Drohnen + Datenschutz + Privatsphäre + DSGVO + Persönlichkeitsrechte + Belästigung
2022: Drohnen und Privatsphäre:
das Kuratorium für Verkehrssicherheit, die Austro Control und Air&More informieren
Oktober 2021: Die oben genannten Begriffe sorgen für immer mehr Zündstoff. Denn versehentliche Verletzungen der Privatsphäre sind mit Kameradrohnen nicht nur vorprogrammiert, sie bedeuten auch ein beträchtliches finanzielles Risiko für Drohnen Piloten. Dennoch sind vermeintliche Belästigungen durch "fliegende Augen" in Drohnenversicherungen fast nie gedeckt. Aber zum Glück nur "fast", den endlich gibt's den einzigartigen Pilot Privacy Shield!
Einzigartig: Nur der exklusive AIR&MORE Privacy Shield schützt Drohnen Betreiber mit einer
+ extra Deckungssumme von € 7.500 gegen 'immaterielle Schäden' aus der Verletzung von Privatsphäre, Namens- oder Persönlichkeitsrechten infolge von Drohnen Flügen.
+ kostenfrei mitversichert ab € 3 Mio. Versicherungssumme für alle Air&More Kunden mit einer R+V Drohnen Haftpflichtversicherung im privaten und kommerziellen Tarif.
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Wichtiger Hinweis: Verletzungen von Persönlichkeitsrechten gelten in Österreich nicht als Vermögensschäden, sondern als sogenannte "immaterielle Schäden". Sind diese in Deiner Polizze nicht explizit mitversichert, so besteht bei Verletzungen der Privatsphäre keine Deckung!
Gehört zum Equipment!
Im folgenden Beitrag erfährst Du, warum der Pilot Privacy Shield bei allen Drohnen Flügen immer mit an Bord sein sollte ...