Hier findet Ihr das Gutachten zur Haftpflichtversicherung für private nichtmotorisierte Solo- Paragleiter, Drachenflieger, Fallschirmspringer in Österreich. Die zentralen Fragestellungen in diesem Gutachten sind folgende:
- Brauchen Paragleiter, Hängegleiter und Fallschirmspringer in Österreich zwingend eine gerätebezogene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, in welcher Type und Seriennummer des Luftfahrzeugs explizit ausgewiesen sind?
- Oder erfüllt auch eine personenbezogene Versicherung die Kriterien einer gesetzeskonformen Drittschadenshaftpflichtversicherung für o. a. Sportarten in Österreich?
Inhalt:
Das folgende Gutachten zur Haftpflichtversicherung für nichtmotorisierte Solo- Paragleiter und Drachenflieger, Fallschirmspringer in Österreich wurde von Rechtsanwalt Mag. iur. Joachim J. Janezic, MEng. per 28.06.2021 erstellt. Joachim Janezic ist Luftrechtsexperte und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht (avi-law.com). Aus Platzgründen gibt's hier zunächst nur den "Auftrag" und die "Aufgabenstellung" sowie die "Zusammenfassung" des Gutachtens zu sehen. Den Link zum vollständigen Rechtsgutachten zur Haftpflichtversicherung für nichtmotorisierte Solo- Paragleiter, Drachenflieger und Fallschirmspringer findet ihr weiter unten!
Darüber hinaus findet Ihr hier noch eigene FAQs zur Pflichtversicherung für Paragleiter Hängegleiter und Fallschirmspringer.