• Drohnen
    • Drohnen Versicherung Anträge
      • Drohnen Haftpflicht Versicherung
      • Mini-Drohnen Haftpflicht Versicherung
        (bis 450g)
      • Drohnen Kasko Versicherung
      • Drohnen Kasko Versicherung
        (Neuwert über € 10.000)
      • Drohnen Rechtsschutz-Versicherung
      • BOS & Blaulicht Drohnen Versicherungen
      • Drohnen Haftpflicht Deutschland
      • Drohnen Haftpflicht Versicherung USA
    • Drohnen Infocenter
      • Gutachten Drohnen Pflichtversicherung!
      • Drohnenführerschein Austro Control
      • Drohnenführerschein Prüfungsfragen
      • Drohnen Registrierung Austro Control
      • Drohnen Gesetz Österreich 2022+2023: Was gibt es Neues?
      • In welche CE Klasse fällt meine Drohne?
      • Drohnen ohne CE-Klasse: Infos!
      • Drohnenversicherung Österreich: Infos
      • Drohnen-Versicherung Vergleich
      • Infos zur R+V Drohnen Versicherung
      • Info Drohnen Kasko Versicherung
      • Drohnen Versichern: Step by Step
      • Drohnen: teure Fehler
      • DJI Mini, Mini 2, Mini 3 & DJI Mini 4 Infos
      • Drohnen unter 250 Gramm u. DJI Mini
    • Drohnen Infocenter II
      • Wo ist die Drohnen Seriennummer?
      • FAQs Drohnenversicherung
      • AIR&MORE Drohnen-Blog
      • Drohnen Blog
      • EU Drohnenverordnung 2021 Blog
      • Infos zu Drohnen Flügen in Wien 2022
      • Mini-Drohnen Blog
      • Austro Control Info Blog
      • Drohnen & Umweltschutz Blog
      • Feuerwehr Drohnen Blog
      • Rettungsdrohnen Blog
      • Agrar Drohnen Blog
      • Drohnen Unfall Berichte - Infothek
      • Drohnen Experten Interviews
      • ÖAMTC Drohnen Schwerpunkt - Infothek
    • Formulare Drohnen Versicherung
      • Meldung Drohnen Gerätewechsel
      • SZR Versicherungsbestätigung anfordern
      • Änderung Persönlicher Daten
      • Drohnen Schadensmeldung
      • Kündigung Drohnen Versicherung
      • Nützliche Drohnen Links
      • Drohnen Testberichte
      • Copter&Camera.at
        Branchenverzeichnis Drohnen
      • Drohnenkurs.com
        Professionelle Drohnen Schulungen
      • Drohnenversicherung.com
      • AIR&More Qualitätspartner Österreich
      • Drohnen-Apps & Mehr
      • AIR&MORE Presseberichte
  • Flugsport
    • Anträge
      • Haftpflichtversicherung Paragleiter, Drachenflieger, Fallschirmspringer
      • Haftpflichtversicherung Paragleiter & Drachenflieger Motorisiert
      • Haftpflichtversicherung Speedflyer
      • Tandem Haftpflichtversicherung Gleitschirmflieger, Hängegleiter, Fallschirmspringer
      • Tandem Haftpflichtversicherung Fallschirm Sammeldeckung
      • Must-have: Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug - Österreich
      • Must-have: Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug - Deutschland
      • NEU: Ballon Haftpflichtversicherung
    • Service
      • Verlängerung Haftpflicht Paragleiter, Hängegleiter & Fallschirmspringer 2025
      • FAQs zur Pflichtversicherung für Paragleiter, Hängegleiter & Fallschirm
      • Gutachten zur personenbezogenen Haftpflichtversicherung (PG, HG, FS)
      • Meldung Deckungswechsel Motorisiert & Tandem
      • Änderung persönlicher Daten
      • Schadensmeldung Haftpflichtversicherung
      • FAQ’s Flug Unfallversicherung
      • Unfallmeldung Unfallversicherung
      • Fallschirm Versicherungen - Tarifübersicht
  • Flugunfallversicherung
    • Flug Unfallversicherung Österreich
      • Antrag All-in-One Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug Österreich
      • FAQ’s Flug Unfallversicherung Österreich
    • Flug Unfallversicherung Deutschland
      • Antrag All-in-One Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug Deutschland
      • FAQ’s Flug Unfallversicherung Deutschland
    • Unfall & Service
      • Warum eine Flug-Unfallversicherung unverzichtbar ist!
      • Unfallmeldung Unfallversicherung
      • Änderung persönlicher Daten
  • Examiner
    • Flugprüfer Haftpflichtversicherung für Examiner
    • Haftpflicht Flugprüfer über 50 Flüge
    • Änderung persönlicher Daten
  • Bankverbindung
    • Verlängerung Flugsport-Haftpflicht Deutschland
    • Verlängerung Flugsport-Haftpflicht Österreich
  • Service & Kontakt
    • Kontaktformular allgemein
    • Meldung Drohnen Gerätewechsel
    • Anforderung Drohnen SZR Bestätigung
    • Änderung persönlicher Daten
    • Meldung Deckungswechsel Motorisiert & Tandem
    • AIR&More: Logos & Mehr
  • D. Niederkofler 0699 15 91 8600
  • H. Fischler 0699 10 20 0635

