Stand / Letzte Aktualisierung: 30.01.2026
Autor / verantwortlich für den Inhalt: Mag. H. Fischler (Geschäftsführer, AIR&MORE OG)
Kurzantwort (Österreich):
- Drohnen Betreiber brauchen eine gesetzeskonforme Versicherungspolizze: Gemeint ist der vom Versicherer unterzeichnete Versicherungsschein („Polizze“) als Urkunde über den Versicherungsvertrag (RIS: § 3 VersVG, FMA: Polizze).
- Was einzugeben ist: Bei der Betreiber Registrierung ist wörtlich "die Nummer der Versicherungspolizze" anzugeben (RIS: § 24j Luftfahrtgesetz) und nicht die Nummer anderer Verträge.
- Strafrisiko: Verstöße können als Verwaltungsübertretung geahndet werden; Strafrahmen bis 22.000 Euro (bei erschwerenden Umständen auch Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen) – siehe RIS: § 169 Luftfahrtgesetz.
Kurzfazit: Eine gesetzeskonforme Versicherungspolizze wird von einer Versicherung ausgestellt, ist von der Versicherung unterzeichnet und enthält eine Kennzeichnung als "Versicherungsschein" od. "Polizze", dann hat man auch eine echte "Polizzennummer" für Registrierung als Drohnen Betreiber.
Luftfahrtgesetz: Warum Drohnen Betreiber bei der Registrierung in Österreich eine echte Polizzennummer (= Nummer einer gesetzeskonformen "Versicherungspolizze") angeben müssen und warum eine falsche Versicherungsnummer zu Strafen führen kann. Damit Drohnen Betreiber bei ihrer Austro Control Registrierung auf dronespace.at keine Verwaltungsübertretung riskieren, klären wir anhand der österreichischen Gesetzestexte, was eine echte Versicherungspolizze bzw. Polizzennummer ist. Denn Achtung: Wenn keine Etikettierung als "Versicherungsschein" im Sinne von §3 VersVG oder, wie in Österreich laut FMA auch zulässig, als "Polizze" aus dem Dokument hervorgeht, dann ist dieses typischerweise auch keine Polizze bzw. kein Versicherungsschein gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Und wurde die Drohnenversicherung nicht vom Versicherer unterzeichnet und ausgestellt, wie auch in §3 VersVG festgelegt, hat man auch keine gültige Versicherungspolizze gemäß Versicherungsvertragsgesetz! Zudem sollte der Drohnen Betreiber selbst Versicherungsnehmer auf der Urkunde und damit Inhaber der Original Polizze sein und nicht jemand anderer, was auch ein weiter unten verlinktes versicherungsrechtliches Gutachten (Weinrauch, 2024) unterstreicht.
Betreiber prüfen die Polizzennummer ihrer Drohnen Versicherung vor der Registrierung:
Diverse interne Nummern von "Versicherungsbestätigungen", "Versicherungsnachweisen", "Deckungsbestätigungen", "Antragsnummern", "Vertragsnummern" oder Nummern auf sonstigen Papieren von Versicherungsvertrieben sind noch keine offizielle Polizzennummer gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz und somit nicht bei der Registrierung für Drohnen Betreiber gültig. Verantwortliche Drohnen Betreiber haften selbst bei Angabe einer falschen Polizzennummer gegenüber der Austro Control.

Wir starten mit folgender zentralen Passage in Paragraph 24j Absatz 3 österreichisches Luftfahrtgesetz:
"Bei der Registrierung gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ist die Nummer der Versicherungspolizze einzugeben. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist."
Polizzennummer bei Drohnen Registrierung: Rechtliche Grundlagen in 60 Sekunden
- Laut Austro Control muss der/die "Drohnenbetreiber:in (...) für den Betrieb der Drohne(n) eine Versicherung abgeschlossen haben, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht." (Quelle: dronespace.at)
- Der Abschluss einer LFG-konformen Drohnen-Haftpflichtversicherung gehört laut Austro Control zu den "Voraussetzungen für die Registrierung als Drohnenbetreiber:in" (Quelle: dronespace.at)
- Luftfahrtgesetz: Bei der Registrierung als Drohnen Betreiber ist in Österreich wörtlich "die Nummer der Versicherungspolizze einzugeben" (Quelle: § 24j LFG).
