohnen Betreibers oder -Piloten ohne spezifische Daten des UAS entspricht nicht den einschlägigen rechtlichen Anforderungen!
- Der Abschluss einer falschen Drohnen Versicherung kann zu ungedeckten Schäden führen und damit für Drohnen Betreiber und Geschädigte existenziell bedrohlich werden.
Hier finden Sie das gesamte Rechtsgutachten zur Drohnenversicherung Österreich als Download >>>

Drohnen Haftpflicht Versicherung Österreich - zum Gutachter:
Dieses Rechtsgutachten zu Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen ist das Ergebnis intensiver Recherchen, die sich von Juni 2020 bis September 2021 erstreckten. Diese betrafen Haftungsfragen rund um den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) sowie versicherungstechnische und luftrechtliche Fragestellungen, welche unter Federführung von Rechtsanwalt Mag. jur. Joachim J. Janezic, MEng präzisiert und beantwortet wurden.
Rechtsanwalt Mag. iur. Joachim J. Janezic, MEng., ist seit 2001 als Rechtsanwalt tätig. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag führt Luftfahrtrecht ausdrücklich als eines seiner Tätigkeitsgebiete. Auf dem Profil seiner Kanzlei wird er als Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht sowie als Master of Engineering – Aviation Safety geführt. Darüber hinaus ist er Autor und Mitautor luftfahrtrechtlicher Fachpublikationen im JKU & KUK Forschungsportal und Autor eines vom ÖAMTC veröffentlichten Überblicks zur österreichischen Rechtslage betreffend Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Als "ausgewiesener Experte im Bereich des österreichischen, europäischen und internationalen Luftfahrtrechts" wird Joachim Janezic von vielen Organisationen und Medien herangezogen. Zu seinen Spezialisierungen gehören insbesondere die Themen "Haftung und Versicherung". Janezic fungiert zudem als Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht. Nicht zuletzt kennt der Grazer Jurist als Experte für Accident Research und Aviation Safety auch die technische Seite der bemannten und unbemannten Luftfahrt.

Inhalt:

- Kuratorium für Verkehrssicherheit: Video zur Drohnen Pflichtversicherung
- Problem: Drohnen Versicherungen aus dem Ausland entsprechen oft nicht dem österreichischem Luftfahrtgesetz
- Drohnen Betreiber registrieren sich zwar als Person …
- … doch versichert wird die Drohne selbst!
- Falsche Drohnenversicherung: keine Deckung ...
- ... und Konsequenzen für den Betreiber eines UAS
- Pflicht: Drohnen Betreiber müssen selbst eine gesetzeskonforme UAS Versicherung wählen!
- Checkliste: Diese Bestandteile einer Drohnen Versicherung sind Pflicht
- Voraussetzungen für Drohnen Pflicht Versicherung – das sagt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
- Gesetzliche Pflichten bei Drohnen Versicherungen: Stellungnahme durch die Wirtschaftskammer Österreich - WKO
- Wiener Städtische Versicherung AG: Drohnen Pflichtversicherung nur mit Seriennummer





