Hier folgen Informationen zum Thema Drohnen Versicherung beim österreichischen Aeroclub, Prinz Eugen-Straße 12, A-1040 Wien. Dabei möchten wir verschiedenste Fragen zum Thema UAS Versicherung des Aeroclub für Dich hier behandeln. Zudem wird es auch darum gehen, ab wann Modellflugzeuge bzw. Flugmodelle unter die EU Drohnenverordnung fallen.
In der Versicherungspolizze müssen die Gerätedaten der Drohne explizit ausgewiesen sein. Ansonsten entspricht diese Versicherung nicht dem Österreichischen Luftfahrtgesetz! Dies bestätigte schon das 1. Österreichische Rechtsgutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung aus 2021. Dass die individuellen Gerätedaten einer Drohne, Modell, Seriennummer und Gewicht in der Polizze definitiv drinnen stehen müssen, bestätigt 2023 auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Drohnen Versicherungsbestätigungen ohne spezifische Gerätedaten sind für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) unzulässig!
Drohnen Versicherung des Aeroclub Österreich - Fragestellungen
Zusätzliche generelle Informationen zum Thema Drohnen Versicherung:
- Versicherungspflicht für Drohnen national geregelt
- Gesetzeskonforme Drohnen Versicherung nur mit 750.000 SZR
- Drohnen Kasko Versicherung wird immer wichtiger!
- Nützliche Links
Wir erweitern diesen Artikel für Dich ständig. Sollte es also News zu Drohnen Versicherungen über den Aeroclub geben, so erfährst Du hier von uns. Solltest Du von Deiner Seite Neuigkeiten für uns haben, so kannst Du uns gerne jederzeit anrufen oder ein eMail schreiben.
Seit Oktober 2021 gibt's das 1. Gutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung. Dieses besagt kurzum, dass Drohnen Versicherungen, die keine Daten der Drohne beinhalten (Hersteller, Seriennummer, Gewicht) in Österreich nicht gesetzeskonform sind! 2023 wurde diese Rechtsauffassung durch das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit vollinhaltlich bestätigt: "Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren.". Quelle: www.kfv.at
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