MENUMENU
  • Drohnen
    • Drohnen Haftpflicht Versicherung
      hier online beantragen

    • Drohnen Kasko Versicherung
      hier online beantragen

    • Mini-Drohnen Haftpflicht Vers. (bis 450g) hier online beantragen

    • Drohnen Gerätewechsel
      hier online melden

    • Drohnen Versicherung Anträge
      • Drohnen Haftpflicht Versicherung
      • Mini-Drohnen Haftpflicht Versicherung
        (bis 450g)
      • Drohnen Kasko Versicherung
      • Drohnen Kasko Versicherung
        (Neuwert über € 10.000)
      • Drohnen Rechtsschutz-Versicherung
      • BOS & Blaulicht Drohnen Versicherungen
      • Drohnen Haftpflicht Deutschland
      • Drohnen Haftpflicht Versicherung USA
    • Drohnen Infocenter
      • Gutachten Drohnen Pflichtversicherung!
      • Drohnenführerschein Austro Control
      • Drohnenführerschein Prüfungsfragen
      • Drohnen Registrierung Austro Control
      • Drohnen Gesetz Österreich 2022+2023: Was gibt es Neues?
      • In welche CE Klasse fällt meine Drohne?
      • Drohnen ohne CE-Klasse: Infos!
      • Drohnenversicherung Österreich: Infos
      • Drohnen-Versicherung Vergleich
      • Infos zur R+V Drohnen Versicherung
      • Info Drohnen Kasko Versicherung
      • Drohnen Versichern: Step by Step
      • Drohnen: teure Fehler
      • DJI Mini, Mini 2, Mini 3 & DJI Mini 4 Infos
      • Drohnen unter 250 Gramm u. DJI Mini
      • Wo ist die Drohnen Seriennummer?
      • FAQs Drohnenversicherung
      • AIR&MORE Drohnen-Blog
      • Drohnen Blog
      • EU Drohnenverordnung 2021 Blog
      • Infos zu Drohnen Flügen in Wien 2022
      • Mini-Drohnen Blog
      • Austro Control Info Blog
      • Drohnen & Umweltschutz Blog
      • Feuerwehr Drohnen Blog
      • Rettungsdrohnen Blog
      • Agrar Drohnen Blog
      • Drohnen Unfall Berichte - Infothek
      • Drohnen Experten Interviews
      • ÖAMTC Drohnen Schwerpunkt - Infothek
    • Formulare Drohnen Versicherung
      • Meldung Drohnen Gerätewechsel
      • SZR Versicherungsbestätigung anfordern
      • Änderung Persönlicher Daten
      • Drohnen Schadensmeldung
      • Kündigung Drohnen Versicherung
      • Nützliche Drohnen Links
      • Drohnen Testberichte
      • Copter&Camera.at
        Branchenverzeichnis Drohnen
      • Drohnenkurs.com
        Professionelle Drohnen Schulungen
      • Drohnenversicherung.com
      • AIR&More Qualitätspartner Österreich
      • Drohnen-Apps & Mehr
      • AIR&MORE Presseberichte
  • Flugsport
    • Anträge
      • Haftpflichtversicherung Paragleiter, Drachenflieger, Fallschirmspringer
      • Haftpflichtversicherung Paragleiter & Drachenflieger Motorisiert
      • Haftpflichtversicherung Speedflyer
      • Tandem Haftpflichtversicherung Gleitschirmflieger, Hängegleiter, Fallschirmspringer
      • Tandem Haftpflichtversicherung Fallschirm Sammeldeckung
      • Must-have: Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug - Österreich
