Ursprünglicher Beitrag aus 2022 | Umfassend aktualisiert: 06.08.2026 | Fachlich geprüft durch AIR&MORE OG, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Update 2026: UNIQA bietet in Österreich wieder eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für die private Nutzung an. Der Abschluss ist derzeit anfragepflichtig: Auf der offiziellen Produktseite wird kein sofortiger Online-Tarif angeboten, sondern eine persönliche Beratung mit individuellem Angebot. Die älteren Aussagen aus 2022, wonach UNIQA keine Drohnenversicherung anbiete, sind daher nicht mehr aktuell.
Auf dieser Seite findest Du den aktuellen Stand zur UNIQA Drohnenversicherung in Österreich: Leistungen, Versicherungssumme, Geltungsbereich, Beispielprämie, Ausschlüsse, die mögliche Ergänzung eines bestehenden UNIQA Haushalts- oder Eigenheimvertrags und eine sachliche Makler-Einordnung im Vergleich zu anderen Drohnenversicherungen.
Inhalt
- Aktueller Stand 2026
- Leistungen der UNIQA Drohnenversicherung
- Kosten und aktuelle Beispielprämie
- UNIQA Haushalts- oder Eigenheimversicherung
- Produktinformationsblatt (IPID)
- Wichtige Einschränkungen
- Vergleich mit R+V
- Historischer Rückblick
- Häufige Fragen
UNIQA Drohnenversicherung Österreich: aktueller Stand 2026
Die UNIQA Österreich Versicherungen AG führt aktuell eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung im Produktbereich Privatschutz Wohnen & Freizeit. Sie richtet sich an die private Haltung und Verwendung von Drohnen und Flugmodellen der Klassen C0 bis C2 innerhalb der Betriebskategorie „Open“.
Auf der öffentlichen UNIQA-Produktseite gibt es derzeit keinen sofortigen Online-Abschluss mit allgemein abrufbarer Prämie. Interessenten können eine Beratung vereinbaren; UNIQA erstellt anschließend ein individuelles Angebot. Die Drohnenversicherung ist daher aktuell anfragepflichtig.
Kurz gesagt: UNIQA hat wieder eine echte Drohnen-Haftpflichtversicherung im Angebot. Der konkrete Abschluss, die Prämie und der Vertragsaufbau werden jedoch individuell geprüft und angeboten.
Leistungen der UNIQA Drohnen-Haftpflichtversicherung
| Versicherungsart | Haftpflichtversicherung für die private Haltung und Verwendung von Drohnen und Flugmodellen |
|---|---|
| Betriebskategorie | „Open“ |
| Drohnenklassen | C0 bis C2 |
| Versicherungssumme | 1 Mio. Euro je Drohne, jedenfalls mindestens die gesetzlich vorgesehenen 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) |
| Versicherte Schäden | Personenschäden, Sachschäden und daraus abgeleitete Vermögensschäden |
| Versicherte Personen | Drohnenhalter und alle verfügungsberechtigten Pilotinnen und Piloten |
| Geltungsbereich | Österreich |
| Schadenersatz | Befriedigung gerechtfertigter und Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche, erforderlichenfalls auch vor Gericht |
| Spielzeugdrohnen | Subsidiär versichert, sofern keine andere Versicherung leistet |
UNIQA: Vorteile einer auf den Betreiber lautenden, gerätedokumentierten Drohnenversicherung
Im von AIR&MORE geprüften aktuellen UNIQA-Angebot ist der Drohnenbetreiber selbst Versicherungsnehmer; auch der Versand der Originalpolizze an den Versicherungsnehmer ist vorgesehen. Dadurch erhält der Betreiber unmittelbaren Zugriff auf seine Vertragsunterlagen. Nach § 167 Abs. 2 Luftfahrtgesetz (LFG) müssen der Versicherer und der versicherte Halter jede vorzeitige Beendigung des Versicherungsverhältnisses sowie jede Unterbrechung des Versicherungsschutzes unverzüglich der Austro Control GmbH anzeigen. Sind UAS-Betreiber, versicherter Halter und Versicherungsnehmer dieselbe Person, kann dies die Erfüllung dieser Meldepflicht praktisch erleichtern.
