Stand / Letzte Aktualisierung: 18.01.2026
Autor / verantwortlich für den Inhalt: Mag. H. Fischler (Geschäftsführer, AIR&MORE OG)
Kurzantwort (Österreich):
- Drohnen Betreiber brauchen eine echte Versicherungspolizze: Gemeint ist der Versicherungsschein („Polizze“) als Urkunde über den Versicherungsvertrag (RIS: § 3 VersVG).
- Was einzugeben ist: Bei der Betreiberregistrierung ist "die Nummer der Versicherungspolizze" anzugeben (RIS: § 24j Luftfahrtgesetz).
- Strafrisiko: Verstöße können als Verwaltungsübertretung geahndet werden; Strafrahmen bis 22.000 Euro (bei erschwerenden Umständen auch Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen) – siehe RIS: § 169 Luftfahrtgesetz.
Luftfahrtgesetz: Warum Drohnen Betreiber bei der Registrierung in Österreich eine echte Polizzennummer (= Nummer einer echten "Versicherungspolizze") angeben müssen und warum eine falsche Versicherungsnummer zu Strafen führen kann. Damit Drohnen Betreiber bei ihrer Austro Control Registrierung auf dronespace.at keine Verwaltungsübertretung begehen, klären wir anhand der österreichischen Gesetzestexte, was eine echte Versicherungspolizze bzw. eine echte Polizzennummer ist. Denn Achtung: Wenn nicht "Polizze" oder "Versicherungsschein" im Sinne von §3 VersVG auf dem Dokument steht, dann ist dieses auch keine Polizze bzw. Versicherungsschein gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Und ist die Drohnenversicherung nicht vom Versicherer unterzeichnet, wie auch in §3 VersVG festgelegt, hat man auch keine gültige Versicherungspolizze gemäß Versicherungsvertragsgesetz! Zudem muss der Drohnen Betreiber selbst Versicherungsnehmer auf der Urkunde und damit Inhaber der Original Polizze sein und nicht jemand anderer.
Betreiber prüfen die Polizzennummer ihrer Drohnen Versicherung vor der Registrierung:
Diverse interne Nummern von "Versicherungsbestätigungen", "Versicherungsnachweisen", "Deckungsbestätigungen", "Antragsnummern", "Vertragsnummern" oder Nummern auf sonstigen Papieren von Versicherungsvertrieben sind noch keine offizielle Polizzennummer gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz und somit nicht bei der Registrierung für Drohnen Betreiber gültig. Verantwortliche Drohnen Betreiber haften selbst bei Angabe einer falschen Polizzennummer gegenüber der Austro Control.

Wir starten mit folgender zentralen Passage in Paragraph 24j Absatz 3 österreichisches Luftfahrtgesetz:
"Bei der Registrierung gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ist die Nummer der Versicherungspolizze einzugeben. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist."
Polizzennummer bei Drohnen Registrierung: Rechtliche Grundlagen in 60 Sekunden
- Laut Austro Control muss man "für den Betrieb der Drohne(n) eine Versicherung abgeschlossen haben, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht." (Quelle: dronespace.at)
- Luftfahrtgesetz: bei der Registrierung als Drohnen Betreiber ist in Österreich wörtlich "die Nummer der Versicherungspolizze einzugeben" (Quelle: § 24j LFG).
- Austro Control Dronespace: "Unterlagen zur Versicherung sind bei der Registrierung nicht vorzulegen". (Quelle: dronespace.at)
- Die "Nummer der Versicherungspolizze ist jedoch während des Registrierungsvorgangs anzugeben." (Quelle: Austro Control dronespace.at)
- Die Austro Control hält auf der Registrierungsbestätigung explizit die Nummer der "Versicherungspolizze" des Drohnen Betreibers amtssigniert fest.
- Auch im online Betreiber:innenkonto auf Dronespace (Austro Control) zielen die Felder für weitere Drohnen eindeutig auf deren Polizzennummer ab: "Geben Sie die Nummer der Versicherungspolizze an."
- Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA): "Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Polizze genannt." (Quelle: fma.gv.at)
- Die Ausdrücke "Versicherungsschein" und "Polizze" sind für Fachtermini für gegengezeichnete Versicherungsurkunden und in Österreich gleichbedeutend.
- FMA: "Der Versicherer ist nach § 3 Versicherungsvertragsgesetz zur Ausstellung eines Versicherungsscheins verpflichtet." (Quelle: fma.gv.at).
- Um eine echte Polizzennummer handelt es sich somit nur, wenn auf der Versicherungsurkunde explizit "Polizze", "Versicherungspolizze" oder "Versicherungsschein" steht.
- Fehlt diese explizite Kennzeichnung als "Polizze" oder "Versicherungsschein", handelt es sich um keine Polizzennummer gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz.
- Versicherungsvertragsgesetz: Als Versicherungsschein bzw. Polizze gilt nur eine vom Versicherer unterzeichnete Urkunde. (Quelle: § 3 VersVG)
- Eine Nachbildung der Unterschrift auf der Polizze genügt. (Quelle: § 3 VersVG)
- Eine Unterschrift eines Versicherungsmaklers oder Versicherungsvertreters genügt nicht!
- Ist das Dokument vom Versicherer nicht unterzeichnet, ist dieses keine echte Versicherungspolizze.
- Eine Nummer auf so einem Dokument ist somit keine echte Polizzennummer. (Quelle: § 3 VersVG)
- Ergo: Drohnen Betreiber müssen vor Registrierung prüfen, ob sie eine echte, vom Versicherer unterzeichnete Polizze mit Polizzennummer haben!
- Luftfahrtgesetz: Denn ausschließlich der "Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist" - und nicht die Austro Control oder jemand anderer. (Quelle: § 24j LFG)
- Auch auf der amtssignierten Registrierungsbestätigung der Austro Control bestätigt der Betreiber eigenverantwortlich,"für den Betrieb eine Versicherung abgeschlossen zu haben, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht."
- Der Betreiber bestätigt darin auch, "mit allen anwendbaren nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (...) insbesondere mit den Anforderungen und Pflichten eines Betreibers (...) Haftung, Versicherung (...) vertraut zu sein".
- Somit liegt die Prüfung seiner Versicherungspolizze voll und ausschließlich in der Selbstverantwortung des Drohnen Betreibers!
- Registrieren sich Drohnen Betreiber nun mit einer falschen Polizzennummer, riskieren sie einen Verstoß gegen § 24j Abs. 3 Luftfahrtgesetz.
- Dies bedeutet eine Verwaltungsübertretung und kann Strafen nach sich ziehen. (siehe Strafbestimmungen gemäß § 169 LFG)
- Laut Dronespace sind nachträgliche Änderungen an den Registrierungsdaten nicht möglich. (Quelle: dronespace.at)
- Deshalb nochmal: Drohnen Betreiber müssen ihre Polizzennummer vor der Registrierung auf Dronespace.at ganz genau prüfen!

Checkliste zur Polizzennummer vor dem Registrieren als Drohnen Betreiber
Alle Fragen zur Drohnen Versicherungspolizze müssen mit "ja" beantwortet sein:
- Habe ich ein Versicherungsdokument einer abgeschlossenen und aufrechten Drohnen-Haftpflichtversicherung?
- Ist dieses Dokument definitiv als "Polizze", "Versicherungspolizze" oder "Versicherungsschein" etikettiert?
- Enthält die Urkunde auch eine meine individuelle "Polizzennummer" oder "Versicherungsscheinnummer"?
- Enthält die Urkunde auch eine (nachgebildete) Unterschrift des Versicherers?
- Verfüge ich schon oder bekomme ich fix auch die Original Polizze?
- Werde ich als Drohnen Betreiber auf dieser Polizze auch namentlich als "Versicherungsnehmer" geführt?
- Handelt es sich um eine echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung?
- Sind für jedes einzelne Gefahrenobjekt (= Drohne) auch 750.000 SZR vorgesehen?
- Steht jedes einzelne versicherte Gefahrenobjekt (= Drohne) auch mit Hersteller, Gewicht und Seriennummer in der Polizze?
