Werden Hallenflüge mit Drohnen bald nicht mehr reine Zukunftsmusik, sondern ein nicht wegzudenkender Standard sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich Ursula Rischanek von der Tageszeitung Die Presse. "Drohnen: Unterstützung aus der Luft" so lautet die Headline. Dass hier eine fachliche Meinung des "Drohnen-Versicherungspezialisten Airandmore" nicht fehlen darf, freut ganz nebenbei.
Hallenflüge mit Logistik Drohnen schon in Testphase
Dass Drohnen am Firmengelände bald nicht mehr wegzudenken sein werden, schildert der Bericht anhand eines realen Beispiels. Dabei geht es um den Automobilzulieferer ZF in Friedrichshafen. Dieser setzt bereits erste Drohnen-Prototypen für Ersatzteillieferungen zu dezentralen Lagestellen ein. Seit Herbst läuft die erste erste Testphase. Funktioniert alles nach Plan, so will man in nicht allzu ferner Zukunft den gesamten Werksverkehr mit Cargo Drohnen (auch Logistik Drohnen genannt) entlasten. Dass damit auch Faktoren wie Elektrifizierung, Weg- und Zeitersparnis und damit auch Ökonomisierung einher gehen, bedarf hier wohl keiner näheren Erläuterung.
Cargo Drohnen als Transportmittel schon im Einsatz
Ausserhalb von Werksgeländen gibt es allerdings schon einige reale Beispiele für den Einsatz von Transportdrohnen:
- Die Google Tochter "Wing" beliefert mit ihren Paket Drohnen schon jetzt z. B. Kunden in Canberra (Australien) mit Essen, Getränken und nicht zuletzt mit Medikamenten.
- Die Österreichische Post testete im "Projekt Heidi" eine "moderne Brieftaube in den Bergen". Gemeint ist die Lieferung mittels Paket Drohnen in alpinen Gebieten. "Es hat funktioniert", wurde aber bisher nicht weiter verfolgt.
- Inspektions-Drohnen setzt man bereits jetzt zur Optimierung der Frachtlöschung von Containerschiffen ein.
- Inventur-Drohnen werden z. B. schon bei Holz- und Eisenerzlagern zur Volumen-Berechnung herangezogen.
- Dass man Drohnen auch zur Abbau-Kontrolle in Schottergruben einsetzt, sei hier auch erwähnt.
- Auch der tschechische Automobilhersteller Škoda testet seit 2018 spezielle Logistik Drohnen, welche selbsständig Behälter am Werksgelände zählen.
Transport Drohnen und Hallenflüge: rechtliche Graubereiche
Der "Presse" Artikel thematisiert aber auch durchaus die mit Drohnen Hallenflügen und Drohnen Cargo-Einsätzen einher gehenden Risiken und rechtlichen Unschärfen. Denn bei Drohnen Hallenflügen ist die Austro nunmal nicht zuständig. Und bislang tauchen Drohnen Indoorflüge in keinem Gesetzestext auf. Was bisher zählt ist damit der Schutz der Arbeitnehmer, und diesen gilt es bei aller Euphorie in jedem Fall zu bewahren. So werden Unternehmen, die Logistik Drohnen einsetzen nicht umhin kommen, adäquate Schutzzäune und Schutznetze zu installieren. Denn auch wenn eine bloße Inspektions-Drohne nur 300 Gramm wiegt: ist Ihnen schon mal einmal ein voller Joghurt Becher aus 10 Metern Höhe auf den Kopf gefallen? Wir hoffen nicht!
Inspektions- und Logistik Drohnen im Betrieb: noch mehr offene Fragen ...
Darüber hinaus sollte man darüber nachdenken, Drohen Hallenflüge nur nachts und damit in Abwesenheit von Arbeitern durchzuführen. Eine Maßnahme, die außerhalb des Hallentores schon wieder hinfällig ist. Denn die Austro Control genehmigt nur Flüge bei Tag. Und - last but not least - gilt es für jeden Arbeitgeber, die Persönlichkeitsrechte (!) seiner Mitarbeiter zu bewahren. Kameradrohnen können also nicht ohne vorherige Information (und Einwilligung) eingesetzt werden. Zudem sollten auch externe Besucher des Firmengeländes entsprechend informiert sein. Aber geht das immer und wie setzt man das rechtskonform um?
Auch nicht zu vergessen: Drohnen haben Lithium-Polymer Akkus. Und diese muss man entsprechend fachgerecht lagern, denn ansonsten besteht die Gefahr der Selbstentzündung. Was sagt nun der Brandschutz dazu? Und, und, und ...
Fazit:
Hier braucht es noch Einiges an Diskussion für die Etablierung eines praxistauglichen Regelwerks. Und das möglichst bald, denn Transport Drohnen und Hallenflüge sind nicht mehr Zukunft, sie sind schon da.
Drohnen Hallenflüge richtig versichern!
Drohen, die auf Firmengeländen in Betrieb gehen benötigen verschiedene Deckungsbausteine. Zum einen brauchen derartige Drohnen bei durch die Austro Control bewilligungspflichtigen Flügen ...
- eine gesetzeskonforme Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Diese ist notwendig sobald außerhalb der Hallentür geflogen wird.
- Weiters benötigt man eine Deckung für nicht bewilligungspflichtige Flüge unter 79 Joule Bewegungsenergie.
- Und man braucht eine eigene Deckung für Drohnen Indoor Flüge innerhalb der Firmengebäude.
- Dass die unbeabsichtigte Verletzung von Persönlichkeitsrechten auch mitversichert sein sollte, das steht auf einem andern Blatt!
Alle diese Bausteine sind übrigens in unseren Drohnen Haftpflichtversicherungen vesicherbar. Dazu empfehlen wir bei Betriebsdrohnen auch den Abschluss einer separaten Drohnen Kasko Versicherung.
Hier eine generelle Übersicht in Sachen Drohnenversicherung Österreich.
Wer seinen Drohnenflug perfektionieren und sich in Sachen Drohnen Luftrecht weiterbilden möchte, dem empfehlen wir einen speziellen Drohnenkurs.