- Austro Control Dronespace: "Unterlagen zur Versicherung sind bei der Registrierung nicht vorzulegen". (Quelle: dronespace.at)
- Die "Nummer der Versicherungspolizze ist jedoch während des Registrierungsvorgangs anzugeben." (Quelle: Austro Control dronespace.at)
- Die Austro Control hält auf der Registrierungsbestätigung für Drohnen Betreiber explizit die Nummer der "Versicherungspolizze" des Drohnen Betreibers amtssigniert fest.
- Auch im online Betreiber:innenkonto auf Dronespace (Austro Control) zielen die Felder für weitere Drohnen eindeutig auf deren Polizzennummer ab: "Geben Sie die Nummer der Versicherungspolizze an."
- Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA): "Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Polizze genannt." (Quelle: fma.gv.at)
- Die Ausdrücke "Versicherungsschein" und "Polizze" sind für Fachtermini für vom Versicherer unterzeichnete Urkunden und in Österreich gleichbedeutend.
- FMA: "Der Versicherer ist nach § 3 Versicherungsvertragsgesetz zur Ausstellung eines Versicherungsscheins verpflichtet." (Quelle: fma.gv.at).
- Um eine echte Polizzennummer handelt es sich, wenn auf der Versicherungsurkunde Aufdrucke wie "Polizze", "Versicherungspolizze" oder "Versicherungsschein" vorhanden sind.
- Fehlen Kennzeichnungen wie "Polizze" oder "Versicherungsschein", handelt es sich typischerweise um keine Polizzennummer gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz.
- Versicherungsvertragsgesetz: Als Versicherungsschein bzw. Polizze gilt nur eine vom Versicherer unterzeichnete Urkunde. (Quelle: § 3 VersVG)
- Diese Urkunde muss der Versicherer selbst seinem Kunden (= Drohnen Betreiber) gegenüber ausstellen und nicht jemand anderer.
- Denn der "Versicherer hat eine von ihm unterzeichnete Urkunde über den Versicherungsvertrag (Versicherungsschein) dem Versicherungsnehmer (...) zu übermitteln." (Quelle: § 3 VersVG)
- Eine Nachbildung der Unterschrift des Versicherers auf der Polizze genügt. (Quelle: § 3 VersVG)
- Eine Unterschrift eines Versicherungsmaklers genügt nicht!
- Wurde das Dokument nicht vom Versicherer unterzeichnet und ausgestellt, ist dieses keine Versicherungspolizze im Sinne von §3 VersVG.
- Eine Nummer auf so einem Dokument ist somit keine Polizzennummer, wie in § 24j LFG vorgegeben.
- Ergo: Drohnen Betreiber müssen vor Registrierung prüfen, ob sie wirklich eine vom Versicherer ausgestellte und unterzeichnete Polizze mit beurkundeter Polizzennummer haben.
- Luftfahrtgesetz: Denn ausschließlich der "Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist" - und nicht der Fernpilot, die Austro Control oder jemand anderer. (Quelle: § 24j LFG)
- Auch auf der amtssignierten Registrierungsbestätigung der Austro Control wird die Eigenverantwortung des Betreibers festgehalten.
- Auf dieser steht wörtlich: "Der Betreiber bestätigt (...) für den Betrieb eine Versicherung abgeschlossen zu haben, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht." (Quelle: Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge, Austro Control)
- Der Betreiber bestätigt darin auch, "mit allen anwendbaren nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (...) insbesondere mit den Anforderungen und Pflichten eines Betreibers (...) Haftung, Versicherung (...) vertraut zu sein".
- Somit liegt die Prüfung seiner Versicherungspolizze ausschließlich in der Selbstverantwortung des Drohnen Betreibers!