Das geprüfte UNIQA-Angebot sieht außerdem vor, die konkrete Drohne mit Marke, Typ und Seriennummer zu dokumentieren. Werden diese Angaben wie beantragt in die Polizze übernommen, ist das versicherte UAS eindeutig bezeichnet. Nach § 166 Luftfahrtgesetz (LFG) kann ein Geschädigter seinen Schadenersatzanspruch im Rahmen des Versicherungsvertrags direkt gegen den Versicherer geltend machen. Die Gerätedokumentation begründet dieses direkte Klagerecht nicht, kann aber die Zuordnung erleichtern, ob die schadenverursachende Drohne vom betreffenden Versicherungsvertrag erfasst ist.
Auch bei der Schadenprüfung kann eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung von Vorteil sein. Nach § 34 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) kann der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls erforderliche Auskünfte und zumutbare Belege verlangen. Sind Hersteller, Modell und Seriennummer bereits in den Vertragsunterlagen festgehalten, steht dem Versicherungsnehmer ein wichtiger Beleg zur Identität des versicherten UAS zur Verfügung. Das kann die Prüfung erleichtern, ersetzt aber nicht den Nachweis der übrigen Voraussetzungen des Versicherungsschutzes.
Rechtliche Einordnung: Weder § 166 LFG noch § 34 VersVG schreiben zwingend vor, dass die Seriennummer in jeder Drohnenpolizze angeführt sein muss. Der praktische Vorteil einer gerätedokumentierten Drohnenversicherung liegt vor allem in der eindeutigen Zuordnung und leichteren Nachweisführung.
Praxisbeispiele: Warum ein eindeutig überprüfbarer Versicherungsnachweis für Drohnen wichtig ist
Wichtig: Maßgeblich sind immer das individuelle UNIQA-Angebot, der Antrag, die Polizze und die für den konkreten Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen. Öffentlich bereitgestellte Übersichten ersetzen keine vollständige Vertragsprüfung.
Was kostet die UNIQA Drohnenversicherung?
UNIQA veröffentlicht derzeit keine allgemein gültige Mindestprämie auf der Produktseite. Die Prämie wird im Rahmen eines individuellen Angebots berechnet.
In einem aktuellen Musterangebot vom 02.08.2026 betrug die jährliche Bruttoprämie 64,58 Euro. Das Beispiel bezog sich auf eine privat verwendete, gerätedokumentierte DJI Mini 4K mit 1 Mio. Euro Versicherungssumme, Geltungsbereich Österreich und ohne Selbstbehalt.
Keine garantierte Mindestprämie: Die 64,58 Euro sind eine aktuelle Beispielprämie aus einem konkreten Angebot. Sie beweisen nicht, dass jeder Kunde oder jede Drohne zu diesem Preis versichert werden kann. Die tatsächliche Prämie ergibt sich erst aus dem individuellen UNIQA-Angebot.
Das geprüfte Angebot sieht außerdem eine jährliche Wertanpassung nach dem Verbraucherpreisindex 2020 vor. Als Bedingungen werden die PHD02 Privatschutz – Drohnen-Haftpflichtversicherung, Fassung 03/2026, sowie die Updateklausel PSO04, Fassung 01/2023, genannt.
Kann die Drohnenversicherung in eine bestehende UNIQA Haushalts- oder Eigenheimversicherung eingebaut werden?
Wer bereits eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung bei UNIQA hat, sollte prüfen lassen, ob eine Ergänzung um einen eigenen Drohnen-Luftfahrtbaustein beziehungsweise eine zusätzliche Drohnen-Haftpflichtversicherung im Rahmen des UNIQA Privatschutzes sinnvoll und möglich ist.
Ein solcher Schutz ist nicht automatisch in jeder bestehenden Haushalts- oder Eigenheimversicherung enthalten. Ob und wie die Drohnenversicherung ergänzt werden kann, hängt vom bestehenden Vertrag, dem konkreten UAS, der Nutzung und dem individuellen Angebot der UNIQA ab.
Das von uns geprüfte aktuelle Angebot führt die Drohnen-Haftpflicht als eigene Sparte mit eigenen Bedingungen. Es weist außerdem darauf hin, dass es sich bei den beantragten Sparten um rechtlich selbstständige Verträge handelt. Deshalb sollte nicht nur auf die Bezeichnung des Gesamtpakets, sondern immer auf die konkrete Polizze und den ausgewiesenen Luftfahrt-Versicherungsschutz geachtet werden.