      • Must-have: Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug - Deutschland
      • NEU: Ballon Haftpflichtversicherung
    • Service
      • Verlängerung Haftpflicht Paragleiter, Hängegleiter & Fallschirmspringer 2025
      • FAQs zur Pflichtversicherung für Paragleiter, Hängegleiter & Fallschirm
      • Gutachten zur personenbezogenen Haftpflichtversicherung (PG, HG, FS)
      • Meldung Deckungswechsel Motorisiert & Tandem
      • Änderung persönlicher Daten
      • Schadensmeldung Haftpflichtversicherung
      • FAQ’s Flug Unfallversicherung
      • Unfallmeldung Unfallversicherung
      • Fallschirm Versicherungen - Tarifübersicht
  • Flugunfallversicherung
    • Flug Unfallversicherung Österreich
      • Antrag All-in-One Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug Österreich
      • FAQ’s Flug Unfallversicherung Österreich
    • Flug Unfallversicherung Deutschland
      • Antrag All-in-One Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug Deutschland
      • FAQ’s Flug Unfallversicherung Deutschland
    • Unfall & Service
      • Warum eine Flug-Unfallversicherung unverzichtbar ist!
      • Unfallmeldung Unfallversicherung
      • Änderung persönlicher Daten
  • Examiner
    • Flugprüfer Haftpflichtversicherung für Examiner
    • Haftpflicht Flugprüfer über 50 Flüge
    • Änderung persönlicher Daten
  • Bankverbindung
    • Verlängerung Flugsport-Haftpflicht Deutschland
    • Verlängerung Flugsport-Haftpflicht Österreich
  • Service & Kontakt
    • Kontaktformular allgemein
    • Meldung Drohnen Gerätewechsel
    • Anforderung Drohnen SZR Bestätigung
    • Änderung persönlicher Daten
    • Meldung Deckungswechsel Motorisiert & Tandem
    • AIR&More: Logos & Mehr

FAQ's Drohnenversicherung Österreich

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge (Quadro-, Multicopter und Flugdrohnen)

 

FAQs zur Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge (Quadro-, Multicopter und Flugdrohnen)

a

1. Brauche ich für meine Flugdrohne bzw. meinen Multicopter eine Bewilligung von der Austro Control?

Selbst wenn “nur” private Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden und das Fluggerät somit nicht ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst betrieben wird, ist jenes als unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 zu qualifizieren und für den Betrieb somit eine Bewilligung der Austro Control (ACG) erforderlich.

1. Unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ)

der Klasse 1 sind gemäß § 24f LFG 2014 nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten

  1. auch in einem Umkreis von mehr als 500 m
    und/oder
  2. gegen Entgelt oder gewerblich
    oder
  3. zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 LFG genannten Zwecken (also nicht als Flugmodell und somit nicht ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst) betrieben werden.