- Registrieren sich Drohnen Betreiber nun mit einer falschen Polizzennummer, riskieren sie einen Verstoß gegen § 24j Abs. 3 Luftfahrtgesetz.
- Dies kann eine Verwaltungsübertretung bedeuten und Strafen nach sich ziehen. (siehe Strafbestimmungen gemäß § 169 LFG)
- Laut Dronespace sind nachträgliche Änderungen an den Registrierungsdaten nicht möglich. (Quelle: dronespace.at)
- Deshalb nochmal: Drohnen Betreiber müssen ihre Polizzennummer vor der Registrierung auf dronespace.at ganz genau prüfen!

- Dokument: Amtssignierte "Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge" (Austro Control - dronespace.at, abgerufen am 27.05.2025)
- mit original Wortlaut "Nummer Versicherungspolizze" und "Der Betreiber bestätigt".
- PDF-Download: Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge der Austro Control
Checkliste zur Polizzennummer vor dem Registrieren als Drohnen Betreiber
Hier eine Checkliste als Leitfaden - alle Fragen zur Drohnen Versicherungspolizze sollten mit "ja" beantwortet sein:
- Habe ich ein Versicherungsdokument über eine vom mir abgeschlossene und aufrechte Drohnen-Haftpflichtversicherung?
- Ist dieses Dokument auch als "Polizze", "Versicherungspolizze" oder "Versicherungsschein" etikettiert?
- Enthält die Urkunde auch eine meine individuelle "Polizzennummer" oder "Versicherungsscheinnummer"?
- Enthält die Urkunde auch eine (nachgebildete) Unterschrift des Versicherers?
- Verfüge ich schon oder bekomme ich fix auch die Original Polizze?
- Wer ist Absender? Bekomme ich diesen Original Versicherungsschein (= Polizze) direkt vom Versicherer?
- Werde ich als Drohnen Betreiber auf dieser Polizze auch namentlich als "Versicherungsnehmer" geführt?
- Handelt es sich um eine echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung?
- Sind für jedes einzelne Gefahrenobjekt (= Drohne) auch 750.000 SZR vorgesehen?
- Steht jedes einzelne versicherte Gefahrenobjekt (= Drohne) auch mit Hersteller, Gewicht und Seriennummer in meiner Polizze?
Vor Abschluss einer Drohnenversicherung: Muster einer Polizze senden lassen!
Mit dieser Standard E-Mail kannst Du überprüfen, ob ein Versicherungsanbieter Dir auch wirklich eine gesetzeskonforme Polizze mitsamt Polizzennummer gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz (und Versicherungsvertragsgesetz) ausstellen würde. Einfach mit Copy & Paste den folgenden Text übernehmen und an den jeweiligen Anbieter mailen.
Sehr geehrter Versicherungsanbieter,
gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz müssen Drohnenbetreiber bei der behördlichen Registrierung die Nummer ihrer Versicherungspolizze angeben. Bitte senden Sie mir deshalb vorab eine vom Versicherer unterzeichnete Musterpolizze zu, aus der eine gesetzeskonforme Polizzennummer hervorgeht und die auch den jeweiligen Kunden als Versicherungsnehmer und damit Polizzeninhaber ausweist.
Herzlichen Dank!
Sobald Du dann eine Muster-Polizze bzw. einen -Versicherungsschein erhalten hast, kannst Du anhand der Checkliste oben Schritt für Schritt überprüfen, ob wirklich auch alle gesetzlich notwendigen Bestandteile in diesem Dokument enthalten sind.

Drohnen: Versicherungsbestätigung alleine genügt nicht
Hier eine wichtige Klarstellung: Natürlich kann eine Versicherung vor Versand der Original Polizze bereits einen einseitigen Versicherungsnachweis, Deckungsnachweis oder eine Versicherungsbestätigung ausstellen. Die Nummer auf so einem Versicherungsnachweis können Drohnen Betreiber aber nur dann bei der Registrierung verwenden,
- wenn auch eine "Polizzenummer" bzw. "Versicherungsscheinnummer" der eigentlichen Urkunde angeführt ist,
- wenn man später auch noch seine Original Polizze (mit selber Polizzennummer) von der Versicherung ausgestellt bekommt
- und wenn der Betreiber, wie man schlussfolgern kann, auch wirklich Inhaber von und somit Versicherungsnehmer auf dieser Original Polizze ist.