UNIQA Produktinformationsblatt zur Drohnen-Haftpflichtversicherung
Das Produktinformationsblatt beschreibt die wichtigsten versicherten Gefahren, Ausschlüsse, Deckungsbeschränkungen, den Geltungsbereich und die wesentlichen Pflichten. Das Dokument trägt den Stand 01/2023 und wird auf der aktuellen UNIQA-Produktseite weiterhin als Produktinformationsblatt verlinkt.

UNIQA Drohnen-Haftpflichtversicherung Österreich – Produktinformationsblatt (IPID, Stand 01/2023)
Wichtige Einschränkungen der UNIQA Drohnenversicherung
- Nur private Nutzung: Vereinsmäßige, gewerbliche oder berufliche Haltung und Verwendung sind nach dem Produktinformationsblatt nicht versichert.
- Nur Kategorie „Open“: Die öffentliche Produktdarstellung bezieht sich auf die Klassen C0 bis C2 innerhalb der offenen Kategorie.
- Geltungsbereich Österreich: Ein Versicherungsschutz im Ausland ist in den veröffentlichten Produktinformationen nicht vorgesehen.
- Reine Vermögensschäden: Versichert sind abgeleitete Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Eine eigenständige Deckung reiner Vermögens- oder Ausfallschäden ist nicht ausgewiesen.
- Privatsphärenverletzungen: Eine gesonderte Deckung für Verletzungen der Privatsphäre oder anderer Persönlichkeitsrechte ist in den öffentlich verfügbaren UNIQA-Unterlagen nicht ausgewiesen.
- Gesetzesverstöße: Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei Verstößen gegen gesetzliche Regelungen, etwa bei einem Betrieb ohne erforderliche Registrierung oder in Sperrzonen.
- Anfrage erforderlich: Prämie, Vertragsdauer, konkrete Drohnendaten und weitere Vertragsdetails werden individuell festgelegt.
UNIQA oder R+V: sachliche Makler-Einordnung
Die UNIQA Drohnen-Haftpflichtversicherung kann für private Betreiber interessant sein, die ihre Drohne ausschließlich in Österreich und innerhalb der Kategorie „Open“ einsetzen. Positiv sind insbesondere die gerätebezogene Dokumentation im geprüften Angebot, die Mitversicherung verfügungsberechtigter Piloten und der im Musterangebot entfallende Selbstbehalt.
Bei einem weitergehenden Bedarf sollte zusätzlich die R+V Drohnenversicherung geprüft werden. R+V veröffentlicht Tarife für private und kommerzielle Nutzung, Versicherungssummen von 1 bis 10 Mio. Euro, reine Vermögens- und Ausfallschäden bis 1 Mio. Euro sowie in den dafür vorgesehenen Tarifen den Pilot Privacy Shield.
| Merkmal | UNIQA | R+V Österreich |
|---|---|---|
| Nutzung | ausschließlich privat | private und kommerzielle Tarife |
| Versicherungssumme | 1 Mio. Euro im aktuellen Produkt und Musterangebot | je nach Tarif 1, 3, 5 oder 10 Mio. Euro |
| Geltungsbereich | Österreich | abhängig vom gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen |
| Reine Vermögens- und Ausfallschäden | nicht als eigenständige Deckung ausgewiesen | bis 1 Mio. Euro veröffentlicht |
| Privatsphärenverletzungen | keine gesonderte Deckung öffentlich ausgewiesen | Pilot Privacy Shield in den dafür vorgesehenen Tarifen |
| Abschlussweg | individuelle Beratung und Angebot | Online-Beratung und Antragsstrecke über AIR&MORE |
AIR&MORE Makler-Fazit: UNIQA kann für eine privat genutzte Drohne in der offenen Kategorie und ausschließlich in Österreich eine passende Lösung sein, besonders wenn bereits ein UNIQA Haushalts- oder Eigenheimvertrag besteht und eine Ergänzung geprüft werden soll. Wer gewerblich fliegt, höhere Versicherungssummen, Auslandsschutz, reine Vermögens- und Ausfallschäden oder einen Schutz bei Privatsphärenverletzungen benötigt, sollte einen breiteren Marktvergleich durchführen.