Für die Einordnung Ihrer Drohne als sog. “unbemanntes Luftfahrzeug” (uLFZ) ist es ausreichend, dass eine dieser Alternativen vorliegt! Selbst wenn also “nur” private Film- oder Fotoaufnahmen gemacht werden und das Gerät somit nicht ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst betrieben wird, gilt jenes als unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 und ist damit bewilligungspflichtig!
Die dazu notwendige Haftpflichtversicherung “Klasse 1 mit Sichtverbindung mit Genehmigung durch die Austro Control” können Sie in unserem Online- oder Faxantrag auswählen ›››

2. Modellfüge bzw. der Betrieb von “Flugmodellen“

(unter 25 kg) sind gemäß § 24c LFG jene Flüge, die

  1.  in einem Umkreis von höchstens 500 m erfolgen
    und
  2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich
    und
  3. ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst erfolgen.

Alleine das Vorhandensein einer Kamera oder die Übertragung der Bilder während des Fluges (z. B. zu Trainingszwecken, ohne Aufzeichnung etc.) begründet noch keine Bewilligungspflicht durch die Austro Control. Die Drohne kann also immer noch im Sinne des “Modellfluges”, sprich als “Flugmodell” genutzt werden. Als gesetzliche Mindestversicherung genügt dann unsere “Hobbynutzung ohne Austro Control”. Auch diese gib’s zur Auswahl in unserem Online- oder Faxantrag ›››

Trifft jedoch eine der oben genannten Alternativen nicht zu, so ist eine behördliche Zulassung verpflichtend! Dann benötigen Sie die unter Punkt 1 beschriebene Deckung “MIT Genehmigung durch die Austro Control”.
Achtung: Hat Ihr Flugmodell über 25 kg Gesamtgewicht, so benötigen Sie in jedem Fall eine Bewilligung durch die Austro Control!

Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass im Falle eines Betriebs eines uLFZ ohne entsprechende Bewilligung die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 169 LFG Geldstrafen in Höhe von bis zu € 22.000 verhängen kann.

a

2. Warum gelten die meisten Drohnen nicht mehr als “Spielzeug”?

Die Abgrenzung sog. „umbemannter Geräte“ (Spielzeug) zu „Flugmodellen“ und „Umbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ) bemisst sich auch durch die Bemessung der potentiellen Energie beim Aufprall.

Somit ist bei der Berechnung der “Bewegungsenergie” gemäß § 24d LFG auch die geplante Flughöhe beim Betrieb zu beachten, siehe dazu die Erläuterungen in der Regierungsvorlage zum Luftfahrtgesetz (LFG): „Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, sollen diese nicht als Flugmodell oder Unbemanntes Luftfahrzeug gelten und – abgesehen von der Anforderung, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden – nicht in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes fallen.
Die maximale Bewegungsenergie, gemessen in Joule, die durch einen Fall aus einer bestimmten Flughöhe erreicht werden kann, ergibt sich aus der Berechnung der Masse mal der Erdbeschleunigung mal der Höhe. Dies bedeutet vereinfacht, dass das Gewicht des Gerätes (kg) mit der geplanten Steighöhe (m) und dem gerundeten Wert 10 zu multiplizieren ist (zB 0,30 kg x 20m x 10 = 69 Joule).“

Bewegungsenergie Drohne Joule

Daraus ergibt sich, dass z. B. eine 1,7 kg schwere Drohne für die Kategorisierung als unbemanntes Gerät sprich als “Spielzeug” gemäß § 24d LFG nur in einer Höhe von ca. 4,5 m verwendet werden dürfte!

a

3. "Unbemanntes Gerät" (Spielzeug), was ist ein “Flugmodell” und was ist ein “unbemanntes Luftfahrzeug” (uLFZ) gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz (LFG) 2014?

Einteilung Drohnen Austro Control LFG
a

3.a Wie funktioniert das Luftfahrtgesetz bei Minidrohnen?

Österreich Luftfahrtgesetz Mini Drohnen Autsro Control

Mini Drohnen können einerseits als Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) abheben, oder sie werden als sogenannte "unbemannte Geräte" nach Paragraph 24d LFG in Betrieb genommen. Wie man Mini Drohnen auch für gewerbliche Aufnahmen OHNE Austro Control Drohnenbewilligung verwenden kann, erfahren Sie in unserem Mini Drohnen Blog.