Hier noch Beispiele von Versicherungsbestätigungen, deren Nummern nicht für die Austro Control Registrierung taugen:
- Falsch: Versicherungsbestätigung ohne eine "Polizzennummer" oder eine vergleichbare "Versicherungsscheinnummer".
- Falsch: Versicherungsbestätigung zwar mit einer Polizzennummer, der Versicherungsnehmer und damit Inhaber der Original Polizze ist jemand anderer und nicht der Drohnen Betreiber, der aber laut § 24j LFG für die Versicherung seiner Drohnen verantwortlich ist.
Hier noch ein weiterführender Tipp: Bei manchen Versicherungsbestätigungen für Drohnen Betreiber stehen zwar die geforderten 750.000 SZR drin, verbunden mit dem Hinweis auf die gesetzlich geforderte Gefährdungshaftung. Wenn aber dann die Daten des Gefahrenobjektes für diese Gefährdungshaftung – nämlich der Drohne selbst – fehlen, geht so eine Versicherungsbestätigung auch ins Leere! Denn eine Gefährdungshaftung muss ich immer auf ein konkretes Gefahrengut beziehen, sie kann sich nicht auf die Person des Drohnenpiloten beziehen. Deshalb muss, folgend dem Paragraphen 24j Abs. 3 LFG, "jedes (...) betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert" und somit auch jede spezifische Drohne als (gefährliches) Gerät, mit Hersteller, Gewicht und Seriennummer enthalten sein. Hier ein Beitrag zu den Pflicht Voraussetzungen für die Drohnenversicherung in Österreich. Hier findest Du die diesbezüglichen Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.
Austro Control und BMK: Offizielle Quelle (Wortlaut): "Versicherung des Gerätes" in der Drohnen Versicherung für Österreich (Okt. 2020) – Folie 11

- Dokument: Präsentation für den Österreichischen Versicherungsverband (VVO)
- Auszug: Titelseite "Versicherung von Drohnen im neuen EU-Regulativ" + Folie 11 (2 Seiten)
- Kernaussage der Folie 11: „Registrierung des Betreibers“ vs. „Versicherung des Gerätes“
- PDF-Download: Austro Control & BMK – Drohnen Versicherung Österreich - „Versicherung des Gerätes“ (Folie 11, Okt 2020, PDF, 2 Seiten)

Beispiele für Drohnen Betreiber: Polizzennummer richtig und falsch
| richtige Polizzennummer | keine / falsche Polizzennummer |
|---|---|
| Nummer auf einer unterzeichneten Versicherungsurkunde mit Betitelung "Polizze" bzw. "Versicherungspolizze". | Angebotsnummer / Offertennummer |
| Nummer auf einer unterzeichneten Versicherungsurkunde mit Betitelung "Versicherungsschein". | Antragsnummer / Vorgangsnummer |
| Nummer auf einer Versicherungsbestätigung, wenn diese als "Polizzennummer" gekennzeichnet ist und eine vom Versicherer unterzeichnete persönliche Polizze noch folgt. | Kundennummer / Mitgliedsnummer / Versicherungsnachweis ohne persönliche Polizze und -nummer. |
| Nummer auf einem Versicherungsnachweis, wenn diese als "Polizzennummer" gekennzeichnet ist und eine vom Versicherer unterzeichnete persönliche Polizze noch folgt. | Rechnungsnummer / Zahlungsreferenz |
| Polizzennummer, die bei Rückfrage beim Versicherer eindeutig Ihrem persönlichen Namen/Unternehmen als Versicherungsnehmer und den zu versichernden Drohne(n) zuordenbar ist. | Nummer einer Versicherung, die nicht die spezifische Drohnen als Gefahrengegenstand abdeckt. |
Austro Control: Drohnen Betreiber soll Polizze abschliessen und folglich auch Versicherungsnehmer sein
Laut österreichischem Luftfahrtgesetz ist ausschließlich der Drohnen Betreiber (und auch nicht der Fernpilot) für die entsprechende Versicherungspolizze verantwortlich:
"Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist."