Vor Abschluss einer Drohnenversicherung: Muster einer Polizze senden lassen!
Mit dieser Standard E-Mail kannst Du überprüfen, ob ein Versicherungsanbieter Dir auch wirklich eine gesetzeskonforme Polizze mitsamt Polizzennummer gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz (und Versicherungsvertragsgesetz) ausstellen würde. Einfach mit Copy & Paste den folgenden Text übernehmen und an den jeweiligen Anbieter mailen.
Sehr geehrter Versicherungsanbieter,
gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz müssen Drohnenbetreiber bei der behördlichen Registrierung die Nummer ihrer Versicherungspolizze angeben. Bitte senden Sie mir deshalb vorab eine vom Versicherer unterzeichnete Musterpolizze zu, aus der eine gesetzeskonforme Polizzennummer hervorgeht und die auch den jeweiligen Kunden als Versicherungsnehmer und damit Polizzeninhaber ausweist.
Herzlichen Dank!
Sobald Du dann eine Muster-Polizze bzw. einen -Versicherungsschein erhalten hast, kannst Du anhand der Checkliste oben Schritt für Schritt überprüfen, ob wirklich auch alle gesetzlich notwendigen Bestandteile in diesem Dokument enthalten sind.

Drohnen: Versicherungsbestätigung alleine genügt nicht
Hier eine wichtige Klarstellung: Natürlich kann eine Versicherung vor Versand der Original-Polizze bereits einen einseitigen Versicherungsnachweis, Deckungsnachweis oder eine Versicherungsbestätigung ausstellen. Die Nummer auf so einem Versicherungsnachweis können Drohnen Betreiber aber nur dann bei der Registrierung verwenden,
- wenn definitiv auch eine "Polizzenummer" bzw. "Versicherungsscheinnummer" auf diesem angeführt ist,
- wenn man seine eigene Original Polizze später auch noch wirklich von der Versicherung bekommt
- und wenn man auch wirklich Inhaber von und Versicherungsnehmer auf dieser Original Polizze ist.
Hier noch Beispiele von Versicherungsbestätigungen, deren Nummern nicht für die Austro Control Registrierung taugen:
- Falsch: Versicherungsbestätigung ohne explizite "Polizzennummer" oder "Versicherungsscheinnummer".
- Falsch: Versicherungsbestätigung zwar mit einer Polizzennummer, der Versicherungsnehmer und damit Inhaber der Original Polizze ist jemand anderer und nicht der Drohnen Betreiber selbst.
Noch ein Tipp: Bei manchen Versicherungsbestätigungen für Drohnen Betreiber stehen zwar die geforderten 750.000 SZR drin, verbunden mit dem Hinweis auf die gesetzlich geforderte Gefährdungshaftung. Wenn aber dann die Daten des Gefahrenobjektes für diese Gefährdungshaftung – nämlich der Drohne selbst – fehlen, geht so eine Versicherungsbestätigung auch ins Leere! Denn eine Gefährdungshaftung muss ich immer auf ein konkretes Gefahrengut beziehen, sie kann sich nicht auf die Person des Drohnenpiloten beziehen. Deshalb muss bei Drohnenversicherungen immer auch die spezifische Drohne als (gefährliches) Gerät, mit Hersteller, Gewicht und Seriennummer enthalten sein. Hier ein Beitrag zu den Pflicht Voraussetzungen für die Drohnenversicherung in Österreich. Hier findest Du die diesbezüglichen Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.