Und hier gehts zum Antrag Mini Drohnen Versicherung >>>

a

4. Wozu brauche ich die “Hobby-Zwischendeckung”?

Auf Grund des enormen Andrangs dauert ein Zulassungsverfahren bei der Austro Control aktuell zwischen 1-3 Monate. Um diese Zeitspanne bis zur Erteilung der behördlichen Ordnungszahl sinnvoll zu überbrücken, empfiehlt AIR&MORE die exklusive “Hobby-Zwischendeckung”.

Das Gerät kann währenddessen bereits unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich in Betrieb gehen. Die Nutzung von Drohne und Kamera dient auschließlich zum Zweck des Fluges selbst (z. B. Test- und Trainingsflüge). Es erfolgen noch keine Foto- oder Filmaufnahmen. Der maximale Flugradius beschränkt sich auf 500 Meter bei direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung. Während der Hobby-Zwischendeckung gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Flugmodelle: § 24c Luftfahrtgesetz (LFG).

In unserem Antragsformular (Variante MIT Genehmigung durch die Austro Control) können sie die Hobby-Zwischendeckung ohne Aufschlag(!) und bequem via Mausklick aktivieren: "Ja, ich möchte eine Hobby-Zwischendeckung".
Diese startet mit dem Antragseingang bei uns bzw. mit dem gewünschten Versicherungsbeginn.
Hier geht's zum Antrag ›››

Ohne Hobby-Zwischendeckung darf das unbemannte Luftfahrzeug ausschließlich ab Ausstellung der Austro Control Ordnungszahl in Betrieb genommen werden!

a

5. Wozu brauche ich die “Vorläufige Deckungszusage” gegenüber der Austro Control? Wie bekomme ich diese?

Im “Antrag auf Erteilung einer Betriebsbewilligung für ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 gemäß § 24f LFG” schreibt die Austro Control die Beilage einer Versicherungsbestätigung (über eine Deckungssumme von 750.000 SZR), gemäß LFG vor.

Diese vorläufige Deckungszusage erhalten Sie von uns noch am Tag Ihrer Antragstellung. Bitte wählen sie ganz einfach die Variante “MIT Genehmigung durch die Austro Control”. Die Versicherunsgbestätigung mit 750.000 SZR kommt via eMail.

TIPP: Um die Zeitspanne bis zur Erteilung der Austro Control Bewilligung (3-6 Monate!) zu überbrücken, empfehlen wir unsere “Hobby-Zwischendeckung” (siehe Punkt 4).

a

6. Was bedeutet SZR - Sonderziehungsrechte?

“Das Sonderziehungsrecht (SZR; englisch Special Drawing Right, SDR) ist eine künstliche, 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währung, die international als Zahlungsmittel verwendet werden kann. Sie wird nicht an Devisenmärkten gehandelt, sondern auf IWF-Konten wie ein Buchkredit geführt. Auch der Wechselkurs wird vom IWF festgesetzt.” (Quelle: Wikipedia)

Die Sonderziehungsrechte (SZR) sind insbesondere für die Abwicklung von Schadensleistungen inmitten internationaler Währungsschwankungen wichtig. Auf unseren Versicherungbestätigungen sind die vom Gesetzgeber geforderten 750.000 SZR klar ausgewiesen.

a

7. Hilfe! Mein Austro Control Bescheid kommt erst in 2 Monaten – was nun?

Auf Grund des enormen Andrangs kann ein Bewilligungsverfahren bei der Austro Control bis zu 8 Wochen dauern. Um diese Zeitspanne bis zur Erteilung der behördlichen Ordnungszahl sinnvoll zu überbrücken, empfiehlt AIR&MORE die exklusive “Hobby-Zwischendeckung”.