(§ 24j Abs. 3 LFG)
Deshalb ist es nur logisch, dass der Drohnen Betreiber auch selbst Inhaber der Polizze und in der Regel auch Versicherungsnehmer auf dieser Polizze sein sollte. Dieser Logik folgt auch die Austro Control auf folgenden Screenshots:


Deshalb sollen Drohnen Betreiber bei der behördlichen Registrierung (Drohnen Registrierung) laut Austro Control auch wörtlich die Nummer "Ihrer Versicherungspolizze" angeben und nicht jene von jemanden anderen. Auch sollten laut Austro Control "Sie", gemeint ist der jeweilige Drohnen Betreiber selbst, "für den Betrieb der Drohne(n) einer Versicherung abgeschlossen haben" - und nicht jemand anderer für den Betreiber. Auch auf dronespace.at der Austro Control sind wichtige "Voraussetzungen für die Registrierung als Drohnenbetreiber:in" klar beschreiben:
"Sie können sich als Drohnenbetreiber:in registrieren, wenn (...) Sie für den Betrieb der Drohne(n) eine Versicherung abgeschlossen haben (...)"
(Austro Control, dronespace.at)
Die Austro Control sieht also die Verantwortung für den Versicherungsabschluss beim Drohnen Betreiber. Logisch, denn laut Luftfahrtgesetz ist ausschließlich der Betreiber "dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist." (§ 24j Abs. 3 LFG). Somit ist auch der Betreiber für die Versicherungspolizze verantwortlich. Er braucht deshalb auch die Hoheit über den Vertrag, was ihm in der Praxis nur als Versicherungsnehmer und Inhaber der Original Polizze gelingt. Denn hat er selbst keine Polizze, kann er über seine Rechte gegenüber der Versicherung nicht verfügen.
Übereinstimmung von Drohnen Betreiber mit Versicherungsnehmer: Austro Control Dronespace bestätigt per eMail
Dass der Drohnen Betreiber selbst der Versicherungsnehmer und damit Inhaber der Polizze (und damit auch seiner persönlichen Polizzennummer), sein soll, bestätigt auch die Stabsstelle des Dronespace Teams der Austro Control:
"Versicherungsnehmer und Inhaber der Registrierungsbestätigung sollten ein und dieselbe (juristische oder natürliche) Person sein. Diese ist auch für die Drohne verantwortlich, sowie dass der jeweilige Pilot über die notwendige Ausbildung verfügt."
Quelle: E-Mail der Luftfahrtagentur - Stabsstelle, Austro Control GmbH, Absender: dronespace@austrocontrol.at, Datum 13.12.2023.
Hier noch die gesamte E-Mail der Austro Control zur Übereinstimmung von Drohnen Betreiber und Versicherungsnehmer als PDF:
PDF enthält die vollständige E-Mail inkl. Header/Datum/Absender:
https://airandmore.at/wp-content/uploads/2026/01/Austro-Control-Drohnen-Betreiber-Versicherungsnehmer-Dronespace_20260123.pdf

Tipp: Bekommt man als Drohnen Betreiber auch auf Nachfrage nicht seine persönliche Original Polizze mit persönlicher Polizzennummer von einer zugelassenen Versicherung ausgestellt oder ist man als Betreiber nicht als "Versicherungsnehmer" auf dem Versicherungsschein angeführt, sollte man sich vertraulich an die Beschwerdestelle für Versicherungsvermittler melden, um dort seinen Vertrag prüfen zu lassen.