Historischer Rückblick: UNIQA Drohnenversicherung 2022
Der ursprüngliche Beitrag dokumentierte die Situation im Jahr 2022. Damals war die frühere UNIQA Drohnen-Haftpflichtversicherung nicht mehr online abschließbar, und nach einer telefonischen Auskunft wurde das Produkt an die neue EU-Drohnenverordnung angepasst.
Die damalige Jahresprämie von 75 Euro und die Aussage, UNIQA biete aktuell keine Drohnenversicherung an, sind heute nicht mehr als aktuelle Produktinformation verwendbar. UNIQA führt inzwischen wieder eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und veröffentlicht eine Leistungsübersicht mit Stand März 2026.
Häufige Fragen zur UNIQA Drohnenversicherung
Hat UNIQA aktuell eine Drohnenversicherung?
Ja. UNIQA bietet aktuell eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für private Drohnen und Flugmodelle der Klassen C0 bis C2 innerhalb der Kategorie „Open“ an.
Kann ich die UNIQA Drohnenversicherung online abschließen?
Auf der öffentlichen Produktseite wird derzeit kein sofortiger Online-Abschluss mit fixer Prämie angeboten. UNIQA verweist auf eine persönliche Beratung und erstellt ein individuelles Angebot.
Wie viel kostet die UNIQA Drohnenversicherung?
Eine allgemein gültige Mindestprämie ist öffentlich nicht ausgewiesen. In einem aktuellen Angebot vom 02.08.2026 betrug die jährliche Bruttoprämie 64,58 Euro für eine privat genutzte, gerätedokumentierte Drohne mit 1 Mio. Euro Versicherungssumme und Geltungsbereich Österreich.
Ist die Drohne automatisch in einer UNIQA Haushaltsversicherung versichert?
Nein. Ein geeigneter Luftfahrt-Haftpflichtschutz ist nicht automatisch in jeder Haushalts- oder Eigenheimversicherung enthalten. Bei einem bestehenden UNIQA-Vertrag kann aber geprüft werden, ob ein eigener Drohnen-Luftfahrtbaustein oder eine zusätzliche Drohnen-Haftpflichtversicherung ergänzt werden kann.
Versichert UNIQA gewerblich genutzte Drohnen?
Das aktuell veröffentlichte Produkt ist ausschließlich für die private Haltung und Verwendung bestimmt. Gewerbliche, berufliche und vereinsmäßige Nutzung ist laut Produktinformationsblatt ausgeschlossen.
Sind andere Piloten mitversichert?
Ja. Nach der aktuellen UNIQA-Leistungsübersicht sind neben dem Drohnenhalter auch alle verfügungsberechtigten Pilotinnen und Piloten versichert.
Gilt die UNIQA Drohnenversicherung auch im Ausland?
Nach den aktuell veröffentlichten Produktinformationen gilt der Versicherungsschutz in Österreich. Ein darüber hinausgehender Auslands-Schutz ist nicht ausgewiesen und müsste ausdrücklich im individuellen Angebot beziehungsweise Vertrag bestätigt werden.
Hat die UNIQA Drohnenversicherung einen Selbstbehalt?
Das von AIR&MORE geprüfte aktuelle Musterangebot sieht keinen Selbstbehalt vor. Ob dies für jedes Angebot gilt, muss anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.
Können mehrere Drohnen versichert werden?
Die öffentlichen UNIQA-Unterlagen erläutern nicht abschließend, wie mehrere Drohnen in einem Vertrag behandelt und bepreist werden. Dieser Punkt muss im individuellen Angebot geklärt werden.
Produktunterlagen und Recherchequellen
- Offizielle UNIQA Produktseite zur Drohnen-Haftpflichtversicherung
- UNIQA Leistungsübersicht zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, Stand 03/2026
- UNIQA Drohnen-Haftpflichtversicherung – Produktinformationsblatt (IPID, Stand 01/2023)
- AIR&MORE Drohnenversicherung Vergleich Österreich
- Offizielle R+V Produktseite zur Drohnenversicherung Österreich
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Markt- und Produktinformation von AIR&MORE OG und kein verbindliches Versicherungsangebot. Tarife und Bedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer das aktuelle Angebot, der Antrag, die Polizze und die Versicherungsbedingungen. Eine persönliche Empfehlung setzt die Ermittlung Deiner konkreten Wünsche und Bedürfnisse voraus. Letzte redaktionelle Gesamtprüfung: 06.08.2026.