Sollten Sie diese usrprünglich nicht beantragt haben, so melden Sie uns Ihren Wunsch auf Hobby-Zwischendeckung einfach via eMail an info@airandmore.at. Die entsprechende Deckung tritt noch am selben Tag für Sie in Kraft!

Das Gerät kann währenddessen bereits unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich in Betrieb gehen. Die Nutzung von Drohne und Kamera dient auschließlich zum Zweck des Fluges selbst (z. B. Test- und Trainingsflüge). Es erfolgen noch keine Foto- oder Filmaufnahmen. Der maximale Flugradius beschränkt sich auf 500 Meter bei direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung. Währen der Hobby-Zwischendeckung gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Flugmodelle: § 24c Luftfahrtgesetz (LFG).

Ohne Hobby-Zwischendeckung darf das unbemannte Luftfahrzeug ausschließlich ab Ausstellung der Austro Control Ordnungszahl in Betrieb genommen werden!

a

8. Ich habe nun meinen Austro Control Bescheid erhalten – was soll ich jetzt tun?

Bitte übermitteln Sie uns den Austro Control Bescheid mitsamt darin ausgewiesener Ordnungszahl zeitnah per eMail an mail@airandmore.at oder per Fax an +43 512 219921-2323. Die Deckung als “unbemanntes Luftfahrzeug” (uLFZ) gemäß § 24f LFG (mit Austro Control Zulassung) tritt mit Eingang des Bescheides bei uns in Kraft. Die Versicherungspolizze mit ausgewiesener Austro Control Ordnungszahl erhalten Sie in den folgenden Wochen per Post.

  • Für den Fall, dass Sie bisher bei uns eine Hobby-Zwischendeckung genossen haben, so erlischt diese mit Eingang Ihres Bescheides. Mit der neuen, umfassenderen Deckung dürfen sie ab sofort auch Bildmaterial aufzeichnen, weiterverarbeiten etc., sprich, Ihre Drohne als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) gemäß Ihrem Bescheid nutzen.
  • Hatten Sie bisher nur eine vorläufige Deckungsnummer bei uns, so tritt am Tag des Eingangs des Bescheides Ihr voller Versicherungsschutz in Kraft. Ihr uLFZ darf nun gemäß Austro Control Zulassung geflogen werden. Je nach gwählter Zahlweise wird die Versicherungsprämie alsbald von Ihrem Konto abgebucht oder Ihnen eine Rechnung zugesandt.
a

9. Was passiert, wenn ich ohne Zulassung fliege?

Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass im Falle eines Betriebs eines uLFZ ohne entsprechende Bewilligung die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 169 LFG Geldstrafen in Höhe von bis zu € 22.000 verhängen kann. Liegen erschwerende Umstände vor, so kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verhängt werden.

a

10. Wo kann ich die bereits erteilten Betriebsbewilligungen einsehen?

Die Österreichische Luftfahrtbehörde (Austro Control) führt hierzu eine eigene offizielle Liste.
Ausgewiesen werden hier jene Geräte, deren Benutzer explizit einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Der entsprechende Link findet sich auf dieser Seite:
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/lizenzen__bewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz

a

11. Explizit ausgeschlossen vom Haftpflicht-Versicherungsschutz sind…

  • Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten
  • Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, gewerblichen- und Datenschutzrechten
  • sowie wegen Vermögensschäden aus Eigentumsverletzungen, die nicht durch einen Sachschaden entstanden sind.
  • Nicht versichert ist auch der Betrieb im Rahmen polizeilicher oder militärischer Einsätze
  • sowie der Einsatz mit oder als Waffe.
a

12. Warum sind die Prämien bei AIR&MORE günstiger als beim Mitbewerber?

Ganz einfach – unser Einsatz senkt Ihre Kosten.