Weiterführend: Meldepflicht des Betreibers bei Wegfall der Drohnenversicherung gegenüber der Austro Control
Ein weiterer Grund, warum in der verantwortliche Drohnen Betreiber selbst Versicherungsnehmer sein sollte, ergibt sich aus § 167 Absatz 2 österreichisches Luftfahrtgesetz:
"(2) Der Versicherer und der Versicherte haben der Austro Control GmbH jede vor Ablauf der Versicherungsdauer eingetretene Beendigung des Versicherungsverhältnisses und jede Unterbrechung des Versicherungsschutzes unverzüglich anzuzeigen." (Quelle: § 167 Abs. 2 LFG)
Denn wäre der Drohnen Betreiber selbst nicht Versicherungsnehmer und tatsächlicher Inhaber der Polizze, so würde er von einer potentiellen Vertragskündigung gar nichts erfahren:
- Somit könnte er auch seiner gesetzlich verankerten Meldepflicht gegenüber der Austro Control nicht nachkommen.
- Er würde sein UAS weiterhin betreiben, ohne zu wissen, daß die Drohne gar nicht mehr versichert ist.
Folgt man der Logik des Luftfahrtgesetzes, so sollten der registrierte Drohnen Betreiber und der Versicherungsnehmer auf der Polizze ident sein! Noch mehr gesetzliche Gründe für die notwendige Übereinstimmung von Betreiber und Inhaber der Polizze hier im Betrag über die Rechtsgutachten zur Drohnenversicherung in Österreich sowie in der Stellungnahme zu Sammelpolizzen für fremde Rechnung bei Drohnen der offenen Kategorie in Österreich der Kanzlei Dr. Roland Weinrauch (Weinrauch, 2024).
Wo finde ich die Polizzennummer zum Registrieren als Drohnen Betreiber?
- Versicherungspolizze öffnen (PDF, E‑Mail, Post): Meist im Kopfbereich sollte eine "Polizzennummer" oder "Versicherungsscheinnummer" stehen.
- Kundenportal/App des Versicherers: Dort wird oft die Polizzennummer bzw. Versicherungsscheinnummer angezeigt.
- Versicherungsbestätigung: Wenn Du einen Versicherungsnachweis vorab bekommst, prüfe, ob darauf ausdrücklich Deine individuelle "Polizzennummer" Deiner zugrundeliegenden Versicherungsurkunde steht.
- Wenn unsicher: Beim Versicherer oder Makler schriftlich nachfragen: „Bitte bestätigen Sie mir meine individuelle Polizzennummer meines aufrechten Haftpflicht‑Vertrags für den Drohnen Betrieb und senden Sie mir meine Original-Polizze“
- Auf jeden Versicherungsnachweis muss irgendwann eine Original "Polizze" oder ein echter "Versicherungsschein" folgen. Wenn nicht, ist die Nummer auf dem Papier nicht für die Registrierung zulässig.

FAQs
Nein. Laut Austro Control Dronespace müssen keine Unterlagen hochgeladen werden – aber die Nummer einer echten Versicherungspolizze ist anzugeben.
Nein: Eine Angebots‑/Antragsnummer ist keine Polizzennummer eines abgeschlossenen Vertrags. Für die Registrierung ist die Nummer der persönlichen Versicherungspolizze relevant.
Auf der Urkunde sollte gut sichtbar "Polizze", "Versicherungspolizze" oder "Versicherungsschein" i. S. v. §3 VersVG stehen und sie muss gemäß §3 VersVG auch vom Versicherer unterschrieben und vom Versicherer ausgestellt sein. Denn nur eine von der Versicherung unterzeichnete Polizze ist eine echte Polizze gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz. Eine Unterschrift eines Versicherungsmaklers genügt nicht!
Achtung: Nur wenn auf der Versicherungsbestätigung auch die persönliche "Polizzennummer" oder "Versicherungsscheinnummer" eines existierenden Versicherungsscheins i. S. v. §3 VersVG steht. Zudem sollte der Betreiber auch noch seine persönliche Original Polizze bekommen. Bekommt er keine persönliche Polizze mit persönlicher Polizzenummer, sollte man die Nummer auf der Versicherungsbestätigung nicht zur Registrierung als Drohnen Betreiber verwenden.
