Wer eine Drohne in den Urlaub mitnimmt, sollte ein paar wichtige Grundsätze beachten. Und dies nicht nur beim Transport im Flugzeug. Denn egal, ob man nun sein UAS nach Italien, nach Kroatien oder z. B. nach Griechenland mitnimmt: bei Reisen ins Ausland mit Drohne sollte man sich auf unterschiedliche Gesetzliche Regelungen in der jeweiligen Urlaubsdestinationen einstellen. Zwar hat hier die EU Drohnenverordnung innerhalb Europas für eine wichtige Harmonisierung gesorgt, wo aber z. B. genau welche Flugverbotszonen für Drohnen bestehen, regelt nach wie vor jeder EU Mitgliedstaat individuell.
Dieser Beitrag zum Reisen mit Drohnen wird von uns laufend erweitert. Solltest auch Du nützliche Informationen und Erfahrungen zum Thema Drohnen im Urlaub für uns haben, so kannst Du diese uns gerne hier mitteilen >
Drohne mit ins Ausland? Andere Länder andere Gesetze!
Unabhängig davon, ob man seine Drohne mit in den Urlaub nimmt oder eine kurze Reise mit dem UAS ins Ausland tätigt: auch wenn man sich mit seinem Copter auch nur in das EU Ausland bewegt, kann es leicht sein, dass genau dort andere Regeln beim Betrieb von Drohnen gelten als wie vielleicht im Herkunftsland. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mitunter mit empfindlichen Strafen der dort zuständigen Behörden rechnen.
Drohnen im Urlaub: Mitnehmen von UAS ins EU Ausland
Was die EU betrifft, so stimmt es natürlich, dass man sich als Betreiber einer Drohne (UAS Operator) nur einmal registrieren muss. Diese sogenannte Drohnen Registrierung erfolgt dabei immer im Herkunftsland und gilt dann folglich in der gesamten Europäischen Union. Dennoch bleiben aber weiterhin zum Beispiel die Versicherungspflichten für Drohnen als auch die Festlegung von Drohnen Flugverbotszonen (No-Drone-Zones) nach wie vor in nationaler Hand.
Drohne fliegen in Italien: Flugverbotszonen und mögliche Strafen
Wer seine Drohne bei einem Italien Urlaub mitnehmen möchte, muss diese angeblich bereits vor Einreise in Italien online registrieren - so jedenfalls schreiben es viele Blogger im Netz. Aber, eigentlich sollte laut EU Drohnenverordnung bereits eine Registrierung im jeweiligen Herkunftsland des Drohnen Betreibers genügen. Wir haben diesbezüglich im Juli 2023 nochmal bei der Austro Control nachgefragt. Hier die Antwort aus Wien:
"Die Registrierung als Drohnenbetreiber:in ist ausschließlich einmal zulässig und ist zwingend in jenem EU-Land vorzunehmen, in welchem man seinen Hauptwohnsitz hat. Sobald die Drohnenbetreiberregistrierung gemäß EU-Verordnung (EU) 2019/947 vorliegt sowie der „Drohnenführerschein“ (für Geräte ab 250g), ist der Betrieb in allen EU-Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung von weiteren nationalen Bestimmungen (wie Kontrollzonen oÄ) gestattet." (Austro Control 24.07.2023)
Sprich, so gesehen ist von einer weiteren Registrierung für Drohnen Betreiber in Italien in diesem Fall abzuraten, da dies gegen EU Recht verstößt!
Aber: Flugverbotszonen für Drohnen in Italien durch Registrierung
Aber, wer seine Drohne im Italien Urlaub korrekt betreiben möchte, sollte auch über die dort eingerichteten Flugverbotszonen für Drohnen Bescheid wissen. Und für diese kommt man kaum um eine Registrierung auf der entsprechenden italienischen Drohnen Plattform herum. Die zuständige italienische Luftfahrtbehörde hat hierfür die Online Plattform D-Flight eingerichtet. Diese gibt dem Drohnenbetreiber darüber Auskunft, wo er mit seinem UAS im Italien Urlaub fliegen darf und wo nicht. Somit kann man schon vor einer Reise zumindest einmal die Drohnen Flugverbotszonen in Italien studieren. Betreibt man aber dennoch seine Drohne in einer Verbotszone, so können die diesbezüglichen Strafen auch in Italien sehr saftig ausfallen.
Hier findest du "D-Flight" der italienischen Luftfahrtbehörde - die Drohnen Plattform für Italien (englische Version verfügbar). Und hier der Link zur italienischen Luftfahrtbehörde für weitere Informationen: https://www.enac.gov.it/en/safety-security/uas-drones
Tipp eines Kunden: Wenn man D-Flight am Desktop startet und nicht am Handy, so kann man angeblich auf die Flugverbotszonen für Drohnen in Italien ohne Registrierung zugreifen.
Diesen Ländern sind Drohnen komplett verboten:
Ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit nennt der ÖAMTC hier drei Länder, in denen (auch für den Urlaub) Drohnen komplett verboten sind. Zu diesen Ländern gehören: Ägypten, Saudi-Arabien und auch Marokko.
Dabei sollte man nicht einmal daran denken, seine Drohne dorthin in den Urlaub mitzunehmen. Denn schon bei der Einreise mit einer Drohne in Ägypten, Saudi-Arabien oder Marokko kann es zu erheblichen Problemen kommen. Diesbezüglich gibt es auch schon Berichte darüber, dass Drohnen bereits am Flughafen konfisziert worden. Dem Air&More Team liegt auch auch ein Erfahrungsbericht vor, wo ein Passagier nach Ankunft mit seiner Drohne am Flughafen in Saudi-Arabien dort länger festgehalten wurde. Dem nicht genug. Andere Quellen berichten sogar von potentielle Haftstrafen, wenn man seine Drohne nach Saudi-Arabien mitnimmt. Wie der Ernstfall in Ägypten oder Marokko aussehen kann, muss erst noch recherchiert werden.
Welche Reise Drohne ist am besten für den Urlaub geeignet?
Wer mit seiner Drohne eine Urlaubsreise ins Ausland tätigt, sollte Bei der Wahl seines UAS auf folgende Punkte achten:
- Die Drohne sollte relativ klein sein.
- Wenn möglich, sollte man eine Drohne wählen, deren Rotoren einklappbar sind.
- Das UAS sollte auch möglichst wenig Gewicht auf die Waage bringen, um nicht erhöhte Gepäckkosten am Flughafen zu verursachen.
- Eine Reise Drohne für den Urlaub sollte am besten unter 250 Gramm wiegen.
Vor allem der letzte Punkt mit der 250 g Grenze ist deshalb wichtig, da gerade für Drohnen unter 250 Gramm (MTOM, Maximum Take-off Mass) oftmals erleichterte gesetzliche Vorschriften gelten. Hier findest Du mehr Infos zu Drohnen unter 250 Gramm.
Nützliche Links:
Hier noch mehr Infos sowie eine Übersicht mit weiteren Beiträgen zum Thema mit Drohne in den Urlaub.
Unter diesem Link gibt's noch Tipps zum Transport von Drohnen auf Reisen.
Hier noch Infos zu Drohnenkarten und zu Drohnen Flugverbotszonen.
Hier gibt's kostenlose Drohnen Apps.
Und hier gibt es nochmals die kostenlose 750.000 SZR Bestätigung für Drohnen.