Als exklusiver Partner der R+V Gruppe legen wir alles daran, Ihnen und Ihrem Versicherer unnötige Aufwendung zu ersparen: Rasche Abwicklung der Deckungsaufträge, ad hoc Ausstellung der Versicherungsbestätigungen und prompter Service am Telefon – eine schlanke Logistik macht uns und Ihnen das Leben leichter. Wir stellen die Infrastruktur, Sie bekommen den Service!

a

13. Einteilung Einsatzgebiete von uLFZ´s der Klasse 1

Durch einen Risk-Based-Approach wurden 4 Kategorien identifiziert.
Damit wird eine Festlegung von technischen und betrieblichen Auflagen für jede Kategorie möglich.

Einsatzgebiete von uLFZ´s der Klasse 1
a

14. Anforderungen an das uLFZ der Klasse 1 und an den Piloten

Die Anforderungen an das uLFZ, den Betrieb und die Piloten sind auf die Kategorie abgestimmt.

Abhängig vom Risikopotenzial des Betriebes sind technische, betriebliche und personelle Anforderungen abgestuft:

  • Kategorie A: keine spezielle Qualifikation der Piloten, handelsübliche Komponenten, …
  • Kategorie B: Deklaration jedes Piloten, kleine Bauvorschrift, Einzelfehler darf nicht zum Absturz führen, …
  • Kategorie C: Kenntnisse in Luftrecht, kleine Bauvorschrift, Einzelfehler darf nicht zum Absturz führen, …
  • Kategorie D: Kenntnisse in Luftrecht, große Bauvorschrift, Einzelfehler darf nicht zum Absturz führen, …
a

15. Wer ist die R+V Versicherung?

Die R+V Versicherung hat ihre Wurzeln in der Genossenschaftsbewegung und ist der Versicherer der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Die österreichische Niederlassung der R+V Allgemeine Versicherung AG ist Teil des R+V-Konzerns, eine der größten deutschen Versicherungsgruppen.

Ausgezeichnet: Die Solidität der R+V Versicherung wird immer wieder mit Top-Noten prämiert. Ein AA- Rating von Standard & Poors unterstreicht die Finanzkraft der R+V und macht Sie zum einem einem starken Partner für uns und unsere Kunden.

Teilen mit:

  • Click to share on Twitter (Opens in new window)
  • Click to share on Facebook (Opens in new window)
DrohnenDrohnenversicherungFlugdrohnenHaftpflichtversicherungMulticopter
Share

Drohnen

  • Logo Oeamtc Vorteilspartner

    Rabatte durch unseren Partner ÖAMTC!

  • Drohnen Forum 2025

    AIR&MORE: offizieller Sponsor
    beim Drohnen Forum >

  • WKO Drohnen Vorträge beim E-Day 2019

  • ARAG Drohnen Rechtsschutz

    Must-have:

    Drohnen Rechtsschutz Versicherung >>>

  • Standbild Öamtc Drohnen App Video
    ÖAMTC Pressekonferenz mit AIR&MORE
  • News

    • DJI Mavic 4 Pro - Registrieren und die beste Versicherung

      DJI Mavic 4 Pro - Registrieren und die beste Versicherung

      Die DJI Mavic 4 (Pro) erschien nun endlich am 13. Mai 2025: Weiter unten findet Ihr die ersten technischen Details, Preise und einiges mehr! In Österreich müssen sich Drohnen Betreiber …
    • AIRlabs Austria: Drohnen Testgelände in Österreich

      AIRlabs Austria: Drohnen Testgelände in Österreich

      Im folgenden Beitrag geht es um AIRlabs Austria – das 1. Österreichische Drohnen Testgelände, wo Du Drohnen-Technologien sicher und nachhaltig weiterentwickeln kannst. Der Start dieses einzigartigen Drohnen Testlabors ist auch …
    • Drohnen Unfall: Kollision mit Löschflugzeug in Kalifornien

      Drohnen Unfall: Kollision mit Löschflugzeug in Kalifornien

      10. Januar 2025, Los Angeles: Ein Drohnen Unfall in Kalifornien hat die Bekämpfung der verheerenden Waldbrände massiv behindert. Dabei kam es zu einer Kollision einer privaten Drohne mit einem Löschflugzeug …
    • DJI Flip Registrieren und die beste Versicherung in Österreich