Weil bei der Registrierung ausdrücklich die Nummer der "Versicherungspolizze" verlangt wird. Das ist die Nummer eines tatsächlich bestehenden, vom Versicherer unterzeichneten Versicherungsscheins i. S. v. §3 VersVG - und nicht irgendeine Referenznummer oder sonstige Vertragsnummer.
Wer sich mit einer falschen Polizzennummer als Drohnen Betreiber registriert, riskiert eine Verwaltungsübertretung und mögliche Strafen gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz, die in Paragraph 169 LFG verankert sind. Demnach ist eine Verwaltungsübertretung "von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 22.000 Euro zu bestrafen". Liegen erschwerende Umstände vor, so ist sogar von einer potentiellen "Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen" die Rede.
Laut § 164 Abs. 1 Luftfahrtgesetz hat "Der Halter eines Luftfahrzeugs (...) eine Haftpflichtversicherung (...) abzuschließen". Bei Drohnen (UAS) sind Halter und Betreiber typischerweise ident. Davon geht auch die Austro Control aus, wenn diese bestätigt, dass der/die "Drohnenbetreiber:in (…) für den Betrieb der Drohne(n) eine Versicherung abgeschlossen haben" muss - und nicht jemand anderer für ihn/sie (Quelle: dronespace.at). Eine Versicherung selbst "abschließen" bedeutet soviel wie, selbst Versicherungsnehmer und Inhaber der Polizze zu sein.
Nein, eine echte Polizzennummer, die auf einer von der Versicherung ausgestellten und unterzeichneten "Polizze" (= "Versicherungsschein") steht, ist laut Austro Control die Voraussetzung, dass man sich als Drohnen Betreiber registrieren kann. Auf die Drohne selbst schreibt man aber dann die Betreibernummer bzw. Registrierungsnummer der Austro Control, die mit "AUT..." beginnt.
Am besten kontaktiert der Drohnen Betreiber sofort das Dronespace Team der Austro Control und klärt das Missverständnis auf. Hat er versehentlich im Internet die falsche Drohnenversicherung erwischt, schließt der Drohnen Betreiber gleich eine neue Drohnenversicherung mit einer gesetzeskonformen Polizze i. S. v. §3 VersVG ab und meldet die richtige persönliche Polizzennummer der Austro Control.
Quellen der Originaltexte aus Gesetzen und von öffentlichen Stellen
Quellen geprüft am: 30.01.2026 | Letzte Aktualisierung dieses Beitrags: 30.01.2026
- RIS: Luftfahrtgesetz (LFG) § 24j
- RIS: Luftfahrtgesetz (LFG) § 169 (Strafbestimmungen)
- Austro Control Dronespace: Registrierung – Allgemeine Informationen (FAQ)
- oesterreich.gv.at: Registrierung der Drohnenbetreiber
- Versicherungsvertragsgesetz (VersVG): Versicherungsschein und Polizze
- Finanzmarktaufsicht (FMA): Versicherungsschein und Polizze
- Drohnenversicherung.com: Gesammelte Rechtsgutachten zur Drohnenversicherung in Österreich
- Kanzlei Dr. Roland Weinrauch: Versicherungsrechtliche Stellungnahme zu Sammelpolizzen für fremde Rechnung bei Drohnen der offenen Kategorie in Österreich
- Austro Control & BMK Präsentation zur Versicherung für Drohnen in Österreich (Auszug: Titelseite + Folie 11) – PDF
- Austro Control Dronespace, E‑Mail 13.12.2023, Screenshot
- E-Mail der Austro Control zur Übereinstimmung von Drohnen Betreiber und Versicherungsnehmer als PDF
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Definition "Gefährdungshaftung"
- Austro Control: Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge
Fachpresse und Sekundärquellen
Abgerufen am: 30.01.2026
- Fachmagazin-Bericht (12.02.2024), der die Diskussion um Polizzennummern und korrekte Drohnen Versicherung in Österreich zusammenfasst: AssCompact, Fachmagazin der Versicherungs- und Finanzwirtschaft: Juristen warnen: Tausende Drohnen in Österreich nicht korrekt versichert (Autor: Mag. Peter Kalab)
- AssCompact zitiert Versicherungsrechts- und Luftfahrtrechtsexperten. Diese kritisieren Sammelpolizzen von Modellsport-Vereinen.