Beispiele für Drohnen Betreiber: Polizzennummer richtig und falsch
| richtige Polizzennummer | keine / falsche Polizzennummer |
|---|---|
| Nummer auf einer unterzeichneten Versicherungsurkunde mit Betitelung "Polizze" bzw. "Versicherungspolizze". | Angebotsnummer / Offertennummer |
| Nummer auf einer unterzeichneten Versicherungsurkunde mit Betitelung "Versicherungsschein". | Antragsnummer / Vorgangsnummer |
| Nummer auf einer Versicherungsbestätigung, wenn diese ausdrücklich als "Polizzennummer" gekennzeichnet ist und eine unterzeichnete persönliche Polizze noch folgt. | Kundennummer / Mitgliedsnummer / Versicherungsnachweis ohne persönliche Polizze und -nummer. |
| Nummer auf einem Versicherungsnachweis, wenn diese ausdrücklich als "Polizzennummer" gekennzeichnet ist und eine unterzeichnete persönliche Polizze noch folgt. | Rechnungsnummer / Zahlungsreferenz |
| Polizzennummer, die bei Rückfrage beim Versicherer eindeutig Ihrem persönlichen Namen/Unternehmen als Versicherungsnehmer und der zu versichernden Drohne(n) zuordenbar ist. | Nummer einer Versicherung, die nicht die spezifische Drohnen als Gefahrengegenstand abdeckt. |
Austro Control: Drohnen Betreiber muss Polizze abschliessen und folglich auch Versicherungsnehmer sein
Laut österreichischem Luftfahrtgesetz ist ausschließlich der Drohnen Betreiber (und auch nicht der Pilot) für die entsprechende Versicherungspolizze verantwortlich:
"Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist."
(§ 24j Abs. 3 LFG)
Deshalb ist es nur logisch, dass der Drohnen Betreiber auch selbst Inhaber der Polizze und somit auch Versicherungsnehmer auf dieser Polizze sein muss. Dieser Logik folgt auch die Austro Control auf folgenden Screenshots:


Deshalb müssen Drohnen Betreiber bei der behördlichen Registrierung (Drohnen Registrierung) laut Austro Control auch wörtlich die Nummer "Ihrer Versicherungspolizze" angeben und nicht jene von jemanden anderen. Auch sollten laut Austro Control "Sie", gemeint ist der jeweilige Drohnenbetreiber, selbst die Drohnenversicherung abgeschlossen haben - und nicht jemand anderer für den Betreiber. Logisch, schließlich ist ausschließlich der Betreiber laut Luftfahrtgesetz "dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.". Somit ist auch ausschließlich der Betreiber für die Versicherungspolizze verantwortlich. Er braucht deshalb auch die Hoheit über den Vertrag und muss deshalb auch der Versicherungsnehmer und Inhaber der Original Polizze sein - und nicht nur eine mitversicherte Person!
+ Meldepflicht des Betreibers bei Wegfall der Drohnenversicherung genüber der Austro Control
Ein weiterer Grund, warum der verantwortliche Drohnen Betreiber selbst Versicherungsnehmer sein muss, ergibt sich ebenfalls aus § 167 Absatz 2 österreichisches Luftfahrtgesetz:
"(2) Der Versicherer und der Versicherte haben der Austro Control GmbH jede vor Ablauf der Versicherungsdauer eingetretene Beendigung des Versicherungsverhältnisses und jede Unterbrechung des Versicherungsschutzes unverzüglich anzuzeigen." (Quelle: § 167 Abs. 2 LFG)
Denn wäre der Drohnen Betreiber selbst nicht Versicherungsnehmer und tatsächlicher Inhaber der Polizze, so würde er von einer Vertragskündigung gar nichts erfahren:
- Somit könnte er auch seiner gesetzlich verankerten Meldepflicht gegenüber der Austro Control nicht nachkommen.
- Er würde sein UAS weiterhin betreiben, ohne zu wissen, daß die Drohne gar nicht mehr versichert ist.
Fazit: Der registrierte Drohnen Betreiber und der Versicherungsnehmer auf der Polizze müssen ident sein! Noch mehr gesetzliche Gründe für die Übereinstimmung von Betreiber und Inhaber der Polizze hier im Betrag über die Rechtsgutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.
Wo finde ich die Polizzennummer zum Registrieren als Drohnen Betreiber?
- Versicherungspolizze öffnen (PDF, E‑Mail, Post): Im Kopfbereich muss definitiv eine "Polizzennummer" oder "Versicherungsscheinnummer" stehen.
- Kundenportal/App des Versicherers: Dort wird oft die Polizzennummer bzw. Versicherungsscheinnummer angezeigt.