      DJI Flip Registrieren und die beste Versicherung in Österreich

      Hier findest Du wichtige Informationen zur DJI Flip mit 249 Gramm, der neuen Vlogger und Selfie Drohne des Marktführers DJI, pünktlich zum Erscheinungsdatum 14.01.2025. Neben einem Testbericht und Vergleich zur …
  • Öamtc Drohnen Versicherung Autotouring
    ÖAMTC Auto Touring empfiehlt
    AIR&MORE Drohnenversicherung!
  • Seriennummer?

    So findest Du die Seriennummer Deiner Drohne!

  • kostenlos ab € 3 Mio.

    7.500 Euro Schutz für Immaterielle Schäden bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Störung der Privatsphäre ab € 3 Mio. Drohnen Haftpflicht.
    - Pilot Privacy Shield -

  • Kein Selbstbehalt

    ... und deshalb 100% Leistung in allen unseren Drohnen Haftpflichtversicherungen!

  • Vermögensschäden

    Deine Drohne legt einen ganzen Betrieb lahm? Reine Vermögens- bzw. Ausfallschäden sind in der Haftpflicht sogar bis € 1 Mio. versichert.

  • € 3 MIO. MINDESTENS

    Denn Entschädigungsleistungen können in die Millionen gehen. Deshalb mindestens € 3 Mio. Versicherungssumme bei Drohnen!
    Detaillierte Infos hier >>>

  • Sofortschutz

    ... ab Eingang Deines Onlineantrags!

  • Öamtc Drohnen App
    Hier geht's zur ÖAMTC Drohnen App
  • Wir fördern Drohnenkurse!

    >>> Drohnenkurs eintragen

    >>> Drohnenkurs Kalender

  • Copter&Camera Branchenverzeichnis

    Die kostenlose Win-Win Plattform, nicht nur für Luftfilmer, -fotografen und Copterfreaks, sondern für einen zukunftsreichen Dienstleistungssektor insgesamt.



  • Tags

    Betriebsbewilligung Blaulicht Drohne BOS Drohne Drohne im Urlaub Drohnen Drohnenbewilligung Drohnen Gefahr Drohnen Kollision Drohnenkurs Drohnen Registrierung Drohnen Safety Drohnen Sicherheit Drohnen Unfall Drohnenversicherung Flugdrohnen Haftpflichtversicherung Infrarot Drohnen Multicopter Thermo Drohne uLFZ Unbemanntes Luftfahrzeug
  • Drohnen

    • DJI Mavic 4 Pro - Registrieren und die beste Versicherung
    • AIRlabs Austria: Drohnen Testgelände in Österreich
    • Drohnen Unfall: Kollision mit Löschflugzeug in Kalifornien
    • DJI Flip Registrieren und die beste Versicherung in Österreich
    • Beinahe Unfall nach Drohnen Absturz beim Weltcup Skirennen...

  • Flugunfallversicherung

    • Flugunfallversicherung Paragleiter, Drachenflieger,...
    • Must-have: Unfallversicherung für Gleitschirm-Flieger
    • Flug Unfallversicherung Gleitschirm, Hängegleiter,...
    • FAQ's Flug Unfallversicherung
    • Unfallmeldung Unfallversicherung

  • Flugsport Versicherung

    • Gutachten Haftpflichtversicherung Paragleiter, Drachenflieger,...
    • Pflichtversicherung Paragleiter, Hängegleiter, Fallschirm
    • Flugunfallversicherung Paragleiter, Drachenflieger,...
    • Must-have: Unfallversicherung für Gleitschirm-Flieger
    • Ballon Haftpflichtversicherung und CSL Versicherung


  • Links
  • Versicherungsbedingungen
  • Bankverbindung Haftpflicht Versicherung Paragleiter, Drachenflieger & Fallschirmspringer
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© AIR&MORE | Webmaster web-mark