- Personenbezogene Polizzen ohne spezifische Drohnen Daten unterminieren laut AssCompact‑Beitrag unter Berufung auf Luftrechtsexperten das Direktklagerecht i. S. v. § 166 LFG und gefährden den Geschädigtenschutz.
- Fachjurist regt an, dass sich die FMA das ansehen sollte: Denn weder Verein noch Versicherung oder Luftfahrtbehörde wissen, welche Drohnen konkret versichert sind.
- Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) bzw. WKO Landesorganisation Salzburg: Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten: Drohnenversicherung.
- Die Fachgruppe stellt fest: Eine reine Modellflugversicherung über den Modellfliegerklub reicht bei Drohnen nicht mehr aus.
- Denn eine alleinig personenbezogene Versicherung des Drohnen Betreibers entspricht laut Fachgruppe nicht den einschlägigen rechtlichen Anforderungen.
- Deshalb muss laut Fachgruppe die Polizze immer auch spezifische Gerätedaten der Drohne (Modell, Seriennummer und Gewicht) beinhalten.
- Hinweis der Salzburger Versicherungsmakler: Im schlimmsten Fall kann eine falsche Drohnenversicherung zum finanziellen Konkurs führen. Denn Drohnenbesitzer:innen haften selbst (i. S. v. § 24j Abs. 3 LFG) in vollem Umfang dafür, falls die Versicherung nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz entspricht.
- Die Fachgruppe bezieht sich auch auf Rechtsgutachten: Hier gesammelte Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich
- ÖAMTC Fahrtechnik: Drohnenversicherung immer mit Seriennummer.
- Der ÖAMTC weist (unter Hinweis auf Austro Control) in seiner Fahrtechnik-Rubrik hin: "Da in Österreich eine gerätebezogene Drohnenversicherung Pflicht ist, müssen konkret auch Modell, Abfluggewicht und Seriennummer in der Polizze Ihrer Drohnen-Haftpflichtversicherung stehen."
- Dabei betont der ÖAMTC (analog zu Austro Control - Dronespace) zusätzlich: "Auch muss der registrierte Drohnenbetreiber selbst Inhaber der Polizze sein, weshalb Sammelversicherungen über Vereine bei Drohnen unzulässig sind."
- Der ÖAMTC hält nochmal (analog zu § 24j Abs. 3 LFG) fest "Registrierte Drohnenbetreiber sind selbst für die Auswahl einer gesetzeskonformen Drohnenversicherung verantwortlich."
- ÖAMTC Drohnen‑Themenseite: Personenbezogene Versicherung bei Drohnen entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen
- In einem weiteren Beitrag zieht der ÖAMTC folgendes Fazit "Eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!"
- In einem weiteren Beitrag zieht der ÖAMTC folgendes Fazit "Eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!"
- KFV Gastbeitrag - DerStandard: Private Drohnen werden immer beliebter – doch worauf muss man rechtlich achten?
- Im Gastbeitrag im DerStandard vom 12. November 2023 erklären Dagmar Lehner und Stefan Georgiev vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), welche Rechtsvorschriften für Drohnen gelten.
- Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hebt im Gastbeitrag hervor: „Registrierungspflichtige Drohnen sind unter Angabe der gerätespezifischen Daten ausreichend zu versichern. Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, daher gilt es, die versicherungsrechtlichen Vorschriften des Luftfahrrechts zu beachten."
Ende des Fachartikels.