- Versicherungsbestätigung: Wenn Du einen Versicherungsnachweis vorab bekommst, prüfe, ob darauf ausdrücklich Deine individuelle "Polizzennummer" Deines zugrundeliegenden Vertrags steht.
- Wenn unsicher: Beim Versicherer oder Makler schriftlich nachfragen: „Bitte bestätigen Sie mir meine individuelle Polizzennummer meines aufrechten Haftpflicht‑Vertrags für den Drohnen Betrieb und senden Sie mir meine Original-Polizze“
- Auf jeden Versicherungsnachweis muss irgendwann eine Original "Polizze" oder ein echter "Versicherungsschein" folgen. Wenn nicht, ist die Nummer auf dem Papier nicht für die Registrierung zulässig!

FAQs
Nein. Laut Austro Control Dronespace müssen keine Unterlagen hochgeladen werden – aber die Nummer einer echten Versicherungspolizze ist anzugeben.
Nein: Eine Angebots‑/Antragsnummer ist keine Polizzennummer eines abgeschlossenen Vertrags. Für die Registrierung ist die Nummer der persönlichen Versicherungspolizze relevant.
Auf der Urkunde muss "Polizze", "Versicherungspolizze" oder "Versicherungsschein" i. S. v. §3 VersVG stehen und sie muss gemäß §3 VersVG auch vom Versicherer unterschrieben sein. Denn nur eine von der Versicherung unterzeichnete Polizze ist eine echte Polizze gemäß österreichischem Versicherungsvertragsgesetz. Eine Unterschrift eines Maklers oder Versicherungsvertreters genügt nicht!
Achtung: Nur wenn auf der Versicherungsbestätigung definitiv die persönliche "Polizzennummer" oder "Versicherungsscheinnummer" eines existierenden Versicherungsscheins i. S. v. §3 VersVG steht. Zudem muss der Betreiber auch noch seine persönliche Original Polizze bekommen. Bekommt er keine persönliche Polizze mit persönlicher Polizzenummer, kann man die Nummer auf der Versicherungsbestätigung nicht zur Registrierung als Drohnen Betreiber verwenden.
Weil bei der Registrierung ausdrücklich die Nummer der "Versicherungspolizze" verlangt wird. Das ist die Nummer eines tatsächlich bestehenden, vom Versicherer unterzeichneten Versicherungssscheins i. S. v. §3 VersVG - und nicht irgendeine Referenznummer oder sonstige Vertragsnummer.
Wer sich mit einer falschen Polizzennummer als Drohnenbetreiber registriert, begeht eine Verwaltungsübertretung, und riskiert Strafen gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz, die in Paragraph 169 LFG verankert sind. Demnach ist eine Verwaltungsübertretung "von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 22.000 Euro zu bestrafen". Liegen erschwerende Umstände vor, so ist sogar von einer potentiellen "Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen" die Rede.
Am besten kontaktiert der Drohnenbetreiber sofort das Dronespace Team der Austro Control und klärt das Missverständnis auf. Hat er versehentlich im Internet die falsche Drohnenversicherung erwischt, schließt der Drohnen Betreiber gleich eine neue Drohnenversicherung mit einer gesetzeskonformen Polizze i. S. v. §3 VersVG ab und meldet die richtige persönliche Polizzennummer der Austro Control.
Quellen der Originaltexte aus Gesetzen und von öffentlichen Stellen
Quellen geprüft am: 18.01.2026 | Letzte Aktualisierung dieses Beitrags: 18.01.2026
- RIS: Luftfahrtgesetz (LFG) § 24j
- RIS: Luftfahrtgesetz (LFG) § 169 (Strafbestimmungen)
- Austro Control Dronespace: Registrierung – Allgemeine Informationen (FAQ)
- oesterreich.gv.at: Registrierung der Drohnenbetreiber
- Versicherungsvertragsgesetz (VersVG): Versicherungsschein und Polizze
- Finanzmarktaufsicht (FMA): Versicherungsschein und Polizze








