Abkürzung: Wer einfach nur wissen will, wie man seine Austro Control Drohnen Bewilligung beantragt, findet hier eine schnelle Anleitung >>>
Neu seit 01.01.2021: Hier gibt's Informationen über die neue EU Drohnenverordnung.
Und hier gibt's Infos zum neuen Drohnen Gesetz Österreich.
Hier noch allerlei zum Thema Drohnen Registrierung Neu.
Die Österreichische Tageszeitung Der Standard ließ unlängst mit einer alarmierenden Meldung aufhorchen:
Die "Hälfte der Drohnenbesitzer missachtet Gesetz" war da zu lesen. Gemäß Experten soll es in Österreich zwischen 50.000 und 100.000 Drohnen geben. Doch deren Piloten ignorieren meist die gesetzlichen Regelungen hierzulande. Gerade beim Thema Drohnen Bewilligung herrscht beträchtliches Unwissen. Laut Umfragen wissen mehr als ein Viertel der Personen weder um die Versicherungspflicht für Drohnen noch um die Pflicht zur Drohnen Genehmigung bei der Austro Control. Junge Erwachsene und Jugendliche schnitten noch schlechter ab. Bei den 29-Jährigen kannten gar nur 54 Prozent die Regelungen zur Drohnen Zulassung bzw. Drohnen Anmeldung in Österreich. Noch drastischer oder eher treffender formuliert es die Tageszeitung Heute. "50 Prozent aller Drohnen-Besitzer pfeifen auf Gesetz" - so die Headline.
Umso mehr ein Grund, die Vorteile einer Drohnen Anmeldung (seit 2021 gibt es die Drohnen Registrierung in Österreich!) nochmals hervorzuheben. Schließlich wird durch die Drohnen Bewilligung aus einem handelsüblichen Multicopter ein „unbemanntes Luftfahrzeug" (seit 2021 auch Unmanned Aircraft System, UAS). Und für den Betrieb eines uLFZ gelten eben nicht nur gewisse Pflichten, sondern auch umfassendere Rechte. Hier ein schneller Überblick:
Gültig bis Ende 2020: Erst mit Austro Control Bewilligung darf eine Drohne Bilder aufnehmen
Denn erst wenn die Drohne von der Austro Control als uLFZ bewilligt wurde, dürfen Bilder aufgezeichnet, weiterverarbeitet oder Sonstiges werden - vorher nicht! Diese gesetzliche Regelung betrifft auch die Speicherung privater Luftbilder. Ohne Genehmigung durch die Austro Control dürfte die Kamera nur rein zum Zwecke des Fluges selbst verwendet werden. Sprich ohne behördliche Drohnen Zulassung, dürfte die Kamera ausschließlich zu Steuerungszwecken wie bei einem Modellflug verwendet werden.
(Eine Ausnahme bilden hier die Gesetze rund um Mini Drohnen. Hier gibt's nähere Infos zu DJI Spark und anderen Mini Drohnen.)
Auch mit Österreichischer uLFZ Bewilligung bedarf es einer direkten Sichtverbindung
Auch wer eine Austro Control Genehmigung inne hat, darf mit seinem uLFZ nur auf Sicht fliegen. D. h. man muss die Drohne durchgehend beobachten und mit freiem Auge sehen können. Flüge ausserhalb der Sichtweite bedürften einer sogenannten Klasse 2 Genehmigung. Derartige Klasse 2 Bewilligungen wurden aber in Österreich bis dato nicht erteilt. Wer in Österreich aktuell eine Betriebsbewilligung für seine Drohne anstrebt, bekommt diese nur für die Klasse 1 mit Sichtverbindung.
Mit Drohnen Bewilligung darf man auch im Umkreis von über 500 Metern fliegen
Prinzipiell gibt es von der Austro Control hier keine Beschränkung betreffend die Entfernung. Aber, die direkte Sichtverbindung zum Multicopter muss auf jeden Fall gewahrt bleiben!
FPV (First Person View) Flüge bilden hier auch keine Ausnahme! Schließlich braucht es bei diesen auf jeden Fall eine 2. Person. Diese muss als sogenannter "Spotter" den direkten Sichtkontakt zur Drohne wahren und muss bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Geräts eingreifen können.
Mit Austro Control Bewilligung ist auch die Gewerbliche Drohnen Nutzung erlaubt
Wer seine Drohne zu mehr als rein zu Hobbyzwecken benutzt, darf dies nur mit aufrechtem Austro Control Bewilligungsbescheid tun. Auch eine kommerzielle Livebildübertragung ohne Datenspeicherung fällt unter die Pflicht zur uLFZ Genehmigung in Österreich. Wer aber eine Austro Control Drohnen Bewilligung durchlaufen und seine ACG Ordnungszahl erhalten hat, darf Multicopter und Kamera einem gewerblichen Zweck zuführen. Ab diesem Punkt darf er/sie mit Drohnenbildern Geld verdienen!
Aber Achtung:
Egal ob rein privat oder gewerblich, Bild- sowie Persönlichkeitsrechte von gefilmten bzw. fotografierten Personen sind in jedem Fall zu respektieren.
Luftfahrt Haftpflichtversicherung mit 750.000 SZR für Drohnen Pflicht
Für die Drohnen Bewilligung bei der Austro Control ist eine eigene Luftfahrt Haftpflichtversicherung für Flugdrohnen gesetzlich vorgeschrieben. Die Österreichische Luftfahrtbehörde benötigt zur Drohnen Genehmigung eine Versicherungsbestätigung über 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte). Die Mindest-Versicherungssumme in Euro beträgt für Österreich eine Million. Die Drohnen Haftpflicht Versicherung zum besten Preis Österreichs können Sie hier online beantragen. Die Versicherungsbestätigung kommt noch am selben Tag via eMail
Wie man einen ACG Drohnenantrag einfach und unkompliziert stellt, können Sie unter
Drohnenbewilligung Austro Control - so geht's nachlesen.
Bei Fragen stehen wir gerne auch telefonisch zur Verfügung!
Ihr AIR&MORE Team aus Tirol.